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Umweltschadensgesetz und Umweltschadensversicherung

Ein Handbuch für die Praxis

AutorDietrich Winter, Jörg Sons, Markus Orth, Nils Hellberg
VerlagVerlag Versicherungswirtschaft
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl472 Seiten
ISBN9783862980505
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis52,99 EUR
Mit dem am 14. November 2007 in Kraft getretenen Umweltschadensgesetz (USchadG) wurde die europäische Richtlinie über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (UH-RL) in deutsches Recht umgesetzt. Damit erweitert sich die Haftung von Unternehmen, Gewerbetreibenden, Landwirten, Handwerkern, Freiberuflern und sämtlichen Mitarbeitern um eine neue öffentlich-rechtliche Komponente und schafft Bedarf für darauf abgestimmten Versicherungsschutz. Dargestellt und erläutert werden: öffentlich-rechtliche, privatrechtliche und strafrechtliche Vorschriften vor Inkrafttreten des USchadG (u. a. zum Bodenschutzrecht), die UH-RL und das USchadG, die Versicherbarkeit der neuen Haftungsrisiken und im Markt etablierte Versicherungskonzepte, die Umweltschadensversicherung mit Musterversicherungsbedingungen (Muster-USV) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Fakten zur Biodiversität, Ansätze zur Risikoermittlung und -bewertung. Dieses Praxishandbuch wendet sich insbesondere an Mitarbeiter in Versicherungen und Agenturen sowie an Makler, Anwälte, Umweltsachverständige, aber auch an Verantwortliche in Unternehmen, Behörden und Naturschutzverbänden.

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Leseprobe
"5 Risikoermittlung und Risikobewertung (S. 272-273)

Vor Neuabschluss eines Versicherungsvertrags oder bei signifikanten Risikoänderungen während der Vertragslaufzeit sind Risikoermittlung und Risikobewertung die ersten Schritte im Rahmen des Underwriting-Prozesses. Beide Schritte haben eine große Bedeutung für die sich anschließende Festlegung des individuellen Versicherungsumfangs, die Beitragskalkulation sowie die Angebotsabgabe.

Für die Umweltschadensversicherung (USV) gilt nichts anderes, im Gegenteil: Risikoermittlung und Risikobewertung sind für die USV auch deshalb von großer Bedeutung, weil das zu versichernde Haftungsrisiko auf Basis des USchadG sowohl für die Versicherungsnehmer als auch für Versicherer neu ist. Dies gilt vor allem für die Schadenskategorie Biodiversität.

Im Kapitel 5.1 werden zunächst die Begriffe Biodiversität und Natura 2000 definiert und wichtige Fakten zur Biodiversität in der Europäischen Union (EU) und insbesondere in Deutschland dargestellt. Im Kapitel 5.2 werden wesentliche Aspekte der Risikoermittlung beleuchtet. Es wird insbesondere dargestellt, welche zusätzlichen Aspekte die Ermittlung eines Risikos hinsichtlich des Versicherungsschutzes im Rahmen der USV beinhalten sollte. Darüber hinaus wird mit ZÜRS Geo469 ein Geographisches Informationssystem vorgestellt, dass die Risikoermittlung der Versicherer unterstützen kann. Das Kapitel 5.3 befasst sich mit Überlegungen zur Risikobewertung und stellt Ansätze zu deren Unterstützung vor.

5.1 Begriffe und Fakten zur Biodiversität

5.1.1 Grundlegende Begriffe


Der Begriff Biodiversität wird synonym zum Begriff „geschützte Arten und natürliche Lebensräume“ aus der UH-RL und dem USchadG verwendet470. Biodiversität ist die Kurzform des Begriffs „biologische Vielfalt“ und hat sich im wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Gebrauch durchgesetzt. Gemäß dem Übereinkommen über Biologische Vielfalt471 bezeichnet Biodiversität die Vielfalt der Arten auf der Erde, die Vielfalt innerhalb der Arten (genetische Unterschiede zwischen Individuen und Populationen) sowie die Vielfalt von Ökosystemen.

Das Übereinkommen über Biologische Vielfalt trat als erstes völkerrechtlich verbindliches internationales Abkommen, das den Schutz der Biodiversität behandelt, am 29. Dezember 1993 in Kraft. Diese Konvention widmet sich dem Schutz der biologischen Vielfalt. Als ein Ergebnis der internationalen Anstrengungen seitens der EU wurde in Europa ein zusammenhängendes und länderübergreifendes ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete innerhalb der Europäischen Union beschlossen und umgesetzt, das Natura 2000 genannt wird.

Dieses Natura 2000-Schutzgebietssystem wird aus den von den jeweiligen Mitgliedstaaten ausgewählten und an die Europäische Union gemeldeten Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und den Vogelschutzgebieten gemäß der Vogelschutzrichtlinie gebildet472. Wie in Kapitel 3.5.2.1 dargestellt, unterliegen allerdings nicht nur Natura 2000-Gebiete der Haftung nach dem USchadG. Auch tatsächliche oder faktische FFH- und Vogelschutzgebiete, die nicht über eine Meldung an die EU in das Natura 2000- Schutzgebietssystem einbezogen sind, unterliegen der Haftung gemäß USchadG."
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis18
1 Das Umweltschadensgesetz im rechtlichen Kontext26
2 Grundzüge des Verwaltungsverfahrens und Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfügungen49
3 Umwelthaftungs-Richtlinie und Umweltschadensgesetz52
4 Versicherungsschutz für die Haftung nach dem Umweltschadensgesetz131
5 Risikoermittlung und Risikobewertung297
Anhänge325
Literaturverzeichnis453
Stichwortverzeichnis459

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