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Die Föderalismusreform 2006.

Konzeption, Kommentar, Kritik.

AutorHans Meyer
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1086
Seitenanzahl391 Seiten
ISBN9783428526932
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis69,90 EUR
Die Föderalismusreform 2006 ist die thematisch umfassendste und wohl auch bedeutendste Reform des Grundgesetzes in seiner über fünfzigjährigen Geschichte. Sie gestaltet die Machtverhältnisse zwischen Bund und Ländern neu. Ihr Kompromisscharakter ist dem eingeschlagenen Verfahren geschuldet, welches eine durchgehend konzeptionelle Arbeit nicht zuließ. Dass der Kompromiss sich auch auf Details erstreckt, wird weitere Reformen provozieren. In wichtigen Punkten ist sie eine späte Emanzipation von den Rücksichten, die der Parlamentarische Rat zu nehmen hatte, und zugleich eine wichtige Korrektur der verunglückten Reform 1994 sowie ihrer mehr als rigorosen Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht. Hans Meyer legt neben den Reformzielen die Genese der Reform dar, an welcher er als Sachverständiger sowohl formell als auch informell intensiv beteiligt war, und analysiert die Wirkung des eingeschlagenen Verfahrens auf die Ergebnisse. Der umfangreiche Hauptteil enthält eine eingehende Kommentierung aller Grundgesetzänderungen, wobei die Entstehungsgeschichte wichtige Aufschlüsse zur Auslegung mancher Kompromisse zu geben vermag. Darüber hinaus werden die ersten selbstkritischen Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts zu der seit 1958 vertretenen »Einheitsthese« aufgenommen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der übermäßigen Politikverflechtung hat, und auch für die Steuergesetze Wege der Überwindung aufgezeigt.

Hans Meyer studierte Rechtswissenschaften in Freiburg, München und Bonn, promovierte 1967 zum Thema »Die Finanzverfassung der Gemeinden« und habilitierte sich 1971 mit der Arbeit »Wahlsystem und Verfassungsordnung«. Von 1974 bis 1996 war er ordentlicher Professor für Staats-, Verwaltungs- und Finanzrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. 1993 verlieh ihm die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, an deren Neuaufbau er maßgeblich beteiligt war, die Ehrendoktorwürde. Von 1996 bis 2000 war Hans Meyer Präsident der Humboldt-Universität und lehrte dort bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2001.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis6
Einleitung18
A. Die windungsreiche Entstehungsgeschichte der Föderalismusreform20
I. Die Vorgeschichte20
II. Die Bundesstaatskommission23
III. Das Zwischenspiel37
IV. Die Koalitionsvereinbarung38
V. Die parlamentarische Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Verfassungsänderungen39
B. Die Föderalismusreform und die begrenzte Reformfähigkeit des politischen Systems43
VI. Die Föderalismusreform als Ausdruck der Reformfähigkeit des politischen Systems43
VII. Das Verfahren jenseits der Vorstellungen des Grundgesetzes von dem gebotenen Verfahren einer Verfassungsänderung46
VIII. Das Verfahren und seine Auswirkungen50
C. Reformziele und Reformnotwendigkeit55
IX. Der Auftrag der Bundesstaatskommission55
X. Verflechtungsprobleme durch die Vetomacht des Bundesrates59
1. Der Umfang der Verflechtung durch die Vetomacht des Bundesrates gegenüber Bundesrechtssätzen59
2. Die demokratietheoretische und praktische Problematik der Politikverflechtung durch das Vetorecht des Bundesrates61
3. Die Ausgestaltung der Vetomacht durch das Bundesverfassungsgericht und die Anzeichen einer Rechtsprechungskorrektur64
a) Die Erstreckung des Zustimmungsrechts über die zustimmungsauslösenden Normen hinaus: Einheitsthese64
b) Die extensive Auslegung der Begriffe „Einrichtung der Behörden“ und „Verwaltungsverfahren“ und die Vernachlässigung der Voraussetzung in Art. 84 Abs. 1 GG, dass das Bundesgesetz „etwas anderes bestimmen“ muss65
c) Die Anzeichen einer Rechtsprechungskorrektur67
4. Verflechtungsprobleme bei der Auftragsverwaltung (Art. 85 Abs. 1 GG)68
5. Verflechtungsprobleme bei den Rechtsverordnungen des Bundes (Art. 80 Abs. 2 GG)69
6. Verflechtungsprobleme bei der Steuergesetzgebung (Art. 105 Abs. 3 GG)70
XI. Verflechtungsprobleme durch die Mitfinanzierung von Landesaufgaben durch den Bund71
1. Die Verflechtung bei der Mischfinanzierung (Art. 104a Abs. 4 GG a. F.)72
2. Die Verflechtung bei den unechten Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a GG a. F.)72
3. Verflechtungsprobleme bei den echten Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91b GG)73
XII. Probleme der Verteilung von Gesetzgebungszuständigkeiten auf Bund und Länder74
1. Der Stand der Debatte74
a) Die gegenseitigen Schuldzuweisungen und Wünsche sowie die Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage74
b) Übermäßige Nutzung der Rahmenkompetenz durch den Bund?75
c) Übermäßige Nutzung der Kompetenz zur konkurrierenden Gesetzgebung durch den Bund?75
d) Das Abwandern von Gesetzgebungskompetenzen zum Bund hin77
2. Die Gegenstrategie der Verfassungsreform 199480
a) Die Änderung des Art. 72 Abs. 2 GG und die Einfügung des Art. 93 Abs. 1 Nr. 2a GG80
b) Die Folgenormen der Art. 72 Abs. 3 GG a. F. (jetzt Abs. 4) und Art. 125a Abs. 2 GG82
3. Die verfassungsgerichtliche Umsetzung der Reform 199483
a) Übersicht über die Judikate83
b) Die Auslegung des Art. 72 Abs. 2 GG durch das Bundesverfassungsgericht im Einzelnen84
aa) Die Altenpflege-Entscheidung des Zweiten Senats aus dem Jahre 200284
(1) Das Kriterium der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“89
(2) Das Kriterium der „Wahrung der Rechtseinheit“90
(3) Das Kriterium der „Wahrung der Wirtschaftseinheit“92
(4) Das Merkmal des Art. 72 Abs. 2 GG „im gesamtstaatlichen Interesse“94
(5) Die Einschränkung „soweit“ in Art. 72 Abs. 2 GG94
(6) Sachverhaltsermittlung durch den Gesetzgeber und seine Prognoseentscheidungen sowie die Kontrollintensität des Gerichts96
(7) Zusammenfassung97
bb) Die „Kampfhundeentscheidung“ des Ersten Senats vom 16. März 200497
cc) Die Ladenschlussentscheidung des Ersten Senats vom 9 Juni 200498
dd) Die Entscheidung des Zweiten Senats vom 27. Juli 2004 zur 5. HRG-Novelle98
c) Die Verschärfung der 94er Reform des Art. 72 Abs. 2 GG durch das Bundesverfassungsgericht auf einen Blick101
d) Die Konsequenzen der Rechtsprechung für Art. 105 Abs. 2 GG102
XIII. Probleme der „Europatauglichkeit“ des Grundgesetzes103
XIV. Finanzverpflichtungen und Haftungsprobleme im Verhältnis zum Ausland104
XV. Probleme der Finanzbelastung der Länder bei der Ausführung von Bundesgesetzen105
D. Die Ergebnisse der Reform und notwendige Korrekturen107
XVI. Die Lösung der Verflechtung durch die Vetomacht des Bundesrates bei Bundesgesetzen107
1. Die Konzentration der Lösung auf Art. 84 Abs. 1 GG107
2. Das Abweichungsrecht des Art. 84 Abs. 1 Satz 1 bis 4 GG109
a) Die Grundentscheidung des Art. 84 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG: Abweichungs- statt Zustimmungsrecht109
b) Die Korrektur der Abweichung und die Fristbestimmung des Art. 84 Abs. 1 Satz 3 GG113
c) Die lex-posterior-Klausel des Art. 84 Abs. 1 Satz 4 GG116
3. Bundesgesetze mit fehlendem Abweichungsrecht (Art. 84 Abs. 1 Satz 5 und 6 GG)117
a) Die Motivationen117
b) Die Regelung118
aa) Der Umfang der Regelung118
bb) Der Ausnahmefall und das Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung118
cc) Die Beschränkung auf das Verfahrensrecht121
dd) Das Verfahren nach Art. 84 Abs. 1 Satz 5 und 6 GG122
4. Das Zuständigkeitsbestimmungsverbot des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG124
a) Das Motiv der Regelung124
b) Reichweite und Probleme der Regelung126
aa) Reichweite der Regelung126
bb) Die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf die Ausführung von Bundesgesetzen126
cc) Die Geltung nur für neues Recht130
dd) Probleme des Altrechts und seiner Änderung (Art. 125a Abs. 1 GG)131
5. Das Zuständigkeitsbestimmungsverbot des Art. 85 Abs. 1 Satz 2 GG137
XVII. Die notwendige und mögliche Korrektur der übrig bleibenden Verflechtungen138
1. Offen gebliebene Fragen der Reform im Hinblick auf Verflechtungsprobleme138
2. Ist die „Einheitsthese“ zwingend oder sollte sie aufgegeben werden?139
3. Lässt sich die überschießende Tendenz der extensiven Auslegung der Begriffe „Einrichtung der Behörden“ und „Verwaltungsverfahren“ auf ein vernünftiges Maß zurückführen?144
4. Empfiehlt sich eine restriktive Auslegung des Zustimmungsrechts nach Art. 105 Abs. 3 GG?147
a) Die verfassungspolitische Bedeutung des Art. 105 Abs. 3 GG147
b) Zur Möglichkeit und zur Notwendigkeit einer restriktiven Auslegung des Art. 105 Abs. 3 GG148
5. Empfiehlt sich eine restriktive Auslegung des Zustimmungsrechts nach Art. 80 Abs. 2 vierte Alternative GG?150
XVIII. Die Neuverteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern150
1. Probleme einer Reorganisation der Gesetzgebungszuständigkeiten150
2. Überblick über die Regelungen155
a) Allgemeines155
b) Die in der Zuordnung veränderten Gesetzgebungsmaterien156
3. Die Aufgabe der Rahmengesetzgebungskompetenz159
4. Die neue Kategorie einer für den Bund voraussetzungslosen konkurrierenden Gesetzgebung161
a) Die Innovation und ihre Gründe161
b) Die befreiten Materien163
c) Die Bedeutung der Befreiung von den Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG für den Umfang der Regelungsbefugnis164
5. Der neue Typus der Bundesgesetzgebung mit Abweichungsrecht der Länder (Art. 72 Abs. 3 GG)165
a) Der Kompromisscharakter der Regelung165
b) Allgemeine Probleme des neuen Gesetzgebungstypus167
aa) Art. 72 Abs. 3 GG als lex specialis zu Art. 31 GG167
bb) Art. 72 Abs. 3 GG als lex specialis zu Art. 72 Abs. 1 GG168
cc) Die Frist für das Inkrafttreten (Art. 72 Abs. 3 Satz 2 GG)168
dd) Die Voraussetzung der „Bundesgesetze auf diesen Gebieten“170
ee) Abweichungs-, nicht Ersetzungsrecht171
ff) Das Verhältnis von Abweichungsrecht, abweichungsfesten Kernen und konkurrierender Gesetzgebungsbefugnis172
gg) Rechtsstaatliches Zitiergebot173
c) Die dem Abweichungsrecht unterfallenden Gesetzgebungsmaterien (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 GG)174
aa) Das Jagdrecht (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GG)174
bb) Naturschutz und Landschaftspflege (Art. 73 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG)174
cc) Die Bodenverteilung (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GG)177
dd) Die Raumordnung (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GG)178
ee) Der Wasserhaushalt (Art. 72 Abs. 3 Nr. 5 GG)182
ff) Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 GG)182
d) Die Auswirkung der Kompetenzänderungen auf das Vorhaben eines Umweltgesetzbuches des Bundes183
6. Die Veränderungen bei der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes185
a) Allgemeines185
b) Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG – eine etwas rätselhafte Kompetenznorm186
7. Die Auflösung der Sonderregel des Art. 74a GG a. F. und die Änderung des Art. 33 Abs. 5 GG187
8. Die den Bedingungen des Art. 72 Abs. 2 GG weiterhin unterliegenden Gesetzgebungskompetenzen des Bundes188
a) Das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht der Ausländer (Art. 74 Abs. 1 Nr. 4 GG)189
b) Die öffentliche Fürsorge (Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG)189
c) Das Recht der Wirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG)190
d) Die Regelung der Ausbildungsbeihilfen und die Förderung der wissenschaftlichen Forschung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 GG)191
aa) Die Regelung der Ausbildungsbeihilfen191
bb) Die Förderung der wissenschaftlichen Forschung192
e) Die Überführung von Grund und Boden, von Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG)193
f) Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG)193
g) Das Recht der Lebensmittel einschließlich der ihrer Gewinnung dienenden Tiere, das Recht der Genussmittel, Bedarfsgegenstände und Futtermittel sowie der Schutz beim Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichem Saat- und Pflanzgut, der Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge sowie der Tierschutz (Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG)194
h) Der Straßenverkehr, das Kraftfahrwesen, der Bau und die Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr sowie die Erhebung und Verteilung von Gebühren und Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG)195
i) Die Staatshaftung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 GG)197
aa) Die Bedeutung des Kompetenztitels angesichts des Art. 72 Abs. 2 GG197
bb) Das in Art. 74 Abs. 2 GG ausgeworfene Zustimmungsrecht198
j) Die medizinisch unterstützte Erzeugung menschlichen Lebens, die Untersuchung und die künstliche Veränderung von Erbinformationen sowie Regelungen zur Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 26 GG)198
XIX. Die Probleme des Überleitungsrechts im Bereich der Gesetzgebung199
1. Die Überleitungsproblematik199
a) Der Übergang von Gesetzgebungsmaterien199
b) Die nur funktionale Beschränkung der Gesetzgebungsmacht über eine Materie200
2. Die Lösung der Überleitungsproblematik bei der Verfassungsreform 1994201
a) Die Bedeutung der Überleitungsvorschriften201
b) Die Kompetenzänderungen in Art. 74 Abs. 1 und Art. 75 Abs. 1 GG und ihre Folgen für das Bundesrecht (Art. 125a Abs. 1 GG a. F.)202
c) Die Konsequenzen der Umfangs- oder Intensitätsbeschränkung der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes durch den 1994 geänderten Art. 72 Abs. 2 GG204
d) Wegfall der Voraussetzungen des Art. 72 GG bei Bundesgesetzen, die nach Inkrafttreten der Reform erlassen worden sind (Art. 72 Abs. 3 GG a. F.)210
e) Ein neues Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2a GG)210
3. Verabschiedet das neue Rechtsregime die wenig glückliche alte Überleitungssystematik?211
4. Die Überleitungsregeln der Verfassungsreform 2006213
a) Übersicht über die Regeln213
b) Die Überleitungsregel des Art. 125a Abs. 1 GG214
aa) Die erfassten Materien214
bb) Die rechtlichen Konsequenzen, die Art. 125a Abs. 1 GG aus dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder zieht215
c) Die Überleitungsregel des Art. 125a Abs. 2 GG219
aa) Die sprachliche Klarstellung des Geltungsumfangs219
bb) Die Veränderung des Geltungsumfangs nach Änderung des Art. 72 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz GG220
cc) Droht eine Versteinerung des Altrechts oder gibt es eine Alternative?220
dd) Die Gesetzgebungskompetenz der Länder für die in Art. 72 Abs. 2 GG genannten Materien, vor allem das Ersetzungsrecht224
d) Die „Überleitungsregel“ des Art. 72 Abs. 4 GG226
e) Die Überleitungsregel des Art. 125a Abs. 3 GG226
aa) Die betroffenen Materien226
bb) Die Rechtsfolgen der Norm227
f) Die Überleitungsregel des Art. 125b Abs. 1 GG227
aa) Das allgemeine Schicksal des Bundesrahmenrechts (Art. 125b Abs. 1 Satz 1 und 2 GG)227
bb) Das Recht zur abweichenden Gesetzgebung (Art. 125b Abs. 1 Satz 3 GG)229
g) Die Überleitungsregeln des Art. 125b Abs. 2 GG230
5. Die Überleitungsregeln und die neue Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 93 Abs. 2 GG230
a) Eine neue Verfahrensart des Bundesverfassungsgerichts, die materielles Recht voraussetzt, von dem das Gegenteil existiert230
b) Die Eigenheiten des neuen Verfahrens nach Art. 93 Abs. 2 GG232
c) Der Charakter und die Probleme des Verfahrens233
d) Die möglichen Antragsteller237
e) Die Konsequenzen eines Feststellungsurteils238
XX. Die Reduzierung der Mischfinanzierung und der Kampf um Bildung und Wissenschaft sowie die Überleitungsregeln238
1. Die Finanzverfassungsreform 1969 und ihre Auswirkungen238
2. Der Gang der Beratungen in der Bundesstaatskommission240
a) Die Reduzierung der unechten Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a GG)240
b) Die Behandlung der echten Gemeinschaftsaufgaben des Art. 91b GG243
c) Der Streit um die Investitionshilfen (Art. 104a Abs. 4 GG a. F.)244
3. Die Reform der unechten Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a GG)245
a) Die Dauerregeln245
b) Die Überleitungsregeln (Art. 143c GG)245
aa) Die unterschiedlichen Regelungen für die Zeit bis 2013 und von 2014 bis 2019245
bb) Die Höhe der Finanzierungsbeiträge des Bundes bis 2013247
cc) Die möglichen Finanzierungsbeiträge von 2014 bis 2019249
dd) Das Schicksal des Hochschulbauförderungsgesetzes251
4. Die Reform der echten Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91b GG)251
a) Entstehungsgeschichte der Neuregelung251
b) Die Neuregelung und ihre Probleme254
aa) Die Aufgliederung und das Merkmal des Überörtlichen254
bb) Die zulässigen Gemeinschaftsaufgaben im Wissenschaftsbereich außerhalb der Hochschulen (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GG)254
cc) Vorhaben der Forschung an den Hochschulen (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GG)258
dd) Vorhaben der Wissenschaft an den Hochschulen (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GG)259
ee) Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräte (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG)262
ff) Das „Vetorecht“ eines jeden Landes (Art. 91b Abs. 1 Satz 2 GG)263
gg) Der Status der Projektförderung des Bundes264
hh) Die Gemeinschaftsaufgaben im Bildungswesen (Art. 91b Abs. 2 GG)264
ii) Die Vereinbarung des Zusammenwirkens und der Kostentragung (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 2 und 3 GG)266
c) Die Überleitungsregeln267
5. Die Änderung der Regelungen über die Investitionshilfen des Bundes (Art. 104b GG)269
a) Investitionshilfen und Gemeinschaftsaufgaben269
b) Die grundsätzliche Bedeutung der Neuregelung der Investitionshilfen269
c) Die Tatbestandsmerkmale der Investitionshilfe271
aa) Der Begriff der besonders bedeutsamen Investitionen des Art. 104b GG271
bb) Die Zielsetzung der Investitionshilfe273
cc) Die Notwendigkeit einer Gesetzgebungsbefugnis des Bundes275
dd) Die Restriktionen bei den Finanzhilfen (Art. 104b Abs. 2 Satz 2 und 3 GG)278
ee) Die Regelungsinstrumente (Art. 104b Abs. 2 Satz 1 GG)279
ff) Die Unterrichtungspflicht (Art. 104b Abs. 3 GG)280
d) Die Überleitungsregeln280
XXI. Das Beamten- und Richterrecht in der Reform282
1. Die Neuregelung des Beamtenrechts282
a) Die Entwicklung des Beamtenrechts unter dem Grundgesetz282
b) Die Behandlung des Themas in der Bundesstaatskommission283
c) Die Neuregelung285
aa) Die Dauerregelung285
(1) Überblick285
(2) Die Änderung des Art. 33 Abs. 5 GG286
(3) Die Aufgabe der Rahmengesetzgebungskompetenz288
(4) Die bundesfreundliche Wirkung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG288
(5) Die länderfreundliche Wirkung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG291
bb) Die Überleitungsregeln292
(1) Das Schicksal des Beamtenrechtsrahmengesetzes nach Art. 125a Abs. 1 GG292
(2) Das Schicksal des Beamtenrechtsrahmengesetzes nach Art. 125b Abs. 1 GG294
(3) Das Schicksal der Personalregeln des Hochschulrahmengesetzes295
2. Die Neuregelung des Richterdienstrechts296
a) Die Entstehungsgeschichte296
b) Die Neuregelung und ihre Defizite (Art. 98 Abs. 3 GG)296
c) Die Überleitungsprobleme der Art. 125a und Art. 125b GG297
XXII. Die innere Sicherheit298
1. Die Behandlung des Themas in der Bundesstaatskommission298
2. Die Lösung eines vermeintlichen Verwaltungsproblems durch eine neue Gesetzgebungskompetenz? (Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG)298
a) Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG im Kontext des Art. 87 Abs. 1 GG und des Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG298
b) Die Voraussetzungen für die Abwehrtätigkeit des Bundeskriminalpolizeiamtes303
c) Das Zustimmungsrecht nach Art. 73 Abs. 2 GG304
XXIII. Die Hauptstadtklausel305
1. Die Entstehungsgeschichte305
2. Art. 22 Abs. 1 Satz 1 GG306
3. Art. 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 GG307
XXIV. Probleme der Finanzverfassung (ohne Kostenfolge von Bundesgesetzen) und der Haftung310
1. Die Selbstbeschränkung der Kommission310
2. Die Behandlung der Steuerautonomie und Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG311
3. Steuertausch?313
4. Die Bedeutung des 1994 geänderten Art. 72 Abs. 2 GG für die Steuerautonomie der Länder (Art. 105 Abs. 2 GG)314
5. Probleme der Steuerverwaltung316
6. Haftungsfragen318
a) Die Haftung für die Verletzung supranationaler und völkerrechtlicher Verpflichtungen (Art. 104 Abs. 6 GG)319
aa) Das generelle Lastentragungsprinzip des Art. 104a Abs. 6 Satz 1 GG319
bb) Die Haftung bei länderübergreifender Finanzkorrektur der Europäischen Union321
cc) Erstattungsverfahren und Rückabwicklung324
b) Die Umsetzung von Verpflichtungen aus dem Stabilitätspakt (Art. 109 Abs. 5 GG)325
aa) Die gemeinsame Verpflichtung von Bund und Ländern aus Art. 104 EG-Vertrag325
bb) Die Regelungen über eine Aufteilung von Sanktionen (Art. 109 Abs. 5 Satz 2 bis 4 GG)326
XXV. Die Kostenfolge von Bundesgesetzen (Art. 104a Abs. 4 GG)329
1. Die Bedeutung der Bestimmung und ihre Entstehungsgeschichte329
2. Die systematischen Probleme der Norm334
a) Die Stellung im Kontext der Grundentscheidung von Abs. 1 und Abs. 5 GG334
aa) Das fehlende Recht des Bundes, bei „geldwerten Sachleistungen und vergleichbaren Dienstleistungen“ zur Verhinderung eines bundesrätlichen Vetos Kosten zu übernehmen334
bb) Die Änderung der Verfassungslage bei den Geldleistungsgesetzen338
b) Der verfassungspolitische Sinn der Regelung und die Notwendigkeit einer an den gemeinsamen Reformzielen von Bund und Ländern ausgerichteten Interpretation339
c) Gilt die „Einheitsthese“?341
d) Der Begriff der Geldleistungen in Art. 104a Abs. 3 und 4 GG342
e) Das Merkmal der geldwerten Sachleistungen in Art. 104a Abs. 4 GG344
f) Das Merkmal der vergleichbaren Dienstleistungen346
g) Die Begründung von Pflichten der Länder gegenüber Dritten351
aa) Die Verpflichtung der Länder durch das Bundesgesetz351
bb) Die Begründung von gesetzlichen Leistungspflichten351
cc) Die Begründung von Leistungspflichten der Länder gegenüber Dritten351
h) Existiert eine ungeschriebene Erheblichkeitsschwelle?353
aa) Die Frage der Erheblichkeit in der Entstehungsgeschichte des Art. 104a Abs. 4 GG353
bb) Die Probleme einer Operationalisierung der Erheblichkeitsanforderung357
cc) Von welcher Kostengröße ist bei der Prüfung der Erheblichkeit auszugehen?359
i) Was ist die Referenzgröße für die Erheblichkeit und wie sieht die Quote aus?361
aa) Die Probleme bei Änderungsgesetzen362
bb) Das Verhältnis von Art. 104a Abs. 4 GG zu Art. 106 Abs. 4 GG362
XXVI. Art. 23 GG und die Europatauglichkeit des Grundgesetzes363
1. Die Vorgeschichte des Art. 23 GG363
2. Die für die Reformfrage wesentlichen Punkte des 1992 geschaffenen Art. 23 GG364
3. Die Bestrebungen der Bundesseite nach Änderung des Art. 23 GG369
4. Der Weg zur Änderung des Art. 23 GG370
5. Die Auslegung des neuen Art. 23 Abs. 6 GG und seine Probleme372
a) Der Bezugspunkt für die nur schwerpunktmäßige Berücksichtigung und der Schutz allein der Gesetzgebungsbefugnisse372
b) Die prekäre Stellung des „Vertreters der Länder“373
c) Die Materien, die eine Wahrnehmungsbefugnis des „Vertreters der Länder“ auslösen375
aa) Die „schulische Bildung“375
bb) Die „Kultur“376
cc) Der „Rundfunk“378
6. Die Änderung der Regel über die Europakammer380
7. Die Bewertung der Änderungen382
E. Resümee384
Namenverzeichnis387
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dima

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IT-BUSINESS

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EineWelt

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