Das Vorsorgesystem der Schweiz
Vorsorge auf 3 Säulen
Wer vorsorgt, sichert sich und seine Familie finanziell ab für den Fall einer Invalidität oder eines frühzeitigen Todes und für die Zeit des Altersruhestandes ohne Erwerbseinkommen. Das Vorsorgesystem der Schweiz beruht auf dem sogenannten 3-Säulen-Konzept.
Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge, also AHV und IV; sie soll das Existenzminimum sichern. Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge mit der Pensionskasse, soll den gewohnten Lebensstandard gewährleisten. Die Selbstvorsorge, die dritte Säule, ergänzt vor allem bei höheren Einkommen die Leistungen von AHV und Pensionskasse. Doch die Selbstvorsorge wird für immer breitere Kreise wichtig, weil das Vertrauen in die staatliche AHV schwindet.
Drei Grundrisiken
Der Verlust des Einkommens im Fall von Invalidität oder Tod und nach der Pensionierung sind die drei sogenannten Grundrisiken, gegen die man sich in der Vorsorge absichert.
Invaliditätsrisiko
Invalidität entsteht durch Krankheit oder Unfall. Die Angst vor einem schweren Unfall ist viel tiefer verankert als die Angst vor Invalidität durch Krankheit. Das mag damit zu tun haben, dass sich viele Unfälle in der Öffentlichkeit ereignen, etwa im Verkehr oder beim Sport. Sie sind häufig spektakulär, und die Medien berichten darüber. Krankheiten dagegen stellen sich still und weitgehend unbemerkt ein. Nun zeigen Statistiken allerdings, dass die Angst vor einer Krankheit viel begründeter ist als die Angst vor einem Unfall: Etwa zwei Prozent der Schweizer sind invalid. Davon sind neun von zehn Fällen die Folge einer Krankheit - nur jeder zehnte Fall ist auf einen Unfall zurückzuführen. Trotz dieser klaren Zahlen kann eine besonders hohe Unfallversicherung sinnvoll sein, wenn das individuelle Risiko besonders hoch ist, beispielsweise generell bei Kindern oder bei Erwachsenen mit einem riskanten Hobby wie Gleitschirmfliegen oder Tauchen. Eine Unfallversicherung kann als Einzelversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft oder als Zusatz zur Krankenkasse abgeschlossen werden. Die Versicherung zahlt im Invaliditätsfall ein Kapital oder richtet eine Rente aus, die Pflegekosten werden in jedem Fall von der Krankenkasse übernommen.
In der Praxis wird dem Umstand, dass das Krankheitsrisiko grösser ist als das Unfallrisiko, zu wenig Rechnung getragen. So deckt die berufliche Vorsorge der zweiten Säule das Unfallrisiko in der Regel weit besser als das Krankheitsrisiko. Zudem werden auch privat weit mehr Unfallversicherungen abgeschlossen als Vorsorgelösungen für den Krankheitsfall getroffen.
Ein weiterer Schwachpunkt der finanziellen Absicherung von Invalidität: Alle Vorsorgerechnungen gehen jeweils von einer hundertprozentigen Invalidität aus. In Wirklichkeit sind aber Teilinvaliditäten zum Beispiel von 25% oder 50% viel häufiger. Die Vorsorgeleistungen werden bei Teilinvalidität entsprechend dem Invaliditätsgrad gekürzt. Massgebend für den Grad der Invalidität ist der Entscheid der Eidgenössischen Invalidenversicherung.
Todesfallrisiko
Krankheiten sind als Todesursache viel häufiger als Unfälle: Im Durchschnitt kommt auf fünfzehn krankheitsbedingte Todesfälle nur ein Unfalltod. Doch genauso wie das Invaliditätsrisiko durch Unfall wird auch das Risiko des Unfalltodes überversichert, während der Tod durch Krankheit unterversichert wird. Die Grafik auf der folgenden Seite zeigt die Verteilung der Todesursachen: Störungen des Herz-Kreislauf-Systems stehen mit 37,6% an der Spitze, gefolgt von Krebs mit 27,9%.
Von den 7,4% unfallbedingten Todesfällen sind nur 1,2% auf einen Verkehrsunfall zurückzuführen. Doch ist ein Verkehrsunfall das Ereignis, vor dem sich viele Menschen am meisten fürchten. Die Wahrscheinlichkeit, durch einen Unfall zu sterben, ist aber sehr gering. Deshalb sind Unfallversicherungen ausgesprochen günstig. Mehrfachversicherungen lohnen sich trotzdem nicht.
Seit einiger Zeit sind Unfallversicherungen vielfach in Dienstleistungspaketen enthalten, etwa bei Kreditkarten oder Reisebuchungen. Diese Versicherungen vermitteln ein trügerisches Sicherheitsgefühl, weil sie bloss unfallbedingte Todesfälle decken, also 7,4% des Todesfallrisikos, für die 92,6% krankheitsbedingten Todesfälle aber keinen Schutz bieten.
Das Alter
Es scheint unpassend, das Alter als Risiko zu bezeichnen. Aus finanzieller Perspektive jedoch - und das ist die Vorsorgeperspektive - ist das Alter ein Risiko. Altersarmut gibt es auch in der Schweiz, einem der reichsten Länder der Welt. Sie droht zu einem gesellschaftlichen Problem zu werden. Als arm gelten diejenigen älteren Menschen, die unter dem Existenzminimum leben. Doch viele Rentner kommen nur gerade knapp über die Runden, ohne sich diejenigen Dinge leisten zu können, für die sie jetzt endlich Zeit hätten.
Der Ruhestand ist ein bedeutender und langer Lebensabschnitt. Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt in den Industrieländern beständig an, sie liegt heute in der Schweiz bei 76,5 Jahren für die Männer und knapp 82,5 Jahren für die Frauen.
Lebenserwartung in der Schweiz
| Bei Geburt | mit 30 J. | mit 40 J. | mit 50 J. | mit 60 J. | mit 70 J. |
Frauen | 82,5 | 83,3 | 83,6 | 84,1 | 85,0 | 86,5 |
Männer | 76,5 | 77,9 | 78,4 | 79,2 | 80,6 | 83,1 |
Quelle: Bundesamt für Statistik (abgekürzte und vereinfachte Sterbetafel) 1997/1998
Aufgrund der steigenden Lebenserwartung wird es für die staatlichen Vorsorgeeinrichtungen immer schwieriger, den kommenden Generationen eine ausreichende Altersrente zu garantieren. In der Schweiz ist wie im übrigen Europa und in den USA die Sicherung der Altersvorsorge in den nächsten dreissig Jahren ein ernstes Problem. Wer sich auf seine eigenen Ersparnisse besinnt und die Vorsorge möglichst auf privater Basis plant, ist deshalb gut beraten.
Die erste Säule: Staatliche Vorsorge
Die wichtigsten staatlichen Vorsorgeformen sind die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) und die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV). Ziel der staatlichen Vorsorge: das Existenzminimum des Versicherten und seiner Familie bei Invalidität, im Todesfall und im Alter sicherzustellen.
Die AHV stützt sich auf ein Umlageverfahren: Die Altersrenten werden durch die AHV-Beiträge der heute Berufstätigen finanziert - genauso wie die heutigen Rentner ihrerseits während ihrer Erwerbstätigkeit die AHV der damaligen Rentner ermöglicht haben. Dieses System reagiert empfindlich auf die Veränderung der Altersstruktur, wie sie sich gegenwärtig abzeichnet:
1. Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt ständig.
2. Die geburtenstarke Nachkriegsgeneration kommt bald ins AHV-Alter.
3. Im Berufsleben stehen die geburtenschwachen Jahrgänge aus der Zeit nach dem sogenannten Pillenknick.
Eine abnehmende Zahl Beitragspflichtiger muss das Einkommen einer steigenden Zahl von Rentnern finanzieren. Das Umlageverfahren stösst damit an seine Grenzen. In welchem Umfang die staatliche Vorsorge für künftige Rentner gesichert ist, hängt von Reformen und neuen Finanzierungsquellen ab. Vor diesem Hintergrund gewinnt die private Vorsorge an Bedeutung.
Versicherter Personenkreis
Versichert und damit anspruchsberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Die Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige am 1. Januar, der dem 17. Altersjahr folgt, für Nichterwerbstätige am 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres. Kinder haben keine Beitragspflicht, sind aber mitversichert.
Beitragshöhe
Angestellte haben 10,1% des Bruttolohns als Beiträge an die AHV/IV zu zahlen. Dabei teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge je zur Hälfte. Selbständigerwerbende bezahlen 9,5% des Reineinkommens entsprechend ihrer Veranlagung für die direkte Bundessteuer. Dieser tiefere Beitragssatz soll zukünftig auch auf 10,1% erhöht werden.
Die AHV/IV soll als Sozialversicherung einen Ausgleich schaffen zwischen besser und schlechter gestellten Versicherten. Die Leistungen der AHV sind für alle Versicherten ausserordentlich gut - nicht nur für die unteren, auch für die oberen Einkommensklassen. Die Behauptung, die AHV werde von Besserverdienenden subventioniert, ist falsch. Richtig ist bloss, dass alleinstehende Männer wegen ihrer längeren Beitragsdauer und kürzeren Lebenserwartung mehr Beiträge bezahlen, als sie als Rente zurückerhalten. Die meisten AHV-Rentnerinnen und -Rentner bekommen aber mehr zurück, als sie im Lauf der Jahre einbezahlt haben (mehr dazu in der VZ-Publikation «Tips zur...