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Möglichkeiten und Grenzen der Einführung des German Real Estate Investment Trusts (G-REITs) in den deutschen Kapitalmarkt

AutorLasse Treger
VerlagDiplomica Verlag GmbH
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl236 Seiten
ISBN9783836604185
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis43,00 EUR
Dieses Buch zeigt, dass der deutsche Kapitalanlagemarkt nicht optimal aufgestellt ist. Die Einführung von Real Estate Investment Trusts (REITs) in den deutschen Kapitalmarkt mittels der Umsetzung des REIT-Gesetzes führt zu einer Attraktivi-tätssteigerung des Finanzstandortes Deutschland gegenüber anderen europäi-schen Standorten, wie z.B. London oder Paris. Hierbei erweist sich jedoch der Ein-fluss des Europarechts auf die Rahmenbedingungen als äußerst schwierig. REITs stellen ebenso wie offene Immobilienfonds und Immobilien-Aktiengesellschaften eine indirekte Form der Immobilienanlage dar, jedoch fehlen sie bisher im deut-schen Anlagespektrum. Die Wesensmerkmale sind zwar nahezu vergleichbar, dennoch zeichnet sich die neue Anlageform besonders durch ihre Steuerbefreiung auf der Gesellschaftsebene aus, welche mit einer Verpflichtung von hohen Aus-schüttungsquoten verknüpft ist. Durch die Einführung des REIT-Status kann ein immenses Immobilienkapital, welches bisher in den Unternehmen gebunden war, gehoben und dem Kapitalmarkt zugänglich gemacht werden. Besonders in den USA hat sich die Anlageform REITs in den vergangenen fünf Jahren zum Standard entwickelt. Auch in Deutschland kann der G-REIT aufgrund seiner sehr guten Diversifikationspotenziale zum Vermögensaufbau und speziell auch für die Alters-vorsorge genutzt werden.

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Leseprobe
Kapitel 3.2.1.1, Gesellschaftsform:

Für den G-REIT ist die Rechtsform der Aktiengesellschaft gem. § 1 REITG vorgesehen, die ihren Sitz und Geschäftsleitung gem. § 9 REITG in Deutschland haben muss. Diese Voraussetzungen können neben den deutschen Aktiengesellschaften auch Europäische Aktiengesellschaften erfüllen.

REIT-AGs unterliegen außerdem gem. § 1 Abs. 3 REITG den allgemeinen für Aktiengesellschaften geltenden Vorschriften. Dies sind in erster Linie das Aktiengesetz (AktG) und das Handelsgesetzbuch (HGB). Das REIT-Gesetz sieht gegenüber dem Grundkonzept herkömmlicher Aktiengesellschaften aber auch diverse abweichende Voraussetzungen vor. Dies soll bereits durch die Firma des G-REITs signalisiert werden, die die Bezeichnung REIT-Aktiengesellschaft oder REIT-AG enthalten muss.

Diese zusätzliche Kennzeichnung gilt auch dann, wenn die Gesellschaft nach § 22 HGB fortgeführt wird. Gesellschaften, die bereits die Begriffe Real Estate Investment Trust oder REIT als Bestandteil ihrer Firma führen, aber keine REIT-AG im Sinne des REIT-Gesetzes sind, haben ein schützenswertes Interesse, nicht ab Inkrafttreten des Gesetzes auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.

Sie haben gem. § 22 REITG die Möglichkeit, sich bis zum 31. Dezember 2007 zu entscheiden, entweder eine REIT-AG im Sinne des Gesetzes zu werden oder aber ihre Firma zu ändern.

Kapitel 3.2.1.2, Börsennotierung: Die REIT-Aktien müssen gem. § 1 Abs. 1 REITG zwingend zum Handel an einem organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugelassen sein. Somit ist eine Notierung am geregelten oder amtlichen Markt zulässig.

Vor dem Hintergrund der Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 56 des Vertrages zur Gründung der europäischen Gemeinschaft (EGV) wird zusätzlich die Zulassung an einer ausländischen Börse innerhalb der EU/EWR gefordert. Die Börsenzulassung ist eine entscheidende Voraussetzung für eine REIT-AG, um in den Genuss einer besonderen steuerlichen Behandlung zu kommen. Nach Ansicht von Steinbach sollte hierbei eine Zulassung im Prime Standard angestrebt werden, da durch die zusätzlichen Folgepflichten eine Stärkung des Anlegervertrauens bewirkt werden kann.

Zu den speziell für den G-REIT geltenden Anforderungen gehört des Weiteren gem. § 4 REITG ein Mindestgrundkapital in Höhe von 15 Mio. Euro. Die Erfordernis eines erhöhten Grundkapitals wurde bewusst gewählt, da ein Börsengang eine bestimmte Größe und eine gewisse Marktkapitalisierung voraussetzt. Sämtliche REIT-Aktien müssen zudem als stimmberechtigte Aktien gem. § 5 Abs. 1 REITG ausgegeben werden. Demzufolge können REIT-Aktien in Form von Stück- und Nennwertaktien an der Börse notiert werden.

Durch die Börsennotierung von G-REITs und deren börsentägliche Handelbarkeit werden die Markttransparenz und die Liquidität des Immobilienmarktes weiter gestärkt und eine effiziente Preisbildung sowie eine erhöhte Fungibilität gewährleistet.

Die Deutsche Börse AG wird ein eigenes Segment für REITs mit zwei neuen Indizes eröffnen. Dies wird zum einen der „RX REIT All Share-Index“ sein, der sich auf alle REITs des Prime Standard und des General Standard erstreckt und sowohl für deutsche als auch für ausländische REITs zugänglich ist.

Zum anderen soll der Auswahlindex mit der Bezeichnung RX REIT Index entstehen, der die 20 größten REITs aus dem Prime Standard beinhaltet. Die Gewichtung erfolgt nach der Marktkapitalisierung des Streubesitzes und der Liquidität. Vorerst sollen REITs jedoch bis auf weiteres parallel in die Aktienauswahlindizes DAX, MDAX oder SDAX aufgenommen werden, sofern sie die entsprechenden Auflagekriterien erfüllen. Sobald jedoch eine hinreichende Anzahl von REITs erreicht ist, werden die Gesellschaften aus den marktbreiten Indizes ausscheiden. Die Deutsche Börse schafft auf diese Art eine Plattform für REIT-Gesellschaften. Dies erhöht die Aufmerksamkeit der Investoren und trägt darüber hinaus zum Aufbau der neuen Assetklasse in Deutschland bei. Durch das neue Börsensegment wird zudem eine leichtere Identifikation sowie Vergleichbarkeit der verschiedenen REITs ermöglicht und ein hohes Maß an Transparenz geboten.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis3
Abkürzungsverzeichnis6
Abbildungsverzeichnis10
Tabellenverzeichnis11
1 Einleitung12
1.1 Problemstellung12
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit14
2 Real Estate Investment Trust15
2.1 Definition15
2.2 Entstehungsgeschichte17
2.3 Grundformen von REITs20
2.3.1 Equity REITs21
2.3.2 Mortgage REITs21
2.3.3 Hybrid REITs22
2.4 Strukturen von REITs22
2.5 Investitionssektoren von REITs23
2.5.1 Wirtschaftsimmobilien24
2.5.2 Wohnimmobilien26
2.6 Marktentwicklung26
3 Ausgestaltung von G-REITs auf Basis des REITGesetzes30
3.1 Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens31
3.2 Grundstruktur des G-REIT32
3.2.1 Organisationsstruktur32
3.2.2 Vermögensstruktur37
3.2.3 Einkommensstruktur38
3.2.4 Ausschüttungsvorschriften39
3.2.5 Sanktionen bei Verstößen gegen den REIT-Status40
3.3 Steuerrechtliche Rahmenbedingungen44
3.3.1 Besteuerung auf Gesellschaftsebene45
3.3.2 Besteuerung auf Anlegerebene45
3.4 Problemfelder49
3.4.1 Kollisionen mit europarechtlichen Vorgaben49
3.4.2 Steueraufkommen51
3.4.3 Anlegerschutz52
3.5 Abschließende Betrachtung des REIT-Gesetzes52
3.6 Marktpotenzial des G-REIT54
3.6.1 REIT-verwendbare Immobilienbestände54
3.6.2 Potenzielles Marktvolumen der Investorengruppen57
3.7 Der G-REIT aus Anlegersicht60
3.8 Vor- und Nachteile von G-REITs62
3.8.1 Vorteile62
3.8.2 Nachteile62
4 Ausgewählte Immobilien-Anlageprodukte am FinanzstandortDeutschland63
4.1 Offene Immobilienfonds63
4.1.1 Definition63
4.1.2 Marktentwicklung64
4.1.3 Gesetzliche Grundlagen67
4.1.4 Steuerrechtliche Rahmenbedingungen70
4.1.5 Offene Immobilienfonds aus Anlegersicht71
4.1.6 Vor- und Nachteile von offenen Immobilienfonds73
4.2 Immobilien-Aktiengesellschaften74
4.2.1 Definition74
4.2.2 Marktentwicklung75
4.2.3 Gesetzliche Grundlagen78
4.2.4 Steuerrechtliche Rahmenbedingungen79
4.2.5 Immobilien-Aktiengesellschaften aus Anlegersicht80
4.2.6 Vor- und Nachteile von Immobilien-Aktiengesellschaften82
5 Vergleich von G-REITs mit den etablierten indirektenImmobilien-Anlageprodukten83
5.1 Gegenüberstellung von G-REITs mit offenen Immobilienfonds83
5.2 Gegenüberstellung von G-REITs mit Immobilien-Aktiengesellschaften85
5.3 Synopse der Anlageformen87
6 Schlussbetrachtung88
Literaturverzeichnis90
Anhangverzeichnis104

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