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Qualitätssicherung in stationären Pflegeeinrichtungen

Die Anwendung des Resident Assessment Instruments RAI 2,0 als Qualitätsinstrument

AutorKathrin Engel
VerlagKohlhammer Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl126 Seiten
ISBN9783170265127
FormatPDF/ePUB
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis21,99 EUR
Qualitätsmessung, -erbringung und -darlegung in der Pflege gewinnen zunehmend an Bedeutung. In diesem Buch wird betrachtet, welche Qualitätsinstrumente in der Pflege derzeit zum Einsatz kommen, welche Aspekte der Pflegequalität sich mit diesen Instrumenten abdecken lassen und welche Lücken in der Qualitätssicherung es gibt. Anhand einer Studie wird aufgezeigt, wie sich die Verwendung eines umfassenden Assessments - des RAI 2.0 - auf die Prozess- und Ergebnisqualität auswirkt und welche Möglichkeiten im Pflegealltag erhobene Daten einer standardisierten Zustandsdokumentation für die Qualitätsverbesserung und Qualitätsdarstellung bieten. Dass in der aufgezeigten Studie an den Mitarbeitern - als Hauptakteuren der Pflege - angesetzt wird, muss mit Blick auf die derzeit debattierte Bedeutung interner Qualitätsverbesserungskonzepte besonders hervorgehoben werden.

Dr. Kathrin Engel, Pflegewissenschaftlerin, Diplompflegewirtin und Krankenschwester, ist als Pflege- und Qualitätsmanagerin der Stadtmission Dresden für die Qualität in mehreren Heimen und ambulanten Pflegediensten verantwortlich, hat Lehraufträge, betreut Praxisprojekte und ist freiberufliche Dozentin.

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Leseprobe

2 Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen


2.1 Allgemeiner Qualitätsbegriff


Der Qualitätsbegriff wurde ursprünglich im industriellen Bereich verwendet, um das betriebliche Geschehen (Input – Betriebsprozess – Output) und die produzierten Leistungen hinsichtlich ihrer Güte und umfassender als nur durch die quantitative Dimension zu kennzeichnen (Eichhorn 1997, S. 14). Dabei greifen alle Versuche, die Qualität einer erbrachten Leistung übergreifend zu definieren, auf das lateinische Wort „qualitas“ und seine Bedeutungen „Beschaffenheit“, „Güte“, „Wert“ oder „Eigenschaft“ eines Gutes zurück.
Dies zeigen unterschiedliche, sehr allgemein gehaltene Definitionen, wie z. B. „Qualität ist die Beschaffenheit eines Gutes“ oder „Qualität ist die Gesamtheit aller Eigenschaften, durch die sich Güter unterscheiden“.

Bis Ende der 60er Jahre wurde die Qualität einer betrieblichen Leistung in erster Linie an der Einhaltung technischer Standards festgemacht. Wichtige Merkmale dieser Bewertung waren u. a. das einwandfreie Funktionieren und gute technische Eigenschaften der Produkte, eine lange Lebensdauer und das Freisein von Fehlern (vgl. Kaminske/Brauer 1995). Dieses materielle Qualitätsverständnis lässt sich jedoch nicht ohne weiteres auf den Dienstleistungsbereich und die Pflege als spezielle Dienstleistung übertragen; Dienstleistungen unterscheiden sich in ihren wesentlichen Eigenschaften deutlich von Produktionsgütern.

2.2 Qualität im Dienstleistungsbereich


Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal der Dienstleistungen im Vergleich zu Produktionsgütern ist ihre Immaterialität. Das heißt, als Dienstleistung gilt die angebotene oder nachgefragte menschliche oder automatisierte Leistungsfähigkeit, auch wenn Vorleistung (Input) und Ergebnis (Output) materiellen oder immateriellen Charakter haben können (Meffert/Bruhn 1997, S. 59ff.). Aus der Immaterialität resultieren zwei weitere Abgrenzungskriterien: die Nichtlagerfähigkeit und die Nichttransportfähigkeit von Dienstleistungen. Dienstleistungen können vom Kunden gewissermaßen nur im Moment ihrer Erbringung in Anspruch genommen werden. Daraus ergibt sich, dass nicht nur das Ergebnis, sondern auch der Prozess der Leistungserbringung mitbestimmend für die Qualität ist.
Dies bedeutet aber auch, dass die Dienstleistungserbringung nicht nur von internen Faktoren des Leistungserbringers abhängt, vielmehr nehmen die Nachfrager oder Kunden im Dienstleistungsbereich bereits bei der Erstellung der Leistung eine entscheidende Rolle ein.

Diesen speziellen Aspekt von Dienstleistungen berücksichtigt Juran – einer der „Qualitätsväter“ –, als er Anfang der 70er Jahre Qualität als „fitness for use“ (Qualität ist der Grad der Eignung für den Verwendungszweck) charakterisiert (Juran 1988). Jurans Definition stellt eine Wende im bisherigen Qualitätsverständnis dar, weil der Begriff der Qualität hier eine wesentlich breitere Auslegung als bisher erfährt. Nach dieser Sichtweise umfasst Qualität neben der „technisch-materiellen Eignung“ der Produkte auch den subjektiven Nutzen für den Kunden, an den sich das erbrachte Produkt oder die erbrachte Leistung richtet (vgl. Eichhorn 1997).

Auch Meffert und Bruhn berücksichtigen die Kundenperspektive in ihrer Qualitätsdefinition. Sie kennzeichnen Dienstleistungsqualität als „die Fähigkeit eines Anbieters, die Beschaffenheit einer […] Leistung aufgrund von Kundenerwartungen auf einem bestimmten Anforderungsniveau zu erstellen“ (Meffert/Bruhn 1997, S. 27).

Das heißt, Qualität resultiert aus „der Übereinstimmung zwischen der Erwartung hinsichtlich der Leistungen und der tatsächlich erbrachten Dienstleistung“ (Garms-Homolová 1991, S. 3).

Diese Definitionen drücken etwas aus, was aus den bisherigen Definitionen nicht deutlich wird und sich als wesentlich im Dienstleistungs- und Pflegebereich erweist: Der Qualitätsanspruch der Kunden (bzw. Bewohner) und damit auch der Erfolg des Unternehmens (bzw. der Pflegeeinrichtung) wird nicht durch die Erfüllung einmal aufgestellter Anforderungen (bzw. Bedarfe) realisiert. Vielmehr stellen diese den Ausgangspunkt einer weiteren Qualitätsentwicklung und -verbesserung dar. Das bedeutet, Qualität ist keine statische Größe, sondern hat einen prozesshaften Charakter.

Die genannten Definitionen spiegeln ein mehrdimensionales Qualitätsverständnis wieder: Nach der produktbezogenen oder herstellungsbezogenen Sichtweise umfasst Qualität die Summe oder das Niveau der vorhandenen Eigenschaften von Produkten oder Dienstleistungen. Die Qualitätsbewertung setzt hier an objektiven Kriterien an. Anders verhält es sich beim kundenbezogenen Qualitätsbegriff. Hier wird die Qualität über die Wahrnehmung des Kunden definiert. Daraus leitet sich ab, dass ein und dieselbe Leistung unterschiedlich bewertet werden kann.

2.3 Qualität im vollstationären Pflegebereich


Die Pflege älterer Menschen galt lange Zeit nicht als Dienstleistung, sondern wurde als eine karitative Hilfeleistung am Nächsten betrachtet, die in erster Linie zu Hause bzw. – wenn keine Angehörigen vorhanden waren – in sog. Siechen- oder Armenhäusern, in denen auch Behinderte versorgt wurden, erbracht wurde (Sowinski/Maciejewski 2003). Erst seit Anfang des vorigen Jahrhunderts kam mit der Gründung von Altersheimen eine separate institutionalisierte Versorgungsform auf (Kondratowitz v. 1990). In diesen Heimen, die in privater, konfessioneller oder Vereinsträgerschaft standen und sehr klein waren, herrschte ein unbedingtes Disziplinierungsgebot – die Einrichtungen standen als Symbol des Zwanges. Während der Zeit des Dritten Reiches wurden ältere Menschen, die als „stärker verwirrt“ oder „unsauber“ galten, als sog. „unproduktive Menschen“ erfasst und in gesonderte Anstalten, die sich meist außerhalb der Städte befanden, verlegt (Behr 1995).

Nach Kriegsende stand in der Bundesrepublik, aber auch in der ehemaligen DDR, die situative Bewältigung von Notständen im Vordergrund. Menschen mit Pflegebedarf wurden weiterhin als passive, unselbständige und anleitungsbedürftige „Heiminsassen“ angesehen – die Heime dienten im Wesentlichen der „Verwahrung“ dieser Personen (Winter et al. 1999).

Anfang der 60er bis in die 70er Jahre fußten die Konzeptionen der Heime in erster Linie auf dem Leitbild des Krankenhauses; in die Pflege flossen zunehmend geriatrische Erkenntnisse und technische Aspekte ein – die Bewohner wurden als „pflegebedürftige Patienten“ angesehen.

Erst seit den 80er Jahren gewinnt ein ganzheitliches Pflegeverständnis an Bedeutung. Pflege in Einrichtungen soll nicht mehr nur den Pflegeerfordernissen genügen, sondern auch die Wohnbedürfnisse und persönliche Vorstellungen der Bewohner berücksichtigen. Damit stehen erstmals nicht mehr ausschließlich die Defizite älterer pflegebedürftiger Menschen im Vordergrund: Pflege wird zunehmend als Dienstleistung am Bewohner begriffen, deren zentraler Schwerpunkt auf dem Erhalt der verbliebenen Möglichkeiten, der Förderung einer größtmöglichen Selbständigkeit und der Berücksichtung der individuellen Bedürfnisse der Bewohner liegt. Gleichzeitig gewinnt der Qualitätsaspekt an Bedeutung. Heimbewohner und deren Angehörige werden zunehmend als Dienstleistungsnehmer wahrgenommen.

Wie lässt sich nun Pflege als spezielle Dienstleistung charakterisieren?

Pflege hat wie alle Dienstleistungen einen immateriellen Charakter, ist aber als persönliche Dienstleistung am Menschen durch eine starke Beziehungsorientierung gekennzeichnet. Das bedeutet, dass die zwischenmenschlichen Beziehungen und der Umgang zwischen den Klienten und dem Betreuungspersonal von wesentlicher Bedeutung sind; Pflegeleistungen werden direkt an den Klienten und in deren Beisein erbracht. Sie sind außerdem durch eine Kooperation zwischen den Pflegenden als den Leistungserbringern und den Gepflegten als Leistungsempfängern charakterisiert und erfordern die Mitwirkung der Klienten. Dies trifft besonders für den Bereich der stationären Langzeitpflege zu, in dem pflegerische Tätigkeiten – anders als im häuslichen Bereich – fast ausschließlich von Pflegekräften durchgeführt werden. Vor den genannten Aspekten wird deutlich, dass im Pflegebereich nicht nur das Ergebnis sondern bereits der Prozess der Leistungserbringung qualitätsrelevant ist.

Pflegeleistungen weisen aber noch weitere Besonderheiten auf. Wegen ihrer Immaterialität ist es schwierig, den Kunden den Wert der Leistung vor der eigentlichen Leistungserbringung nahe zu bringen. Jedoch sind gerade im Pflegebereich die Qualitätsmerkmale der Dienstleistung für Laien oft nur schwer zugänglich; was fachlich korrekt und qualitativ gut ist, können die Kunden häufig nicht ohne Weiteres einschätzen. Zudem kann zwischen den Interessen der an der Pflege Beteiligten (z. B. zwischen Klienten, Angehörigen, Mitarbeitern im Pflegebereich, Ärzten und Kostenträgern) eine Lücke klaffen. So werden von Seiten der Bewohner Beratungen zur Selbsthilfe und aktivierende Maßnahmen nicht immer als Qualität gewürdigt; sie können den Hilfebedürftigen sogar überflüssig oder lästig erscheinen. Unter dem Qualitätsaspekt muss deshalb ein Konsens gefunden werden, bei dem der Bedarf und die persönlichen Gewohnheiten und Bedürfnisse der „Nutzer“ im Vordergrund stehen, gleichzeitig aber der „Stand der Kenntnis“ und Kostenaspekte berücksichtigt werden.

Eine der ersten pflegespezifischen Definitionen von Qualität lieferten Lee und Jones schon 1933: „Qualität ist der Grad der Übereinstimmung zwischen den anerkannten Zielen der Berufsgruppe und dem erreichten Erfolg in der Pflege.“

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Deckblatt1
Titelseite4
Impressum5
Inhalt6
Einführung8
1 Ausgangssituation12
1.1 Steigender Bedarf an stationären Pflegeangeboten12
1.1.1 Steigender Bedarf als Folge der demographischen Entwicklung12
1.1.2 Steigender Bedarf als Folge der Entwicklung im Krankenhausbereich14
1.2 Die steigende Bedeutung von Qualität15
1.2.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen zu Qualität in der Pflege15
1.2.2 Relevanz der Qualität als Folge marktwirtschaftlicher Entwicklungen18
1.2.3 Relevanz der Qualität aus Sicht der Verbraucher19
2 Qualität in stationären Pflegeeinrichtungen20
2.1 Allgemeiner Qualitätsbegriff20
2.2 Qualität im Dienstleistungsbereich20
2.3 Qualität im vollstationären Pflegebereich21
3 Anforderungen an die Qualität in vollstationären Langzeitpflegeeinrichtungen25
3.1 Klinischer Bereich – Genaue Kenntnis der Bewohner25
3.2 Professioneller Bereich – Befähigung der Mitarbeiter zur Qualitätsarbeit26
3.3 Administrativer Bereich – Schwerpunktverschiebung von der externen Qualitätskontrolle auf interne Maßnahmen der Eigenüberwachung27
4 Situation der Qualitätssicherung in der Praxis29
4.1 Verwendete Instrumente in der Praxis29
4.1.1 Die Normenreihe ISO 9000 ff31
4.1.2 Das EFQM–Modell32
4.1.3 Der Pflegeprozess33
4.1.4 Expertenstandards34
4.1.5 Pflegevisiten36
4.1.6 Standards oder Standardisierte Pflegepläne37
4.2 Betrachtung der Wirkungsbereiche verwendeter Qualitätsinstrumente38
5 Empirische Untersuchung: Intervention mit dem Resident Assessment Instrument 2,040
5.1 Ziele der Untersuchung40
5.2 Studiendesign41
5.2.1 Untersuchte Stichproben41
5.2.2 Instrumente46
5.3 Vorgehen in den Pflegeeinrichtungen52
5.3.1 Schulungen und Implementation52
5.3.2 Zeitlicher Ablauf der Messungen52
5.4 Auswertungen53
6 Effekte der Anwendung des RAI 2,0 in der Praxis54
6.1 Qualität im professionellen Bereich: Veränderung des Prozesshandelns der Mitarbeiter54
6.1.1 Qualität im professionellen Bereich: Kompetenzerwerb der Mitarbeiter54
6.1.2 Qualität im professionellen Bereich: Veränderungen des Dokumentationsverhaltens59
6.1.3 Qualität im professionellen Bereich: Veränderungen des Pflegeplanungsverhaltens62
6.2 Qualität im klinischen Bereich: Betrachtung von Zustandsdaten und Pflege-Outcomes66
6.2.1 Zustandserfassung der Bewohner am Ausgangspunkt der Untersuchung67
6.2.2 Messung von Veränderungen auf der Prävalenzebene75
6.2.3 Ermittlung von Zusammenhängen zur Identifizierung von Qualitätsverbesserungspotentialen77
7 Relevanz der Ergebnisse für die Praxis80
7.1 Zu den Ergebnissen im professionellen Bereich von Qualität80
7.1.1 Qualifikationszuwachs/Kompetenzerwerb der Mitarbeiter80
7.1.2 Veränderungen des Dokumentationsverhaltens81
7.1.3 Veränderungen des Pflegeplanungsverhaltens83
7.2 Zu den Befunden im klinischen Bereich von Qualität85
7.2.1 Messung aus Ausgangspunkt der Untersuchung85
7.2.2 Veränderungen im Messverlauf der Studie86
7.2.3 Identifizierung von Alltagszusammenhängen86
7.3 Einordnung der Studie88
8 Schlussbetrachtung89
Literaturverzeichnis92
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis96
Anhang98
Stichwortverzeichnis125

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