Vorwort | 6 |
Inhaltsverzeichnis | 8 |
Abkürzungsverzeichnis | 17 |
Einleitung | 18 |
I. Zur Fragestellung der Arbeit | 18 |
II. Methodik und Aufbau der Untersuchung | 21 |
1. Ausgangspunkt: Keine abschließende Regelung der Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen durch das Statut des IStGH sowie die Verfahrens- und Beweisregeln des Gerichtshofs | 21 |
2. Rechtsfindung und Rechtsfortbildung im Strafverfahrensrecht des IStGH | 22 |
a) Zur Hierarchie des anwendbaren Rechts (Art. 21 IStGH-Statut) | 22 |
b) Allgemeine Rechtsgrundsätze | 23 |
c) Rechtsfortbildung durch die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs? | 26 |
3. Gang der Untersuchung | 27 |
Teil 1: Die Rechtsprechung des UN ad-hoc-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung | 30 |
I. Einleitung | 30 |
II. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen | 35 |
1. Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen, die ohne Mitwirkung der Verteidigung erstellt wurden (Regel 92 bis und Regel 92 quater VBR) | 35 |
a) Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen vor Einführung der Regel 92 bis in die Verfahrens- und Beweisregeln | 35 |
b) Überblick über Regel 92 bis VBR und Regel 92 quater VBR | 43 |
c) Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen nach Regel 92 bis VBR | 47 |
aa) Acts and conduct of the accused | 47 |
bb) Kriterien für die Ermessensentscheidungen bezüglich der Zulässigkeit einer schriftlichen Zeugenaussage und bezüglich des Rechts der Verteidigung auf die Durchführung eines Kreuzverhörs | 53 |
cc) Formale Voraussetzungen (Regel 92 bis (B) VBR) | 60 |
d) Unerreichbare Zeugen (Regel 92 quater VBR) | 62 |
e) Verlesung im Einverständnis der Parteien | 65 |
f) Zum Beweiswert einer schriftlichen Zeugenaussage, die nach Regel 92 bis oder Regel 92 quater VBR verlesen wurde | 66 |
2. Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen, die unter Mitwirkung der Verteidigung erstellt wurden (Regel 71 VBR) | 67 |
III. Zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen, die auf Bild-Ton-Träger aufgezeichnet wurden | 72 |
IV. Zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen, die im Rahmen anderer Verfahren vor dem Tribunal abgegeben wurden | 73 |
V. Zur Verwertbarkeit von Tagebüchern und ähnlichen privaten Aufzeichnungen | 80 |
1. Zur Zulässigkeit der Verwertung außergerichtlicher Zeugenaussagen, die nicht im Rahmen einer Vernehmung abgegeben wurden | 81 |
2. Zum Beweiswert privater Schriftstücke | 84 |
3. Zur Zulässigkeit der Verwertung sog. war diaries | 85 |
VI. Zur Zulässigkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen | 86 |
VII. Schlussbemerkungen | 91 |
Teil 2: Rechtsvergleichende Untersuchung zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen | 93 |
1. Kapitel: Vorüberlegungen – Die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen | 93 |
I. Der Begriff des Zeugen nach der Rechtsprechung des EGMR | 94 |
II. Die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen | 96 |
1. Zum Beweiswert einer außergerichtlichen Zeugenaussage | 100 |
2. Das Vorliegen eines sachlichen Grundes als Voraussetzung für die Verwertung eines Vernehmungssurrogates | 103 |
a) Vom EGMR anerkannte Fallgruppen zur sachlichen Rechtfertigung einer Protokollverlesung | 103 |
aa) Unmöglichkeit einer Zeugenvernehmung vor Gericht | 105 |
bb) Verlesung eines Vernehmungsprotokolls aus Zeugenschutzgründen | 107 |
cc) Verlesung eines Protokolls im Interesse einer effizienten Strafverfolgung? | 108 |
dd) Zwischenergebnis | 109 |
b) Ist das Vorliegen eines sachlichen Grundes stets zwingende Voraussetzung für die Verwertung einer außergerichtlichen Zeugenaussage? | 110 |
3. Die Wahrung der Verteidigungsrechte | 113 |
4. Zwischenergebnis | 117 |
III. Die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit anonymer außergerichtlicher Zeugenaussagen | 118 |
IV. Ergebnis: Vorgaben für die nationalen Rechtsordnungen | 126 |
2. Kapitel: Zur Einführung von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren | 128 |
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln | 128 |
1. Art. 56 des Statuts und Regel 47 (2) VBR | 129 |
2. Regel 68 VBR | 131 |
3. Sind diese Regelungen abschließend? | 132 |
4. Zusammenfassung | 135 |
II. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach deutschem Recht | 137 |
1. Einführung | 137 |
2. Die Voraussetzungen für eine Protokollverlesung nach § 251 StPO | 140 |
a) Verlesung im Einverständnis der Verfahrensbeteiligten (§ 251 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 3) | 141 |
b) Verlesung bei Unerreichbarkeit des Zeugen (§ 251 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1) | 142 |
aa) Mangelnde Kenntnis des Aufenthaltsortes des Zeugen oder fehlende Möglichkeit, das Erscheinen eines Auslandszeugen herbeizuführen | 144 |
bb) Verzicht auf eine Vernehmung aus gesundheitlichen Gründen | 146 |
cc) Gefahr für Leib oder Leben des Zeugen | 147 |
c) Verlesung eines Vernehmungsprotokolls über Vorliegen oder Höhe eines Vermögensschadens (§ 251 Abs. 1 Nr. 3) | 150 |
d) Verlesung eines richterlichen Protokolls, wenn dem Zeugen ein Erscheinen vor Gericht nicht zugemutet werden kann (§ 251 Abs. 2 Nr. 3) | 151 |
e) Zusammenfassung | 153 |
3. Zur Reichweite des Anwesenheits- und Fragerechts des Beschuldigten und seines Verteidigers bei richterlichen Zeugenvernehmungen im Rahmen der Ermittlungen | 155 |
a) Voraussetzungen für den Ausschluss des Anwesenheitsrechts des Beschuldigten und das Unterlassen der Benachrichtigung | 156 |
aa) Voraussetzungen für den Ausschluss des Beschuldigten nach § 168c Abs. 3 | 156 |
bb) Voraussetzungen für die Nichtbenachrichtigung von Beschuldigtem und Verteidiger nach § 168c Abs. 5 S. 2 | 157 |
b) Verwertbarkeit der Vernehmungsniederschrift bei Nichtgewährung bzw. Verletzung des Anwesenheits- und Fragerechts | 162 |
c) Anforderungen an eine angemessene und ausreichende Befragungsmöglichkeit im Ermittlungsverfahren | 171 |
aa) Das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung | 172 |
bb) Das Recht auf erneute Zeugenbefragung bei Änderung der Informations- und Sachlage | 173 |
cc) Zu dem Recht auf Rücksprache zwischen Verteidiger und Beschuldigtem | 175 |
dd) Zur Strafbarkeit einer Falschaussage auch im Ermittlungsverfahren | 177 |
ee) Ist es ausreichend, dass die Verteidigung die Möglichkeit zur Teilnahme hatte? | 177 |
d) Zusammenfassung | 180 |
III. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach englischem Recht | 181 |
1. Einführung | 181 |
2. Voraussetzung für eine Protokollverlesung in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens nach dem Criminal Justice Act 2003 | 187 |
a) Zu den Möglichkeiten einer Protokollverlesung im Falle unerreichbarer Zeugen (s. 116 CJA 2003) | 188 |
aa) Die Gründe für die Unerreichbarkeit (s. 116 (2) (a)–(e) CJA 2003) | 189 |
(1) Tod oder Krankheit des Zeugen (s. 116 (2) (a) und (b) CJA 2003) | 189 |
(2) Der Zeuge befindet sich im Ausland (s. 116 (2) (c) CJA 2003) | 189 |
(3) Der Zeuge ist nicht auffindbar (s. 116 (2) (d) CJA 2003) | 191 |
(4) Verängstigte Zeugen (s. 116 (2) (e) CJA 2003) | 192 |
bb) Weitere Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Protokollverlesung nach s. 116 CJA 2003 | 196 |
(1) Eine mündliche Aussage des Zeugen vor Gericht müsste zulässig sein (s. 116 (1) (a) CJA 2003) | 196 |
(2) Keine Wiedergabe anonymer Zeugenaussagen (s. 116 (1) (b) CJA 2003) | 199 |
b) Zur Anwendbarkeit von s. 117 CJA 2003 | 199 |
c) Zur Zulässigkeit der Verlesung eines Vernehmungsprotokolls nach anderen gesetzlichen Regelungen | 202 |
aa) Ss. 42 und 43 Children and Young Persons Act 1933 | 203 |
bb) S. 9 Criminal Justice Act 1967 | 205 |
cc) Schedule 3 (5) Crime and Disorder Act 1998 | 206 |
dd) Fazit | 208 |
d) Einverständliche Protokollverlesung (s. 114 (1) (c) CJA 2003) | 208 |
e) Verlesung „in the interest of justice“ (s. 114 (1) (d) CJA 2003) | 208 |
3. Grenzen der Verlesungsmöglichkeiten | 212 |
a) Ausschluss eines Protokolls von der Beweisaufnahme nach freiem Ermessen des Gerichts (s. 126 CJA 2003) | 212 |
b) Abbruch eines Verfahrens (s. 125 CJA 2003) | 215 |
4. Die Rechte der gegnerischen Partei im Falle einer Protokollverlesung (s. 124 CJA 2003) | 220 |
5. Zusammenfassung | 222 |
IV. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach französischem Recht | 223 |
1. Einführung | 223 |
2. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen in der Hauptverhandlung | 229 |
a) Die ursprüngliche Lösung der Cour de Cassation | 229 |
b) Zur Änderung der Rechtsprechung der Cour de Cassation unter dem Einfluss der Rechtsprechung des EGMR | 231 |
aa) In der Rechtsprechung anerkannte Gründe für eine vernehmungsersetzende Protokollverlesung | 234 |
bb) Möglichkeiten der Protokollverlesung, wenn der Zeuge bereits durch die Verteidigung befragt werden konnte | 235 |
cc) Einverständliche Verlesung | 237 |
dd) Ist eine Protokollverlesung möglich, wenn die Vernehmung des Zeugen nach Ansicht des Gerichts für die Wahrheitsfindung nicht unerlässlich ist? | 237 |
ee) Zum Beweiswert eines verlesenen Vernehmungsprotokolls | 238 |
3. Zusammenfassung | 239 |
V. Auswertung und Ergebnisse | 240 |
1. Zu welchem Zeitpunkt muss die Unmöglichkeit einer erneuten Zeugenvernehmung erkennbar sein? | 240 |
2. Welche Umstände können die Verzichtbarkeit einer Zeugenvernehmung vor Gericht begründen? | 243 |
a) Protokollverlesung zum Zweck des Beweismittelerhalts | 243 |
b) Protokollverlesung aus Zeugenschutzgründen | 247 |
c) Zwischenergebnis | 249 |
3. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Vernehmungsprotokoll aus dem Ermittlungsverfahren unter Wahrung des Fragerechts des Angeklagten in ein Hauptverfahren eingeführt werden? | 250 |
4. Einverständliche Verlesung eines Vernehmungsprotokolls | 251 |
5. Grenzen der Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen | 252 |
6. Zur Zulässigkeit von Zeugnissen vom mehrfachen Hörensagen | 254 |
3. Kapitel: Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle aus dem Ermittlungsverfahren | 255 |
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln | 255 |
II. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach deutschem Recht | 258 |
1. Die Rechtsprechung des BGH | 259 |
2. Kritische Würdigung | 262 |
3. Zwischenergebnis | 266 |
III. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach englischem Recht | 266 |
1. S. 116 CJA 2003 | 267 |
2. S. 114 (1) (d) CJA 2003 | 267 |
3. Zwischenergebnis | 270 |
IV. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach französischem Recht | 270 |
1. Darstellung der Regelungen des Code de procédure pénale | 271 |
2. Zwischenergebnis | 274 |
V. Auswertung und Ergebnisse | 275 |
1. Voraussetzungen für die Verwertung einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage | 275 |
2. Rechte der Verteidigung im Falle der Verwertung einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage | 277 |
a) Wahrung der Rechte des Angeklagten durch seinen Verteidiger | 277 |
b) Wahrung der Rechte des Angeklagten durch das Gericht | 278 |
3. Zum Beweiswert einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage | 280 |
4. Ergebnis | 281 |
4. Kapitel: Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen | 281 |
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln | 282 |
II. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach deutschem Recht | 283 |
1. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Zwecke des Beweismittelerhalts (§ 255a Abs. 1 StPO) | 284 |
2. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Schutz jugendlicher Zeugen vor seelischen Belastungen (§ 255a Abs. 2 StPO) | 285 |
a) Zum Anwendungsbereich des § 255a Abs. 2 | 285 |
b) Das Mitwirkungsrecht der Verteidigung nach § 255a Abs. 2 | 287 |
aa) Die Reichweite des Mitwirkungsrechts des Angeklagten und seines Verteidigers | 288 |
bb) Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers | 293 |
c) Das Recht der Verteidigung auf eine ergänzende Zeugenvernehmung nach § 255a Abs. 2 S. 2 | 296 |
3. Zusammenfassung | 301 |
III. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach englischem Recht | 302 |
1. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Zwecke des Beweismittelerhalts (Criminal Justice Act 2003) | 302 |
2. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zur Unterstützung verletzlicher und eingeschüchterter Zeugen (Youth Justice and Criminal Evidence Act 1999) | 303 |
a) Darstellung der gesetzlichen Regelungen | 304 |
b) Bisherige Umsetzung dieser Regelungen | 309 |
3. Zusammenfassung | 310 |
IV. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach französischem Recht | 312 |
1. Die Regelungen des Code de procédure pénale | 312 |
2. Zusammenfassung | 315 |
V. Auswertung und Ergebnisse | 315 |
1. Zur Gleichbehandlung von Bild-Ton-Aufnahmen und schriftlichen Protokollen außergerichtlicher Zeugenaussagen | 315 |
2. Zur Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Schutz verletzlicher Zeugen vor schweren seelischen Belastungen | 317 |
3. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Bild-Ton-Aufnahmen | 319 |
5. Kapitel: Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren des IStGH mündlich abgegeben wurden | 320 |
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln | 321 |
II. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach deutschem Recht | 322 |
1. Darstellung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des BGH | 323 |
2. Zusammenfassung | 327 |
III. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach englischem Recht | 327 |
IV. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach französischem Recht | 328 |
V. Auswertung und Ergebnis | 330 |
6. Kapitel: Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten | 331 |
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln | 332 |
II. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach deutschem Recht | 333 |
1. Die Rechtsprechung des BGH zur Verwertbarkeit schriftlicher Erklärungen | 333 |
2. Bewertung der Rechtsprechung des BGH | 335 |
3. Zusammenfassung | 338 |
III. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach englischem Recht | 338 |
1. Die Einschränkung des Anwendungsbereichs der hearsay rule durch s. 115 CJA 2003 | 338 |
2. Die Verwertbarkeit von Schriftstücken nach s. 114 (1) CJA 2003 | 341 |
a) Parallelen zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen | 341 |
b) Zur Verwertbarkeit schriftlicher Erklärungen auf der Grundlage der res gestae-Regel (s. 118 CJA 2003) | 341 |
3. Ergebnis | 344 |
IV. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach französischem Recht | 345 |
V. Auswertung und Ergebnisse | 346 |
7. Kapitel: Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen | 349 |
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln | 350 |
II. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach deutschem Recht | 351 |
1. Zeugen vom Hörensagen in der Rechtsprechung des BGH | 352 |
2. Zur Kritik dieser Rechtsprechung in der Literatur | 357 |
3. Stellungnahme | 360 |
4. Zur Zulässigkeit der Verwertung eines Zeugnisses vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge unbekannt bleibt | 362 |
a) Zur Zulässigkeit anonymer Zeugnisse vom Hörensagen, die von einer Verhörsperson vor Gericht abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des BGH | 362 |
b) Zur Zulässigkeit anonymer Zeugnisse vom Hörensagen, die von einer Privatperson vor Gericht abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des BGH | 364 |
c) Bewertung der aufgrund der Rechtsprechung des BGH gefundenen Ergebnisse | 365 |
III. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach englischem Recht | 366 |
1. Mündliche Zeugnisse vom Hörensagen und die Regelungen des CJA 2003 | 366 |
2. Zur Zulässigkeit der Verwertung eines mündlichen Zeugnisses vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge unbekannt bleibt | 368 |
IV. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach französischem Recht | 369 |
1. Zur freien Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen | 369 |
2. Zusammenfassung | 370 |
V. Auswertung und Ergebnisse | 370 |
1. Zur Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen, wenn der Verteidigung die Identität des unmittelbaren Zeugen bekannt ist | 370 |
2. Zur Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge anonym bleibt | 372 |
Resümee | 374 |
Anhang: Auszug aus dem Criminal Justice Act 2003 | 377 |
Literaturverzeichnis | 385 |
Sachverzeichnis | 399 |