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Die Außenbeziehungen der Europäischen Union nach dem Vertrag über eine Verfassung für Europa.

Eine Untersuchung aus kompetenzrechtlicher Sicht - mit Erläuterungen zu den Außenkompetenzen nach dem Vertrag von Nizza.

AutorAndreas Metz
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheVeröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 164
Seitenanzahl407 Seiten
ISBN9783428522408
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa enthält grundlegende Neuerungen in Bezug auf das künftige Kompetenzsystem der Europäischen Union. Den Außenbeziehungen der Europäischen Union wird erstmals ein eigenes Kapitel gewidmet, das umfassend die Kompetenzen und Aufgabenfelder der Union beschreibt. Nicht zu vergessen ist die ausdrücklich festgelegte Völkerrechtspersönlichkeit der neuen Europäischen Union sowie die Verschmelzung der bisherigen Verträge. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wird zwar in den Verfassungsvertrag integriert, behält aber aufgrund von Spezialregelungen eine Sonderstellung. Auch institutionelle Änderungen - wie die Schaffung des Amtes eines Europäischen Außenministers - haben bedeutende Auswirkungen auf die künftigen Außenbeziehungen der Union. Die Prinzipien der Kohärenz und Transparenz, die künftig die tragenden Säulen der Außenkompetenzen der Union sein sollen, werden ausführlich beleuchtet. Der Verfasser stellt alle Neuerungen des Verfassungsvertrages dar und ordnet sie in das System der Außenbeziehungen der Europäischen Union ein. Hierbei vergleicht er den Status quo nach dem jetzigen EU- und EG-Vertrag mit der Rechtslage nach dem Vertrag über eine Verfassung für Europa. Das hieraus entstehende umfassende Bild von den Außenbeziehungen der Europäischen Union gibt der vorliegenden Arbeit den Charakter eines Handbuches des aktuellen wie des künftigen Rechts der Außenbeziehungen der Europäischen Union.

Andreas Metz wurde am 21. Oktober 1976 in Wiesbaden geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften schloss er an der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg nach sieben Semestern erfolgreich ab. Im Rahmen des Referendariats arbeitete er unter anderem an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, am Europäischen Parlament in Brüssel und Straßburg und an der Deutsch-Indischen Auslandshandelskammer in Neu-Delhi. Im Jahre 2003 begann Andreas Metz am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht der Universität Kiel mit seiner Dissertation zu den Außenkompetenzen der Europäischen Union. Mit dem Rigorosum am 8. Februar 2006 schloss er die Promotion erfolgreich ab. Seit Ende 2005 arbeitet Andreas Metz als Research Associate bei einer internationalen Wirtschaftsorganisation in Brüssel.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Erster Teil: Einleitung und Gang der Darstellung26
§ 1 Einleitung26
§ 2 Gang der Darstellung27
Zweiter Teil: Außenbeziehungen der Europäischen Union (und der Europäischen Gemeinschaften) nach dem Vertrag von Nizza30
§ 3 Die Völkerrechtsfähigkeit30
I. Die Völkerrechtsfähigkeit nach klassischem Völkerrecht30
II. Die Völkerrechtsfähigkeit Internationaler Organisationen31
III. Die Völkerrechtsfähigkeit der EU34
1. Rechtsnatur der EU34
2. Rechtsfähigkeit der EU37
a) Unionsinterne Völkerrechtsfähigkeit37
b) Unionsexterne Völkerrechtsfähigkeit38
aa) Implizite Völkerrechtssubjektivität39
bb) Verschmelzungstheorie40
cc) Art. 24 und 38 EU41
dd) Nachträgliche Praxis42
ee) Zwischenergebnis42
c) Innerstaatliche Rechtsfähigkeit43
IV. Die Völkerrechtssubjektivität der Europäischen Gemeinschaften (EG, EGKS, EAG)43
1. Bedeutung der Völkerrechtssubjektivität für die Gemeinschaften43
2. Die Völkerrechtssubjektivität der EGKS (Art. 6 Abs. 2 KS)45
3. Die Völkerrechtssubjektivität der EAG (Art. 184 EA) und der EG (Art. 281 EG)45
a) Gemeinschaftsinterne Völkerrechtssubjektivität45
b) Gemeinschaftsexterne Völkerrechtssubjektivität46
c) Innerstaatliche Rechtsfähigkeit46
§ 4 Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaften47
I. Bedeutung der Außenbeziehungen für die EG (und die EU)47
1. Allgemeine Bemerkungen47
2. Der rechtliche Standpunkt48
II. Die verschiedenen Vertragsschlussbefugnisse49
1. Bestehen einer Außenkompetenz49
2. Art der Außenkompetenz50
III. Ausdrückliche Vertragsschlussbefugnisse im Außenbereich51
1. Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) – Art. 71 – 75 KS52
a) Generelle Vertragsschlusskompetenz52
b) Grenzen der allgemeinen Vertragsschließungskompetenz53
aa) Art. 70 Abs. 5, 71 Abs. 1 KS53
bb) Art. 133 EG53
c) Ausdrücklich zuerkannte Außenkompetenzen54
2. Europäische Atomgemeinschaft (EAG) – Art. 101 – 106 EA55
a) Prinzip der Parallelität von innerer und äußerer Gemeinschaftszuständigkeit55
b) Umfang der Kompetenzen57
c) Art der Kompetenzen58
3. Europäische Gemeinschaft (EG)59
a) Historische Entwicklung der Außenkompetenzen der EG – Von den Römischen Verträgen bis zum Vertrag von Nizza59
aa) Der Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV)59
bb) Die Einheitliche Europäische Akte (EEA)60
cc) Der Vertrag von Maastricht60
dd) Der Vertrag von Amsterdam61
ee) Der Vertrag von Nizza61
b) Handelsabkommen, Art. 133 EG62
aa) Überblick und horizontale Abgrenzung zu anderen Politikfeldern62
bb) Begriff und Umfang der gemeinsamen Handelspolitik63
cc) Auf der Grundlage des Art. 133 EG geschlossene Abkommen66
dd) Ausschließliche Kompetenz67
c) Assoziierungsabkommen, Art. 310 EG68
aa) Begriff und Rechtsnatur von Assoziierungsabkommen69
bb) Arten von Assoziierungsabkommen69
d) Konstitutionelle Assoziierungsabkommen, Art. 182 EG73
e) Währungspolitik, Art. 111 EG74
aa) Förmliche Wechselkursvereinbarungen mit Drittstaaten (Abs. 1)75
bb) Vereinbarungen auf dem Gebiet der Währungspolitik (Abs. 3)75
cc) Verbliebene Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten (Abs. 5)76
f) Entwicklungszusammenarbeit, Art. 177 – 181 EG76
aa) Überblick76
bb) Art. 179 Abs. 1 EG78
cc) Art. 180 EG78
dd) Art. 181 EG79
ee) Art. 181 Abs. 2 EG – scheinbarer Widerspruch zur AETR-Rechtsprechung (paralleles Problem im Rahmen des Art. 181 a EG)80
g) Wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Drittstaaten, Art. 181 a EG81
h) Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung, Art. 170 EG i.V.m. 164 lit. b EG82
aa) Überblick82
bb) Internationale Zusammenarbeit und völkerrechtliche Verträge83
cc) Rechtsformen der Zusammenarbeit84
dd) Rahmenprogramme, Art. 166 EG86
ee) Art der Außenkompetenz86
i) Umweltpolitik, Art. 174 Abs. 4 EG i.V.m. 175 EG87
aa) Umfang und Abgrenzung der Art. 174, 175 EG zu anderen Kompetenzgrundlagen88
(1) Grundlagen88
(2) Insbesondere Abgrenzung zu den Handelskompetenzen nach Art. 133 EG, Gutachten 2/00, Zuständigkeit zum Abschluss des Protokolls von Cartagena89
bb) Verhältnis der Vertragsschlusskompetenzen der EG zu den Vertragsschlusskompetenzen der Mitgliedstaaten91
cc) Querschnittsklausel, Art. 6 EG94
IV. Ausdrückliche Kompetenzen der EG zur internationalen Zusammenarbeit95
1. Bildungs-, Kultur- und Gesundheitspolitik (Art. 149 Abs. 3 EG, Art. 150 Abs. 3 EG, Art. 151 Abs. 3 EG und Art. 152 Abs. 3 EG)95
2. Transeuropäische Netze (Art. 155 Abs. 3 EG)98
3. Beziehungen zu internationalen Organisationen (Art. 302 – 304 EG)99
a) Beziehungen zu den Vereinten Nationen (Art. 302 Abs. 1 EG)101
b) Zusammenarbeit mit dem Europarat (Art. 303 EG)102
c) Zusammenwirken mit der OECD (Art. 304 EG)103
V. Ausdrückliche Kompetenzen im Bereich der Wirtschaftssanktionen103
1. Kapital- und Zahlungsverkehr, Art. 57, 59 f. EG103
a) Grundlagen103
b) Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit, Art. 57 EG104
c) Kurzfristige Schutzmaßnahmen für das Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion, Art. 59 EG105
d) Embargofälle, Art. 60 EG106
2. Wirtschaftssanktionen aufgrund von GASP-Beschlüssen, Art. 301 EG108
a) Entstehungsgeschichte108
b) Völkerrechtliche Grenzen bei der Verhängung von Wirtschaftssanktionen108
c) Umfang der Wirtschaftssanktionen109
d) Verhältnis zu anderen Außenkompetenzen der Gemeinschaft aus dem EG-Vertrag110
VI. Implizite Vertragsschlussbefugnisse im Außenbereich112
1. Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG)112
2. Europäische Gemeinschaft (EG)113
a) Ausgangspunkt: Wortlaut des Art. 300 Abs. 1 S. 1 EG113
b) Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, Art. 5 EG114
c) Die Lehre von den implied powers115
d) EuGH-Rechtsprechung117
aa) AETR-Urteil 1971 erstmalige Begründung ungeschriebener Außenkompetenzen117
bb) Kramer-Urteil (Fischerei-Fangquoten, 1976) Einführung des Komplementaritätsprinzips120
(1) Prinzip der implied-powers und der Komplementarität120
(2) Differenzierung zwischen Existenz und Ausschließlichkeit der festgestellten Außenkompetenz121
cc) Gutachten 1/76, Stilllegungsfonds Erweiternde Präzisierung der bisherigen Rechtsprechung im Sinne des Komplementaritätsprinzips122
dd) Gutachten 2/91, ILO Grundsätze zur Begründung einer ausschließlichen Außenkompetenz124
ee) Gutachten 1/94, WTO Einschränkende Präzisierung des Prinzips der Parallelität von Innen- und Außenkompetenz126
(1) Reichweite des Art. 113 EGV (jetzt Art. 133 EG), explizite Außenkompetenz126
(a) GATT127
(b) GATS127
(c) TRIPS128
(2) Implizite Außenkompetenzen der Gemeinschaft129
(a) GATS129
(b) TRIPS131
(3) Verpflichtung zur Zusammenarbeit131
(4) Zusammenfassung132
ff) Gutachten 2/92, OECD Bestätigung der WTO-Grundsätze zur ausschließlichen Zuständigkeit im Rahmen der Parallelismus-These133
gg) Gutachten 2/94, EMRK Voraussetzungen für Außenkompetenzen nach Art. 308 EG135
hh) Open-Skies-Urteil (05.11.2002) zur Frage, wann Gemeinschaftsrechtsnormen durch internationale Verträge der Mitgliedstaaten „beeinträchtigt“ werden können137
(1) Bestehen einer ausschließlichen Außenkompetenz137
(2) Bestehen einer ausschließlichen Außenkompetenz nach AETR-Maßstäben138
(3) Bewertung141
e) Zusammenfassung143
VII. Spezifische Probleme bei (echten oder klassischen) gemischten Abkommen146
VIII. Verfahren zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge148
1. EAG148
2. EGKS149
a) Verhandlungskompetenz150
b) Abschlusskompetenz150
3. EG150
a) Verhandlungskompetenz (Art. 300 Abs. 1 EG)151
b) Abschlusskompetenz (Art. 300 Abs. 2, 3 EG)152
§ 5 Außenkompetenzen der Europäischen Union153
I. Außenkompetenzen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)153
1. Historische Entwicklung153
2. Einordnung in das System der EG/EU, Drei- Säulen- Modell156
3. Reichweite der Außenkompetenzen157
4. Aktionsmöglichkeiten im Rahmen der GASP158
a) Gemeinsame Erklärung, Demarche158
b) Bestimmung der Grundsätze und der allgemeinen Leitlinien für die GASP (Art. 12 1. Spiegelstr., Art. 13 Abs. 1 EU)159
c) Gemeinsame Strategien (Art. 12 2. Spiegelstr., Art. 13 Abs. 2 EU)159
d) Gemeinsame Aktionen (Art. 12 3. Spiegelstr., Art. 14 EU)159
e) Gemeinsame Standpunkte (Art. 12 4. Spiegelstrich, Art. 15 EU)160
5. Art. 24 EU im Rahmen der GASP161
a) Überblick zu Art. 24 EU161
b) Abgrenzung zu anderen Ermächtigungsgrundlagen162
c) Die Problematik des Vertragsschlusses „durch den Rat“162
d) Konkurrenz zwischen Art. 24 EU und den mitgliedstaatlichen Kompetenzen165
e) Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Art. 24 EU und Art. 300 EG166
6. Bisherige Aktionen im Bereich der GASP166
7. Schwächen und Reformperspektiven der derzeit gültigen GASP-Bestimmungen167
II. Außenkompetenzen im Bereich der Polizeilichen und Justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)168
III. Exkurs: Die Westeuropäische Union (WEU)168
IV. Kompetenzkonflikte im Bereich der Außenpolitik zwischen EG und EU (cross pillar mixity)169
1. Finanzbereich169
2. Wirtschaftssanktionen, insbesondere Handelsembargos170
Dritter Teil: Exkurs: Die Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf die Außenbeziehungen der Europäischen Union174
§ 6 Die Außenkompetenzen der Europäischen Union nach der Osterweiterung174
I. Einbringung neuer oder teilweise anders gewichteter Interessen in die Europäische Union175
II. Herausforderung durch den Anstieg der Mitgliederzahl176
III. Folgen der geografischen Erweiterung179
IV. Bestehende Verträge zwischen den Beitrittsstaaten und Drittstaaten180
V. Insbesondere: Probleme mit gemischten Abkommen182
Vierter Teil: Außenbeziehungen der Europäischen Union nach dem Vertrag über eine Verfassung für Europa183
§ 7 Einleitung183
I. Entstehungsgeschichte und Idee des Verfassungskonvents (Erklärung von Laeken, Post-Nizza-Prozess, die Zukunftsfähigkeit der Europäischen Union nach dem Erweiterungsprozess)185
II. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Konvents187
III. Das Ergebnis des Verfassungskonvents und sein weiteres Schicksal190
IV. Einfluss auf den Bereich der Außenbeziehungen der EU192
§ 8 Völkerrechtspersönlichkeit (Art. I-7 EVV), Drei-Säulen-Modell193
I. Bestehende Situation193
II. Mandat, Vorschlag und Ergebnis der Konventsberatungen193
1. Mandat193
2. Vorschläge und Ergebnis194
III. Folgen der Anerkennung einer einheitlichen Rechtspersönlichkeit der Union für die Außenbeziehungen der Union196
1. Schaffung einer Identität der Union auf internationaler Ebene – die Union als Völkerrechtssubjekt196
2. Möglichkeit einer Vertragsfusion196
3. Aufgabe des Drei-Säulen-Modells197
4. Vereinfachung, Transparenz, Rechtssicherheit197
5. Implizierte Änderung der Kompetenzverteilung?198
6. Ersatzlose Streichung des Art. 24 Abs. 5 EU199
7. Folgen für die Außenvertretung der Union in internationalen Organisationen201
8. Erstreckung der Kontrolle des Europäischen Gerichtshofs auf Abkommen nach den derzeitigen Titeln V und VI des EU-Vertrages nicht umgesetzt202
9. Rechtliche Kontinuität und interne Rechtspersönlichkeit, Art. IV-438 EVV206
a) Rechtsnachfolge gegenüber der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft206
b) Interne Rechtspersönlichkeit208
IV. Bewertung der Lösung209
§ 9 Die Zuständigkeiten der Union (Art. I-11 bis Art. I-18 EVV), Kompetenzsystem210
I. Grundprinzipien: Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, begrenzte Einzelermächtigung, Art. I-11 EVV212
1. Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung, Art. I-11 Abs. 1, 2 EVV212
2. Grundsatz der Subsidiarität, Art. I-11 Abs. 1, 3 EVV213
a) Schaffung eines Frühwarnsystems in Form einer politischen ex-ante-Kontrolle215
b) Ex-post-Kontrolle durch den EuGH216
c) Bewertung218
3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Art. I-11 Abs. 1, 4 EVV219
II. Die einzelnen Kompetenztypen219
1. Katalogartige Auflistung der Sachbereiche219
2. Art. I-12 EVV als das Herzstück der neuen Kompetenzordnung220
3. Ausschließliche Zuständigkeiten, Art. I-12 Abs. 1, I-13 EVV221
4. Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungsmaßnahmen, Art. I-12 Abs. 5, I-17 EVV222
a) Bedeutung der unterstützenden Maßnahmen (ergänzende Zuständigkeit)222
b) Bereiche der unterstützenden Maßnahmen223
c) Ausschluss jeglicher Harmonisierung224
5. Geteilte Zuständigkeiten, Art. I-12 Abs. 2, I-14 EVV225
6. Flexibilitätsklausel, Art. I-18 EVV (Art. 308 EG)227
7. GASP, Art. I-16 EVV230
8. Die Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik, Art. I-15 EVV231
III. Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten, Art. I-5 EVV232
IV. Weitere allgemeine Grundsätze233
§ 10 Außenkompetenzen der neuen Europäischen Union233
I. Einführung233
1. Das neue System und seine Ziele: Verständlichkeit, Klarheit, Kohärenz zwischen innen- und außenpolitischem Handeln234
a) Die Bündelung der Vorschriften über das außenpolitische Handeln in einem besonderen Titel des Verfassungsvertrags (Art. III-292 bis III-329 EVV)234
b) Die Schaffung einer neuen Ratsformation „Auswärtige Angelegenheiten“, Art. I-24 Abs. 3 EVV235
2. Allgemeine Grundsätze und Ziele beim Auswärtigen Handeln der Union, Art. III-292 EVV236
3. Strategische Interessen und Ziele der Union, Art. III-293 EVV240
II. Geschriebene Außenkompetenzen242
1. Zuständigkeit zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten je nach Politikbereich unterschiedlich abgegrenzt242
2. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik GASP, Art. I-16, I-40, III-294 ff. EVV242
a) Bestehende Situation/Integration der ehemaligen 2. Säule des EU-Vertrags242
b) Art der Kompetenz244
c) Keine genaue Festlegung der Befugnisse der Union246
d) Ausdrückliche Vertragsschlusskompetenz, Art. III-303 EVV247
e) Entscheidende institutionelle Neuerung: die Schaffung des Amtes eines Außenministers der Union, Art. I-28 EVV247
aa) Die verschiedenen Vorschläge der Arbeitsgruppe „Außenpolitisches Handeln“ des Verfassungskonvents zur Strukturreform der GASP248
(1) Status Quo – Zusammenlegung von Dienststellen, Synergien nutzen248
(2) Völlige Verschmelzung der beiden Ämter, vollständige Anwendung der Gemeinschaftsmethode auf den gesamten Bereich des auswärtigen Handelns der Union249
(3) Personalunion, Verbindung der Funktionen der beiden Ämter durch die Schaffung eines „Europäischen Vertreters für Auswärtiges“ (Doppelhut)249
(4) Schaffung eines „EU-Außenministers“, der dem Präsidenten des Europäischen Rates direkt unterstellt ist250
bb) Die tatsächlich in den Verfassungsvertrag aufgenommene Lösung251
(1) Art und Umfang der Aufgaben des Außenministers der Europäischen Union, Art. I-28 EVV251
(2) Übertragung von Initiativrechten auf den Außenminister, Art. I-28 Abs. 2, III-296 Abs. 1 und III-299 Abs. 1 EVV255
(3) Vereinbarkeit der beiden Funktionen des Außenministers („Doppelhut“) mit der Unabhängigkeit der Kommission gemäß Art. I-26 Abs. 7 und III-347 EVV256
cc) Bewertung der Lösung256
f) Beschlussfassungsverfahren259
aa) Völkerrechtliche Übereinkommen259
bb) Die neue Rechtsform der Europäischen Beschlüsse260
cc) Grundsätzlich wie bisher: Einstimmigkeit, Art. III-300 Abs. 1 EVV261
dd) Ausnahmsweise: Qualifizierte Mehrheit, Art. III-300 Abs. 2 EVV262
(1) Einzelne Bereiche, in denen das Beschlussfassungsverfahren mit qualifizierter Mehrheit gilt262
(2) Ausnahme: Fortschreibung des Luxemburger Kompromisses von 1966, Art. III-300 Abs. 2 UAbs. 2 EVV264
(3) Immer Einstimmigkeit bei Beschlüssen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen, Art. III-300 Abs. 4 EVV265
(4) Einführung einer neuen Art von Initiativen, Art. III-293 Abs. 2 EVV265
ee) Bewertung266
g) Die Rolle des Europäischen Rates268
h) Die Rolle des Europäischen Parlaments269
aa) Allgemeine Anhörungsrechte im GASP-Bereich269
bb) Anhörungsrecht bei völkerrechtlichen Übereinkommen im GASP-Bereich270
i) Die Rolle der nationalen Parlamente271
j) Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee, Art. III-307 EVV271
k) Verschärfte gegenseitige Konsultations- und Koordinationspflichten, Art. I-40 Abs. 5 EVV272
l) Finanzierung der GASP Art. III-313 EVV272
aa) Allgemeine Finanzierung der GASP272
bb) Sofortfinanzierung für die Vorbereitung von Operationen mit zivilem Charakter273
cc) Sofortfinanzierung für die Vorbereitung von Operationen mit militärischem Charakter274
m) Verhältnis zwischen Außenminister der Union und dem EU-Ratspräsidenten275
n) Möglichkeit der Verstärkten Zusammenarbeit, Art. I-44 und Art. III-416 ff. EVV276
o) Bewertung277
3. Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Art. I-41 EVV und Art. III-309 – Art. III-312 EVV278
a) Grundlagen278
b) Aufgaben und Umfang der Maßnahmen280
c) Beschlussfassungsverfahren282
d) Errichtung einer Europäischen Verteidigungsagentur, Art. I-43 Abs. 3, Art. III-311 EVV282
e) Ständige Strukturierte Zusammenarbeit, Art. I-41 Abs. 6, Art. III-312 EVV283
f) Beistandsklausel nach Art. I-41 Abs. 7 EVV285
g) Die Rolle des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees und des Europäischen Parlaments, Art. I-41 Abs. 8 EVV286
h) Exkurs: Einfügung einer Solidaritätsklausel, Art. I-43 in Verbindung mit Art. III-329 EVV287
i) Bewertung288
4. Gemeinsame Handelspolitik, Art. III-314 f. EVV289
a) Art der Zuständigkeit289
b) Umfang der Gemeinsamen Handelspolitik290
aa) Erweiterung des Begriffs der Handelspolitik, keine Notwendigkeit mehr für gemischte Abkommen im Dienstleistungsbereich und bei den Handelsaspekten des geistigen Eigentums290
bb) Aufnahme der ausländischen Direktinvestitionen291
cc) Sonderregelungen für den Sektor Verkehr291
dd) Begrenzung der internen Implementierungskompetenz, Art. III-315 Abs. 2 und 6 EVV292
ee) Sonstiges293
c) Ziele und Kohärenzklausel293
d) Beschlussfassungsverfahren294
e) Bewertung296
5. Assoziierungsabkommen, Art. III-324 EVV297
6. Konstitutionelle Assoziierungsabkommen, Art. III-286 – III-291 EVV297
7. Zusammenarbeit mit Drittländern und humanitäre Hilfe, Art. III-316 – III-321 EVV297
a) Entwicklungszusammenarbeit, Art. III-316 – III-318 EVV298
aa) Art der Zuständigkeit298
bb) Umfang der Zuständigkeit299
b) Wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Drittländern, Art. III-319 EVV303
aa) Art der Zuständigkeit303
bb) Umfang der Zuständigkeit305
c) Humanitäre Hilfe, Art. III-321 EVV306
aa) Art der Zuständigkeit307
bb) Umfang der Zuständigkeit307
8. Ausdrückliche Kompetenzen im Bereich der Wirtschaftssanktionen (Restriktive Maßnahmen), Art. III-322 EVV308
9. Ausdrückliche Kompetenzen im Bereich des Kapital- und Zahlungsverkehrs, Art. III-159, III-160 EVV310
10. Währungspolitik, Art. III-185 ff. EVV, Art. III-326 EVV311
a) Art der Zuständigkeit311
b) Umfang der Zuständigkeit313
aa) Außenvertretung der Eurozone, Art. III-196 EVV313
bb) Sondervorschrift für völkerrechtliche Übereinkünfte, Art. III-326 EVV314
11. Umweltabkommen, Art. III-233 Abs. 4 EVV315
a) Art der Zuständigkeit315
b) Umfang der Zuständigkeit315
12. Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung, technologischen Entwicklung und Raumfahrt, Art. III-252 Abs. 4 EVV316
a) Art der Zuständigkeit316
b) Umfang der Zuständigkeit317
13. Politik betreffend Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung, Art. III-267 Abs. 3 EVV317
14. Ausdrückliche Kompetenzen der Union zur internationalen Zusammenarbeit318
a) Öffentliche Gesundheit, Art. III-278 Abs. 3 EVV318
b) Bereiche mit geteilter Zuständigkeit im öffentlichen Gesundheitssektor, Art. III-278 Abs. 4 EVV319
c) Kultur, Art. III-280 Abs. 3 EVV320
d) Allgemeine Bildung, Jugend, Sport und berufliche Bildung, Art. III-282 Abs. 2 und III-283 Abs. 2 EVV320
e) Katastrophenschutz, Art. III-284 Abs. 1 UAbs. 2 lit. c EVV321
f) Transeuropäische Netze, Art. III-247 Abs. 4 EVV322
g) Verkehr, Art. III-236 Abs. 2 lit. a EVV322
h) Andere, neu in die Verfassung aufgenommene Bereiche323
i) Beziehungen zu internationalen Organisationen und Drittländern Delegationen der Union, Art. III-327 und III-328 EVV324
aa) Vollmitgliedschaft der Union in Internationalen Organisationen324
bb) Auswirkungen auf den Status der Mitgliedstaaten324
cc) Umfang und Umsetzung der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen324
dd) Die Delegationen der Union325
ee) Einrichtung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes, Art. III-296 Abs. 3 EVV326
15. Außenkompetenzen aus Teil I der Verfassung329
a) Beitritt zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte, Art. I-9 Abs. 2 EVV329
b) Die Union und ihre Nachbarn, Art. I-57 EVV330
16. Zusammenfassung und Bewertung332
III. Generelle Vertragsschlusskompetenz der Union, Art. III-323 EVV (derzeit: ungeschriebene oder implizite Außenkompetenzen)333
1. Ausdrückliche Kompetenz, Art. III-323 Abs. 1 Var. 1 EVV in Verbindung mit Verfassungsvorschriften333
2. Generelle Vertragsschließungskompetenz, Art. III-323 Abs. 1 Var. 2, 3, 4 EVV333
a) Art. III-323 Abs. 1 Var. 2 EVV334
aa) Die einzelnen Tatbestandsmerkmale334
(1) Im Rahmen der Politik der Union335
(2) Ein in der Verfassung festgesetztes Ziel335
(a) Zahlreiche und weitreichende Zielbestimmungen335
(b) Begrenzung durch die Art der Kompetenz336
(3) Erforderlichkeit337
(a) Vergleich mit Art. 72 Abs. 2 GG337
(b) Erforderlichkeit als Suche nach dem milderen Mittel339
(c) Bewertung340
bb) Die Abkehr von dem bisher angewandten implied-powers-Grundsatz zugunsten eines (eingeschränkten) Ziel-Mittel-Schlusses341
cc) Widerspruch zwischen dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe und dem tatsächlichen Wortlaut des Verfassungsentwurfs344
dd) „Überschießende“ Außenkompetenz (Parallele zur gemeinsamen Handelspolitik)345
ee) Art der Kompetenz346
b) Art. III-323 Abs. 1 Var. 3 EVV346
c) Art. III-323 Abs. 1 Var. 4 EVV348
d) Bewertung348
IV. Ausschließliche Kompetenzen, Art. I-13 EVV349
1. Zollunion Art. I-13 Abs. 1 lit. a EVV351
2. Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarktes erforderlichen Wettbewerbsregeln, Art. I-13 Abs. 1 lit. b EVV351
3. Währungspolitik für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, Art. I-13 Abs. 1 lit. c EVV352
4. Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik, Art. I-13 Abs. 1 lit. d EVV353
5. Gemeinsame Handelspolitik, Art. I-13 Abs. 1 lit. e EVV354
6. Allgemeine Voraussetzungen für das Vorliegen einer ausschließlichen Außenkompetenz der Europäischen Union, Art. I-13 Abs. 2 EVV354
a) Explizite Erwähnung des Abschlusses eines internationalen Übereinkommens in einem Gesetzgebungsakt der Union, Art. I-13 Abs. 2 Var. 1 EVV354
aa) Kodifizierung der EuGH-Rechtsprechung355
bb) Verfassungsrechtlich problematische Wirkung des Sekundärrechts356
cc) Parallelen und Unterschiede zum AETR-Prinzip357
dd) Bewertung der Rechtslage357
b) Notwendigkeit einer ausschließlichen Kompetenz, damit die Union ihre interne Zuständigkeit ausüben kann, Art. I-13 Abs. 2 Var. 2 EVV359
c) Beeinträchtigung eines internen Rechtsakts der Union durch den Abschluss eines internationalen Übereinkommens, Art. I-13 Abs. 2 Var. 3 EVV360
aa) Probleme hinsichtlich der Bestimmbarkeit des Begriffs „beeinträchtigen“361
bb) Probleme hinsichtlich der möglichen Reichweite des Art. I-13 Abs. 2 Var. 3 EVV361
(1) Sperrwirkung nach Art. I-13 Abs. 2 Var. 3 EVV nur für den Bereich der geteilten Zuständigkeiten361
(2) Reduktion des Art. I-13 Abs. 2 Var. 3 EVV für die Bereiche der parallelen und der unterstützenden Kompetenzen sowie für den GASP-Bereich362
(a) Parallele Zuständigkeiten nach Art. I-14 Abs. 3, 4 EVV363
(b) Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungskompetenzen, Art. I-17 EVV364
(c) GASP-Übereinkünfte, Art. I-16 EVV364
cc) Vergleich mit der im Konventsentwurf enthaltenen Fassung366
dd) Bewertung der Regelung366
V. Vergleichende Analyse von Art. I-13 Abs. 2 EVV und Art. III-323 Abs. 1 EVV368
1. Art. I-13 Abs. 2 Var. 1 EVV und Art. III-323 Abs. 1 Var. 3 EVV368
2. Art. I-13 Abs. 2 Var. 2 EVV und Art. III-323 Abs. 1 Var. 2 EVV369
3. Art. I-13 Abs. 2 Var. 3 EVV und Art. III-323 Abs. 1 Var. 4 EVV369
4. Bewertung372
VI. Bindungswirkung, Art. III-323 Abs. 2 EVV372
VII. Das Verfahren zum Abschluss völkerrechtlicher Abkommen, Art. III-325 EVV373
1. Die Rolle des Ministerrats373
2. Die Rolle des Europäischen Parlaments374
a) Anhörungs- und Zustimmungsrechte des Europäischen Parlaments374
aa) Allgemeine Abkommen375
bb) Handelsabkommen376
cc) Abkommen im Bereich der GASP377
3. Beschlussfassungsverfahren378
4. Aufgabensplitting im Bereich der Verhandlungsvorschläge: EU-Außenminister für GASP-Bereich, Kommission für andere Bereiche des auswärtigen Handelns379
5. Übereinkommen, die unter verschiedene Themenbereiche fallen (ehemals säulenübergreifende oder „cross-pillar mixity“ Abkommen)380
6. Sonderregelungen für Währungsabkommen, Art. III-326 EVV380
7. Sonderregelungen für die Gemeinsame Handelspolitik, Art. III-315 EVV382
8. Gutachten nach Art. III-325 Abs. 11 EVV384
Fünfter Teil: Zusammenfassung und Ergebnis385
§ 11 Verbesserungen385
§ 12 Schwachstellen388
§ 13 Grund- oder Leitprinzipien im Bereich der Außenkompetenzen der Europäischen Union390
Literaturverzeichnis393
Sachwortregister404

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