Die ersten Investmentfonds entstanden im Zuge der Industrialisierung und Kolonialisierung des 19. Jahrhunderts in England und Schottland.[2] Vor allem die Schotten hatten die Idee, dass es sinnvoll wäre die Mittel mehrerer Anleger zu bündeln, und somit wurde 1868 der „Foreign & Colonial Government Trust“ als erster Investmentfonds aufgelegt.[3] Die Grundidee eines Investmentfonds wurde damals schon im Gründungsprospekt erläutert: „Ziel der Gesellschaft ist es, den kleinen Sparern dieselben Vorteile zu verschaffen wie den Reichen, indem das Risiko durch Streuung der Kapitalanlage vermindert wird.“[4]
In den USA kamen Fonds besonders in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts auf, um das im Ersten Weltkrieg zerstörte Europa wieder aufzubauen. Jedoch bescherte das Börsenkrachjahr 1929 der Hälfte der Gesellschaften ein jähes Ende und auch im deutschsprachigen Raum scheiterte der Aufbau von Fondsgesellschaften[5] an mangelnden Sicherungs- und Kontrollmöglichkeiten.[6] Erst nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in Deutschland durch die Münchner ADIG (Allgemeine Deutsche Investmentgesellschaft) im Jahre 1949 die ersten Fonds aufgelegt[7] und einige Jahre später folgte auch in Österreich die durch die Creditanstalt gegründete ÖIG (Österreichische Investmentgesellschaft) als erste Kapitalanlagegesellschaft.[8] In den folgenden Jahrzehnten bemühten sich die Fondsgesellschaften redlich, den Anlegern die Vorteile von Diversifikation und professionellem Management schmackhaft zu machen. Der Marktanteil blieb allerdings lange Jahre sehr gering.[9]
Der Boom an Investmentfonds begann in den achtziger Jahren und vor allem die gute Wertentwicklung der Börsen in den letzten Jahren trug dazu bei.[10] In Österreich konnten die Anleger vor dreißig Jahren nur zwischen neun Fonds wählen, vor zwanzig Jahren waren es 22 Fonds und vor zehn Jahren 473 Fonds. Gemäß der letzten veröffentlichten Zahlen der Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG) verwalteten die 24 österreichischen Kapitalanlagegesellschaften Ende 2006 insgesamt 2.171 Fonds, mit einem Volumen von 167,3 Mrd. Euro.[11]
Im Mittelpunkt der organisatorischen Abläufe steht die Kapitalanlagengesellschaft (KAG)[12], in der das Kapital von vielen Anlegern gebündelt wird.[13] Dieses gesammelte Vermögen und die damit gekauften Wertpapiere werden offiziell als „Sondervermögen“ bezeichnet.[14] Die Ansprüche der Kapitalgeber am Sondervermögen werden durch Anteilscheine verbrieft, und der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Werts des Sondervermögens durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile.[15] Die Kapitalanlagegesellschaft übernimmt hauptsächlich Verwaltungsaufgaben, führt also die Fondsbücher und erfasst die Pflichtveröffentlichungen (den vollständigen Prospekt, den vereinfachten Prospekt, den Rechenschafts- und Halbjahresbericht). Ferner ist sie für den Erwerb und die Veräußerung der dem Fonds zugehörigen Vermögensgegenstände verantwortlich, wozu Fondsmanager engagiert werden.[16]
Die Fondsmanager haben die Aufgabe, unter Berücksichtigung der Chancen und der eingegangenen Risiken, Entscheidungen über den Kauf und Verkauf von Wertpapieren zu treffen. Sie müssen sich jedoch sowohl an die gesetzlichen Anlagerichtlinien (z.B. Mindeststreuung) als auch an die Fondsprofile der KAG (z.B. Anlageschwerpunkt, Anlageregion) richten.[17]
Die KAG’s sind verpflichtet, für die Verwahrung des Sondervermögens eine Depotbank einzuschalten. Neben dieser Aufgabe übernimmt die Depotbank außerdem noch die Kontrolle der Fondsbestimmungen, die Berechnung des Anteilswertes bzw. die Prüfung der Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile, die Kontoführung und die Verbuchung von Ausschüttungen.[18]
In Abbildung 1 wird das Zusammenwirken von Anlegern, Investmentfonds, Kapitalanlagengesellschaft und Kontrollbank grafisch dargestellt.
Abb.1: Funktionsweise von Investmentfonds
Zusammenfassend gesagt, ist ein Investmentfonds ein Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagengesellschaft geführt und von einer von ihr unabhängigen Depotbank verwahrt wird. Die Anlage der Gelder hat in Übereinstimmung mit den Veranlagungsvorschriften des Investmentfondsgesetzes zu erfolgen. Außerdem muss jeder österreichische Investmentfonds sowie die Bestellung der Depotbank seitens der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt werden.[19]
Durch den Kauf von Investmentfondsanteilen erwerben die Anleger einen Anteil an einem diversifizierten Portfolio. Ihr Vermögen wird nicht in einen einzelnen Anlagetitel investiert, sondern es wird versucht, das Kapital möglichst effizient auf mehrere Anlageobjekte aufzuteilen, um eine Risikominimierung zu erlangen.[20] Das unsystematische Risiko[21] sollte möglichst eliminiert werden.
Da kaum ein Anleger über ein so hohes Vermögen verfügt, um mittels Direktanlagen ein vergleichbar breit gestreutes Portfolio aufzubauen, genießen die Investoren in Investmentfonds den besonderen Vorteil, ihren vergleichsweise geringen Geldbetrag breit über die verschiedenen Finanzmärkte streuen zu können.[22] Die Streuung kann sowohl über mehrere unterschiedliche Einzeltitel, über verschiedenen Märkte (z.B. Länder) als über diverse Vermögensklassen (z.B. gemischter Fonds aus Anleihen und Aktien) erfolgen.[23]
Es ist jedoch zu beachten, dass der Erfolg eines Investmentfonds von der Entwicklung der Märkte abhängt, und dass trotz breiter Streuung das systematische Risiko[24] des Marktes nicht eliminiert werden kann.[25]
Die Anteileigner von Investmentfonds profitieren von den hervorragenden Kenntnissen der Fondsmanager über die Finanzmärkte. Die Aufgabe der Fondsmanager ist es, das Vermögen zu verwalten und den Wert über die Jahre hinweg nachhaltig zu steigern, wofür ihnen Datenbanken, Informationsdienste und zahlreiche weitere Informationsquellen zur Verfügung stehen.[26]
Da Fonds mit weitaus größeren Kapitalbeträgen als Privatpersonen operieren, reduzieren sich dadurch auch die Transaktionskosten, die durch Kauf und Verkauf von Wertpapieren entstehen.[27]
Die Anteile an Investmentfonds müssen laut gesetzlichen Bestimmungen jederzeit von der Kapitalanlagegesellschaft zurückgekauft werden. Der Rücknahmepreis richtet sich nach dem von der Investmentgesellschaft und Depotbank täglich errechneten Wert des Anteils. Fondsanteile zeichnen sich somit im Vergleich zu anderen Wertpapieren durch eine hohe Liquidität aus.[28]
Es ist zu erwähnen, dass die beschriebenen Fondsvorteile sich nicht bei allen Fondsarten im selben Ausmaß ausprägen. Bei Rentenfonds sind zum Beispiel die Vorteile eines professionellen Managements begrenzt, und auch der Konditionenvorteil verliert in Zeiten des Discount-Broking sowohl im Fall von Aktien als auch bei Anleihen mehr und mehr an Bedeutung.[29]
Die Sicherheit von in- und ausländischen Fonds beruht auf Investmentgesetze, gesetzlich verpflichtete Mindeststreuung, Überwachung durch eine Aufsichtsbehörde, regelmäßige Berichterstattung und Überprüfung des Jahresberichtes durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Investmentfonds gehören somit zum „weißen“ Kapitalmarkt, der staatlich überwacht wird.[30]
Risiko bedeutet für den Anleger die Gefahr, das investierte Geld zu verlieren bzw. die geleistete Einlage nicht in voller Höhe zurückzubekommen.[31] Das Fondsrisiko hängt stark von seiner Zusammensetzung ab und kann aufgrund der unterschiedlichen Fondsarten verschieden stark auftreten.[32] Im Folgenden wird auf die wichtigsten Risikoarten eingegangen:
Darunter versteht man das Risiko von Kursverlusten aufgrund von Veränderungen der Marktpreise der Anlagen im Fonds (z.B. Veränderung von Zinssätze, Aktienkurse, Wechselkurse,...