Inhaltsangabe:Einleitung: Um eine Konvergenz zwischen den Rechnungslegungs-Standards zu erreichen, hat das International Accounting Standard Board (IASB) seine Bestimmung betreffend bilanzieller Behandlung von derivativem Goodwill entsprechend angepasst. Alle nach dem 31.04.2004 erfolgten bzw. erfolgenden Unternehmenszusammenschlüssen haben analog zu den Bestimmungen gemäss US GAAP nach der Purchase-Methode inklusive periodischer Werthaltigkeitsprüfung („Impairment“) verbucht zu werden. Die Bestimmungen sind in den Standards IFRS 3 und IAS 36 (2004) festgehalten. Neben der Pflicht einen Unternehmenszusammenschluss mit dem Purchase Accounting zu erfassen, verbieten die International Financial Reporting Standards (IFRS) die planmäßige Abschreibung des Goodwills. Die Standards schreiben einen jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) für immaterielle Güter mit unbestimmbarer Lebensdauer vor, welche die entscheidungsrelevanten Informationen in Bezug auf immaterielle Vermögensgegenstände erhöhen sollen. Somit haben alle Unternehmen den Goodwill Werthaltigkeitstest (Impairment-only-approach) anzuwenden. Doch die neuen Standards zum Goodwill Accounting eröffnen dem Management neue Möglichkeiten des Earnings Management und insbesondere des Big Bath Accounting. Ob die Anwendung des Impairment-only-Approach zu einer transparenteren und verständlicheren Rechnungslegung im Bereich des Goodwills führt, ist umstritten. Gang der Untersuchung: Im Rahmen dieser Arbeit soll die Entwicklung und der technische Ablauf der Goodwill-Bilanzierung nach IFRS 3 aufgezeigt werden. Es sind die wesentlichen Bestimmungen des Impairment-only-approach (IAO) nach IAS 36 sowie die entstehenden bilanzpolitischen Spielräume zu erläutern. Anhand einer empirischen Studie soll untersucht werden, wie die Neuregelung des IFRS 3 und die Überarbeitung des IAS 36 (2004) bei den Unternehmen betrachtet werden. Es sollen Erkenntnisse formuliert und die Auswirkungen für die Rechnungslegung nach IFRS aufgezeigt werden. Es wird überprüft, wie die Personen aus den Finanz- und Controllingabteilungen die Regelungen zu Goodwill Bilanzierung und zum Impairment-only-Approach bewerten. Hierfür wurde mittels mehrer Fragen zu konzeptionellen, technischen Funktionen und praktischen Anwendungen analysiert, welches Meinungsbild sich bezüglich dieser Thematik bildet. Es wurden dafür ausgewählte börsenkotierte und nicht börsenkotierte Unternehmen befragt. Es sollen Erkenntnisse und Auswirkungen [...]
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