Sie sind hier
E-Book

Unterbringungsähnliche Maßnahmen im Betreuungsrecht

AutorDiana Saft
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2009
Seitenanzahl11 Seiten
ISBN9783640460038
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis8,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 1, Katholische Fachschule für Sozialpädagogik Gengenbach, Sprache: Deutsch, Abstract: Damit in die Rechte eines Menschen eingegriffen werden darf, sind schwerwiegende Gründe darzulegen. Im GG Art.1 Abs.1 heißt es: 'Die Würde des Menschen ist unantastbar'. Mit diesen Grundgesetz soll jedem Menschen die Wahrung der Menschenwürde gewährleistet werden, unabhängig vom psychische Zustand eines Menschen. Im Falle eines Betreuten in einem z.B. Altersheim für Dementiell erkrankte Menschen, müssen der Betreuer und das Pflegepersonal 'die Würde des Menschen' wahren. Sie müssen Acht geben, dass unterbringungsähnliche Maßnahmen nicht gegen das Grundgesetz Art.1 Abs.1 verstoßen. Im Art. 2 Abs. 1 GG ist festgehalten: 'Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit , soweit er nicht die Rechte anderer verletzt'. Dieser Artikel besagt, dass auch z.B. demenz erkrankte Menschen ihre Persönlichkeit und Krankheit frei ausleben können. Tritt aber eine akute Selbstgefährdung oder eine Gefährdung der Rechte Dritter ein, erlauben bestimmte Gesetze, wie Art.104 GG freiheitsentziehende Maßnahmen. Dort steht: 'Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.' (Art. 104 Abs. 1 GG) In § 239 Abs. 1 StGB steht: 'Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.' ' Der Tatbestand einer Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 1 StGB tritt ein, wenn die Freizügigkeit (Art. 11 GG) eines Menschen ohne Grund eingeschränkt wird.' ( Borutta, M.: Fixierung in der Altenpflegepraxis, Alternativen kennen - Selbstbestimmungsrecht achten, S. 17.) Im Falle einer nicht genehmigten Fixierung, wo keine akute Selbstgefährdung oder die Gefährdung der Rechte Dritter vorliegt, liegt eine Freiheitsberaubung vor. Dies zieht strafrechtliche Konsequenzen mit sich.

Kaufen Sie hier:

Horizontale Tabs

Blick ins Buch

Weitere E-Books zum Thema: Pädagogik - Erziehungswissenschaft

Weitere Zeitschriften

FESTIVAL Christmas

FESTIVAL Christmas

Fachzeitschriften für Weihnachtsartikel, Geschenke, Floristik, Papeterie und vieles mehr! FESTIVAL Christmas: Die erste und einzige internationale Weihnachts-Fachzeitschrift seit 1994 auf dem ...

FREIE WERKSTATT

FREIE WERKSTATT

Die Fachzeitschrift FREIE WERKSTATT berichtet seit der ersten Ausgaben 1994 über die Entwicklungen des Independent Aftermarkets (IAM). Hauptzielgruppe sind Inhaberinnen und Inhaber, Kfz-Meisterinnen ...

bank und markt

bank und markt

Zeitschrift für Banking - die führende Fachzeitschrift für den Markt und Wettbewerb der Finanzdienstleister, erscheint seit 1972 monatlich. Leitthemen Absatz und Akquise im Multichannel ...

Der Steuerzahler

Der Steuerzahler

Der Steuerzahler ist das monatliche Wirtschafts- und Mitgliedermagazin des Bundes der Steuerzahler und erreicht mit fast 230.000 Abonnenten einen weitesten Leserkreis von 1 ...

Deutsche Tennis Zeitung

Deutsche Tennis Zeitung

Die DTZ – Deutsche Tennis Zeitung bietet Informationen aus allen Bereichen der deutschen Tennisszene –sie präsentiert sportliche Highlights, analysiert Entwicklungen und erläutert ...