Inhaltsverzeichnis | 10 |
Einleitung | 20 |
I. Gegenstandsfindung: Kabelfernsehen und Rundfunk | 20 |
II. Merkmale zur Unterscheidung zwischen Kabelfernsehen und herkömmlichem Rundfunk | 20 |
III. Kabelfernsehen — heute | 22 |
1. Kabelfernsehen in den USA | 23 |
2. Die Situation in der Bundesrepublik | 25 |
IV. Rechtsprobleme bei der Veranstaltung von Kabelfernsehen | 27 |
Erster Teil: Kabelfernsehen und Rundfunkrecht | 29 |
Erstes Kapitel: Die fernmelderechtliche Seite des Rundfunks und das Kabelfernsehen | 32 |
I. Der Rundfunk als geschichtlicher Erfahrungsgegenstand | 37 |
II. Die Rundfunkverbreitungstechnik nach dem Verständnis der administrativen Regelungen | 39 |
1. Die Rundfunkverfügungen der Weimarer Zeit | 39 |
2. Der Ausbau des Drahtfunks und die Drahtfunkverordnung | 42 |
3. Die Rundfunkregelungen der Besatzungszeit und das Rundfunkverwaltungsrecht der Bundesrepublik | 45 |
III. Die Aussagen der Obergerichte über die Rundfunkverbreitungsverfahren | 49 |
IV. Rundfunkverwaltungsrecht und internationales Fernmelderecht | 51 |
V. Zwischenergebnis | 53 |
Zweites Kapitel: Die kulturell-rechtliche Seite des Rundfunks und das Kabelfernsehen | 54 |
I. Das Kabelfernsehen und der Rundfunkbegriff nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG | 54 |
II. Rundfunk und Drahtlosigkeit Zur Entwicklung von Begriff und Gegenstand des Rundfunks | 56 |
1. Die Beschreibungsqualität des Wortes Rund-„Funk" | 56 |
a) „Funk" als drahtloses und drahtgebundenes Nachrichtenübermittlungsverfahren | 58 |
b) Die Gleichstellung von Drahtfunk und Raumfunk im Fernmelderecht | 61 |
c) Besonderheit des niederfrequenten Drahtfunks | 64 |
d) Zwischenergebnis | 66 |
2. „Rund"-Funk und Drahtlosigkeit | 66 |
a) Die Entwicklung des Rundfunkbegriffs | 68 |
b) Zwischenergebnis | 73 |
3. Die Bedeutung von Kabel und Draht beim herkömmlichen Rundfunk | 73 |
a) Rundfunk und Rundfunkleitungstechnik | 73 |
b) Der Einsatz von Draht oder Kabel bei der Verbreitung von Programmdarbietungen | 75 |
aa) Die ersten Programmübertragungen über Draht | 75 |
bb) Die wirtschaftlichen und politischen Bedingungen für die Einführung des drahtlosen Rundfunks | 76 |
cc) Die Ausnutzung vorhandener Leitungsnetze zur Verbreitung von Drahtfunkprogrammen | 79 |
dd) Die Drahtfunktechnik als Ergänzung zur drahtlosen Ausstrahlung | 79 |
ee) Der Drahtfunk als Mittel der Rundfunkpolitik | 80 |
ff) Der Ausbau von Drahtfunknetzen im Nationalsozialismus | 80 |
gg) Der Drahtfunk als letztes intaktes Schnellnachrichtenmittel | 82 |
hh) Wiederaufbau des Drahtfunknetzes nach dem Weltkrieg | 82 |
ii) Die Entscheidung der Rundfunkanstalten für den UKW-Rundfunk | 83 |
kk) Die Bedeutung des Drahtfunks für den Rundfunk anderer Länder | 85 |
ll) Der Einsatz von Kabel beim Fernsehen | 86 |
mm) Die Zentralantennenanlage | 88 |
nn) Zwischenergebnis | 89 |
4. Der Rundfunk als besonderes technisches Nachrichtenmittel in Abgrenzung zu Presse und Film | 90 |
5. Zwischenergebnis | 92 |
III. Das Kabelfernsehen und die Rundfunkgesetze der Länder | 93 |
1. Der Rundfunkbegriff des Staatsvertrags über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens | 93 |
2. Rundfunkgesetze, die den Drahtfunk ausdrücklich mit einbeziehen | 95 |
a) Das Gesetz über den „Westdeutschen Rundfunk, Köln" | 95 |
b) Der Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk | 96 |
c) Der Staatsvertrag über den Südwestfunk | 98 |
3. Rundfunkgesetze ohne eindeutige Festlegung der Übermittlungsverfahren | 99 |
4. Das Kabelfernsehen und einzelne Gesetzesbegriffe | 102 |
IV. Ergebnis | 103 |
Zweiter Teil: Die Erscheinungsformen des Kabelfernsehens und die Merkmale des herkömmlichen Rundfunks nach dem Grundgesetz und den Länderrundfunkgesetzen | 105 |
Erstes Kapitel: Das Verhältnis der Rundfunkgesetze zum Grundgesetz bei der Gewinnung rechtlicher Wesensmerkmale des Rundfunks | 107 |
Zweites Kapitel: Die rechtlichen Merkmale des Rundfunkbegriffs | 109 |
I. Die Ausdrucksmittel des Rundfunks | 109 |
II. Der Programminhalt als Wesensmerkmal | 110 |
III. Der Rundfunk als für die Allgemeinheit bestimmte Darbietung | 114 |
1. Die Vieldeutigkeit des Begriffs der Allgemeinheit nach dem Wortlaut der Rundfunkgesetze | 114 |
2. Allgemeinheit als Merkmal der Abgrenzung des Rundfunks von den Funksonderdiensten | 116 |
IV. Die verfassungsrechtliche Ausdeutung des Merkmals der Allgemeinheit | 120 |
1. Allgemeinheit und Allgemeinzugänglichkeit | 120 |
2. Allgemeinheit als „faktische Offenheit" | 122 |
V. Übertragbarkeit der Kriterien des Öffentlichkeitsbegriffs aus anderen Rechtsgebieten zur Konkretisierung des Merkmals der Allgemeinheit | 123 |
1. Öffentlichkeit auch als räumlich getrennte Vielzahl von Personen | 125 |
2. Ubiquität der Ätherwellen und „unbegrenzte Öffentlichkeit" | 126 |
3. Allgemeinheit als „breite Öffentlichkeit" | 128 |
4. Die Zweckbestimmung des Merkmals der Allgemeinheit beim Rundfunk im Unterschied zum urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff | 130 |
5. Die Beziehungen der Beteiligten an den Funksonderdiensten als Unterscheidungsmerkmal zur Allgemeinheit des Teilnehmerkreises beim Rundfunk | 131 |
6. Zwischenergebnis | 133 |
7. Allgemeinheit bei der Wiedergabe oder Allgemeinheit des Rundfunkempfangs | 134 |
8. Zwischenergebnis | 136 |
VI. Der Kommunikationsinhalt oder der Wille des Veranstalters als Kriterium für die „Bestimmung" für die Allgemeinheit | 137 |
1. Der Kommunikationsinhalt als Indiz für die Bestimmung einer Sendung an die Allgemeinheit | 138 |
2. Der Wille des Absenders als Entscheidungskriterium für die Bestimmung einer Sendung für die Allgemeinheit | 140 |
a) Im nachhinein ist jede unbestimmte Personenmehrheit bestimmt | 142 |
b) Verobjektivierung des Willensmoments | 143 |
c) Zwischenergebnis | 144 |
VII. Die Allgemeinheit als Rezipient von Massenkommunikation | 144 |
1. Die Masse | 146 |
2. Das disperse Publikum | 147 |
a) Zahl und Streuung der Teilnehmer — keine essentiellen Merkmale der Massenkommunikation | 148 |
b) Massenkommunikationsmittel als Sammelbegriff verschiedener gleichartiger Kommunikationsmedien | 150 |
3. Massenkommunikationsmittel und Grundgesetz | 151 |
4. Zwischenergebnis | 152 |
VIII. Allgemeinheit als Allgemeinheitsbezug des Programms | 153 |
1. Die liberale Komponente des Art. 5 Abs. 1 GG als Verbot staatlicher Eingriffe in die Programmgestaltung | 154 |
2. Allgemeinheitsbezug und die institutionelle Komponente der Rundfunkfreiheit | 156 |
a) Politischer und unpolitischer Rundfunk | 159 |
b) Die Eingrenzung des Rundfunks auf die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe | 159 |
c) „Der Weg vom Recht über die Institution zur Pflicht" | 160 |
d) Die „öffentliche Aufgabe" als definitorisch leerlaufendes Begriffssubstitut | 161 |
e) öffentliche Meinungsbildung als ständiger Prozeß ohne rechtlich bestimmbaren Verlauf | 163 |
f) Die Aufhebung der Trennung zwischen politischem und gesellschaftlichem Bereich im demokratischen Sozialstaat | 164 |
g) Die verfassungsrechtliche Problematik einer programmlichen Inpflichtnahme | 165 |
h) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt den „politischen" und den „unpolitischen" Rundfunk | 167 |
3. Ergebnis | 170 |
IX. Exkurs: Der Rundfunk als publizistische Institution | 171 |
X. Die institutionell-publizistischen Voraussetzungen für den Programmbetrieb | 175 |
Drittes Kapitel: Vergleich der verschiedenen Erscheinungsformen des Kabelfernsehens mit dem herkömmlichen Rundfunk | 177 |
I. Zu 1.: Vollversorgung einer größeren Region | 177 |
II. Zu 2.: Lokales Kabelfernsehen | 180 |
III. Zu 3.: Verkabelung verschiedener örtlich zusammenliegender Gebäude oder einer Großwohnanlage | 185 |
IV. Exkurs: Genehmigungsfreie Fernmeldeanlagen als Rundfunk | 190 |
V. Zu 4.: Kabelsendungen, die von einer Zentrale an verschiedene Einzelstellen mit Publikumsverkehr geliefert werden | 192 |
VI. Zu 5.: Kabelverteilung von Programmen an einem Ort mit Publikumsverkehr | 195 |
VII. Zu 6.: Kabelverteilung von Programmen an verschiedene „private" Empfangsstellen innerhalb eines Gebäudes | 196 |
Dritter Teil: Rückwirkungen der Einführung des Kabelfernsehens auf die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgesetze | 200 |
Erstes Kapitel: Rundfunkfreiheit ohne Wellenknappheit | 202 |
I. Die teilweise in der Literatur gezogenen Konsequenzen aus einem behaupteten Wegfall der tatsächlichen Prämissen des Fernseh-Urteils | 202 |
II. Der Streit um den Wegfall der technischen Prämisse | 203 |
III. Die nur potentielle Möglichkeit der Erhöhung der Programmzahl und die tatsächlichen Prämissen | 204 |
IV. Die Verknüpfung der technischen mit der finanziellen Prämisse | 205 |
1. Der hohe Kostenaufwand für die Veranstaltung von Rundfunksendungen läßt nur eine kleine Zahl von Veranstaltungsträgern zu | 206 |
2. Verbot jeder vermeidbaren Monopolisierung | 208 |
3. Die unterschiedliche Ausgangssituation bei Presse, Film und Rundfunk | 209 |
4. Die gesetzliche Regelung der Rundfunkfreiheit als vorbeugende „Dienstleistungspflicht" des Gesetzgebers | 211 |
5. Die Verfassungsgarantie der Meinungspluralität gilt auch für den lokalen Bereich | 213 |
V. Binnenpluralistische Organisationsstruktur und individualbezogene Grundrechte | 215 |
VI. Zwischenergebnis | 216 |
Zweites Kapitel: Die Verfassungskonformität der binnenpluralistischen Organisationsstruktur auch beim Fortfall der Prämissen des Fernseh-Urteils | 218 |
I. Unterschiedliche Begründungsansätze | 219 |
II. Die einzigartige Machtintensität und Suggestivkraft des Rundfunks als besonderes Strukturmerkmal | 220 |
III. Die unterschiedlichen Wahrnehmungsbedingungen von Rundfunk und Presse | 221 |
1. Der Rundfunk als „bequemstes" Massenmedium | 221 |
2. Der Aktualitätsvorsprung des Rundfunks | 222 |
3. Der Glaubwürdigkeitsvorsprung des Rundfunks | 223 |
4. Die Beschränkung der Rezeption mehrfacher Angebote durch die geringere Disponibilität des Rundfunks und die fehlende Selektionsmöglichkeit für den Rezipienten innerhalb der Programmangebote | 224 |
IV. Zwischenergebnis | 227 |
Drittes Kapitel: Die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunk-„Monopols" bei Einführung des Kabelfernsehens | 229 |
I. Die Unzulänglichkeit der Kennzeichnung des alleinigen Rundfunkveranstaltungsrechts der Rundfunkanstalten als „Monopol" | 229 |
1. Die Verzahnung von Rundfunkgesetzen und Grundgesetz als Ausschlußgrund für private Rundfunkveranstaltungen | 231 |
2. Das Verfassungsgebot der Meinungsvielfalt und die Verlagerung der Rundfunkveranstaltungsträger ins öffentliche Recht als Ausschlußgründe für private Rundfunkinitiativen | 232 |
II. Die öffentlich-rechtliche Struktur der Rundfunkveranstaltungsträger und die Grundrechte | 233 |
1. Die allgemeine Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG (1. Halbsatz) | 233 |
2. Die Informationsfreiheit — Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (2. Halbsatz) | 235 |
3. Die individualrechtliche Komponente des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG | 235 |
4. Die öffentlich-rechtliche Struktur des Rundfunks als Hinderungsgrund für erwerbswirtschaftliche Betätigungsformen im Rundfunkwesen | 238 |
a) Die Problematik des Verhältnisses zwischen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 12 Abs. 1 GG | 239 |
b) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit staatlicher Wirtschaftsbetätigung | 241 |
aa) Zu den Voraussetzungen und Grenzen verfassungsrechtlich legitimierter staatlicher Wirtschaftsbetätigung | 242 |
bb) Das Vorliegen einer „öffentlichen Aufgabe" als Voraussetzung für eine staatliche Handlungs- und Gestaltungskompetenz | 243 |
cc) Zum gesetzgeberischen Ermessen auf der Ebene der Handlungskompetenz und im Rahmen der Gestaltungskompetenz | 244 |
c) Die Anwendung der Grundsätze der „sozialen Determination der Grundrechte" auf das Rundfunkrecht | 246 |
aa) Die staatliche Handlungskompetenz im Rundfunkwesen | 247 |
bb) Die öffentlich-rechtliche Ausformung der Rundfunkveranstaltungsträger als eine im Gestaltungsermessen des Gesetzgebers liegende zulässige Maßnahme | 248 |
cc) Bestätigung durch das Fernseh-Urteil | 249 |
d) Zur sachlichen Vertretbarkeit der Beibehaltung der öffentlichen Rechtsform für die Rundfunkveranstaltungsträger | 250 |
aa) Die historische Gewachsenheit und Erprobtheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten | 250 |
bb) Keine Verdrängung eines bestehenden Berufsbildes | 251 |
cc) Die Verlagerung der Rundfunkorganisation ins Privatrecht als gesetzgeberischer Umweg | 252 |
dd) Die Begrenzung der Kommerzialisierung und der daseinsvorsorgerische Aspekt des Rundfunks | 253 |
ee) Gleichmäßige Rundfunkversorgung | 255 |
ff) K e i n Verstoß gegen den Subsidiaritätsgedanken | 256 |
5. Kein Verstoß gegen Art. 14 GG | 257 |
6. Rundfunkgesetze und allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG | 258 |
III. Die Bindungswirkung des Fernseh-Urteils nach 31 Abs. 2 BVGG auch bei unterstellter Verfassungswidrigkeit der Rundfunkgesetze | 259 |
IV. Gesetzeserfordernis als Hinderungsgrund für die Vollziehbarkeit der eventuell einschlägigen Individualgrundrechte | 260 |
Literaturverzeichnis | 263 |