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Legasthenie

Leitfaden für die Praxis

AutorAndreas Warnke, Ellen Roth, Uwe Hemminger
VerlagHogrefe Verlag Göttingen
Erscheinungsjahr2002
Seitenanzahl132 Seiten
ISBN9783840914973
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis17,99 EUR

Was ist Legasthenie? Wie kann man Legasthenie erkennen? Welche Erklärungsansätze gibt es? Wie kann man Legasthenie behandeln?

Dieser Leitfaden bietet praxisorientierte Hinweise zur Diagnostik, Erklärung, Prävention und Behandlung der Legasthenie, der umschriebenen Lese- und Rechtschreibstörung. Darüber hinaus geht das Buch auf mögliche Begleitstörungen der Legasthenie ein. Es liefert eine Übersicht zu den Legasthenie-Erlassen einzelner Bundesländer und behandelt Fragen der Finanzierung durch die Krankenkassen und durch die Eingliederungshilfe.

Die Verfahren für die Begutachtung zum schulischen Nachteilsausgleich sowie zur Eingliederungshilfe werden beschrieben. Übersichten zu diagnostischen Tests und Ansätzen für Prävention und Therapie bieten eine wertvolle Orientierungshilfe.

Eltern von betroffenen Kindern und Jugendlichen erhalten Hinweise zu Möglichkeiten der Unterstützung bei Hausaufgaben, zu sozialrechtlichen und schulischen Hilfen sowie zu therapeutischen Möglichkeiten. Übersichten zu hilfreichen Materialien, Therapieprogrammen und themenbezogener Literatur vervollständigen diesen im deutschen Sprachraum einmaligen Leitfaden.  

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Kapitelübersicht
  1. Inhaltsverzeichnis und Vorwort
  2. Einleitung
  3. 1 Was ist Legasthenie?
  4. 2 Ursachen der Legasthenie - wie können wir die Lese-Rechtschreibstörung erklären?
  5. 3 Wie wird die Lese-Rechtschreibstörung festgestellt (Diagnose)?
  6. 4 Die Leistung der Krankenkassen
  7. 5 Das Begutachtungsverfahren zur Eingliederungshilfe nach 35 a SGB VIII1 ( IX)
  8. 6 Schulrechtliche Regelungen und Begutachtung -"Legasthenie-Erlasse"
  9. 7 Behandlung
  10. 8 Prävention
  11. 9 Literaturübersicht
  12. 10 Anhang: Muster für Atteste, Bescheinigungen
Leseprobe

6 Schulrechtliche Regelungen und Begutachtung – „Legasthenie-Erlasse" (S. 73-74)

Für die Bundesrepublik gilt länderübergreifend die Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 20. 04. 1978. Die meisten Bundesländer haben daraus kultusministerielle Verordnungen zur Förderung von Kindern mit Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens abgeleitet.

Die in den einzelnen Bundesländern aktuell geltenden Richtlinien („Legasthenieerlasse") sind von den Schul- bzw. Kultusministerien der einzelnen Länder und auch über den Bundesverband Legasthenie (Königstr. 32, 30175 Hannover, Tel. 05 11 / 31 87 38, Fax. 05 11 / 31 87 39, homepage: www.legasthenie.net) bzw. seine Orts- und Landesverbände zu erfahren.

Die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben gegenwärtig keine spezifischen Erlasse. In den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in Freiburg und Karlsruhe gibt es für Kinder mit extremer Lese-Rechtschreibstörung sog. „LRS-Klassen". In Hamburg hat der Senat Empfehlungen für die Schulen herausgegeben mit dem Ziel, dass allen Grundschulkindern, die in Lese- und Rechtschreibverfahren nicht über einen Prozentrang von 5 hinauskommen, schulischen Fördermaßnahmen zugeführt werden.

Die „Legasthenieerlasse" (Verordnungen oder Bekanntmachungen) der einzelnen Bundesländer sehen vor, dass bei „anerkannter Legasthenie" Dikate nicht benotet werden, wenn die Note schlechter als ausreichend ist und Rechtschreibfehler nicht nachteilig in die Notenbewertung einbezogen werden, wenn die Rechtschreibung selbst nicht Prüfungsgegenstand ist.

Die Lese-Rechtschreibstörung darf kein ausschließlicher Grund für eine Nichtversetzung sein und auch nicht den Übergang in eine weiterführende Schule verhindern. Zur innerschulischen Hilfe werden Förderkurse vorgeschlagen. Lehrerfortbildungen sind dazu eingerichtet. In Mecklenburg-Vorpommern wurde ein spezifi- sches Weiterbildungs-Curriculum für Lehrer, die sich für die pädagogische Betreuung von Kindern mit Lese-Rechtschreibstörung besonders qualifizieren, entwickelt (Kultusministerium Mecklenburg-Vorpommern, 1998). Ein „Ländervergleich" hinsichtlich des Legasthenieerlasses lässt folgende zusammenfassende Feststellung zu.

6.1 Hessen: Richtlinien zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben

Feststellung

Der Klassenlehrer oder Fachlehrer für Deutsch ist in der Grundstufe für die Feststellung besonderer Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten verantwortlich. Gezielte Untersuchungen sind – falls der Klassenlehrer oder Fachlehrer nicht dazu in Lage ist – von fachkundigen Lehrern (Förderkurslehrer, Sonderschullehrer), ggf. von den Schulpsychologen und/oder Schularzt durchzuführen. In besonderen Fällen kann den Erziehungsberechtigten empfohlen werden, ohrenärztliche, augenärztliche und andere fachärztliche Spezialuntersuchungen durchführen zu lassen.

Ausgenommen sind:

– Schüler, bei denen eine umfassende Lernbehinderung oder eine geistige Behinderung vorliegt.

– Schüler, deren besondere Sinnes-, Sprach- oder Körperbehinderung einen hinreichenden Schriftspracherwerb erschwert.

– Schüler anderer Muttersprache, deren Schwierigkeiten aus zu geringer Kenntnis der deutschen Sprache herrühren.

Leistungsbewertung

Keine Leistungsbewertung erfolgt bis zur Jahrgangsstufe 10. Schriftliche Arbeiten zur Festigung der Rechtschreibsicherheit (z. B. Diktate) werden nicht benotet. Es sei denn, der Schüler hat eine mindestens mit der Note „ausreichend" zu bewertende Leistung erbracht. Bei anderen schriftlichen Arbeiten werden die Fehler der Rechtschreibung nicht mitbewertet. Dies gilt auch für die Fremdsprachen.

Die Zeugnisnoten im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen enthalten keine Bewertung von Leistungen im Lesen und/oder Rechtschreiben. Eine entsprechende verbale Aussage erfolgt im Zeugnis unter „Bemerkungen". Besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben sind allein kein hinreichender Grund für eine Nichtversetzung, die Einweisung in eine Sonderschule oder die Verweigerung des Übergangs in eine weiterführende Schule. Abgangs- und Abschlusszeugnis werden nach den für alle Schüler geltenden Bestimmungen erteilt.

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis5
Vorwort9
Einleitung12
1 Was ist Legasthenie?14
1.1 Definition14
1.2 Wie zeigt sich die Legasthenie?19
1.2.1 Die Zeichen der Lesestörung19
1.2.2 Die Zeichen der Rechtschreibstörung20
1.2.3 Zusätzliche Schwierigkeiten26
2 Ursachen der Legasthenie - wie können wir die Lese-Rechtschreibstörung erklären?30
2.1 Besonderheiten der visuellen Informationsverarbeitung bei Legasthenie31
2.1.1 Besonderheiten des Sehvermögens31
2.1.2 Neurobiologische Befunde31
2.2 Besonderheiten akustischer und sprachlicher Informationsverarbeitung33
2.2.1 Die normalen "Stufen" beim Lesenlernen33
2.2.2 Sprachliche Besonderheiten bei Legasthenie33
2.2.3 Neurobiologische Befunde34
2.3 Die Bedeutung der Vererbung36
3 Wie wird die Lese-Rechtschreibstörung festgestellt (Diagnose)?38
3.1 Die Kriterien für die Diagnose "Lese- und Rechtschreibstörung" - die "multiaxiale Diagnostik"39
3.2 Die Entwicklungsgeschichte: Anamnese und Exploration40
3.3 Überpr fung der Begabungsvoraussetzungen: das Intelligenzniveau ( Achse III)43
3.4 Überprüfung der Rechtschreibfertigkeit (Achse II)44
3.5 Überprüfung der Lesefertigkeit (Achse II)49
3.6 Überprüfung von allgemeinen Lernvoraussetzungen (Achse II)52
3.6.1 Untersuchung der Sprachentwicklung52
3.6.2 Einschätzung der motorischen Entwicklung53
3.6.3 Überprüfung von Aufmerksamkeit und Impulsivität53
3.6.4 Überprüfung der Rechenfertigkeit53
3.7 Die Einschätzung der psychischen Entwicklung ( Achse I)56
3.8 Körperliche Untersuchung (Achse IV)57
3.9 Differentialdiagnostik58
3.10 Die Diagnose - wann ist eine Lese-Rechtschreibschwierigkeit eine "umschriebene Lese- und Rechtschreibstörung" ( Legasthenie)?59
4 Die Leistung der Krankenkassen65
5 Das Begutachtungsverfahren zur Eingliederungshilfe nach 35 a SGB VIII1 ( IX)66
6 Schulrechtliche Regelungen und Begutachtung -"Legasthenie-Erlasse"74
6.1 Hessen: Richtlinien zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben75
6.2 Mecklenburg-Vorpommern: Richtlinie zur Förderung von Schülern mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten und einer förmlich festgestellten Legasthenie76
6.3 Schleswig-Holstein: Erlass zur Förderung von Schülern mit Lese- Rechtschreibschwäche ( Legasthenie)78
6.4 Bayern: Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens80
6.5 Die schulischen Regelungen in Österreich85
7 Behandlung86
7.1 Welche Erwartungen zur Therapie sind realistisch?86
7.2 Elternberatung - familienorientierte Hilfe87
7.2.1 Die Beratung im Erstgespräch: Was müssen Eltern und Kind zunächst wissen?87
7.2.2 Die Erklärung der Diagnose87
7.2.3 Erste Ratschläge zum elterlichen Verhalten87
7.2.4 Informationen zu den Möglichkeiten der fachlichen außerfamiliären Hilfe88
7.2.5 Kriterien für eine gute Therapie89
7.2.6 Die Verständigung und Entscheidung über die nächstmöglichen Behandlungsschritte90
7.2.7 Elternverbände - Selbsthilfeorganisationen92
7.3 Die Therapie der Legasthenie im Schulalter93
7.3.1 Die Übungsbehandlung des Lesens und Rechtschreibens mit dem Kind93
7.3.2 Die Schulung zur Gestaltung von Rahmenbedingungen und zum Umgang mit den Beeinträchtigungen durch die Legasthenie ( psychische Verarbeitung)100
7.3.3 Die Behandlung psychischer Begleitstörungen101
7.3.4 Augenärztliche Hilfestellungen103
7.3.5 Ohrenärztliche Hilfestellung ( pädaudiologische Untersuchung)104
7.3.6 Medikamentöse Behandlung104
7.4 Fremdsprachenunterricht und Legasthenie105
7.5 Hilfe bei zusätzlichen Teilleistungsstörungen105
7.6 Hilfen für die Hausaufgabensituation108
8 Prävention116
8.1 Die Früherkennung von Kindern, die Lese- und Rechtschreibstörungen entwickeln können117
8.2 Frühförderung von Komponenten des Lesens und Rechtschreibens als Prävention118
9 Literaturübersicht121
9.1 Allgemeine Literatur121
9.2 Psychologische Testverfahren122
9.3 Förderprogramme125
9.4 Literatur für Eltern126
9.5 Literatur zum Hyperkinetischen Syndrom126
9.6 Literatur zur psychomotorischen Behandlung127
9.7 Lehrbücher der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie127
10 Anhang129
10.1 Muster für ein „Ärztliches Attest zur Vorlage beim Schulpsychologen“129
10.2 Muster für eine „Bescheinigung des schulpsychologischen Dienstes“130
10.3 Muster für eine „Ärztliche gutachterliche Stellungnahme zu § 35 a SGB VIII“ zur Vorlage beim Jugendamt131

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