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Mitarbeiter bei Privatisierungen - Eine Untersuchung zur Privatisierung der Deutschen Bundespost

Eine Untersuchung zur Privatisierung der Deutschen Bundespost

AutorManja Ledderhos
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2002
Seitenanzahl22 Seiten
ISBN9783638134002
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis16,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, Fachhochschule Kiel (Wirtschaft), Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Allgemeine Informationen Privatisierung ist das Verlagern von Angelegenheiten, die bisher von der öffentlichen Hand wahrgenommen wurden in den privatrechtlichen Bereich. Die Privatisierung stellt aus organisationssoziologischer Perspektive einen Prozess verordneter und geplanter Organisationsentwicklung dar. · Neue Ziele in Privatunternehmen sind: Kundenorientierung, Ergebnis- / Kostenverantwortung und dezentrale Entscheidungskompetenzen. Allgemeine internationale Erfolge von Privatisierungen staatlicher Unternehmen werden in einer Weltbankstudie belegt: · In über zwölf Privatisierungsfälle in vier Ländern (3 Telekomprivatisierungen) ergab, dass die Wohlfahrt des Landes als Folge in 11 von 12 Fällen eintrat. · Neben der Effizienzsteigerung ist das überraschende Ergebnis der Weltbankstudie, dass in keinem der zwölf Fälle die Beschäftigten der privatisierten Unternehmen als Gruppe zu den Verlierern zählte. Besonders überraschend ist dies, da die Beschäftigten in fast allen Fällen die Privatisierung bekämpften. Die Deutsche Bundespost (DBP) ist bis zur Postreform I wesentlicher Bestandteil der Bundesverwaltung und umfasst mit 700.000 Mitarbeitern, mehr als ein Drittel der Bundesverwaltung. Über Jahre hinweg vollzieht sich der Prozess der Privatisierung auch gegen den Wunsch der Deutschen Postgewerkschaft (DPG): · 1975 verliert die DBP die Gebühreneinziehung für Fernsehen und Rundfunk · 1985: Das Bundespostministerium verfügt über die Privatisierung der Gebäudereinigung · 1989: Die Postreform I (Poststrukturgesetz) wird im Bundesrat beschlossen. Das Telekom-Monopol wird vorübergehend bei Kabelnetzen und im Sprachtelefondienst beibehalten. Der Wettbewerb für alle übrigen Telekommunikationsdienste, bei Mobilfunk- und Satellitennetzen ist beschlossen. · 1989, 1993: Die Lizenzteilungen mit Mannesmann Mobilfunk GmbH und E-Plus-Mobilfunk GmbH werden entschieden. · 1995: Das Postneuordnungsgesetz (Postreform II) tritt in Kraft. Es wird eine Beibehaltung der Telekom-Monopole für eine Übergangszeit (§143b (2) GG) und Befristung der Geltungsdauer der Regulierungsgesetze im Telekommunikationssektor auf den 31.12.1997 festgesetzt. Aus dem Sondervermögen entstehen die drei Nachfolgeunternehmen: Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG. · Alleinaktionär bei allen drei Nachfolgegesellschaften ist gemäß § 3 Abs. 1 PostUmwG der Bund, dessen Inhaberrechte die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BA-Post) wahrnimmt. · 1996, 2000 Börsengang der Deutsche Telekom AG und der Deutschen Post AG o Der Bund verkauft Grundkapital an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Beteiligungsrechte für die verbliebenen 50% und 1 Aktie des Bundes werden weiterhin von der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation wahrgenommen.

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