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E-Book

Vergleich der Eigenkapitalvorschriften nach den Standardansätzen von Solvency II und Basel III

AutorAlexander Just
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2014
Seitenanzahl76 Seiten
ISBN9783656648888
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR
Masterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,7, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Finanzmarktkrise 2007 hat viele überrascht - die Auswirkungen sind bis heute zu spüren. Eine global vernetzte Finanzwelt führte zu ungeahnten Kettenreaktionen, unabhängig von Ländergrenzen waren viele am Finanzmarkt handelnde Akteure betroffen. Die Staatshilfen für verschiedene Banken und nicht zuletzt die Insolvenz der Bank Lehmann Brothers, verdeutlichte die Notwendigkeit der Verbesserung des Bankenaufsichtsrechts. Dieses, durch Basel II im Jahr 2006 zwar umfänglich reformierte und noch gar nicht flächendeckend eingeführt, zeigte Schwächen. Der Baseler Ausschuss reagierte mit ersten Maßnahmen, um die aufgedeckten Anomalien zu beheben. Es wurde die Ausarbeitung weiterer Maßnahmen verfolgt und mit der Veröffentlichung von Basel III im Jahr 2010 ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt. Die 2008 drohende, durch Staatshilfen abgewendete Insolvenz des Versicherers AIG (American International Group) offenbarte Schwächen - auch im Versicherungssektor. Das bereits 1999 vor dem Hintergrund eng vernetzter Finanzmärkte ins Leben gerufene EU-Projekt Solvency II gewann zunehmend an Bedeutung. In erster Linie wurde es zum besseren Schutz der Versicherten, als Reaktion eines geänderten Umfeldes, auch für die Versicherungsbranche, initiiert. Darüber hinaus sollte es die unterschiedlichen EU-Versicherungsaufsichtsrechten vereinheitlichen um grenzübergreifende Versicherungstätigkeiten zu erleichtern. Nicht nur durch die Erfahrungen der Finanzmarktkrise und die Veränderungen von Basel II durch Basel III, sondern auch die Staatsschuldenkrise und die aktuelle Niedrigzinsphase machten es unerlässlich, vor der Einführung von Solvency II, weitere Adjustierungen vorzunehmen. Diese wurden teilweise durch Auswirkungsstudien getestet. Mit der Veröffentlichung der endgültigen Standards von Solvency II wird 2014 gerechnet, die Einführung soll im Jahr 2016 erfolgen. Die gleichzeitige Änderung im Banken- wie auch Versicherungsaufsichtsrecht in einem schwierigen Markumfeld wird dabei kritisch beobachtet. Die vorliegende Arbeit soll daher einen Überblick über die geplanten Standards - insbesondere in Bezug auf die Standardansätze der ersten Säule - geben.

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Leseprobe

3 Beschreibung der Eigenkapitalanforderungen durch Solvency II und Basel III


 

3.1 Solvency II: Solvenzkapitalanforderungen und Bestandteile der Eigenmittel


 

3.1.1 Die Solvenzkapitalanforderungen und daraus resultierende Mindest-Risikokapitalanforderungen


 

Die aus der Geschäftstätigkeit eines Versicherungsunternehmens entstehenden Risiken (s. Kap. 2.1.3) sollen ganzheitlich erfasst werden. Es werden alle wesentlichen Risiken der Aktiv- wie auch der Passivseite zu Marktwerten bewertet und zu einem integrierten Modell zusammengeführt, Ausgangspunkt ist die Solvenzbilanz.[98] Die quantitativen Anforderungen zur Absicherung des Versicherungsunternehmens ergeben sich durch den Quotienten von Eigenmitteln und Solvenzkapitalanforderungen, der größer oder gleich 100% sein muss.[99]

 

 

Die Solvenzkapitalanforderungen (Solvency Capital Requierement, SCR) werden auf Basis eines Zeithorizonts von zwölf Monaten, sowohl für laufende, als auch für erwartete Geschäftstätigkeit berechnet. Aus laufenden Geschäften werden nur unerwartete Verluste gedeckt. Sie entspricht dem Value-at-Risk (VaR) der Basiseigenmittel zu einem Konfidenzniveau von 99,5% über den Zeitraum eines Jahres auf dieser ist der Standardansatz kalibriert.

 

Sollten die Solvenzkapitalanforderungen unterschritten werden oder die Unterschreitung innerhalb der nächsten drei Monate drohen, ist die Aufsicht zu unterrichten.[100] Innerhalb der nächsten zwei Monate muss das Versicherungsunternehmen einen realistischen Sanierungsplan zur Wiederherstellung gesunder Finanzverhältnisse zur Genehmigung vorlegen.[101] Innerhalb von sechs Monaten nach Feststellung der Unterdeckung sollte das Unternehmen die Solvenzkapitalanforderungen wieder erfüllen.[102]

 

Die SCR setzen sich aus der Summe der Kapitalanforderungen für das operationelle Risiko SCRop, den Anpassungen an die Verlustfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und der latenten Steuern (Adj.) sowie den Basissolvenzkapitalanforderungen (Basic Solvency Capital Requierement, BSCR) zusammen. (siehe Abb. 1).[103]

 

 

Abb. 1:  Systematisierung der Solvenzkapitalanforderungen (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an EIOPA (2012): 115.)

 

Die Berechnung der BSCR ist dabei je nach Geschäftsmodell unterschiedlich. Diese bestehen aus dem Risikomodul Marktrisiken (SCRMarket), aus dem Nichtlebensversicherungstechnischen Risikomodul (SCRNon-life), aus dem Lebensversicherungstechnischen Risikomodul (SCRLife), aus dem Krankenversicherungstechnischen Risikomodul (SCRHealth) und aus dem Gegenparteiausfall Risikomodul (SCRDefault).[104] Außerdem wurden die BSCR in den technischen Spezifikationen von QIS 5 um das Risikomodul für immaterielle Wirtschaftsgüter (SCRInt) erweitert.[105] 

 

Um den BSCR zu berechnen, wird Formel (4) angewendet. Hierbei treten die zuvor genannten SCR an Stelle von SCRi und SCRj. Die Korrelationen (Corri,j) sind im Falle des Standardansatzes vorgegeben.[106] Das Risikomodul SCRInt wird ohne Berücksichtigung von Korrelation addiert.

 

 

Die einzelnen Risikomodule setzen sich wie in Abb. 1 dargestellt, teilweise aus weiteren Untermodulen zusammen. Das Risikomodul SCRMarket und seine Untermodule werden in Kap. 3.1.2 dargestellt.[107]

 

Analog zum zu den Solvenzkapitalanforderungen werden durch Solvency II auch Mindestkapitalanforderungen (Minimum Capital Requirement, MCR) definiert. Die MCR werden auf Basis einen 85%igen Konfidenzniveaus über den Zeitraum eines Jahres berechnet.[108] Zusätzlich gibt es absolute Untergrenzen, für Nichtlebensversicherungsunternehmen liegen diese zwischen 2,2 und 3,2 Mio. Euro, für Lebens- und Rückversicherungsunternehmen bei 3,2 Mio. Euro.[109] Zusätzlich zu diesen starren Untergrenzen werden linear flexible an die SCR gekoppelte Unter- und Obergrenzen definiert. Der absolute Betrag der MCR muss dabei mindestens 25% des SCR betragen und darf nicht größer sein als 45% des SCR.[110]

 

Sollten die MCR nicht ausreichend durch Eigenmittel gedeckt werden, so drohen schwerwiegende, aufsichtsrechtliche Maßnahmen bis zum Entzug der Konzession.[111] Innerhalb eines Monats nach Feststellung der Unterdeckung hat das Versicherungsunternehmen der Aufsichtsbehörde einen kurzfristigen, realistischen Finanzierungsplan vorzulegen, welcher innerhalb von drei Monaten die anrechnungsfähigen Basiseigenmittel mindestens auf die MCR erhöht.[112] Zusätzlich hat die Aufsichtsbehörde die Möglichkeit, die freie Verfügung über die Vermögenswerte des Versicherungsunternehmens einzuschränken.[113]

 

3.1.2 Darstellung des Markrisikomoduls in der Zusammensetzung seiner Untermodule


 

Das Risikomodul des Marktrisikos wird in die Untermodule Zinsänderungsrisiko (MktInt), Aktienkursrisiko (Mkteq), Immobilienrisiko (Mktprop), Spread-Risiko (Mktsp), Währungsrisiko (Mktfx), Konzentrationsrisiko (Mktconc) und dem Illiquiditätsprämienrisiko (Mktip) unterteilt.[114] Die einzelnen Untermodule werden über eine Korrelationsmatrix zum SCRMkt ebenso wie die BSCR berechnet.

 

 

 

Es werden zwei Werte, einer für steigende und einer für fallende Szenarien berechnet, der maximale Wert ist der, den das Risikomodul SCRMkt annimmt.[115] Alle Werte basieren auf der ökonomischen Bilanz und sind somit zu Marktwerten bewertet.[116] Alle Untermodule des SCRMkt werden zusätzlich mit einer risikomindernden Komponente durch zukünftige Einnahmen berechnet, um auf diese Weise den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Bei indirekten Investments (beispielsweise bei Fonds) ist jeder einzelne Vermögenswert dem jeweiligen Untermodul zuzuordnen, so als würde dieser direkt gehalten.[117]

 

Das Zinsänderungsrisiko betrifft alle Positionen der Bilanz, deren Werte auf Veränderung der Zinsstruktur reagieren.[118] Das zugrunde gelegte Zinsszenario ist dabei abhängig vom aktuellen Zinsniveau.[119] Für die korrekte Ermittlung des MktInt sind Neubewertungen großer Teile der ökonomischen Bilanz notwendig, dies führt im Gegensatz zu den übrigen Untermodulen zu einer erhöhten Komplexität bei der Berechnung.[120] So werden auch zukünftig diskontierte Cash-Flows durch eine Zinsänderung beeinflusst.[121] Die Basis ist die risikofreie Zinsstruktur, die über Par-Swap Raten für Zinsswaps berechnet wird.[122]

 

Zum Untermodul des Aktienkursrisikos zählen nicht nur Aktien, sondern auch aktienähnliche Investments.[123] Im Szenario werden die Aktien in zwei Gruppen eingeteilt. Zum einen Anlagen in globale Aktien, dazu gehören Aktien von Unternehmen aus Staaten des EWR[124] bzw. der OECD[125], zum anderen Anlagen in Unternehmen aus sonstigen Staaten.[126] Anlagen aus zuerst genannten werden mit 39%, übrige mit 49% negativ gestresst.[127] Um zyklische Effekte zu berücksichtigen, gibt es jedoch einen Dämpfer, dieser mindert oder erhöht die jeweiligen Schocks um maximal 10%.[128] Um die gesamte Kapitalanforderung zu berechnen, werden die beiden Ergebnisse, also das der „globalen Aktien“ und das der „sonstigen Aktien“, mit einem Korrelationsfaktor von 0,75 aggregiert.[129]

 

Anlagen in Immobilien werden mit einer pauschalen Quote von 25% gestresst, unabhängig ob selbst- oder fremd-genutzt.[130]

 

Das Spread-Risiko ist das Bonitäts- oder Ausfallrisiko, alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente, die diesem Risiko unterliegen, sind verschiedenen Risikogruppen zu zuordnen. Dabei wird zwischen Anleihen, Kreditderivaten und strukturierten Produkten unterschieden. [131]  Um die Risikounterlegung zu berechnen, fließen der Wert der Position, das externe Rating und die Duration des Kreditrisikos in die Berechnung mit ein.[132] Explizit ausgenommen sind Staatsanleihen aller EWR Staaten.[133]

 

Das Währungsrisiko bezieht sich auf Änderungen des Wechselkurses im Bezug auf offene Positionen. Dabei ist die Bezugswährung diejenige, in der das Unternehmen seinen regulatorischen Abschluss erstellt, alle übrigen sind Fremdwährungen.[134] Als Szenario wird eine Wechselkursänderung von +/- 25% für jede einzelne Währung unterstellt.[135] Es wird für jede Währung ein Wert für steigende und einer für fallende Wechselkurse berechnet, hierbei ist das Minimum der Anrechnung null.[136] Alle Werte für steigende Wechselkurse werden addiert, analog dazu alle Werte für fallende Wechselkurse, diese fließen in die SCRMkt für steigende bzw. für fallende Märkte ein.

 

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