Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,3, Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel; Standort Wolfenbüttel (Fachbereich Gesundheitswesen), Veranstaltung: Finanzierung der Krankenversicherung, 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 'Kostenexplosion', 'Verwaltungsreform' und 'GMG'; nur eine Auswahl der Umstände, die die gesetzliche Krankenversicherung in der letzten Zeit finanziell stark belastet haben. Setzt man diese Liste fort, könnte man zu dem Schluss kommen, dass die finanziellen Mittel der gesetzlichen Krankenkassen längst erschöpft seien. Sie sind es jedoch nicht. Die Einnahmen der Krankenkassen beschränken sich nach § 220 Abs. 1 S. 1 SGB V auf Beiträge und sonstige Einnahmen.1Unter den sonstigen Einnahmen sind u.a. Einnahmen aus Kapitalanlagen zu verstehen, die jedoch prozentual nur einen sehr geringen Anteil an der Finanzierung der Krankenkassen ausmachen. So stellt sich die Frage, wie dieses Kapital im Rahmen der gesetzlichen Grenzen anzulegen ist. Doch wie eng sind diese Grenzen gesetzt? Welche Interessen müssen die Krankenkassen bei der Anlage des Kapitals berücksichtigen? Zur Beantwortung dieser Fragen soll im Laufe dieses Referates erläutert werden, wie sich das Vermögen der gesetzlichen Krankenkassen zusammensetzt und welchen Spielraum sie bei der Anlage ihres Vermögens haben. In diesem Zusammenhang werden die einzelnen Begriffe des Vermögensrechts erklärt. Auch die Ziele und die Instrumente der Kapitalanlage bei Krankenkassen werden ergründet. Da das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde der Krankenkassen für die Genehmigung bestimmter Vermögensanlagen zuständig ist, wird das Thema vorrangig aus dessen Sicht beleuchtet. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann im Fazit noch einmal zusammengefasst.
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