2Struktur, Herausforderungen und Strategien deutscher Sparkassen und Genossenschaftsbanken
2.1Struktur im Bankensektor
2.1.1Dreigliedrigkeit des deutschen Bankensystems
In Deutschland herrscht ein dreigliedriges Bankensystem. Diese Drei-Säulen-Struktur beruht auf der Aufteilung nach den verschiedenen Rechtsformen der Institute. Es ist zu unterscheiden zwischen privaten Kreditbanken, öffentlich-rechtlichen Instituten (Sparkassen) sowie Instituten des Genossenschaftssektors.21
Die zentralen Fragestellungen dieser Arbeit werden mit dem Fokus auf die zweite und dritte Säule des Bankensystems bearbeitet, also öffentlich-rechtliche Institute (Sparkassen) sowie Genossenschaftsinstitute. Wie im Folgenden noch zu begründen sein wird (vgl. Kapitel 2.1.4), können diese beiden Institutsgruppen gemeinsam betrachtet werden. Da sich die privaten Kreditbanken in der ersten Säule sowohl untereinander als auch im Vergleich zu den anderen beiden Säulen sehr deutlich in ihren Eigenschaften unterscheiden, werden sie nachfolgend nicht weiter untersucht. Die zu betrachtenden Institutsgruppen der Sparkassen und Genossenschaftsinstitute werden im Folgenden unter dem Begriff Regionalbanken zusammengefasst.
Im Kontext der hier zu beleuchtenden Fusionen ist es möglich, eine einzelne Säule von der weiteren Betrachtung auszuschließen, da Fusionen in den letzten Jahrzehnten zumeist innerhalb der jeweiligen Rechtsform bzw. Säule stattgefunden haben.22
2.1.2Sparkassen
Bereits im Jahr 1778 wurde in Hamburg mit der Ersparungscasse der Allgemeinen Versorgungsanstalt die weltweit erste Sparkasse gegründet.23 Ihr folgten in der ersten Gründungswelle bis ins Jahr 1808 fünf weitere Sparkassen.24 Sie alle entstammten der Leitidee, die ärmeren Bevölkerungskreise nach dem Subsidiaritätsprinzip Hilfe zur Selbsthilfe zu unterstützen. Durch die Bildung von Ersparnissen sollten diese Bevölkerungskreise unabhängiger und selbstständiger werden.25 Als erste Sparkasse, die seit Gründung im Jahr 1801 unter kommunaler Haftung steht, gilt die Sparkasse Göttingen.26 In der Folge entstanden in zahlreichen Städten weitere kommunale Sparkassen, durch die die Kommunen mehr Freiräume für wirtschaftliche und sozialpolitische Aktivitäten erlangten.27 Die Gründungen der Sparkassen erfolgten dabei auf Ebene von Gemeinden, Städten und Kreisen.28 Das Vertrauen der Bürger in die Sparkassen konnte dabei dank der Absicherung der Einlagen durch die private, insbesondere aber durch die kommunale Trägerschaft und somit durch die staatliche Absicherung gewonnen werden.29 Durch die Führung des Einlagengeschäfts konnten sich die Kommunen günstig refinanzieren, während die Kunden bereits mit kleinen Beträgen die Möglichkeit hatten, dem Spargedanken bei günstiger Informationsbeschaffung zu folgen.30
Das im Jahr 1838 in Preußen erlassene Sparkassenreglement bündelte die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Entwicklungen in einem Rahmengesetz mit Mindestanforderungen an die Gründung von Sparkassen, das als Grundlage für die spätere Entwicklung der Sparkassen angesehen wird.31 Umfangreiche Regelungen fanden darauffolgend auch in Bayern im Jahr 1843 und im Großherzogtum Baden im Jahr 1880 statt.32
Nach der ersten Gründungswelle Anfang des 19. Jahrhunderts33 wuchs als Folge der ökonomischen wie auch rechtlichen Grundlagen die Anzahl der Sparkassen weiter, ausgehend von 85 Instituten im Jahr 1839 bis auf 560 im Jahr 186934 und weiter bis auf ca. 3.100 Institute im Jahr 1910.35
Neben der öffentlich-rechtlichen Trägerschaft haben sich durch die Entwicklungen und die verschiedenen Einflüsse, die auf die Sparkassen eingewirkt haben und auch heute noch einwirken, vier wesentliche Merkmale herausgebildet, die die grundlegenden Charakteristika der heutigen Sparkassen darstellen und nachfolgend vorgestellt werden. Diese Merkmale sind der öffentliche Auftrag, die Gemeinnützigkeit, das Regionalprinzip und die Verbundorientierung.36
Zusätzlich zu den in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befindlichen Sparkassen existieren einige wenige sogenannte freie Sparkassen, die in dem Verband der freien Sparkassen organisiert sind. Aktuell besteht dieser Verband aus sechs Sparkassen, darunter fünf freie und eine öffentlich-rechtliche Sparkasse, die aus einer freien Sparkasse hervorgegangen ist.
Dem Verband sind des Weiteren 33 Sparkassen aus acht europäischen Ländern angeschlossen sowie der Verband der schwedischen freien Sparkassen.37 Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Sparkassen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft.
Abbildung 3:Wesentliche Merkmale der Sparkassenorganisation und exemplarische Kodifizierung im SpkG NRW
Öffentlicher Auftrag
Der öffentliche Auftrag von Sparkassen ist teilweise direkt in den Sparkassengesetzen der Bundesländer verortet. Er stellt üblicherweise einen Teil des Unternehmenszwecks dar und liegt insbesondere in der Stärkung des Wettbewerbs, der Förderung der finanziellen Eigenvorsorge und Selbstverantwortung sowie in der Sparerziehung. Ein weiteres Ziel ist die Versorgung im Kreditgeschäft, die vornehmlich auf den Mittelstand und schwächere Bevölkerungskreise abzielt (vgl. exemplarisch § 2 SpkG NRW). Sparkassen erfüllen damit Aufgaben, die von besonderem öffentlichem Interesse sind,38 wobei dieser öffentliche Auftrag als Grundlage bzw. notwendige Voraussetzung für die öffentlichrechtliche Rechtsform gilt.39
Abbildung 4:Öffentlicher Auftrag im Sparkassensektor
Gemeinnützigkeit
Die Gemeinnützigkeit findet sich in den Sparkassengesetzen üblicherweise indirekt wieder und orientiert sich eng am öffentlichen Auftrag. Folglich liegt das Ziel der Gemeinnützigkeit nicht in der Erfüllung von Interessen Einzelner bzw. der Gewährträger, sondern im Wirken zugunsten des Gemeinwohls.40 Damit rückt die Gewinnerzielungsabsicht in den Hintergrund, sodass das vorrangige Ziel die Erfüllung des öffentlichen Auftrags ist.41 Unberührt davon bleibt die Geschäftsführung nach wirtschaftlichen bzw. kaufmännischen Grundsätzen,42 denen zufolge ökonomischer Erfolg gewollt ist und als Grundlage zur Erfüllung der Gemeinnützigkeit angesehen werden kann. Ein Beispiel für die Umsetzung der Gemeinnützigkeit ist das Sponsoring in der Region. Nur, wenn Sparkassen wirtschaftlich geführt werden, ist die finanzielle Unterstützung der Region möglich.
Abbildung 5:Gemeinnützigkeit im Sparkassensektor
Regionalprinzip
Das Regionalprinzip lässt sich als grundlegende Voraussetzung beschreiben, ohne die eine Erfüllung des öffentlichen Auftrags nicht umzusetzen wäre oder zumindest stark verwässert würde. Durch das Regionalprinzip wird der Raum für Geschäftsaktivitäten geografisch auf das Gebiet des Trägers begrenzt. Insbesondere dürfen Geschäftsstellen nur im Gebiet des Trägers errichtet und geführt werden. Da die Geschäftsaktivitäten die Vorgaben des öffentlichen Auftrags unterstützen bzw. umsetzen, ist diese Fokussierung eine notwendige Bedingung dafür, dass der öffentliche Auftrag im Geschäftsgebiet ausgeführt wird. Die Geschäftsaktivitäten jedoch werden – wohl aufgrund der Möglichkeit ortsübergreifender Geschäfte von Kunden sowie der Offenheit für Kunden aus angrenzenden Geschäftsgebieten – nicht in gleicher Stringenz gehandhabt, sodass hier häufig eine Fokussierung, aber kein Verbot kodifiziert ist.43 Im Ergebnis entsteht hierdurch der für die Sparkassen-Finanzgruppe positive Effekt, dass eine direkte Konkurrenzsituation zwischen verschiedenen Sparkassen weitgehend vermieden wird.44 Dennoch ist das Regionalprinzip nicht einheitlich definiert und auch in den Regelungen der Bundesländer unterschiedlich ausformuliert.45
Abbildung 6:Regionalprinzip im Sparkassensektor
Verbundorientierung
Die Verbundorientierung definiert die Aufgabenteilung in der Sparkassen-Finanzgruppe. Innerhalb der dreistufigen Struktur entsteht so eine arbeitsteilige Zusammenarbeit, die gesetzlich festgelegt ist.46 Die dreistufige Verbundstruktur besteht dabei auf der ersten Stufe aus den Sparkassen, auf der zweiten Stufe aus den Landesbanken sowie den regionalen Sparkassen- und...