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Das neue deutsche Geldwäscherecht

neue deutsche Geldwäscherecht

AutorAsmerom Ogbamichael
VerlagWalter de Gruyter GmbH & Co.KG
Erscheinungsjahr2011
ReiheJuristische Zeitgeschichte / Abteilung 5 19
Seitenanzahl177 Seiten
ISBN9783110264609
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,95 EUR

In this work the author examines the latest developments with regard to laws on money laundering. Beginning with a consideration of the legal and criminological foundations of this field of law, which is subject to constant change, the development of money laundering law in Germany is chronicled and the innovations resulting from the implementation of the Third EU Money Laundering Directive in the form of the Act Supplementing the Money Laundering Act (GwBekErgG) are described and discussed. In this area the work focuses on how the revision affects credit institutions.



Asmerom Ogbamichael, Frankfurt am Main.

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Inhaltsverzeichnis
Danksagung8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis18
Erstes Kapitel: Einführung22
A) Das Problem Geldwäsche22
B) Gang der Untersuchung23
Zweites Kapitel: Grundlagen26
A) Kriminalpolitischer Hintergrund der Geldwäsche26
B) Entwicklung der Geldwäschebekämpfungsnormen29
I. Internationale Entwicklung29
1. Allgemeines29
2. Internationale Initiativen und Abkommen30
II. Nationale Entwicklung36
1. Der Straftatbestand der Geldwäsche § 261 StGB36
a) Allgemeines36
aa) Entstehungsgeschichte und Zielsetzung der Norm36
bb) Abgrenzung zu § 257 ff. StGB37
cc) Geschützte Rechtsgüter38
b) Der Tatbestand der Geldwäsche38
aa) Objektiver Tatbestand des § 261 StGB38
(1) Tatobjekte39
(2) Tathandlungen41
bb) Subjektiver Tatbestand des § 261 StGB43
c) Tätige Reue44
d) Weitere Rechtsfolgen45
2. Das Geldwäschegesetz (GwG)45
3. Untergesetzliche Vorgaben46
Drittes Kapitel: Das neue Geldwäscherecht50
A) Allgemeines51
I. Aufbau und Struktur des Geldwäscherecht51
II. Rechtliche Einordnung des Geldwäscherechts53
III. Gliederung des Geldwäschegesetzes54
IV. Einbeziehung der Terrorismusfinanzierung55
V. Der Geltungsbereich des Geldwäscherechts58
1. Geltung im Inland58
2. Geltung im Ausland58
3. Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung der gruppenweit geltenden Sorgfaltspflichten63
B) Verpflichtete64
C) Die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden67
I. Die Allgemeinen Sorgfaltspflichten68
1. Inhalt der allgemeinen Sorgfaltspflichten68
2. Die Sorgfaltspflichten auslösende Geschäftsvorfälle69
3. Risikobasierte Umsetzung der Sorgfaltspflichten70
4. Die Sorgfaltspflichten im einzelnen73
a) Identifizierung des Vertragspartners, § 3 Abs. 1 Nr. 1 GwG73
aa) Inhalt der Pflicht73
bb) Die eine Identifizierungspflicht auslösenden Geschäftsvorfälle75
(1) Begründung einer Geschäftsbeziehung, § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GwG75
(2) Gelegentliche Transaktionen ab einem Wert von 15.000 Euro, § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GwG77
(3) Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GwG80
(4) Zweifel über die Richtigkeit der erhobenen Angaben, § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GwG80
cc) Durchführung der Identifizierung81
(1) Vorgaben für die Identifizierung einer natürlichen Person82
(2) Vorgaben für die Identifizierung einer juristischen Person oder Personengesellschaft85
dd) Bußgeld bei Verstoß gegen die Pflicht zur Identifizierung des Vertragspartners87
b) Ermittlung des Zwecks und der Art der Geschäftsbeziehung, § 3 Abs. 1 Nr. 2 GwG88
aa) Inhalt der Pflicht88
bb) Die Pflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GwG auslösende Geschäftsvorfälle90
c) Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten, § 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG91
aa) Definition des wirtschaftlich Berechtigten, § 1 Abs. 6 S. 1 GwG92
(1) Veranlasser einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung, § 1 Abs. 6 S. 1, 3. Var. GwG93
(2) Eigentümer oder Kontrolleur des Vertragspartners, § 1 Abs. 6 S. 1, 1. und 2 Var. GwG94
(3) Die gesetzliche Vermutung nach § 1 Abs. 6 S. 2 Nr. 1 GwG95
(4) Wirtschaftlich Berechtigter bei treuhänderischen Rechtsgestaltungen98
bb) Die Pflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG auslösende Geschäftsvorfälle99
cc) Durchführung der Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten100
dd) Bußgeld bei Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit dem wirtschaftlich Berechtigten102
ee) Zwischenfazit zu den neuen Vorgaben im Zusammenhang mit dem wirtschaftlich Berechtigten102
d) Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung, § 3 Abs. 1 Nr. 4 GwG103
aa) Inhalt der Pflicht103
bb) Geschäftsvorfälle, in denen die allgemeinen Sorgfaltspflichten anzuwenden sind106
5. Vorgehen bei Nichterfüllbarkeit der allgemeinen Sorgfaltspflichten106
II. Vereinfachte Sorgfaltspflichten109
1. Vereinfachte Sorgfaltspflichten nach § 5 GwG111
a) Interbankengeschäfte, § 5 Abs. 2 Nr. 1 GwG111
b) Börsennotierte Gesellschaften, § 5 Abs. 2 Nr. 2 GwG114
c) Anderkonten, § 5 Abs. 2 Nr. 3 GwG114
d) Inländische Behörden, § 5 Abs. 2 Nr. 4 GwG115
2. Vereinfachte Sorgfaltspflichten nach § 25d KWG115
a) Allgemeines115
b) Die Fallgruppen im einzelnen116
aa) E-Geld, § 25d Abs. 1 Nr.1 KWG116
bb) Die Privilegierung der in § 25d Abs. 1 Nr. 2 KWG aufgeführten Finanzprodukte117
cc) Generalklausel gem. § 25d Abs. 1 Nr. 3 KWG119
dd) § 25d Abs. 1 Nr. 4 KWG120
III. Verstärkte Sorgfaltspflichten121
1. Verstärkte Sorgfaltspflichten gem. § 6 GwG121
a) Politisch exponierte Personen, § 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG122
aa) Politisch exponierte Personen im engeren Sinne123
bb) Unmittelbares Familienmitglied einer politisch exponierten Person125
cc) Einer PEP bekanntermaßen nahestehende Personen125
dd) Die verstärkten Sorgfaltspflichten gegenüber PEPs126
(1) Zustimmung einer übergeordneten Führungsebene127
(2) Ermittlung der Herkunft der Vermögenswerte127
(3) Verstärkte kontinuierliche Überwachung128
b) Fernidentifizierung, § 6 Abs. 2 Nr. 2 GwG130
aa) Inhalt der Pflicht130
bb) Verstoß gegen die verstärkten Sorgfaltspflichten bei der Fernidentifizierung131
2. Verstärkte Sorgfaltspflichten nach dem Kreditwesengesetz132
a) Korrespondenzbankbeziehungen132
aa) Einholen von öffentlich verfügbaren Informationen, § 25f Abs. 2 Nr. 1 KWG133
bb) § 25f Abs. 2 Nr. 2 KWG133
cc) § 25f Abs. 2 Nr. 3 KWG133
dd) § 25f Abs. 2 Nr. 4 KWG134
ee) § 25f Abs. 2 Nr. 5 KWG134
b) Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit dem Sorten- und Finanztransfergeschäft134
c) Verbotene Geschäfte nach § 25h KWG135
IV. Ausführung durch Dritte135
1. Dritte im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 3 GwG136
2. Dritte im Sinne des § 7 Abs. 2 GwG137
D) Interne Sicherungsmaßnahmen139
I. Allgemeines139
II. Interne Sicherungsmaßnahmen gem. § 9 GwG141
1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten, § 9 Abs. 2 Nr. 1 GwG141
2. Interne Grundsätze, Sicherungssysteme und Kontrollen, § 9 Abs. 2 Nr. 2 GwG142
a) Entwicklung und Aktualisierung interner Grundsätze143
b) Entwicklung und Aktualisierung angemessener Sicherungssysteme (Gefährdungsanalyse)143
c) Kontrollen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung144
3. Schulung der Beschäftigten, § 9 Abs. 2 Nr. 3 GwG144
4. Auslagerung der internen Sicherungsmaßnahmen145
III. Interne Sicherungsmaßnahmen gem. § 25c KWG147
1. Allgemeines147
2. Verpflichtung zur Unterhaltung von Monitoringsystemen147
E) Sonstige Pflichten150
I. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten150
1. Aufzuzeichnende und aufzubewahrende Informationen150
2. Form der Aufzeichnung und Aufbewahrung151
3. Aufbewahrungsfristen151
4. Heranziehung und Verwendung von Aufzeichnungen152
5. Das Kontenabrufverfahren152
6. Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten153
II. Die Anzeigepflicht bei Verdacht auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung154
1. Allgemeines154
2. Stillhaltefrist158
3. Verwertungsmöglichkeiten der in einer Anzeige gemachten Angaben158
4. Mitarbeiterschutz159
5. Informationspflichten der Staatsanwaltschaft159
6. Verstöße im Zusammenhang mit der Verdachtsanzeige160
III. Verbot der Informationsweitergabe160
1. Informationsaustausch mit staatlichen Stellen, § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GwG161
2. Informationsaustausch innerhalb des Konzerns, § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GwG161
3. Informationsaustausch bei rechtsberatenden Berufen, § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 GwG162
4. Informationsaustausch in Fällen, die sich auf dieselbe Transaktion oder den selben Vertragspartner beziehen, § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 GwG162
5. Informationsaustausch im Rahmen von § 12 Abs. 3 GwG162
6. Verstöße im Zusammenhang mit dem Unterrichtungsverbot163
F) Zuständige Aufsichtsbehörde163
Viertes Kapitel: Zusammenfassung und Ausblick166
Literaturverzeichnis170

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