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Die innerstaatliche Wirkweise von EU-Rahmenbeschlüssen und ihre gerichtliche Überprüfbarkeit.

Eine Untersuchung zur Rechtsnatur des Rechts der Europäischen Union unter Einbeziehung des Lissabonner Vertrages.

AutorManuel Knebelsberger
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheVeröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel 175
Seitenanzahl290 Seiten
ISBN9783428533350
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Hintergrund der Untersuchung ist das Pupino-Urteil des EuGH, mit welchem der EuGH das bekannte Prinzip richtlinienkonformer Auslegung auf EU-Rahmenbeschlüsse übertragen hat. Vom Pupino-Urteil ausgehend untersucht Manuel Knebelsberger, inwieweit die vom EuGH diesbezüglich vorgenommene faktische Gleichstellung des Unionsrechts mit dem Gemeinschaftsrecht gerechtfertigt ist. Hierbei geht der Autor von der These aus, daß sich eine Pflicht zur rahmenbeschlußkonformen Auslegung allein aus der besonderen Rechtsnatur des Unionsrechts ergeben kann. Nach eingehender Würdigung des einschlägigen Primärrechts, und insbesondere der dortigen Kompetenzen des EuGH, gelangt Knebelsberger - im Einklang mit der herrschenden Ansicht - zu dem Ergebnis, daß das Unionsrecht zwischen dem Gemeinschafts- und dem Völkerrecht anzusiedeln ist. Angesichts des Fehlens hinreichender kommunitärer Elemente im Unionsrecht lehnt er eine Pflicht zur rahmenbeschlußkonformen Auslegung ab. In einem weiteren Teil geht der Autor der Frage nach, ob eine Übertragung der zum EG-Recht entwickelten Solange-Rechtsprechung des BVerfG auf das Unionsrecht in Betracht komme, was zum gegenwärtigen Zeitpunkt indes abzulehnen ist. Abschließend beleuchtet Manuel Knebelsberger die durch den Lissabonner Vertrag bedingten Auswirkungen auf den Untersuchungsgegenstand.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis17
Einleitung22
Prolegomena25
A. Hintergründe des Pupino-Urteils25
B. Aufriß der rechtlichen und rechtspolitischen Fragestellungen28
C. Zugrunde zu legende Methodik29
D. Gang der Untersuchung31
Erster Teil: Jurisdiktionskompetenz des EuGH in bezug auf die innerstaatliche Wirkweise von Rahmenbeschlüssen33
A. Originäre Kompetenz des EuGH zur Begutachtung primären Unionsrechts36
I. Anwendbarkeit des „reinen“ Interpretationsregimes der WVK auf den EUV38
II. Anwendung des Interpretationsregimes der WVK auf den EUV39
III. Ergebnis: Keine Originäre Kompetenz des EuGH zur Begutachtung primären Unionsrechts45
B. Kompetenz des EuGH zur inzidenten Begutachtung primären Unionsrechts aufgrund von Art. 35 EUV46
I. Vorabentscheidungsverfahren (Art. 35 I–V EUV)46
1.Wortlaut47
a) „Gültigkeit“47
b) „Auslegung“50
aa) Keine unmittelbare Auslegungskompetenz des primären Unionsrechts51
bb) Inzidente Auslegungskompetenz des primären Unionsrechts?51
(1) Zur Ermittlung von „Inhalt und Tragweite“51
(2) Zur Vermeidung von Widersprüchen im Auslegungsergebnis zu höherrangigem Recht52
(a) Kann ein Rechtsakt seine Wirkweise selbst bestimmen?53
(b) Deduzierbarkeit der Wirkweise eines Rechtsaktes aus seinem Geltungsgrund55
(c) Geltungsgrund des Rahmenbeschlusses57
(d) Zwischenergebnis58
cc) Ergebnis „Auslegung“58
c) Ergebnis Wortlaut58
2. Systematik58
a) Einbettung in das intergouvernementale Unionsrecht59
b) Vergleich zum gemeinschaftsrechtlichen Vorabentscheidungsverfahren61
c) Struktur des Art. 35 I EUV62
d) Ergebnis Systematik65
3. Teleologie65
a) Wahrung der Einheitlichkeit des Rechts vermittels der Klärung abstrakter Rechtsfragen65
aa) Wahrung der Einheitlichkeit des Rechts65
bb) Vermittels der Klärung abstrakter Rechtsfragen68
cc) Ergebnis Wahrung der Einheitlichkeit des Rechts vermittels der Klärung abstrakter Rechtsfragen70
b) Unterstützung nationaler Gerichte bei der Durchsetzung des Rechts70
c) Schutz individueller Rechtspositionen71
d) Ergebnis Teleologie72
4. Entstehungsgeschichte (travaux préparatoires)73
5. Ergebnis Vorabentscheidungsverfahren74
II. Nichtigkeitsklage (Art. 35 VI EUV)75
III. Streitbeilegungsverfahren (Art. 35 VII EUV)76
C. Ergebnis Jurisdiktionskompetenz des EuGH in bezug auf die innerstaatliche Wirkweise von Rahmenbeschlüssen78
Zweiter Teil: Rahmenbeschlußkonforme Auslegungkraft Unionsrechts?80
A. Problemaufriß80
I. Gründe für die richtlinienkonforme Auslegung im Gemeinschaftsrecht80
II. Bedeutung dieser Erkenntnisse für die rahmenbeschlußkonforme Auslegung85
III. Gang der Untersuchung87
B. Grundlegung89
I. Ansichten zur Rechtsnatur der Akte der Dritten Säule in Rechtsprechung und Schrifttum: „bloßes“ Völkerrecht oder „schon“ Unionsrecht?89
II. Unerheblichkeit des völkerrechtlichen Status der Europäischen Union91
III. Verpflichtung aller Staatsorgane, einschließlich der Gerichte92
IV. Geltungsgrund des Rahmenbeschlusses94
1. Rahmenbeschluß kein Fall parallel laufender einseitiger Erklärungen94
a) Keine Einseitigkeit94
b) Verminderte Bindungs-/Rechtswirkung einseitiger Erklärungen95
2. Rahmenbeschluß kein völkerrechtlicher Vertrag96
3. Rahmenbeschluß als abgeleitetes Unionsrecht98
C. Rahmenbeschlußkonforme Auslegung kraft Unionsrechts?99
I. Der Rahmenbeschluß nach Art. 34 II lit. b EUV100
1.Wortlaut101
a) Verbindlichkeit hinsichtlich des zu erreichenden Ziels101
b) Freie Wahl der Form und der Mittel103
c) Zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten104
d) Keine unmittelbare Wirksamkeit106
aa) Abgrenzung zwischen mittelbarer und unmittelbarer Wirkung107
(1) Kein Verbot der rahmenbeschlußkonformen Auslegung aufgrund Art. 34 II lit. b a. E. EUV107
(2) Verbot der Rechtsfortbildung als rahmenbeschlußkonforme „Auslegung“110
(3) Fazit Abgrenzung zwischen mittelbarer und unmittelbarer Wirkung111
bb) Abgrenzung zwischen unmittelbarer Wirkung und „bloßen negativen Auswirkungen“112
cc) Zwischenfazit113
e) Ergebnis Wortlaut114
2. Systematik114
3. Teleologie115
4. Entstehungsgeschichte / Staatenpraxis116
5. Fazit zu Art. 34 II lit. b EUV119
II. Die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen nach Art. 29 – 42 EUV119
1. Die anderen Rechtsakte der Dritten Säule / Keine allgemeine Parallelität zu den gemeinschaftsrechtlichen Rechtsinstrumenten119
2. Die Materien der Zusammenarbeit im Rahmen der Dritten Säule122
3. „Zusammenarbeit“124
4. Einstimmigkeit im Rat125
5. Einbeziehung der sonstigen Unionsorgane127
6. Verstärkte Zusammenarbeit nach Art. 40 ff. EUV und Passerelle des Art. 42 EUV129
7. Fazit zur polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen131
III. Die Grundlagen der Europäischen Union: Titel I und VIII des EUV131
1. Die Grundlagen des Art. 1 II und III EUV132
a) Die allgemeine Beschreibung der EU in Art. 1 II und III 1 EUV132
b) Das Kohärenz- und Solidaritätsgebot des Art. 1 III 2 EUV133
2. Die Ziele des Art. 2 I EUV / Der Subsidiaritätsgrundsatz des Art. 2 II EUV134
a) Die Ziele des Art. 2 I EUV134
b) Der Subsidiaritätsgrundsatz des Art. 2 II EUV136
3. Das Kohärenzgebot des Art. 3 EUV / Die Organleihe gemäß Art. 5 EUV140
4. Der Europäische Rat als Impulsgeber nach Art. 4 I EUV142
5. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung und die formelle Trennung von Unions- und Gemeinschaftsrecht nach Art. 5 EUV144
6. Die Grundsätze des Art. 6 EUV145
a) Die fundamentalen Grundwerte nach Art. 6 I und II EUV145
b) Die Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten nach Art. 6 III EUV146
c) Die „selbstvollkommene“ Mittelausstattung der Unionnach Art. 6 IV EUV147
7. Der Sanktionsmechanismus des Art. 7 EUV147
8. Die Zuständigkeiten des EuGH im Rahmen des Unionsrechts nach Art. 46 EUV148
a) Die Zuständigkeiten ohne direkten Bezug zur Dritten Säule149
b) Die Zuständigkeiten mit Bezug zur Dritten Säule150
aa) Die Zuständigkeit nach Art. 46 lit. c EUVi.V. m. Art. 40 III EUV150
bb) Die Zuständigkeiten nach Art. 46 lit. b EUVi.V. m. Art. 35 EUV150
(1) Das Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 35 I–V EUV150
(2) Die Nichtigkeitsklage nach Art. 35 VI EUV155
(3) Das Streitbeilegungsverfahren nach Art. 35 VII EUV157
(4) Die materiellen Beschränkungen des Art. 35 V EUV160
cc) Die Zuständigkeit nach Art. 46 lit. f EUV im Hinblick auf Art. 47 EUV161
dd) Fazit zu den Zuständigkeiten des EuGH mit Bezug zur Dritten Säule163
9. Die Abgrenzungswirkung des Art. 47 EUV164
10. Das Vertragsänderungsverfahren des Art. 48 EUV166
11. Fazit zu den Grundlagen der Europäischen Union168
IV. Gesamtfazit: Keine rahmenbeschlußkonforme Auslegung kraft Unionsrechts168
1. Völkerrechtsähnlichkeit des Unionsrechts168
2. Keine hinreichende Anlehnung an das Gemeinschaftsrecht169
3. Konsequenz: Zwitterstellung des Unionsrechts169
4. Konsequenz: Keine Durchgriffswirkung des Unionsrechts auf die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen in Form der rahmenbeschlußkonformen Auslegung170
5. Exkurs: Bedeutung des Ergebnisses für einen etwaigen Staatshaftungsanspruch im Unionsrecht171
D. Revisionsbedürftigkeit des erzielten Ergebnisses aufgrund der Kompetenz des EuGH zur richterlichen Rechtsfortbildung des Unionsrechts?173
E. Reichweite und Grenzen der rahmenbeschlußkonformen Auslegung176
I. Reichweite der rahmenbeschlußkonformen Auslegung177
II. Grenzen der rahmenbeschlußkonformen Auslegung178
1. Wortlautgrenze – Verbot der Auslegung contra legem178
2. Rechtsstaatsprinzip179
3. Verbot der Berufung auf einen Rahmenbeschluß als Maßstabsrecht180
a) Zu Lasten des einzelnen180
b) Zugunsten des einzelnen180
4. Verbot einer mittelbaren Anwendung im umgekehrt vertikalen Verhältnis183
a) Verbot einer rahmenbeschlußkonformen Auslegung im umgekehrt vertikalen Verhältnis zu Lasten des einzelnen183
b) Kein generelles Verbot einer rahmenbeschlußkonformen Auslegung bei drittbelastenden Rahmenbeschlüssen185
5. Ergebnis Grenzen der rahmenbeschlußkonformen Auslegung188
F. Übertragbarkeit auf andere Rechtsakte der Zweiten und Dritten Säule188
I. Akte der Zweiten Säule189
II. Akte der Dritten Säule192
III. Fazit193
Dritter Teil: Das Verhältnis des EuGH zum BVerfG in Angelegenheiten der Dritten Säule194
A. Grundlegendes zum Verhältnis von EuGH und BVerfG194
I. Parallelität der Jurisdiktionsbefugnisse der europäischen und nationalen Gerichtsbarkeiten in Fragen der Letztentscheidung194
II. Frage der „endgültigen“ Letztentscheidung eine politische Frage196
III. Etwaige Rücknahme der Gerichtsbarkeit bestimmt durch das jeweils „eigene“ Recht199
B. Denkbare Jurisdiktionskonflikte201
I. Von vornherein nur begrenztes Konfliktpotential201
II. Kaum Konfliktpotential hinsichtlich normaler Überschneidungen zwischen EuGH und nationalen (Fach-)Gerichten202
III. Größtes Konfliktpotential zwischen EuGH und BVerfG202
C. Lösungsmöglichkeiten etwaiger Jurisdiktionskonflikte203
I. Ansatz des EuGH204
1. Im Gemeinschaftsrecht204
2. Im Unionsrecht204
II. Ansatz des BVerfG206
1. Im Gemeinschaftsrecht206
2. Im Unionsrecht207
III. Ansatz des Verfassers aus Sicht des deutschen Verfassungsrechts213
1. Kriterien für die Selbstbeschränkung des BVerfG im Gemeinschaftsrecht218
a) Offenheit des Grundgesetzes218
b) Vergleichbarer Grundrechtsschutz durch EuG / EuGH218
c) Übertragung von Hoheitsrechten219
aa) Zurücknahme der Jurisdiktion des BVerfG nur bei Vorliegen eines Durchgriffseffekts219
bb) Sonderfall gemeinschaftsrechtliche Richtlinie?221
d) Selbstbeschränkung aufgrund Vorrangs / Eigenständigkeit des Gemeinschaftsrechts?222
e) Fazit Kriterien für die Selbstbeschränkung des BVerfG im Gemeinschaftsrecht224
2. Übertragbarkeit der Kriterien auf das Unionsrecht224
a) Offenheit des Grundgesetzes224
b) Vergleichbarer Grundrechtsschutz durch den EuGH224
aa) Generelle Kompetenz des EuGH zur Gewährleistung von Grund-/Menschenrechtsschutz225
bb) In personeller Hinsicht: Zugang zum Gericht225
(1) Befund de lege lata226
(2) Reaktionsmöglichkeiten des BVerfG229
(a) Generelles Bestehen auf einem dem Grundrechtsstandard des Grundgesetzes adäquaten Schutzniveau230
(b) Verzicht auf ein dem Grundrechtsstandard des Grundgesetzes adäquates Schutzniveau mangels unmittelbarer Wirkung des Unionsrechts231
(c) Zwischenfazit233
cc) In materieller Hinsicht: grundrechtliches Schutzniveau233
dd) Resümee vergleichbarer Grundrechtsschutz durch den EuGH238
c) Übertragung von Hoheitsrechten i. S. d. Art. 23 I GG/Art. 24 I GG238
aa) I. S. d. Art. 24 I GG238
bb) I. S. d. Art. 23 I GG239
cc) Exkurs: rahmenbeschlußkonforme Auslegung240
d) Keine Selbstbeschränkung aufgrund Vorrangs/Eigenständigkeit des Unionsrechts241
aa) Meinungsstand zum Vorrang des Unionsrechts241
bb) Uneigenständigkeit / Uneinheitlichkeit der „Unionsrechtsordnung“ inhärent243
(1) Keine materiell-rechtliche Verankerung243
(2) Keine verfahrensrechtliche Absicherung244
(3) Ergebnis Uneigenständigkeit / Uneinheitlichkeit der „Unionsrechtsordnung“245
cc) Fazit: Kein Vorrang des Unionsrechts245
e) Fazit Übertragbarkeit der Kriterien auf das Unionsrecht245
3. Resümee Ansatz des Verfassers246
Vierter Teil: Ausblick – Die Situation nach dem Lissabonner Vertrag248
A. Erster Teil – Jurisdiktionskompetenzen des EuGH in bezug auf die innerstaatliche Wirkweise von Akten der heutigen Dritten Säule250
B. Zweiter Teil – Unionsrechtskonforme Auslegungkraft Unionsrech251
C. Dritter Teil – Verhältnis zwischen EuGH und BVerfG252
D. Fortgeltung bestehender Rechtsakte253
E. Resümee254
Schlußbetrachtungen255
Literaturverzeichnis257
Sachwortregister290

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