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Wechselwirkungen zwischen Irrtum und Unmöglichkeit.

Ein Beitrag zur Haftung des Schuldners bei anfänglichen Leistungshindernissen.

AutorSusanne Schneider
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2008
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 376
Seitenanzahl242 Seiten
ISBN9783428527397
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Wechselwirkungen zwischen dem Irrtumsrecht und den Regeln über anfängliche Leistungshindernisse bestehen in vielfacher Form, da der Schuldner im Falle der anfänglichen Unmöglichkeit zumeist über seine Fähigkeit zur Leistungserbringung irrt und dieser Irrtum nicht selten als Eigenschaftsirrtum nach § 119 Abs. 2 BGB zu qualifizieren ist. Ziel der Arbeit ist es, die Auswirkungen dieser Überschneidungen in Hinblick auf die Anfechtungsmöglichkeit des Schuldners sowie seine Haftung zu untersuchen. Das Ergebnis kann in den beiden folgenden Kernthesen zusammengefasst werden: Im Falle eines anfänglichen Leistungshindernisses darf der Schuldner, der zugleich einem Irrtum nach § 119 Abs. 2 BGB unterliegt, von seinem Anfechtungsrecht aufgrund einer teleologischen Reduktion der §§ 119 ff. BGB keinen Gebrauch machen, wenn das Gesetz aufgrund der Unmöglichkeit Haftungsanordnungen zugunsten des Gläubigers statuiert. Der Schuldner darf sich mittels der Anfechtung nicht diesen speziellen Haftungsfolgen entziehen, ohne dass es darauf ankommt, ob der Gläubiger von den Rechten, die sich aus der Unmöglichkeit ergeben, Gebrauch machen will oder nicht. Der Schuldner ist bei einem anfänglichen nicht zu vertretenden Leistungshindernis nicht zum Ersatz des Vertrauensschadens analog § 122 BGB verpflichtet. Für eine derartige Analogie fehlt es bereits an einer planwidrigen Regelungslücke, da sich die Regelungen des Leistungsstörungsrechts als abgeschlossenes System erweisen, das nicht durch eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche nicht zu vertretende Leistungshindernisse erweitert werden kann. Darüber hinaus besteht auch keine vergleichbare Interessenlage, da der Gläubiger im Falle eines anfänglichen Leistungshindernisses nicht die gleiche Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit aufweist wie der Empfänger einer irrtümlich abgegebenen Willenserklärung.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
A. Einleitung16
B. Das Anfechtungsrecht20
I. Die Voraussetzungen der Anfechtung21
1. Die Irrtumsanfechtung22
a) Die Anfechtungsgründe22
aa) Der Inhaltsirrtum, § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB22
bb) Der Erklärungsirrtum, § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB22
cc) Der Übermittlungsirrtum, § 120 BGB23
dd) Der Eigenschaftsirrtum, § 119 Abs. 2 BGB24
(a) Lehre vom beachtlichen Motivirrtum25
(b) Spezialfall des Erklärungsirrtums26
(c) Lehre vom geschäftlichen Eigenschaftsirrtum27
(d) Theorie der Risikozuweisung28
(e) Stellungnahme28
b) Die weiteren Anfechtungsvoraussetzungen32
c) Die Rechtsfolgen der Anfechtung33
aa) Die Nichtigkeit33
bb) Der Schadensersatzanspruch33
(a) Das Zurechnungsprinzip33
(1) Veranlassungshaftung33
(2) Haftung aufgrund rechtsgeschäftlicher Erklärung34
(3) Risikohaftung34
(4) Zusammenfassung34
(b) Die Haftungsvoraussetzungen35
(c) Die Rechtsfolge35
2. Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Drohung36
a) Die arglistige Täuschung, § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB36
b) Die Drohung, § 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB36
c) Die weiteren Anfechtungsvoraussetzungen37
d) Die Rechtsfolgen der Anfechtung37
II. Zusammenfassung37
C. Das Unmöglichkeitsrecht39
I. Das Unmöglichkeitsrecht vor der Schuldrechtsmodernisierung39
1. Die anfängliche Unmöglichkeit40
a) Die Voraussetzungen40
b) Die Rechtsfolge40
2. Das anfängliche Unvermögen44
a) Die Voraussetzungen44
b) Die Rechtsfolgen44
aa) Die Primärleistungspflicht45
bb) Die Haftungsvoraussetzungen45
(a) Theorie der Garantiehaftung46
(b) Theorie der Vertragshaftung46
(c) Theorie der Haftung für Vertretenmüssen47
3. Die nachträgliche Unmöglichkeit48
4. Das nachträgliche Unvermögen49
5. Zusammenfassung49
II. Das Unmöglichkeitsrecht nach der Schuldrechtsreform52
1. Die Wirksamkeit des Vertrages53
2. Das Schicksal des Primärleistungsanspruchs53
3. Die Gegenleistungspflicht bei synallagmatischen Verträgen56
4. Die Sekundärrechte57
a) Sekundärrechte bei nachträglicher Unmöglichkeit57
aa) Der Schadensersatzanspruch57
(a) Vorliegen einer Pflichtverletzung aus einem Schuldverhältnis58
(1) Objektiver Pflichtverletzungsbegriff59
(2) Verhaltensbezogene Auffassung60
(3) Stellungnahme62
(b) Vertretenmüssen70
(c) Anforderungen des § 283 BGB70
(d) Rechtsfolge70
bb) Der Aufwendungsersatzanspruch70
cc) Der Anspruch auf das stellvertretende commodum72
dd) Das Rücktrittsrecht72
b) Die Spezialregelung des § 311a Abs. 2 BGB72
aa) Dogmatische Konzeption des § 311a Abs. 2 BGB74
(a) Anknüpfung an die Informationspflichtverletzung74
(b) Haftungsanknüpfung an das Leistungsversprechen76
(1) Verschuldenshaftung anknüpfend an die Leistungszusage76
(2) Reine Garantiehaftung78
(c) Durch culpa bedingte gesetzliche Garantiehaftung78
(d) Stellungnahme79
bb) Ergebnis88
III. Zusammenfassung88
D. Wechselwirkungen zwischen Irrtum und Unmöglichkeit89
I. Vorliegen und Inhalt eines Irrtums92
II. Beachtlichkeit des Irrtums im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB94
1. Beachtliche Irrtümer95
a) Qualitative Unmöglichkeit95
b) Persönlich zu erbringende Leistungen96
2. Zweifelhafte Fälle96
a) Nichtexistenz der geschuldeten Sache97
b) Fehlendes Eigentum an der Sache97
3. Unbeachtliche Irrtümer101
III. Ergebnis101
E. Das Verhältnis der Anfechtung zu den Gläubigerrechten103
I. Problemstellung103
II. Meinungsüberblick104
1. Ältere Literaturansichten105
2. Entscheidung des BGH und herrschende Literaturansicht106
3. Sondermeinung von Köhler und Fritzsche107
4. Stellungnahmen zur neuen Rechtslage109
III. Stellungnahme110
1. Dogmatische Grundlagen110
a) Restriktive Auslegung des § 119 Abs. 2 BGB110
b) Anwendung der Konkurrenzlehre111
c) Anwendung der Regeln über den Rechtsmissbrauch115
d) Eigener Lösungsansatz116
aa) Vollständige anfängliche Unmöglichkeit116
bb) Qualitative anfängliche Unmöglichkeit nach Gefahrübergang118
(a) Exkurs: Das „bessere Aliud“122
(b) Eigene Ansicht126
cc) Qualitative anfängliche Unmöglichkeit vor Gefahrübergang129
dd) Schlussfolgerung130
2. Ergebnis134
F. Verschuldensunabhängige Haftung analog § 122 BGB135
I. Problemstellung135
II. Meinungsüberblick137
III. Stellungnahme138
1. Voraussetzungen einer Analogie138
2. Die Ermittlung einer Lücke im Recht der anfänglichen Unmöglichkeit140
a) Die Übereinstimmung mit den gesetzgeberischen Entscheidungen142
aa) Die Verschuldensabhängigkeit der Haftung142
(a) Inhalt einer Verschuldenshaftung142
(b) Die Abschaffung der Garantiehaftung144
(c) Beschränkung der Haftung durch das Leistungsversprechen145
bb) Die Wertungsgesichtspunkte des § 284 BGB147
cc) Die Vereinheitlichung sämtlicher Leistungshindernisse151
dd) Die Regelung der zu vertretenden anfänglichen Unmöglichkeit154
ee) Die Verteilung der Beweislast155
ff) Vereinbarkeit mit den Wertungen des Kaufrechts157
(a) Überblick über die Altregelung157
(b) Integration in das allgemeine Leistungsstörungsrecht158
(c) Weitere Haftungsrisiken des Verkäufers161
gg) Anwendbarkeit der cic neben dem Unmöglichkeitsrecht166
hh) Ergebnis171
b) Die Anwendung des Gleichheitssatzes172
aa) Struktur des § 122 BGB173
(a) Haftungsgrund im Sinne von § 122 BGB173
(b) Zurechnungsprinzip bei § 122 BGB174
(c) Bedeutung für eine Analogie178
bb) Vergleich mit dem Unmöglichkeitsrecht179
(a) Identität des Vertrauens179
(b) Vergleichbarkeit des ausgeübten Vertrauens182
(c) Identische Risikoverteilung189
(d) Ergebnis198
3. Vergleich der Ergebnisse mit der Regelung des § 313 BGB199
4. Endergebnis207
G. Zusammenfassung208
Literaturverzeichnis224
Sachwortverzeichnis242

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