100 Fragen zur Sozialversicherungsfreiheit in GmbH, Personengesellschaft und Einzelfirma | 1 |
Vorwort zur 5. Auflage | 6 |
Vorwort | 8 |
Inhaltsübersicht | 10 |
Verzeichnis der 100 Fragen | 14 |
Abkürzungsverzeichnis | 20 |
100 Fragen | 24 |
1. Warum ist dieser Komplex gerade in einer GmbH/GmbH& Co. KG unter Berücksichtigung der Finanzlage der DRV von besonderer Bedeutung? | 24 |
2. Wie ist die Situation für die Betroffenen grob zuskizzieren? | 25 |
3. In welchen Fällen besteht für eine Reihe von Personen bei tatsächlicher Versicherungsfreiheit kein Leistungsanspruch? | 25 |
4. Sind sonst noch Nachteile zu befürchten und wie sollte der Betreffende hierauf reagieren? | 26 |
5. Worauf ist die weit verbreitete Informationslücke zurückzuführen? | 27 |
6. Gibt es keine Hilfestellung von Seiten der Sozialverwaltung? | 27 |
7. Wie ist dies bei einer AG? | 28 |
8. Wie steht es mit der Kompetenz der Prüfer? | 28 |
9. Was ist hinsichtlich der Stellung des Steuerberaters in einem Prüfverfahren zu sagen? | 29 |
10. Welche amtlichen Unterlagen gibt es zur Überprüfung der Versicherungspflicht des Einzelnen? | 29 |
11. Welche Unterlagen sind beizubringen, um den SV-Status des Betroffenen zu klären? | 30 |
12. Wie ist der weitere Verfahrensweg einzuschlagen? | 30 |
13. Was können die Betroffenen bzw. die Bevollmächtigten sonst noch ergänzend zu einer Klärung tun? | 31 |
14. Wer könnte das Verfahren begleiten? | 31 |
15. Was ist unter einer zulässigen bzw. unzulässigen Rechtsberatung zu verstehen? | 33 |
16. Wer unterliegt generell der Versicherungspflicht in einer GmbH? | 33 |
17. Gibt es keine nähere Umschreibung der Versicherungspflicht seitens der Sozialverwaltung im Sinn einer „abhängigen Beschäftigung“? | 34 |
18. Was sagen die Sozialverwaltung und das BSG hierzu? | 34 |
19. Welche Bedeutung kommt dabei den Rechten der Gesellschafterin der Gesellschafterversammlung zu? | 35 |
20. Wann liegt ein entscheidender Einfluss i. S. der BSG-Rechtsprechung vor? | 35 |
21. Wann ist demnach praktisch eine automatische Versicherungsfreiheit gegeben? | 35 |
22. Wie ist dies bei einer sog. Sperrminorität zu sehen? | 36 |
23. Gibt es zur Sperrminorität keine Ausnahmen? | 37 |
24. Was gilt in einem Treuhandverhältnis? | 38 |
25. Sind sonst noch Sonderfälle denkbar? | 39 |
26. Was ist, wenn im Ausnahmefall nach dem Gesellschaftsvertrag einstimmige Beschlüsse zu fassen sind bzw. bei Gesellschafter-Geschäftsführern die Abstimmung nach „Köpfen“ zu erfolgen hat? | 40 |
27. Wie ist grundsätzlich der SV-Status des minder-beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers ohne Sperrminorität zu sehen? | 41 |
28. Gelten diese Kriterien auch für eine indirekte Beteiligung und einen nur minderbeteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer sowie stillen Gesellschafter? | 43 |
29. Welche Merkmale sind i. E. für den SV-Status des minderbeteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers außerhalb der in Frage 27 genannten Kriterien noch von Gewicht? | 44 |
30. Wie sind eine Alleinvertretung und die Befreiung von § 181 BGB sowie die Bindung an Art, Zeit, Dauer und Ort der Arbeitsleistung zu bewerten? | 45 |
31. Welche Bedeutung ist den Branchenkenntnissen beizumessen? | 46 |
32. Welche Indizien weisen darüber hinaus auf eine weisungsungebundene Tätigkeit hin? | 46 |
33. Gibt es andere Merkmale, die für die Beurteilung des minderbeteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers nicht so entscheidungserheblich sind? | 47 |
34. Gelten in einer sog. Familien-GmbH Besonderheiten? | 47 |
35. Was bedeutet dies für Ehegatten? | 48 |
36. Wie sieht dies bei einem minderbeteiligten Elternteil als Geschäftsführer aus? | 50 |
37. Was gilt für den Fremdgeschäftsführer in einer Familien-GmbH? | 50 |
38. Und wie ist es z. B, wenn ein Sohn nur als normaler Angestellter ohne Kapitalbeteiligung tätig ist? | 51 |
39. Was ist zu empfehlen, wenn die Prüfstellen in diesen Fällen anders entscheiden? | 51 |
40. Kann auch ein normaler Angestellter als minderbeteiligter Gesellschafter versicherungsfrei sein, wenn er nicht in einer Familien-GmbH tätig ist? | 52 |
41. Wie ist der SV-Status des Fremdgeschäftsführers außerhalb einer Familien-GmbH zu beurteilen? | 52 |
42. Was sagt die BSG-Rechtsprechung im Einzelfall hierzu? | 53 |
43. Wie verhalten sich neuerdings Sozialverwaltung und einzelne Gerichte hierzu? | 53 |
44. Welche Sonderkonstellationen können folglich nach Auffassung der Gerichte im Einzelfall eine Versicherungsfreiheit für den normalen Fremdgeschäftsführer begründen? | 54 |
45. Gelten die genannten Merkmale zum SV-Status des Einzelnen erst mit Eintragung der GmbH in das Handelsregister? | 55 |
46. Wie ist es, wenn ein Handwerksmeister als (Gesellschafter-) Geschäftsführer in einer GmbH tätig wird? | 55 |
47. Was gilt hinsichtlich eines Abkömmlings des Arbeitgebers? | 56 |
48. Was ist in einer GmbH & Co. KG zu beachten? | 56 |
49. Unter welchen Voraussetzungen kann auch der in einer Einzelfirma/Personengesellschaft tätige Ehegatte bzw. Angehörige versicherungsfrei sein? | 57 |
50. Wie steht es mit der Einordnung des arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen (sog. Scheinselbstständiger) gemäß § 2 Nr. 9 SGB VI? | 58 |
51. Wie ist die Stellung der DRV Bund (Clearingstelle) hinsichtlich des Gesellschafter-Geschäftsführers und eines mitarbeitenden Angehörigen im Prüfverfahren zu sehen? | 59 |
52. Wie sollte ein Prüfverfahren in Gang gesetzt werden? | 61 |
53. Was ist hierfür zu empfehlen? | 61 |
54. Wer ist sonst noch eine Prüfstelle? | 61 |
55. Was ist, wenn der SV-Status des Betroffenen im Rahmen einer solchen Betriebsprüfung nicht untersucht wird? | 61 |
56. Wie wird die Entscheidung der Prüfstellen getroffen? | 62 |
57. Was ist, wenn die Prüfstelle keinen Bescheid erlässt? | 62 |
58. Wie weit geht die Entscheidungsbefugnis der Einzugsstelle (Krankenkasse)? | 62 |
59. Hat der Einzelne in jedem Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld? | 63 |
60. Wie sollte eine Prüfung i. E. unterstützt werden? | 63 |
61. Inwieweit sollten die Prüfunterlagen noch ergänzt werden? | 64 |
62. Was ist zu tun, wenn die Behörde dennoch auf das Bestehen einer Versicherungspflicht entscheidet? | 64 |
63. Wie ist der weitere Verlauf? | 64 |
64. Was ist hinsichtlich der Anwaltstätigkeit bzw. derjenigen eines Rentenberaters und deren Kosten zu sagen? | 65 |
65. Was sollte man überlegen, um ein zumeist langwieriges Klageverfahren (Dauer vielfach zwei Jahre oder mehr) zu vermeiden? | 65 |
66.1. Wie sind die zu Unrecht als Pflichtbeiträge erfolgten Zahlungen einzuordnen? | 66 |
66.2. Woran ist zu denken, wenn sich ein Überprüfungsverfahren wesentlich verzögert? | 66 |
67. Können die zu Unrecht gezahlten Beiträge erstattet werden? | 66 |
68. Gibt es hierzu keine Ausnahmen? | 67 |
69. Gilt der Ausschluss einer Erstattung auch hinsichtlich bereits gezahlter Arbeitslosengelder? | 67 |
70. Verliert der nunmehr Selbstständige nicht damit seinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente? | 67 |
71. Gilt dies auch für ältere Selbstständige? | 68 |
72. Wie kann der ältere Selbstständige die erforderliche lückenlose Beitragsentrichtung dennoch erreichen? | 68 |
73. An wen muss sich der Einzelne wegen der Erstattung wenden? | 68 |
74. Welche Beiträge sind von der Verjährung betroffen? | 69 |
75. In welcher Größenordnung liegen die Erstattungsbeträge bis zu einer Verjährung? | 69 |
76. Gibt es nicht doch eine Möglichkeit, auch die der Verjährung unterliegenden Beiträge erstattet zu erhalten? | 69 |
77. Weshalb kann in diesem Fall die Einrede der Verjährung nicht mehr geltend gemacht werden? | 70 |
78. Wie läuft i. E. das Verfahren ab? | 70 |
79. Besteht z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung des regionalen Rentenversicherungsträgers gemäß § 28p Abs. 1 SGB IV (Frage 54) die Möglichkeit, einen bereits ergangenen Bescheid wieder aufzuheben? | 70 |
80. Was ist beim Vorliegen eines rechtswidrigen begünstigenden Bescheides nach § 45 SGB X zu beachten? | 71 |
81. Wer hat Anspruch auf die Erstattungsbeträge und wie sieht deren steuerliche Behandlung aus? | 71 |
82. Was gilt steuerlich hinsichtlich der Arbeitgeberanteile? | 71 |
83. Was ist hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile zu sagen? | 72 |
84. Welche Beträge stehen für eine Neuordnung der Versorgung zur Verfügung? | 72 |
85. Wie hätte sich das dann für das Jahr 2011 gestalten lassen? | 73 |
86. Welche betriebliche Versorgung bietet sich an? | 73 |
87. Gibt es noch alternative betriebliche Versorgungsmöglichkeiten? | 74 |
88. Unter welchen generellen steuerlichen Vorbehalten steht die Erteilung einer betrieblichen Versorgung nach § 6a EStG? | 75 |
89. An welche zivilrechtlichen Voraussetzungen sind steuerbegünstigte betriebliche Zusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (Frage 99) gebunden? | 75 |
90. Welche weiteren Voraussetzungen werden nach § 6a EStG zum betrieblichen Charakter der Zusage verlangt? | 76 |
91. Welche besonderen Inhalte sind für die Ausgestaltung der Zusage weiterhin zu beachten? | 76 |
92. Was ist im Hinblick auf die Angemessenheit der Versorgung generell zu beachten? | 77 |
93. Was bedeutet die Angemessenheit dem Grunde nach? | 77 |
94. Was ist unter einer Angemessenheit der Höhe nach zu verstehen? | 78 |
95. Welche Sonderkriterien müssen darüber hinaus insbesondere beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer beachtet werden? | 79 |
96. Was ist unter der „Ernsthaftigkeit“ zu verstehen? | 79 |
97. Was bedeutet die „Erdienbarkeit“ nach H 38? | 81 |
98. Wann ist die Finanzierbarkeit gegeben? | 82 |
99. Wann liegt eine Beherrschung im steuerlichen Sinne vor und wie sind in diesem Zusammenhang Zusagen an Angehörige zu sehen? | 84 |
100.1. Kann auch dem nichtehelichen Lebenspartner eine steuerlich begünstigte Hinterbliebenenversorgung eingeräumt werden und | 85 |
100.2. wie ist grundsätzlich die Anrechnung einer Zusage auf den steuerfreien Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG zu sehen? | 85 |
Anhang | 88 |
Anhang 1: Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 13.4.2010 | 90 |
Anhang 2: Unterlagen für das Überprüfungsverfahren | 118 |
a) Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers im Rahmen eines obligatorischen Verfahrensnach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV und Statusfeststellungsantrag dazu | 118 |
b) Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angehörigen im Rahmen eines obligatorischen Verfahrens nach § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV und Statusfeststellungsantrag dazu | 128 |
c) Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status und Anlage zum Statusfeststellungsantrag zur Beschreibung des Auftragsverhältnisses | 135 |
d) Gemeinsame Grundsätze für die Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung | 143 |
Anhang 3: Checkliste | 152 |
Anhang 4: Ablauf des Überprüfungsverfahrens | 154 |
Anhang 5: Musteranschreiben | 156 |
Anhang 6: Auszug aus dem SGB | 158 |
Stichwortverzeichnis | 166 |