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Gemeinschaftsbetrieb als Betrieb im Sinne des § 613a BGB.

AutorDominik Jochums
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 406
Seitenanzahl105 Seiten
ISBN9783428531523
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis74,90 EUR
Sowohl der Gemeinschaftsbetrieb als auch der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zählen heute zu den Grundbegriffen des Arbeitsrechts und sind vielfach das Resultat unternehmensübergreifender Restrukturierungen. Trotz ihrer Verbreitung ist allerdings bislang nicht geklärt, wie sich beide Rechtsfiguren zueinander verhalten und welche Wechselwirkungen sie entfalten. Klar ist nur, dass beide Tatbestände zentral an die Leitungsmacht im Betrieb bzw. die Betriebsinhaberschaft anknüpfen, damit aber unterschiedliche Rechtsfolgen verbinden: Im Gemeinschaftsbetrieb teilen sich zwei oder mehrere Unternehmen die betriebliche Leitungsmacht und agieren sodann - aus Sicht des Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrechts - als gemeinsame Betriebsinhaber, ohne jedoch zugleich gemeinsame Vertragsarbeitgeber der im Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer zu sein. Beim Betriebsübergang gemäß § 613a BGB führt die Übernahme der Leitungsmacht im Betrieb demgegenüber dazu, dass das erwerbende Unternehmen neuer Vertragsarbeitgeber der im Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer wird. Dominik Jochums versucht, anhand verschiedener praktischer Erscheinungsformen Gemeinschaftsbetrieb und Betriebsübergang in ihrem Verhältnis zueinander sowie in ihren Wechselwirkungen dogmatisch und systematisch zu ordnen und damit eine elementare Frage für die zahlreichen Restrukturierungen in der Praxis zu beantworten.

Dominik Jochums studierte Rechtswissenschaften in Mannheim und legte die Zweite Juristische Staatsprüfung in München ab. Er war Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Professor Dr. Rieble an der Unversität Mannheim und später am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in München. Mit seiner Dissertation zum 'Gemeinschaftsbetrieb als Betrieb im Sinne des § 613a BGB' wurde er von der Juristischen Fakultät der LMU München zum Dr.iur. promoviert. Heute arbeitet Dominik Jochums als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in München.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
§ 1 Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen und Betriebsübergang14
A. Gemeinschaftsbetrieb: Arbeitsrechtliches Phänomen14
I. Ein Betrieb – mehrere Arbeitgeber14
II. Anerkannte betriebsverfassungs- und kündigungsschutzrechtliche Figur14
III. Gemeinschaftsbetrieb in anderen Arbeitsrechtsgebieten15
B. Gemeinschaftsbetrieb und § 613a BGB16
§ 2 Strukturen des Gemeinschaftsbetriebs im Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrecht17
A. Gemeinschaftsbetrieb im Betriebsverfassungsrecht17
I. Funktion: Arbeitgeberübergreifender Repräsentationsbereich17
II. Gemeinsame Leitung als konstituierendes Merkmal18
1. BAG-Rechtsprechung: Institutionell einheitliche Leitung18
2. Präzisierung der Merkmale einheitlicher Leitung21
a) Einheitlichkeit durch Gemeinsamkeit der Leitung21
(1) Bloße Parallelausübung von Leitungsmacht?21
(2) Wesentlich: Arbeitnehmergruppenübergreifende Verteilungskonflikte22
b) Führungsvereinbarung als Fundament gemeinsamer Leitung23
c) Umfang gemeinsamer Leitung25
(1) Notwendiger Bezugspunkt: Arbeitsorganisationsbezogene Beteiligungstatbestände25
(2) Diversifizierte Leitungsstrukturen27
(a) Rahmenorganisations- und arbeitsleistungsbezogene Leitungsmacht27
(b) Vollständige Vergemeinschaftung der Leitungsmacht27
(c) Auf Rahmenorganisation beschränkte Vergemeinschaftung der Leitungsmacht28
(d) Mischformen28
III. Arbeitsorganisation29
1. Arbeitstechnische Zwecke29
2. Gemeinsame Betriebsmittelnutzung und gemeinsamer Arbeitnehmereinsatz30
IV. Arbeitgebermehrheit32
1. Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitgeber33
2. Vertragsarbeitgeber34
a) Arbeitsverhältnis mit mehreren Vertragsarbeitgebern34
b) Arbeitsverhältnis mit einem Vertragsarbeitgeber36
(1) Bei ausschließlich auf die betriebliche Rahmenorganisation bezogener gemeinsamer Leitung36
(2) Bei auf die Arbeitsleistung bezogener gemeinsamer Leitung36
B. Gemeinschaftsbetrieb im Kündigungsschutzrecht37
I. Funktion: Arbeitgeberübergreifender Kündigungsschutz37
II. Gleichlauf zwischen betriebsverfassungsrechtlichem und kündigungsschutzrechtlichem Gemeinschaftsbetrieb?38
1. Gleichlauf-These der herrschenden Meinung38
2. Kritik der Gleichlauf-These40
a) Bei ausschließlich auf die Gestaltung der Rahmenorganisation bezogener gemeinsamer Leitung40
b) Bei auch auf die Arbeitsleistung bezogener gemeinsamer Leitung42
C. Fazit43
§ 3 Funktion und Voraussetzungen des Betriebs(teil)übergangs gemäß § 613a BGB45
A. Betriebs(teil) im Sinne des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB45
I. Funktion45
1. Bestands- und Inhaltsschutz der Arbeitsverhältnisse45
2. Gedanke des nutznießenden Erwerbers47
3. Abgrenzung47
a) Abgrenzung zum betriebsverfassungs- und kündigungsschutzrechtlichen Betriebsbegriff47
b) Kein unternehmerischer Tätigkeitsbereich49
c) Folgerungen für das Verhältnis zum Gemeinschaftsbetrieb49
II. „Wirtschaftliche Einheit“ (betrieblicher Funktionszusammenhang)50
III. Identitätsprägende Merkmale – „Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Zusammenhangs“51
IV. Abgrenzung des Betriebsteils53
B. Inhaberwechsel55
I. Betriebsinhaber im Sinne des § 613a BGB55
1. Betriebliche Leitungsmacht55
2. Zurechnung „fremder“ Betriebsmittel56
3. Zurechnung „fremder“ Arbeitnehmer58
II. Wechsel59
1. Transfer betrieblicher Leitungsmacht59
a) Aufgabe der betrieblichen Leitungsmacht durch Veräußerer59
b) Fortsetzung der betrieblichen Leitungsmacht durch Erwerber60
2. Seitenblick: Inhaberwechsel und Betriebsführungsverträge60
III. Wechsel durch Rechtsgeschäft62
C. Rechtsfolge: Gesetzlicher Arbeitgeberwechsel63
§ 4 Gemeinschaftsbetrieb und seine Teile als wirtschaftliche Einheiten im Sinne des Betriebsübergangsrechts64
A. Entstehung eines Gemeinschaftsbetriebs und Betriebsübergang64
I. Problematische Entstehungsvarianten64
II. Zusammenfassung von Betrieben oder Betriebsteilen zum Gemeinschaftsbetrieb65
1. Betriebsverfassungs- und kündigungsschutzrechtliche Betrachtung65
2. Arbeitgeberwechsel kraft § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB?67
a) Differenzierung nach Inhalt und Umfang vergemeinschafteter Leitungsmacht67
(1) Unproblematisch: Bloße Vergemeinschaftung der auf die betriebliche Rahmenorganisation bezogenen Leitungsmacht67
(2) Problematisch: Umfassende Vergemeinschaftung der Leitungsmacht68
(a) Beitritt in einen eingebrachten Funktionszusammenhang68
(b) Keine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Arbeitgebergruppe69
(c) Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit der Betriebsführungs-GbR?70
b) Ergebnis: Kein Arbeitgeberwechsel bei Zusammenfassung zum Gemeinschaftsbetrieb73
III. Gemeinschaftsbetrieb im Anschluss an die „Zerschlagung“ einer wirtschaftlichen Einheit73
1. Ausgangssituation73
2. Differenzierung nach dem Umfang gemeinsamer Leitung75
a) Identitätsverlust bei ausschließlich auf die betriebliche Rahmenorganisation bezogener gemeinsamer Leitung75
b) Identitätswahrung bei umfassender gemeinsamer Leitung?76
(1) Gemeinsame Fortsetzung des Funktionszusammenhangs76
(2) Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Arbeitgebergruppe gemäß § 613a BGB?77
(3) Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Betriebsführungs-GbR gemäß § 613a BGB?78
3. Ergebnis: Keine Identitätswahrung der „zerschlagenen“ wirtschaftlichen Einheit durch Gemeinschafsbetrieb79
IV. Gemeinschaftsbetrieb infolge Unternehmensspaltung kraft Betriebsteilübergangs?79
1. Ausgangssituation79
2. Meinungsstand80
a) Betriebsteilübergang ablehnende Meinung80
b) Betriebsteilübergang bejahende, herrschende Meinung81
3. Lösung81
a) Betriebsteilübergang bei bloßer Vergemeinschaftung der auf die Rahmenorganisation bezogenen Leitungsmacht81
b) Betriebsteilübergang bei umfassender Vergemeinschaftung der Leitungsmacht82
V. Fazit: Kein Gemeinschaftsbetrieb im Sinne des § 613a BGB auf Erwerberseite83
B. Veränderungen im Gemeinschaftsbetrieb als Betriebs(teil)übergang83
I. Eingliederung einer wirtschaftlichen Einheit in den bestehenden Gemeinschaftsbetrieb83
II. Auflösung des Gemeinschaftsbetriebs84
III. Übertragung des Gemeinschaftsbetriebs und seiner Teile auf Dritte85
1. Bei ausschließlich gemeinsamer Rahmenorganisation85
a) Übertragung von Betriebsteilen85
b) Übertragung des Gemeinschaftsbetriebs in seiner Gesamtheit85
(1) Praktische Relevanz85
(2) Lösung87
2. Bei gemeinsamer Ausnutzung eines betrieblichen Funktionszusammenhangs88
a) Gemeinsame wirtschaftliche Einheit88
b) Teilbarkeit der gemeinsamen wirtschaftlichen Einheit nach Maßgabe der Rechtsträgerschaft?88
IV. Übertragung auf am Gemeinschaftsbetrieb beteiligte Unternehmen90
V. Fazit91
§ 5 Zusammenfassung92
A. Strukturen des Gemeinschaftsbetriebs im Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrecht92
B. Funktion und Voraussetzungen des Betriebs(teil)übergangs93
C. Gemeinschaftsbetrieb und seine Teile als wirtschaftliche Einheiten93
Literaturverzeichnis96
Sachwortverzeichnis104

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