1. KAPITEL:
»Massenoperationen«
Einer der wichtigsten Meilensteine bei der großen Säuberung war das ZK-Plenum im Juni 1937, das jeglichen Widerstand im Zentralkomitee der Partei gegen den Stalinschen Terror erstickte. Dieses Plenum, das den Organen des NKWD außerordentliche Vollmachten erteilte, eröffnete die Serie der sogenannten »Massenoperationen«.
Am 2. Juli verabschiedete das Politbüro die Verordnung »Über die antisowjetischen Elemente«. Wie auf dem ZK-Plenum im Juni 1957 mitgeteilt wurde, fand sich im Archiv ein handschriftlicher Entwurf dieses Beschlusses von Kaganowitsch. Auf die Beschuldigung, dass er der Autor dieses Dokumentes sei, entgegnete Kaganowitsch, es sei ihm, wie das auf den Politbüro-Sitzungen oft vorkam, von Stalin diktiert worden.[[1]]
In der Verordnung hieß es: »Es wurde bemerkt, dass ein Großteil der ehemaligen Kulaken und Kriminellen, die seinerzeit aus verschiedenen Gebieten in nördliche und sibirische Gegenden ausgesiedelt wurden und nach Ablauf der Aussiedlungsdauer in ihre Gebiete zurückkehrten, Hauptanstifter jeglicher Art von antisowjetischen Verbrechen und von Diversion sowohl in den Kolchosen und Sowchosen als auch im Verkehrswesen und in einigen Industriezweigen sind.« Auf dieser Grundlage wurden die Parteiorgane beauftragt, »alle in ihre Heimat zurückgekehrten Kulaken und Kriminellen unter Sonderaufsicht zu stellen, um die feindlichsten von ihnen unverzüglich zu verhaften und in einem von einer Dreierkommission geführten administrativen Verfahren zu erschießen. Alle anderen feindlichen Elemente sollen registriert und auf Weisung des NKWD in bestimmte Gebiete ausgesiedelt werden.«[[2]]
Am 9. Juli bestätigte das Politbüro die Zusammensetzung der Gebiets- und Republiken-Dreierkommissionen sowie die Anzahl der ehemaligen Kulaken und Kriminellen, die in einem außergerichtlichen Verfahren mit Erschießen oder Aussiedlung bestraft werden sollten.
Am 10. Juli schickte Chrustschow an Stalin eine Meldung: »Ich teile mit, dass insgesamt 41.305 Kriminelle und Kulakenelemente, die ihre Strafe verbüßt haben und in der Stadt sowie im Gebiet Moskau ansässig geworden sind, unter Spezialaufsicht gestellt wurden. Davon sind 33.436 Kriminelle. Aufgrund des vorliegenden Materials werden 6.500 Personen der 1. Kategorie und 26.936 der 2. Kategorie von Kriminellen zugerechnet … Es wurden 7.869 Kulaken, die ihre Strafe verbüßt haben und in der Stadt sowie im Gebiet Moskau ansässig geworden sind, unter Spezialaufsicht gestellt. Aufgrund des vorliegenden Materials werden aus dieser Gruppe 2.000 Personen der 1. Kategorie und 5.869 der 2. Kategorie zugerechnet.«[[3]]
Am 31. Juli bestätigte das Politbüro einen NKWD-Befehl zum Beginn der Operation »zur Repressierung ehemaliger Kulaken, aktiver antisowjetischer Elemente und Krimineller«. In diesem Befehl wurden die Personengruppen, die außergerichtlich repressiert werden sollten, erweitert und umfassten nunmehr:
Kulaken, die nach ihrer Strafverbüßung zurückgekehrt sind, aus den Lagern oder Arbeitssiedlungen geflohen sind oder sich vor der Entkulakisierung versteckt haben und weiterhin aktive antisowjetische Tätigkeit betreiben;
Mitglieder antisowjetischer Parteien (Sozialrevolutionäre, Georgier, Mussavatisten, Daschnaken, ehemalige Weiße, Gendarmen, Schergen, Reemigranten, die aus den Repressionsorten verschwunden sind);
die aktivsten antisowjetischen Elemente, die jetzt in Gefängnissen, Lagern, Arbeitssiedlungen und -kolonien untergebracht sind;
Kriminelle, die eine verbrecherische Tätigkeit ausführen und mit
einem kriminellen Milieu in Verbindung stehen.
Der Befehl enthielt eine Aufschlüsselung bzw. ein Limit für die Repressalien, bezogen auf die einzelnen Republiken, Regionen und Gebiete. Insgesamt war vorgesehen, 258.950 Personen zu verhaften, davon sollten 72.950 als »zur ersten Kategorie zugehörig« verurteilt werden. 10.000 sollten in den Lagern erschossen werden. Diese Operation sollte innerhalb von vier Monaten abgeschlossen
sein, und die Ermittlungen in den Fällen der Repressierten sollten »in einem beschleunigten und vereinfachten Verfahren« erfolgen. Dabei erstreckten sich die Repressalien auch auf die Familien der Repressierten. »Einzuweisen in Lager oder Arbeitssiedlungen« waren diejenigen Familien, »deren Mitglieder zu aktivem antisowjetischen Handeln imstande« waren. Die Familien von Personen, die entsprechend der 1. Kategorie repressiert wurden, mit Wohnsitz in Großstädten, Grenzgebieten oder Kurorten des Kaukasus waren »in andere Gebiete, nach ihrer Wahl«[[4]] auszusiedeln.
Da die Formulierungen in diesem Befehl äußerst verschwommen waren, öffneten sie der ungezügelten Willkür Tür und Tor. Wie die »Massenoperation« im Gebiet Moskau verlief, berichtete bei den Ermittlungen der Vorsitzende der Gebiets-Sondertrojka, Semjonow: »An einem Abend behandelten wir mitunter bis zu 500 Fälle und verhandelten in Minutenabständen gegen Personen, die wir zum Tod durch Erschießen und zu unterschiedlichen Strafmaßen verurteilten … Wir schafften es nicht einmal, die Vorladungen durchzulesen, geschweige denn alle Unterlagen in der Akte einzusehen.« Ein Kollege Semjonows sagte aus: »Ich habe mehrfach Gespräche Semjonows mit Jakubowitsch nach einer Trojka-Sitzung gehört, als Semjonow zu Jakubowitsch sagte: ›Wieviel hast du denn heute abgeurteilt?‹ Worauf Jakubowitsch antwortete: ›Um die 500.‹ Darauf entgegnete Semjonow Jakubowitsch lachend: ›Wenig … Ich – 600!‹«
Anfang 1938 überprüfte die »Trojka« des Gebiets Moskau die Fälle von 173 im Gefängnis einsitzenden Invaliden, von denen sie dann 170 zum Tod durch Erschießen verurteilte. Semjonow sagte aus: »Diese Personen haben wir nur deshalb erschossen, weil sie Invaliden waren, die in die Lager nicht aufgenommen würden.«[[5]]
Ähnlich sah es auch in anderen Gebieten aus. Der ehemalige stellvertretende Chef der NKWD-Verwaltung für Miliz im Gebiet Iwanowo, Schrejder, erinnerte sich, dass dort für die Arbeit der Trojka folgender Ablauf galt. Es wurde ein sogenanntes »Album« eingerichtet, bei dem auf jeder Seite der jeweilige Vor-, Vaters- und Familienname des Verhafteten sowie das von ihm begangene »Verbrechen« standen. Danach setzte der Chef der NKWD-Verwaltung ein großes »R«[*] auf das Blatt und unterschrieb. Die übrigen Mitglieder der Trojka unterschrieben im allgemeinen die Seiten des »Albums« auch gleich – im voraus.
Im Ergebnis dieser Verfahrensweise erschoss man von Juli 1937 bis Januar 1938 im Gebiet Iwanowo alle früheren Sozialrevolutionäre, alle Kommunisten, die – und sei es auch noch so entfernt – mit den Trotzkisten in Beziehung standen, viele ehemalige Anarchisten und Menschewiki sowie fast alle früheren Angestellten der Chinesisch-Orientalischen Eisenbahnverwaltung.[[6]]
Neben diesen Kategorien erhielten die Sondertrojkas zur Verhandlung auch Fälle von Kriminellen, die mehrfach wegen Mordes, Banditenunwesen, Eigentumsdelikten, Flucht aus Haftanstalten u. ä. vorbestraft waren. Stalin hoffte, im Fieber des großen Terrors mit einem Schlag auch die kriminellen Rückfalltäter loszuwerden.
Die Sekretäre der Gebietskomitees und die Chefs der NKWD-Verwaltungen, die auf den Geschmack gekommen waren, richteten mehrfach die Bitte an Moskau, man möge ihnen ihr Limit erhöhen. Diese Fragen wurden im Politbüro erörtert oder von Stalin allein entschieden, der dann die entsprechende Weisung an Jeshow weiterleitete. Infolgedessen wurde die »Massenoperation« praktisch bis Ende 1938 verlängert. In der zweiten Hälfte des Jahres 1937 sanktionierte das Politbüro die Aufstockung der festgesetzten Limits um fast 40.000 Personen. Am 31. Januar 1938 bestätigte das Politbüro eine »zusätzliche Anzahl zu repressierender früherer Kulaken, Krimineller und aktiver antisowjetischer Elemente« – 57.200 Personen. In den darauffolgenden acht Monaten wurden durch Politbürobeschlüsse für die einzelnen Republiken und Gebiete auch diese Limits um weitere 90.000 Personen erhöht. Damit fielen der fast ein ganzes Jahr dauernden »Massenoperation« mehr als 400.000 Menschen zum Opfer.[[7]]
Die zweite »Massenoperation« war die wahllose Bekämpfung einer Reihe von Nationalitäten, vor allem solcher, die über eigene Territorien verfügten, welche zum Russischen Reich gehört hatten und nach der Oktoberrevolution zu unabhängigen Staaten geworden waren (Polen, Finnen, Letten, Litauer, Esten). Zur »Begründung« dieser Repressalien diente eine geheime Richtlinie, wonach Personen dieser Nationalitäten (ebenso wie Vertretern anderer Nationen, die ihr Staatsgebilde außerhalb der UdSSR hatten), auch wenn sie verdienstvolle Revolutionäre waren, unterstellt wurde, Spionage für »ihren« Staat betreiben zu wollen.
Die ethnischen Säuberungen erfolgten auf der Grundlage von NKWD-Befehlen, die durch Verordnungen des Politbüros bestätigt wurden. So verabschiedete das Politbüro am 31. Januar 1938 die folgende Verordnung: »Dem Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten wird die Erlaubnis erteilt, die Operation zur Zerschlagung der Gruppen von Spionen und Diversanten, bestehend aus Polen, Letten, Deutschen, Esten, Finnen, Griechen, Iranern, Harbin-Leuten,[**] Chinesen und Rumänen, die sowohl ausländische als auch sowjetische Staatsbürger sein können, nach Maßgabe der entsprechenden Befehle des NKWD der UdSSR bis zum 15.04.1938 zu verlängern. Bis zum 15. April 1938 ist die bestehende außergerichtliche Verfahrensweise bei diesen Operationen zu...