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E-Book

Staatsrechtslehre als Wissenschaft.

VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheDie Verwaltung. Beihefte 7
Seitenanzahl389 Seiten
ISBN9783428525324
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Eine verstärkte wissenschaftliche und öffentliche Diskussion über die Aufgaben von Wissenschaft fordert auch die Wissenschaft des Öffentlichen Rechts heraus, sich ihrer Grundlagen zu vergewissern. In 14 Abhandlungen suchen Staatsrechtslehrer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach dem wissenschaftstheoretischen Standort ihres Faches. Sie fragen nach Besonderheiten der Staatsrechtslehre, nach ihrem Wissenschaftscharakter und ihrer Nähe zur Ausübung politischer Macht, und sie vergleichen sie mit den wissenschaftlichen Problemzugängen in anderen Teilbereichen der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts: der Verwaltungs-(rechts)wissenschaft, der Europa(rechts)wissenschaft sowie den Staats(rechts)wissenschaften anderer Länder. Die Beiträge zu unterschiedlichen Facetten einer aktuellen Diskussion dienen dem auf einem Symposium gemeinsam diskutierten Ziel, das Selbstverständnis der Staatsrechtslehre als Wissenschaft angesichts des Wandels moderner Staatlichkeit neu zu befestigen.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
I. Einführung: Die deutsche Staatsrechtswissenschaft als Problem?10
Helmuth Schulze-Fielitz: Staatsrechtslehre als Wissenschaft: Dimensionen einer nur scheinbar akademischen Fragestellung. Eine einführende Problemskizze12
I. Ausgangsbeobachtungen12
II. Ist eine Wissenschaftstheorie der Staatsrechtslehre als Rechtswissenschaft möglich und nötig?14
1. Eigenständigkeit der Rechtswissenschaft14
2. Gegenstandsbereiche: Sein und Sollen16
3. Systematische Zäsuren: Geistes- oder Sozialwissenschaft17
4. Staatsrechtslehre zwischen Positivismus und Gerechtigkeitswissenschaft18
5. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft18
III. Wie konstitutiv ist die wissenschaftliche Methode für die Staatsrechtslehre?19
1. Die juristische Methode als Ausgangspunkt19
2. Dominanz der Rechtsdogmatik als entscheidungsorientierte Systematik21
3. Erscheinungsformen methodischen und dogmatischen Wandels22
4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft25
IV. Staatsrechtslehre zwischen wissenschaftlicher Theorie und politischer Praxis27
1. Praxisorientierung der Jurisprudenz als Kunstlehre27
2. Die spezifische Politiknähe der Staatsrechtslehre28
3. Wissenschaftsdominierende Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts?29
4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft31
V. Ist die Staatsrechtslehre ein eigengeartetes soziales Wissenschaftssystem?32
1. Vorrang und Einheitsanspruch der Staatsrechtslehre32
2. Die Kohäsionskraft der Vereinigung im Wissenschaftspluralismus33
3. Ausdifferenzierungsprozesse36
4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft38
VI. Sind Staat und Verwaltung noch wissenschaftskonstituierende Gegenstandsbereiche?39
1. Staat und Verwaltung als Gegenstand der Staatsrechtslehre39
2. „Interner“ Wandel: Ökonomisierung, Privatisierung, Deregulierung40
3. „Externer“ Wandel: Europäisierung, Internationalisierung41
4. Praktische Bedeutung für Staatsrechtslehre als Wissenschaft44
VII. Ausblick48
Martin Morlok: Reflexionsdefizite in der deutschen Staatsrechtslehre50
I. Einleitung: Zur möglichen Bedeutung von „Reflexionsdefiziten“50
1. Mögliche Missverständnisse50
2. Begriff und Bedeutung von „Reflexion“51
II. Beispiele für Reflexionsdefizite52
1. Die sprachliche Bedingtheit der juristischen Arbeit52
2. Empirische Validierung und Prüfung der verwendeten Konzepte54
3. Grundfragen56
4. Recht und Moral59
5. Politische Voraussetzungen und Folgen61
6. Reflexion durch Nachbarwissenschaft und Rechtsvergleich62
7. Begrenzte Rationalität65
8. Konstruktivistische Erfassung von Verfassungsentwicklung und -wandel66
9. Wissenschaftssoziologische (Selbst-)Aufklärung68
10. Historisierung als Reflexion69
III. Beispiele für Reflexionsleistungen in der Staatsrechtslehre69
1. Historisierung69
2. Alexys Theorie der Grundrechte70
3. Bereichsabgrenzungen im Verwaltungsrecht70
IV. Gründe für Reflexionsdefizite in der Staatsrechtslehre71
1. Jurisprudenz als (Handlungs- und) Entscheidungswissenschaft71
2. Gerichtsentscheidung als wesentliche Erfahrungsbasis der Rechtswissenschaft73
3. Funktionale Latenz: Nützlichkeit der Verborgenheit der eigenen Leistungen74
V. Sicherung der Reflexionsfähigkeit der Staatsrechtslehre75
1. Staatrechtslehre als Wissenschaft75
2. Interne Arbeitsteilung76
3. Nochmals: „Reflexionsdefizite“77
4. Gründe für Reflexionsdefizite77
II. Der Charakter der Staatsrechtslehre als Wissenschaft80
Horst Dreier: Hans Kelsens Wissenschaftsprogramm82
I. Wissenschaftlichkeit als Anspruch und Ziel der Reinen Rechtslehre83
1. Ausschluss der Rechtspolitik84
2. Abgrenzung zu den Kausalwissenschaften87
3. Ablehnung des Naturrechts91
II. Staat und Staatsrecht93
1. Inhaltsneutraler Staatsbegriff93
2. Identität von Staat und Recht96
III. Elemente der Staatsrechtskonzeption99
1. Ablehnung der Selbstverpflichtungslehre Jellineks99
2. Negation ungeschriebenen Staatsnotrechtes100
3. Pluralistisches Gemeinwohlkonzept102
4. Offene Souveränitätskonzeption und Europäische Union103
5. Verfassungsgerichtsbarkeit105
6. Zwischenbilanz106
IV. Zu Kelsens „Theorie der Interpretation“107
1. Fehlen einer Methodenlehre107
2. Rechtsanwendung im Stufenbau108
3. Authentische und rechtswissenschaftliche Interpretation110
4. Kapitulation?112
V. Schluss114
Hans-Heinrich Trute: Staatsrechtslehre als Sozialwissenschaft?116
I. Einleitung116
II. Staatsrechtslehre als eine Reflexionstheorie des Rechtssystems oder eine Teildisziplin des Wissenschaftssystems?118
1. Fremdbeschreibung oder Selbstbeschreibung des Rechtssystems119
2. Staatsrechtslehre zwischen Reflexionstheorie und wissenschaftlicher Theorie120
3. Spannung zwischen wissenschaftlicher Orientierung und praktischer Relevanz122
4. Exemplarisch: Rechtssoziologie als Fremdbeschreibung123
5. Zwischenfazit124
III. Interdisziplinarität als Problem?126
IV. Die Rezeption von sozialwissenschaftlichen Wissensbeständen130
III. Staatsrechtslehre zwischen Wissenschaft und politischer Macht134
Andreas Voßkuhle: Die politischen Dimensionen der Staatsrechtslehre136
I. Zwischen Selbstvergewisserung und Selbstbehauptung: Das Bemühen um Grenzziehungen zwischen Politik und Recht136
II. Die politische Dimension der Staatsrechtslehre im „akademischen Alltag“139
1. Die Kopplung des (staats-)rechtswissenschaftlichen mit dem rechtspraktischen Diskurs139
2. Der akademische Unterricht als „politische Bühne“142
3. Der politische Mikrokosmos der universitären Selbstverwaltung143
4. Inkurs: Die Staatsrechtslehrervereinigung143
III. Besondere Nähebeziehungen der Staatsrechtslehre zur Politik144
1. „Politische“ Rollen144
2. Politiknahe Wissenschaftsinstitutionen150
3. Sonstige Foren mit Politikbezug152
IV. Das wissenschaftliche Ethos der Distanz154
1. Transparenz und Publizität155
2. Handwerkliche Standards156
3. Innere Unabhängigkeit156
4. „Skeptizismus“ statt „Trendverstärkung“157
5. Bewältigung von Rollenkonflikten158
V. Ausblick: Die regulative Kraft des wissenschaftlichen Diskurses158
Peter Häberle: Vermachtungsprozesse in nationalen Wissenschaftlergemeinschaften, insbesondere in der deutschen Staatsrechtslehre. Möglichkeiten und Grenzen der Staatsrechtslehre in der offenen Gesellschaft der Verfassungsinterpreten160
I. Vorbemerkung160
II. Ein Theorierahmen: Sechs Thesen und eine Einschränkung161
III. Eine fragmentarische Bestandsaufnahme – Sieben Problemfelder machtpolitischer Gefahren für den freien Wissenschaftsprozess168
IV. Ausblick und Schluss175
IV. Staatsrechtslehre als Verwaltungsrechtslehre176
Friedrich Schoch: Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Verwaltungsrechtslehre und Staatsrechtslehre178
I. Zur Lage der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht in Deutschland178
1. Momentaufnahmen folgenreicher Beobachtungen178
2. Präzisierung der Themenstellung180
II. Standards zur Standortbestimmung182
1. Gegenstand der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht183
2. Eigenart des Rechtsstoffes184
3. Prägekraft der Rechtsprechung187
4. Systemdenken der Rechtswissenschaft192
5. Einbeziehung des Realbereichs193
6. Europäisierung und Internationalisierung195
7. Reformdiskussion199
III. Zwischenbilanz199
1. Dominanz der Verfassungsrechtsprechung199
2. Konstitutionalisierung und Europäisierung der Rechtsordnung200
IV. Kritikfähigkeit als Kernelement von Wissenschaftlichkeit202
1. Kritische Begleitung der Verfassungsrechtsprechung203
2. Risiken der Neuen Verwaltungsrechtswissenschaft204
3. Innovationen der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht207
V. Postulat: Unaufgebbarkeit juristischer Rationalität210
Janbernd Oebbecke: Verwaltungsrechtswissenschaft und Verwaltungswissenschaft212
I. Begriffliche Annäherung212
II. Der Nutzen der Verwaltungswissenschaften für die Verwaltungsrechtswissenschaft215
III. Die Notwendigkeit der Unterscheidung217
IV. Anforderungen an die Rechtswissenschaft222
V. Fazit223
V. Europarechtswissenschaft oder Staatsrechtslehre?224
Ingolf Pernice: Europarechtswissenschaft oder Staatsrechtslehre? Eigenarten und Eigenständigkeit der Europarechtslehre226
I. Einleitung226
II. Aufgaben der Europarechtswissenschaft228
1. Beschreibung des Gegenstandes228
2. Entwicklung einer europarechtlichen Dogmatik und Methodik233
III. Methoden der Europarechtswissenschaft239
1. Vergleichobjekt: Methoden der Staatsrechtswissenschaft239
2. Spezifische Methoden der Europarechtswissenschaft?242
3. Ein europaweiter Wissenschaftsprozess251
IV. Ausblick252
Matthias Ruffert: Was kann die deutsche Europarechtslehre von der Europarechtswissenschaft im europäischen Ausland lernen?254
I. Zur Fragestellung254
II. Europarechtswissenschaft und Europarechtswissenschaften256
III. Großbritannien als europarechtlicher Exportweltmeister?258
1. Ansätze eines methodischen Vorsprungs258
2. Methodische Durchsetzung259
3. Methodischer Vorsprung als wissenschaftlicher Vorsprung?260
IV. Wege zu einer europäischen Europarechtslehre261
V. Was kann die Europarechtswissenschaft im Ausland von der deutschen Europarechtslehre lernen?263
VI. Die bundesdeutsche Staatsrechtslehre im internationalen Vergleich266
Giovanni Biaggini: Die Staatsrechtswissenschaft und ihr Gegenstand: Wechselseitige Bedingtheiten am Beispiel der Schweiz268
I. Gemeinsamkeiten und Unterschiede (Einleitung)268
II. Eigenheiten der Verfassung und der Verfassungsentwicklung271
1. Die Schweiz: (K)ein Sonderfall?271
2. Besondere Rahmenbedingungen für die Verfassungsauslegung273
3. Bundesstaatsgründung und „Gründungsmängel“: Das Erbe von 1848274
4. Ausgleich von Defiziten als verfassungspolitische Herausforderung276
III. Reaktionen auf Grundrechtsdefizite278
1. Lückenhafte Gewährleistung in den Bundesverfassungen von 1848 und 1874278
2. Anerkennung ungeschriebener Grundrechte als Ausweg279
IV. Reaktionen auf Defizite im Rechtsschutzsystem281
1. Anfänge der Bundesgerichtsbarkeit281
2. Das Modell von 1874: „Gespaltene“ Verfassungsgerichtsbarkeit und „Immunisierung“ der Bundesgesetze282
3. Späte Einführung und zögerlicher Ausbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit284
4. Erfolglose Bemühungen um eine Erweiterung der Verfassungsgerichtsbarkeit285
5. Überlistung des „Immunsystems“287
V. Offenheit und Wandel (Schlussbetrachtung)289
Ewald Wiederin: Denken vom Recht her. Über den modus austriacus in der Staatsrechtslehre294
I. Der archimedische Punkt: Denken vom Recht, nicht vom Staat her296
1. Der Einfluss der Reinen Rechtslehre297
2. Der Hintergrund des Vielvölkerstaates298
3. Der zeitgenössische Kontext299
4. Entsprechungen im B-VG299
II. Die Leittheorie: Die Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung als juristisches Welterklärungsmodell301
1. Expansions- und Homogenisierungstendenzen in der Rechtsquellenlehre303
2. Das Verhältnis Recht und Politik als Wechselspiel zwischen Bindung und Freiheit304
3. Gewaltenteilung306
4. Rechtsschutz307
III. Wissenschaftsverständnis und Verfassungsverständnis von 1920 bis heute308
1. Rollentrennung in der 1. Republik308
2. Dominanz der Praxis in der Nachkriegszeit311
3. Selbststand der Doktrin in den Sechziger- und Siebzigerjahren313
4. Die Wende zu Grundrechten und Prinzipien315
IV. Ausblick317
Oliver Lepsius: Was kann die deutsche Staatsrechtslehre von der amerikanischen Rechtswissenschaft lernen?320
I. Unterschiede320
1. Normbegriff und Faktenorientierung321
2. Dogmatik und Systembildung327
3. Institutionen und materielles Recht331
4. Recht und Politik334
II. Vorzüge336
1. Tatsachenbezüge336
2. Zeitbezüge338
3. Politikbezüge340
4. Theoriebezüge341
III. Verluste342
1. Fallrechtskompatibilität und Gerichtszentrierung342
2. Eigennormativität344
3. Praxiseinfluss347
4. Internationalität348
IV. Vorbilder349
1. Umgang mit Tatsachen350
2. Umgang mit Kasuistik355
3. Umgang mit Grundlagenfächern362
4. Umgang mit Theorie365
Johannes Masing: Unabhängige Behörden in der „république indivisible“ – die französische Staatsrechtswissenschaft im Spiegel von Reformen der Verwaltungsorganisation368
I. Das zentralstaatlich-hierarchische Grundkonzept als traditioneller Ausgangspunkt des französischen Staatsrechts368
II. Die Ausbildung unabhängiger Verwaltungsbehörden370
III. Rechtsprechung und wissenschaftliche Diskussion372
IV. Ein gemeinsames Manko in Frankreich und Deutschland377
V. Unabhängige Verwaltungsbehörden und französische Verwaltungstradition380
Teilnehmerverzeichnis382
Personen- und Sachverzeichnis384

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