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Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung

Eine Analyse zurechnungsausschließender Topoi beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt

AutorIngke Goeckenjan
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2017
ReiheJus Poenale 13
Seitenanzahl342 Seiten
ISBN9783161535789
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis104,00 EUR
Nach der Lehre von der objektiven Zurechnung ist ein strafrechtlicher Erfolg nur dann als Werk des Handelnden anzusehen, wenn neben den herkömmlichen Tatbestandsmerkmalen - Handlung, Erfolg und Kausalität - zusätzliche, wertende Kriterien erfüllt sind: Der Erfolg sei nur dann objektiv zurechenbar, wenn der Täter ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen habe, das sich im tatbestandlichen Erfolg realisiere. Diese Voraussetzungen sollen gleichermaßen für Fahrlässigkeits- wie für Vorsatzdelikte gelten. Ingke Goeckenjan unterzieht diese mittlerweile herrschende Auffassung im strafrechtlichen Schrifttum einer kritischen Analyse. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob und inwiefern die drei gängigen zurechnungsausschließenden Topoi (fehlende Risikoschaffung, Handeln innerhalb des erlaubten Risikos, Risikoverringerung) auch für das Vorsatzdelikt Berechtigung beanspruchen können.

geboren 1974; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Trier und der Freien Universität Berlin; 1999 Erste Juristische Staatsprüfung; Referendariat beim Kammergericht Berlin; 2002 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2004 Promotion zur Dr. iur. an der Freien Universität Berlin; 2013 Habilitation an der Universität Osnabrück; seit 2014 Inhaberin eines Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Ruhr-Universität Bochum.

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Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Einführung14
I. Ausgangspunkt der Untersuchung14
II. Zielsetzung und Grenzen der Arbeit18
III. Gang der Untersuchung19
Kapitel 1: Grundlegung22
I. Theoretische und methodische Grundlagen22
1. Der Zusammenhang zwischen Verhalten und Erfolg als Grundschema tatbestandlichen Unrechts bei Erfolgsdelikten22
2. Die Rolle der Strafrechtsdogmatik bei der Bestimmung dieses Zusammenhangs25
a) Aufgaben der (Straf-)Rechtsdogmatik im Allgemeinen26
b) Systembildung als vorrangige Aufgabe der Strafrechtsdogmatik?27
c) Gesetzeskritik als vorrangige Aufgabe der Strafrechtsdogmatik?30
d) Hier zugrunde gelegtes Verständnis der Aufgaben von Strafrechtsdogmatik35
e) Besonderheit der bislang nur zögerlichen Rezeption durch die Judikatur36
3. Anforderungen an dogmatische Aussagen im Einzelnen38
4. Methodik39
5. Zugrundeliegende Paradigmen40
6. Empirische Bezüge42
II. Annäherung an die zentralen Begriffe der Arbeit45
1. Zurechnung45
a) Zurechnungsgegenstand46
b) Zurechnungsziel oder Zurechnungsadressat50
c) Herkunft und allgemeinsprachliche Verwendung des Begriffs Zurechnung52
d) Ergebnis der ersten begrifflichen Annäherung58
2. Handlung und Erfolg60
a) Handlung60
b) Erfolg62
3. Gefahr und Risiko67
a) Herkunft und allgemeinsprachliche Verwendung der Begriffe Gefahr und Risiko67
b) Juristisches Verständnis68
c) Verständnis der Begriffe in anderen Wissenschaftsdisziplinen69
d) Bedeutungsunterschiede71
e) Besonderheiten des Risikobegriffs innerhalb der Lehre von der objektiven Zurechnung72
Kapitel 2: Bestandsaufnahme76
I. Entwicklungslinien der Lehre von der objektiven Zurechnung76
1. Frühe Zurechnungslehren77
2. Fokussierung auf Kausalzusammenhänge85
3. Erste Ansätze einer einschränkenden Bestimmung von Kausalzusammenhängen87
4. Die Entwicklung einzelner Zurechnungsgesichtspunkte96
a) Die objektive Zweckhaftigkeit als Zurechnungskriterium97
b) Die Bezweckbarkeit in der finalen Handlungslehre101
c) Sozialadäquanz103
d) Die Schaffung einer Gefahr und deren Realisierung im Erfolg106
e) Die Ausfilterung relevanter Bedingungen109
f) Die Hypothese des rechtmäßigen Alternativverhaltens110
g) Risikoerhöhungslehre112
h) Der Schutzzweck der Norm114
5. Eigenständige Zurechnungslehren115
6. Zusammenführung der verschiedenen Gesichtspunkte zu einer selbstständigen Erfolgszurechnungslehre118
7. Rezeption und Weiterentwicklung der modernen Erfolgszurechnungslehre124
a) Unmittelbare Rezeption124
b) Weiterentwicklung des Roxinschen Ansatzes129
8. Würdigung der Erfolgszurechnungslehre: Eine Erfolgsgeschichte130
9. Vorläufiges Fazit136
II. Grundaussagen der modernen Erfolgszurechnungslehre136
1. Trennung zwischen Kausal- und Zurechnungsurteil137
2. Funktion der objektiven Zurechnung als Korrektiv für die zu weit gefasste Kausalität140
3. Geltung der Zurechnungskriterien auch für Vorsatzdelikte142
4. Zusammenfassung der Zurechnungskriterien in der sogenannten Grundformel143
5. Beurteilungsmaßstab und Beurteilungsperspektive144
6. Anerkannte zurechnungsausschließende Konstellationen145
III. Kritik an der Lehre von der objektiven Zurechnung und ihrer Anwendung auf Vorsatzdelikte147
1. Systemwidrige Verortung von Zurechnungskriterien148
2. Unbestimmtheit und überzogene Normativität der Zurechnungskriterien154
3. Unmöglichkeit einer „objektiven“ Beurteilung156
4. Überflüssigkeit der objektiven Zurechnung bei Vorsatzdelikten157
5. Dysfunktionalität der Zurechnungskriterien160
6. Unzulässigkeit eines Wechsels zwischen ex-ante- und ex-post-Beurteilung161
Kapitel 3: Untersuchung einzelner als zurechnungsausschließend beurteilter Topoi164
I. Fehlende Risikoschaffung166
1. Ausgangspunkt: Die Grundformel der Lehre von der objektiven Zurechnung166
2. Die Lösung der Zurechnungslehre und ihrer Vorläufer dargestellt anhand gängiger Beispielsfälle167
a) Der Gewitterfall und seine Variationen167
b) Andere ähnliche Fallgestaltungen182
3. Kritik und alternative Lösungen183
a) Lösung über eine einschränkende Bestimmung der Kausalität183
b) Lösung über die objektive Zweckhaftigkeit184
c) Lösung über das unmittelbare Ansetzen190
d) Lösung über den Handlungsbegriff191
e) Lösung über das tatbestandsmäßige Verhalten192
f) Lösung über die Tatherrschaft195
g) Lösung über die Eigenverantwortlichkeit des Opfers196
h) Lösung über die soziale Adäquanz bzw. das erlaubte Risiko207
i) Lösung über den Vorsatz209
4. Zwischenfazit217
II. Erlaubtes Risiko219
1. Ausgangspunkt: Die Grundformel der Lehre von der objektiven Zurechnung220
2. Die Lösung der Zurechnungslehre dargestellt anhand gängiger Beispielsfälle220
a) Erlaubtes Risiko bei Verhalten gemäß der Straßenverkehrsordnung221
b) Andere ähnliche Fallgestaltungen223
3. Kritik und alternative Lösungen224
a) Beschränkungen des erlaubten Risikos bei Vorsatzdelikten225
b) Lösung über die objektive Zweckhaftigkeit238
c) Lösung über den Handlungsbegriff bzw. das tatbestandsmäßige Verhalten240
d) Lösung über den Vorsatz243
e) Zweifel an der Bestimmbarkeit der „Erlaubtheit“ des Risikos244
f) Lösung über die Rechtswidrigkeit249
g) Jakobs’ Kritik an der Berücksichtigung von Sonderwissen252
4. Zwischenfazit255
III. Risikoverringerung257
1. Ausgangspunkt: Die Grundformel der Lehre von der objektiven Zurechnung258
2. Die Lösung der Zurechnungslehre dargestellt anhand gängiger Beispielsfälle258
3. Kritik und alternative Lösungen262
a) Kritik an dem Begriff „Risikoverringerung“262
b) Lösung über das tatbestandsmäßige Verhalten265
c) Lösung über die einschränkende Bestimmung des tatbestandlichen Erfolgs267
d) Lösung über die generelle Berücksichtigung von Ersatzursachen269
e) Der Ansatz Jakobs’275
f) Lösung über den Vorsatz276
g) Lösung über die Rechtswidrigkeit278
4. Zwischenfazit281
Kapitel 4: Bewertung der Kritik an der Lehre von der objektiven Zurechnung282
I. Systemwidrige Verortung von Zurechnungskriterien?282
II. Unbestimmtheit und überzogene Normativität der Zurechnungskriterien?284
III. Unmöglichkeit einer „objektiven“ Beurteilung?287
1. Gegeneinwände der Vertreter der Zurechnungslehre288
2. Fazit unter Berücksichtigung der bisherigen Erkenntnisse291
IV. Überflüssigkeit der objektiven Zurechnung bei Vorsatzdelikten?294
V. Dysfunktionalität der Zurechnungskriterien?297
VI. Unzulässigkeit eines Wechsels zwischen ex-ante-und ex-post-Beurteilung?298
Ergebnisse302
I. Zehn zusammenfassende Thesen302
1. Als allgemeiner Begriff kann Zurechnung ganz verschiedene Vorgänge bezeichnen302
2. Die Elemente der objektiven Zurechnung sind dagegen spezifischer zu fassen305
3. Bei Vorsatzdelikten ist die Beurteilung von Zurechnungsfragen vielfach durch das vorrangig zu berücksichtigende gesetzliche Beteiligungssystem überlagert306
4. Maßgeblich für die Erlaubtheit eines Verhaltens ist nicht die Höhe des Risikos, sondern eine wertende Beurteilung307
5. In ihrem verbleibenden Anwendungsbereich ist die erste Prüfungsstufe der Lehre von der objektiven Zurechnung eine Lehre vom tatbestandsmäßigen Verhalten308
6. Damit gelten Einschränkungen des tatbestandsmäßigen Verhaltens auch beim Vorsatzdelikt309
7. Die inhaltlichen Kriterien zur Bestimmung des erlaubten Risikos sind bei Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten identisch sie unterscheiden sich lediglich in ihrer praktischen Relevanz310
8. Die positive Feststellung einer missbilligten Risikosetzung ist aber bei Vorsatzdelikten durch eine Prüfung des ausnahmsweise eingreifenden erlaubten Risikos zu ersetzen311
9. Die Risikoverringerung ist kein Fall des Ausschlusses der objektiven Zurechnung313
10. Diese Überlegungen stehen im Einklang mit der Funktion strafbewehrter Verhaltensnormen314
II. Ausblick315
Literaturverzeichnis318
Register340

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