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Die sog. »englische Klausel« in Bezugsbindungsverträgen und ihre Behandlung im europäischen und deutschen Kartellrecht.

AutorYi-Tien Lin
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheBeiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht 41
Seitenanzahl215 Seiten
ISBN9783428523474
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis64,90 EUR
Nach der Liberalisierung der deutschen Energiemärkte ist die kartellrechtliche Behandlung der langfristigen Liefer- und Bezugsverträge von Energien wieder der Schwerpunkt der Kartellrechtspraxis geworden. Eine häufig verwendete Bestimmung ist die sog. 'englische Klausel' bzw. 'meet- or-release clause'. Das Hauptanliegen des Autors besteht in der Untersuchung des wettbewerbsbeschränkenden Charakters der englischen Klausel und in der Prüfung, ob die Verwendung einer englischen Klausel im Bezugsbindungsvertrag gegen die Verbotsnormen i. S. d. Art. 81 Abs. 1 EGV und § 1 GWB verstößt und wie sie davon freigestellt werden kann.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis26
Einleitung28
A. Einführung in die Problemstellung28
I. Problemstellung28
II. Die bisherige deutsche und europäische Praxis29
B. Gegenstand und Ziel der Arbeit31
C. Gang der Darstellung33
Teil 1: Zum Begriff der Alleinbezugsbindung und der englischen Klausel35
A. Zum Begriff der Alleinbezugsbindung und ihre Vorteile35
I. Charakteristik der Alleinbezugsbindung35
1. Ausschließlichkeitsbindung35
2. Wettbewerbsverbot36
II. Abgrenzungsfragen36
1. Die Abgrenzung zur Alleinbelieferungspflicht36
2. Die Abgrenzung zur Alleinvertriebsvereinbarung37
a) Absolute Ausschließlichkeit der Alleinbezugsvereinbarung37
b) Kein Schutz vor intra-brand-Wettbewerb für den Alleinbezugsabnehmer37
c) Keine räumliche Beschränkung für den Alleinbezugsabnehmer in Bezug auf den Weiterverkauf38
III. Erscheinungsformen der Bezugsbindung38
1. Die Teilbedarfsdeckungspflicht38
2. Mindestabnahmeverpflichtung39
3. Langfristige Bezugsbindung40
4. Verwendungsbeschränkung40
IV. Betriebswirtschaftliche und wettbewerbspolitische Vorteile einer Alleinbezugsbindung41
1. Rationalisierungsvorteil: Verringerung der Transaktionskosten Skalenvorteile42
2. Sicherung der Absatzkanäle42
3. Zukünftige Absatzplanung und logistische Einsparung42
4. Eindringen in neue Märkte43
5. Verstärkung der Investitionen des Lieferanten43
6. Lösung der Trittbrettfahrerprobleme44
V. Zusammenfassung44
B. Der Begriff der englischen Klausel und ihre Merkmale45
I. Der Begriff der englischen Klausel und ihre Bezeichnungen45
1. Zum Begriff der englischen Klausel45
2. Zur Bezeichnung „englische Klausel“46
a) Der Ursprung der Bezeichnung „englische Klausel“ im Gemeinschaftsrecht46
aa) Der Fall Vitamine (1976) der Kommission46
bb) Andere Bezeichnung in der gemeinschaftsrechtlichen Rechtspraxis – „Wettbewerbsklausel“ und „Vorzugsklausel“47
b) Die Bezeichnung in der deutschen Gerichtspraxis47
c) Die Bezeichnung in den Wirtschaftswissenschaften – „meet-or-release clause“48
d) Die Bezeichnung im juristischen Schrifttum in den USA und Kanada50
II. Die Merkmale und Rechtsfolgen einer englischen Klausel52
1. Merkmale einer englischen Klausel52
a) Vorhandensein einer Bezugsbindung52
b) Dauerschuldverhältnis53
c) Anspruch des Abnehmers auf Vertragsanpassung54
d) Offenlegungspflicht des Abnehmers55
e) Eintrittsrecht des Lieferanten55
2. Rechtsfolge der englischen Klausel56
a) Beim Eintritt des Lieferanten: Vertragsanpassung und Aufrechterhaltung der Bezugsbindung Pflicht des Abnehmers zum Vorzugsbezug56
b) Beim Nichteintritt des Lieferanten: Erlöschen der Abnahmepflichten56
aa) Kündigungsrecht des Abnehmers56
bb) Die „extended release clause“57
III. Die Erscheinungsformen der englischen Klausel58
1. Unterscheidung nach der Identifizierbarkeit der einzelnen Konkurrenzangebote58
a) Die identifizierende englische Klausel58
b) Die nicht-identifizierende englische Klausel59
2. Unterscheidung nach der Art des zu berücksichtigenden Fremdbezuges60
a) Forderung eines qualifizierten Wettbewerbers61
aa) Ernsthafter und bedeutender Wettbewerber61
bb) Ausschluss eines Händlers oder Vermittlers61
b) Forderung eines dauerhaften oder inländischen Konkurrenzangebotes61
c) Qualitative oder quantitative Einschränkung der Konkurrenzangebote62
IV. Begriffsabgrenzung zu ähnlichen Vereinbarungen62
1. Öffnungsklausel (access clause) Ausstiegsklausel (escape Klausel)63
a) Der Begriff63
b) Marktorientierte Öffnungsklausel und ihr Vergleich zur englischen Klausel63
2. Eintritt in die Konkurrenzangebote ohne Vertragsbeendigungsmöglichkeit64
a) Eintrittspflicht des Lieferanten: price-matching guarantee64
b) Eintrittsrecht des Lieferanten: Eintrittsklausel65
c) Vergleich zur englischen Klausel65
3. Vorrecht bei dem Vertragsabschluss oder bei der Vertragsverlängerung65
a) Der Begriff65
b) Die Abgrenzung von der englischen Klausel66
4. Die „meet-the-competition clause“ beim Nachfragewettbewerb: right of first refusal66
5. Meistbegünstigungsklausel66
a) Der Begriff66
b) Die Abgrenzung zur englischen Klausel67
V. Zusammenfassung68
Teil 2: Die Vorteile der englischen Klausel und ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken69
A. Die Vorteile der englischen Klausel aus der Sicht der Vertragsparteien69
I. Die Vorteile der englischen Klausel aus der Sicht des Abnehmers69
1. Auflockerung einer Bezugsbindung69
a) Auflockerungswirkung beim Nichteintritt des Lieferanten69
b) Minderung der durch die Bezugsbindungsdauer entstehenden Nachteile70
2. Gewährleistung der marktgerechten Vertragspreise oder -konditionen für den Abnehmer71
a) Interessenlage beim Abnehmer71
b) Preisgewährleistung durch die englische Klausel71
c) Risikoabwälzung bei der Preissenkung72
d) Anreiz zum früheren Eintritt in die langfristige Bezugsbeziehung72
3. Beschleunigung der Preissenkung73
4. Vermeidung der Kosten für den Wechsel der Bezugsquelle74
II. Die Vorteile der englischen Klauseln aus der Sicht des Lieferanten74
1. Aufrechterhaltung der bestehenden Liefer- und Bezugsbeziehung74
a) Vermeidung der Herausdrängung aus der bestehenden Vertragsbeziehung74
b) Strategische Behinderung der bestimmten Kundenabwerbung75
c) Vermeidung einer marktweiten Vertragsanpassung76
2. Minderung des Anreizes zum opportunistischen Verhalten und Vermeidung eines Vertragsbruchs des Abnehmers76
3. Erleichterung der Festlegung der eigenen Absatzstrategie77
4. Vermehrung des Umsatzes und Steigerung des Gewinns77
III. Zusammenfassung78
B. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der englischen Klausel78
I. Wettbewerbsrechtlicher Zusammenhang zwischen der englischen Klausel und dem Bezugsbindungsvertrag78
1. Funktioneller Zusammenhang mit dem Bezugsbindungsvertrag78
2. Gesamtbetrachtung der Bezugsvereinbarung79
3. Die Lehre der akzessorischen Wettbewerbsbeschränkungen80
II. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der englischen Klauseln80
1. Aufrechterhaltung einer bestehenden Bezugsbindung durch die Ausübung eines Eintrittsrechts80
a) Zur Essenz des Eintrittsrechts in der einmaligen Geschäftsbeziehung80
b) Eintrittsrecht zur Aufrechterhaltung einer Bezugsbindung81
c) Kundenaufteilung zwischen Lieferanten82
d) Abschreckungswirkung durch die Ausübung des Eintrittsrechts und den marktweiten Eintritt82
e) Freie Entscheidung des Lieferanten über die Zulassung des Wettbewerbs83
2. Ungleichbehandlung des Abnehmers ohne Besitz von Marktinformationen83
3. Künstliche Erhöhung der Markttransparenz durch die Offenlegungspflicht des Abnehmers85
a) Offenlegungspflicht des Abnehmers85
b) Erhöhung der Markttransparenz85
c) Motivverstärkung eines parallelen Preisverhaltens und Erleichterung der Kollusion zwischen den Lieferanten86
aa) Parallele Preisverhalten zwischen Lieferanten in der geschwächten Marktstruktur86
bb) Motivverstärkung eines parallelen Preisverhaltens durch die englische Klausel87
cc) Stabilisierung der Kartellvereinbarung und Erleichterung der Kollusion zwischen den Lieferanten87
4. Entstehung eines überhöhten Preisniveaus88
a) Überhöhter Vertragspreis beim Vertragsabschluss und nach der Vertragsanpassung88
b) Annahme der englischen Klausel durch den Abnehmer90
5. Minderung der Investition des Lieferanten90
III. Zusammenfassung91
Teil 3: Die wettbewerbsrechtlichen Regelungen der englischen Klausel im Gemeinschaftsrecht und ihre Praxis92
A. Die wettbewerbsrechtlichen Regelungen der englischen Klausel im Gemeinschaftsrecht92
I. Die englische Klausel in den nicht mehr geltenden GVOen92
1. Die GVO Nr. 1984/83 für Alleinbezugsvereinbarungen und ihre Bekanntmachung92
a) Allgemeine Vorschriften der GVO Nr. 1984/8392
b) Besondere Vorschriften für Bierlieferungsverträge94
2. GVOen Nr. 2779/72, 3604/82 und Nr. 417/85 für Spezialisierungsvereinbarungen94
3. GVO Nr. 418/85 für Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung96
II. Die englische Klausel in den geltenden GVOen97
1. GVO Nr. 2790/1999 für vertikale Beschränkungen und ihre Leitlinien97
a) Verzicht auf die englische Klausel als Freistellungserfordernis97
b) Kein Ausschluss der Freistellungsmöglichkeit einer englischen Klausel97
c) Die Grundsätze in den Leitlinien für vertikale Beschränkungen der Kommission98
2. GVO Nr. 2658/2000 für Spezialisierungsvereinbarungen99
III. Zusammenfassung99
1. Zur Vereinbarung einer englischen Klausel als Gruppenfreistellungserfordernis99
2. Zur Freistellungsmöglichkeit der englischen Klausel nach der GVO100
B. Die Fälle in Bezug auf die englische Klausel in der europäischen Praxis100
I. Der Fall Hoffmann-La Roche100
1. Sachverhalt101
a) Ausschließliche Bezugspflicht und Treuerabatt101
b) Die englische Klausel101
2. Entscheidung101
a) Beschränkte Anwendungsmöglichkeit der englischen Klausel102
b) Begrenzte Lockerung der Ausschließlichkeit102
c) Erlangen der Einsicht in das Vorgehen der Wettbewerber102
II. Der Fall BP-Kemi/DDSF103
1. Sachverhalt103
a) Quoten- und Alleinbezugsvereinbarung zwischen Wettbewerbern103
b) Die englische Klausel103
2. Entscheidung104
a) Die Argumentation der Kommission104
b) Unwesentliche Auflockerungswirkung104
c) Erlangen von Einzelheiten über Konkurrenzangebote105
d) Zweifel am Beitrag zum wettbewerblichen Preisniveau105
e) Geschwächte Marktstruktur105
III. Der Fall Natriumkarbonat/Solvay106
1. Sachverhalt106
a) Ausschließlichkeitsbindung106
b) Die englische Klausel ohne die Identifizierbarkeit der Identität des Wettbewerbers107
c) Kündigungsrecht des Lieferanten107
2. Entscheidung107
a) Wettbewerbsbeschränkender Charakter der englischen Klausel108
b) Zum Kündigungsrecht des Lieferanten108
IV. Der Fall Industriegase108
1. Sachverhalt108
2. Entscheidung108
a) Zur Bezugspflicht109
b) Zur Zulässigkeit einer englischen Klausel109
V. Der Fall Tetra Pak II109
1. Sachverhalt109
2. Entscheidung110
VI. Zusammenfassung110
1. Zum Bezugszweck110
2. Zu vorhandenen Marktstrukturen und entsprechenden wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen111
3. Zur Ausgestaltung der englischen Klausel111
4. Die Wende in der Praxis112
Teil 4: Wettbewerbsrechtliche Beurteilung der englischen Klausel nach dem Kartellverbot i. S. d. Art. 81 Abs. 1 EGV113
A. Der wettbewerbsbeschränkende Charakter der Bezugsbindung113
I. Die Regelung in Bezug auf die vertikalen Vereinbarungen im Gemeinschaftsrecht113
1. Das Kartellverbot i. S. d. Art. 81 Abs. 1 EGV113
2. Einbeziehung der vertikalen Vereinbarungen in das Kartellverbot114
II. Die Bezugsbindung unter Art. 81 Abs. 1 EGV114
1. Wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen auf den dritten Lieferanten114
2. Vertragsimmanente Bezugseinschränkung115
III. Zusammenfassung115
B. Der wettbewerbsbeschränkende Charakter der englischen Klausel116
I. Zur Bewertung des Eintrittsrechts des Lieferanten116
1. Vertragsanpassung während der Laufzeit des Vertrags116
2. Der wettbewerbsbeschränkende Charakter116
II. Zur Bewertung der Auflockerungswirkung durch die englische Klausel117
1. Die Fremdbezugsmöglichkeit beim Nichteintritt des Lieferanten117
2. Art der Zulassung eines Fremdbezugs117
a) Typischer Fall: parallele Bezugsbeziehungen mit dem dritten Lieferanten117
b) Extremfall: Verzicht auf die bestehende Lieferbeziehung als Voraussetzung des Fremdbezugs118
3. Beurteilung des wettbewerbsbeschränkenden Charakters der Bezugsbindung in Berücksichtigung auf die Auflockerungswirkung der englischen Klausel119
a) Ansicht in der Literatur119
b) Begrenzter und bedingter Auflockerungseffekt durch die englische Klausel119
4. Zwischenergebnis120
III. Zur Bewertung der Offenlegungspflicht des Abnehmers120
1. Erscheinungsform der Offenlegungspflicht120
2. Offenlegungspflicht als Hilfsmittel der Eintrittsklausel121
3. Beschränkung des Geheimwettbewerbs durch die Auferlegung einer Offenlegungspflicht121
a) Geheimwettbewerb als geschützter Wettbewerb121
b) Auferlegung einer Offenlegungspflicht als Wettbewerbsbeschränkung122
c) Abgrenzung von der Erwähnung der Konkurrenzangebote durch den Abnehmer123
d) Die englische Klausel im Vergleich zum Marktinformationsverfahren123
aa) Der Begriff des Marktinformationsverfahrens123
bb) Die englische Klausel im Vergleich zum Marktinformationsverfahren124
4. Die Beurteilung der nicht-identifizierenden englischen Klausel125
a) Meinungsstand in der Literatur125
b) Bewertung125
c) Interpretation der Fälle Hoffmann-La Roche und Industriegase126
IV. Zusammenfassung127
C. Spürbarkeit und Zwischenstaatlichkeitsklausel127
I. Spürbarkeit127
1. Der Begriff127
2. Bagatellbekanntmachung der Kommission128
3. Die Verwendung einer englische Klausel und die Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung128
II. Bündeltheorie129
1. Der Begriff129
2. Der Delimitis-Test129
3. Bündeltheorie in der Bagatellbekanntmachung130
4. Kumulative Wirkung und die englische Klausel131
a) Bündel der Bezugsbindungen auf dem Markt131
b) Bündelung von englischen Klauseln auf dem Markt131
III. Zwischenstaatlichkeitsklausel132
D. Tatbestandsrestriktion des Art. 81 Abs. 1 EGV132
I. Funktionsnotwendigkeit als Tatbestandsrestriktion des Art. 81 Abs. 1 EGV132
1. Der Begriff der funktionsnotwendigen Nebenabreden („ancillary restraints“)132
a) Der Begriff132
b) Objektive Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit133
c) Entsprechende Regelungen in Bezug auf die Nebenabreden134
2. Die Bezugsbindung und die englische Klausel unter dem Funktionsnotwendigkeitserfordernis134
II. Die weiteren Einschränkungen für den Art. 81 Abs. 1 EGV135
1. Problemstellung135
2. Der Begriff „rule of reason“135
3. Entsprechende Praxis der Gemeinschaftsorgane136
a) Keine wettbewerbliche Bilanz als Einschränkung des Art. 81 Abs. 1 EGV136
b) Die Erforderlichkeit für eine Markterschließung als Einschränkung des Art. 81 Abs. 1 EGV136
c) Die Verfolgung eines Allgemeininteresses als Einschränkung des Art. 81 Abs. 1 EGV137
4. Die Prüfung der Nichtanwendbarkeit des Kartellverbots auf die Bezugsbindung und die englische Klausel aufgrund der weiteren Einschränkungen des Art. 81 Abs. 1 EGV138
a) Die Prüfung nach der wettbewerblichen Bilanz138
b) Die Prüfung nach dem Markterschließungsgedanken138
c) Die Prüfung des Allgemeininteresses139
E. Zusammenfassung139
Teil 5: Die Freistellung der englischen Klausel gemäß der GVO 2790/1999 und der Ausnahmeregelung i. S. d. Art. 81 Abs. 3 EGV141
A. Der Systemwechsel des Art. 81 Abs. 3 EGV und sein Einfluss auf die Freistellung der Bezugsbindung141
I. Der Systemwechsel des Art. 81 Abs. 3 EGV in eine Legalausnahme141
1. Freistellung gemäß VO Nr. 17/62 vor dem Systemwechsel141
2. Wechsel zum Legalausnahmesystem gemäß VO Nr. 1/2003142
a) Abschaffung des Anmelde- und Genehmigungssystems142
b) Rechtspolitische Einwände142
II. Gruppenfreistellung im Verhältnis zur Legalausnahme143
1. Gruppenfreistellung vor dem Systemwechsel143
a) Konstitutive Wirkung143
b) Annäherung an die Legalausnahme144
2. Gruppenfreistellung nach dem Systemwechsel144
a) Beibehaltung der Gruppenfreistellung144
b) Deklaratorische Wirkung der Gruppenfreistellungsverordnung und ihre Vermutungswirkung145
III. Die Freistellung der Bezugsbindung vor dem Systemwechsel146
1. Befreiung von der Anmeldepflicht nach der Änderung der VO Nr. 17/62 durch die Verordnung Nr. 1216/1999146
2. Erweiterter Anwendungsbereich der GVO Nr. 2790/1999147
IV. Der Einfluss des Systemwechsels auf die Freistellung der Bezugsbindung148
1. Aus der Sicht der Gruppenfreistellung148
a) Legalausnahme als bereits bestehendes System vor dem Systemwechsel148
b) Prüfung anhand der Kriterien des Art. 81 Abs. 3 EGV148
2. Aus der Sicht der Nichtanmeldebedürftigkeit148
V. Zusammenfassung148
B. Die Freistellung der englischen Klausel nach der GVO Nr. 2790/1999149
I. Die Voraussetzungen der Freistellung nach der GVO Nr. 2790/1999149
1. Anwendungsbereich der GVO Nr. 2790/1999149
2. Ausklammern der Kernbeschränkungen und die 30%-Marktanteilsschwelle150
II. Die Freistellungsmöglichkeit der englischen Klausel nach der GVO Nr. 2790/1999151
1. Die englische Klausel und die Kernbeschränkung151
a) Bezwecken einer Kernbeschränkung151
b) Zu den Gegenständen der englischen Klausel151
c) Zur Auswirkung der englischen Klausel152
d) Zwischenergebnis152
2. Die englische Klausel und die 30%-Marktanteilsschwelle152
3. Entzug der Gruppenfreistellungsvorteile und Nichtanwendbarkeitserklärung153
III. Zusammenfassung153
C. Die Freistellung des Bezugsbindungsvertrages und der verbundenen englischen Klausel gemäß der Legalausnahme i.S.d. Art. 81 Abs. 3 EGV154
I. Die Notwendigkeit der weiteren Prüfung anhand von Art. 81 Abs. 3 EGV154
1. Die Notwendigkeit der Prüfung vor dem Systemwechsel154
2. Anwendung des Art. 81 Abs. 3 EGV nach dem Systemwechsel154
3. Voraussetzungen der Ausnahmeregelung i. S. d. Art. 81 Abs. 3 EGV155
II. Erste Voraussetzung: Herbeiführung der Effizienzgewinne155
1. Der Begriff „Effizienzgewinne“155
2. Rationalisierungsgrundlage der englischen Klausel156
a) Kein Rationalisierungseffekt durch die englische Klausel156
b) Rationalisierungseffekt der Alleinbezugsvereinbarung als Rationalisierungsgrundlage der englischen Klausel157
aa) Effizienzgewinne durch die Bezugsbindungsvereinbarung157
bb) Notwendigkeit einer englischen Klausel zum Vertragsabschluss einer Alleinbezugsvereinbarung158
cc) Das Verhältnis zwischen der englischen Klausel und dem Rationalisierungseffekt der Alleinbezugsvereinbarung158
c) Ausgleich der Nachteile der englischen Klausel durch die Vorteile der Alleinbezugsvereinbarung159
3. Zwischenergebnis160
III. Zweite Voraussetzung: Angemessene Gewinnbeteiligung der Verbraucher161
1. Der Begriff des Verbrauchers und des Gewinns161
a) Der Begriff „Verbraucher“161
b) Die Begriffe „Gewinn“ und „Angemessenheit“161
2. Beteiligung der Verbraucher an dem durch die englische Klauselentstehen den Gewinn162
a) Die durch die englische Klausel entstehenden Gewinne162
b) Gewinnbeteiligung der Verbraucher163
3. Zwischenergebnis163
IV. Dritte Voraussetzung: Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung164
1. Der Begriff „Unerlässlichkeit“164
a) Keine zumutbare Alternative164
b) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit164
2. Unerlässlichkeit der englischen Klausel165
a) Die durch die Vereinbarung der englischen Klausel entstehenden Vorteile165
b) Zur Unerlässlichkeit der englischen Klausel165
aa) Die Verwendung einer Preisgleitklausel, einer Eintrittspflicht des Lieferanten oder einer kürzeren Vertragsdauer als Alternative165
bb) Unerlässlichkeit der englischen Klausel für die Effizienzgewinne166
3. Zwischenergebnis168
V. Vierte Voraussetzung: Keine wesentliche Wettbewerbsausschaltung168
1. Zielsetzung des Art. 81 Abs. 3 lit. b EGV168
2. Die Kriterien zur Beurteilung der Wettbewerbsausschaltung168
a) Marktverhältnisse und die kumulative Wirkung168
b) Kompensation durch den Außenwettbewerb und inter-brand-Wettbewerb169
c) Das Verhältnis zum Art. 82 EGV170
3. Zur Beurteilung der Auswirkung der Wettbewerbsausschaltung durch die englische Klausel im Einzelfall171
a) Nach der Marktstellung des Lieferanten171
aa) Verwendung der englischen Klausel durch den marktbeherrschenden Lieferanten171
bb) Verwendung der englischen Klausel durch den nicht-marktbeherrschenden Lieferanten172
b) Nach der Absatzmöglichkeit des dritten Lieferanten172
aa) Sperrung der Absatzkanäle durch die bestehende Bezugsbindung172
bb) Auflockerungswirkung der englischen Klausel174
c) Nach der bestehenden Wettbewerbsintensität zwischen Lieferanten175
aa) Kollusionsrisiko in der oligopolistischen Marktstruktur175
bb) Die englische Klausel als Mechanismus für die Erleichterung der Kollusion175
d) Nach der kumulativen Wirkung der englischen Klauseln176
aa) Zur Einrichtung der Bündelung der englischen Klauseln durch einen Lieferanten176
bb) Zur parallelen Verwendung durch die Lieferanten177
4. Zwischenergebnis zur vierten Voraussetzung „keine wesentliche Wettbewerbsausschaltung“178
VI. Zusammenfassung zur Ausnahmeregelung i. S. d. Art. 81 Abs. 3 EGV178
Teil 6: Die Beurteilung der englischen Klausel nach dem deutschen Kartellrecht180
A. Die Regelungen in Bezug auf vertikale Vereinbarungen im deutschen Kartellrecht180
I. Anwendungsbereich des nationalen Kartellrechts180
1. Parallele Anwendung von nationalen und europäischen Rechten bei zwischenstaatlichen Sachverhalten180
2. Vorrangregelung des Gemeinschaftsrechts in der VO Nr. 1/2003181
a) Vorrang gegenüber milderem nationalen Kartellrecht181
b) Vorrang gegenüber strengerem nationalen Kartellrecht181
3. Ausschließliche Anwendung des nationalen Kartellrechts bei rein nationalen Sachverhalten182
II. Die Regelungen in Bezug auf die vertikalen Vereinbarungen vor der 7. GWB-Novelle182
1. Unterscheidung zwischen vertikalen und horizontalen Wettbewerbsbeschränkungen182
2. Das Kriterium „anzuerkennendes Interesse“183
3. Missbrauchsaufsicht über vertikale Wettbewerbsbeschränkungen gemäß § 16 GWB a.F.184
III. Notwendigkeit zur einer Harmonisierung zwischen dem nationalen Kartellrecht und dem Gemeinschaftsrecht184
IV. Die Regelungen in Bezug auf die vertikalen Vereinbarungen nach der 7. GWB-Novelle185
1. Harmonisierung zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Kartellrecht185
a) Einbeziehung der vertikalen Wettbewerbsbeschränkung in das Kartellverbot i. S. d. § 1 GWB185
b) Generalklauselprinzip, Systemwechsel in die Legalausnahme und Verweisung auf die europäischen GVOen186
2. Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht187
a) Fakultative parallele Anwendung und Vorrang des Gemeinschaftsrechts187
b) Ablehnung der Kodifizierung der Verpflichtung zur europafreundlichen Anwendung187
3. Folge der 7. GWB-Novelle188
a) Einheitliche Kriterien zwischen GWB und Gemeinschaftsrecht188
b) Auflösung der Abgrenzungsprobleme zwischen § 1 und §§ 14 ff. GWB a.F.188
VI. Die Beurteilung der englischen Klausel nach deutschem Kartellrecht189
1. Die Beurteilung nach § 16 GWB a.F. vor der 7. GWB-Novelle189
2. Die Beurteilung nach § 1 und 2 GWB in der Fassung der 7. GWB-Novelle189
a) Übertragbarkeit der nach dem Gemeinschaftsrecht ergebenden Beurteilungskriterien189
b) Die Beurteilung nach §§ 1 und 2 GWB190
B. Die deutsche Praxis in Bezug auf die englische Klausel und andere ähnliche Vereinbarungen190
I. Die Praxis des Bundeskartellamts190
1. Tätigkeitsbericht 1979/80190
a) Preisklausel im Tätigkeitsbericht 1979/80190
b) Auffassung des Bundeskartellamts190
c) Analyse: Veranlassung der Gewährung von Vorteilen durch die englische Klausel191
2. Diskussionspapier des Bundeskartellamts vom 25.1.2005 und Tätigkeitsbericht 2003/2004191
a) Hintergrund des Diskussionspapiers „kartellrechtliche Beurteilungsgrundsätze zu langfristigen Gasverträgen“191
b) Auffassung des Bundeskartellamts192
aa) Kombination von Vertragsdauer und Grad der Bedarfsdeckung als Kriterium192
bb) Unzulässigkeit der englischen Klausel193
c) Analyse193
II. Gerichtliche Praxis193
1. Eintrittsrecht nach der Vertragsbeendigung im Fall Eintrittsklausel des BGH (1986)193
a) Sachverhalt193
b) Entscheidung194
2. Eintrittspflicht des Lieferanten im Fall Thyssengas/STAWAG Stadtwerke Aachen des OLG Düsseldorf (2001)195
a) Sachverhalt195
b) Entscheidung196
aa) Zur Anwendbarkeit des § 1 GWB a.F.196
bb) Zur „Wettbewerbsklausel“196
3. Die englische Klausel im Fall Stadtwerke Krefeld des OLG Düsseldorf (2003)197
a) Sachverhalt197
b) Entscheidung198
aa) Gesamtschau der vorliegenden Abreden198
bb) Zum wettbewerbsbeschränkenden Charakter der englischen Klausel198
4. Analyse der gerichtlichen Praxis199
a) Zur Ausübung des Eintrittsrechts199
b) Zur Marktöffnung durch die englische Klausel200
C. Zusammenfassung200
Zusammenfassung201
Literaturverzeichnis204
Materialien213
Sachregister215

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E-Book Das allgemeine Verwaltungsrecht als Ordnungsidee
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