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Offshore-Windenergie. Wirtschaftliche Perspektiven

AutorBjörn Falenski
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2003
Seitenanzahl81 Seiten
ISBN9783638230827
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis24,99 EUR
Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: gut, Universität Lüneburg (Wirtschafts- und Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Da diese Arbeit die Perspektiven der Offshore - Windenergie behandelt, werden im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Betrachtung verschiedene Vergleiche angestellt, um die Standortfrage sowie die Effekte durch Economies of scale zu erörtern. Die angesprochene technische Weiterentwicklung ermöglicht bessere und größere Anlage mit denen Wirtschaftlichkeit unter veränderten Bedingungen geschaffen werden kann. Die Frage wann und wodurch dieser Effekt eintritt, wird daraufhin untersucht. Um die betrachteten Daten zu konkretisieren, wird der sich in Planung befindende Windpark der Firma EnergieKontor AG, der Park Borkum-Riffgrund West betrachtet. Hier stellt sich das Problem der Wirtschaftlichkeitsfrage in der Realität, bei teilweise noch in Erfahrung zu bringenden Parametern. Dieses Beispiel wird für Berechnungen zu Grunde gelegt, an denen gezeigt wird, welche konkreten Auswirkungen sich ergeben, wenn sich Daten wie Windpotenzial oder bestimmte Investitionskosten verändern. Die Auswirkungen der Erzeugung von Offshore-Windstrom auf die Volkswirtschaft sind ein weiterer wichtiger Bestandteil dieser Arbeit. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Potenzialen, die sich sowohl technisch als auch wirtschaftlich bieten. Auswirkungen eines Ausbaus der Windkraftindustrie auf den deutschen Arbeitsmarkt werden aufgezeigt. Dabei wird verstärkt auf die Frage eingegangen, ob feste Einspeisevergütungen in der vorliegenden Höhe nicht eine übermäßige Subvention darstellen. Da sowohl Onshore- als auch Offshore - WEA in den Küstenregionen Deutschlands gebaut und geplant werden, muss die Frage gestellt werden, ob hierdurch eine Beeinflussung des regional wichtigen Wirtschaftsfaktors Tourismus entstehen könnte. Dabei werden Untersuchungen und Befragungen analysiert. Den Abschluss der Arbeit bilden wichtige ökologische Fragen, die zu Bedenken gegen Offshore - Windparks führen könnten. Gerade in Deutschland haben NGO (Non-Govermental-Organizations) großen Einfluss in ökologischen Fragen. Konfliktfelder könnten zu Verzögerungen bei Bauvorhaben und Planung der Windparks führen, woraus wirtschaftliche Unsicherheiten resultieren könnten. Daher wird hier auf zwei wichtige Aspekte, den Flächenverbrauch und klimarelevante Auswirkungen, eingegangen. Durch die Betrachtung dieser verschiedenen Felder wird eine umfangreiche Bearbeitung der wirtschaftlichen Perspektiven von Offshore - Windenergie erreicht, wobei der Schwerpunkt eindeutig auf den betriebswirtschaftlichen Aspekte liegt.

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Leseprobe

2. Rechtliche Faktoren


 

In diesem Kapitel werden rechtlich relevante Fragen der Offshore -  Windenergienutzung behandelt. Innerhalb der letzten Jahre gab es wesentliche Änderungen, z.B. die Liberalisierung des europäischen Strommarktes sowie verschiedene Gesetze zur Förderung von Windenergie innerhalb mehrerer Staaten der EU, teilweise mit einer Unterscheidung zwischen an Land erzeugter Windenergie und Offshore -  Windenergie. Ein Vergleich der verschiedenen Fördersysteme ist notwendig um deren Effizienz zu erkennen.

 

Genau wie WEA an Land können Offshore -  Windparks nicht nach Belieben aufgestellt werden, sondern müssen je nach Standort und Küstenentfernung, von verschiedenen Institutionen genehmigt werden. Diese Frage welche Vorraussetzungen hiefür nötig sind, wird unter Betrachtung der deutschen Situation beantwortet.

 

2.1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)


 

Ein wichtiger Schritt zur Sicherung der wirtschaftlich sinnvollen Nutzung regenerativer Energien ist das am 25.02.2000, vom deutschen Bundestag verabschiedete und am 01.04.2000 in Kraft getretene EEG. Es ersetzt das zuvor gültige Stromeinspeisungsgesetz (StrEG). Das Ziel des Gesetzes ist nach §1 EEG "im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen, um entsprechend den Zielen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland den Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln."[1]

 

Das EEG bietet für den Bereich der Windenergie eine feste Vergütung, die der Netzbetreiber an den Betreiber der WEA zu entrichten hat und unterscheidet zwischen Offshore -  Windenergie und Onshore – Windenergie. Dadurch existiert für den Betreiber einer Windkraftanlage im Bereich der zu erwartenden Einnahmen Planungssicherheit, denn nur die Menge des erzeugten Stroms muss noch ermittelt werden.

 

2.1.1 Vergütung von Offshore -  Windenergie durch das EEG


 

Der Vergütungssatz für beide Arten der Windkraft beträgt zurzeit laut §7 Absatz 1 mindestens 17,8 Pfennige (Pf.) pro kWh für einen festgelegten Zeitraum. Dieser Zeitraum beträgt bei Offshore -  Windkraft  neun Jahre und  für Onshore -  Windkraft fünf Jahre. Für Onshore - Windkraft erhöht sich dieser Zeitraum zuzüglich eines variablen Zeitraumes, der vom Ertrag der Anlage abhängt,. Nach diesen Zeiträumen sinkt die Vergütung auf mindestens 12,1 Pfennige pro kWh.

 

Die Fristverlängerung der erhöhten Vergütung von 17,8 Pf./kWh auf 9 Jahre bei Offshore – Anlagen gilt  nur für Anlagen, die bis zum 31.12.2006 errichtet wurden. Für Anlagen die danach errichtet werden, wird die Vergütung jedes Jahr um 1,5 % des ursprünglichen Vergütungssatzes verringert.

 

Diese Maßnahme soll "einen Anreiz für Investitionen schaffen ... da im Augenblick mangels hinreichender Erfahrungen, wegen höherer Kosten für Anlagentypen, angesichts aufwendiger Gründungen und in Anbetracht bislang fehlender Serieneffekte die Investitionskosten erheblich über den Kosten für Onshore - Anlagen liegen"[2].

 

2.1.2 Notwendigkeiten für Vergütung durch das EEG


 

Um als Offshore -  WEA anerkannt zu werden und den verlängerten Zeitraum mit erhöhter Vergütung zu erhalten, muss die Anlage "in einer Entfernung von mindestens 3 Seemeilen gemessen von den zur Begrenzung der Hoheitsgewässer dienenden Basislinien aus seewärts errichtet werden"[3].

 

2.2 Förderung regenerativer Energien in anderen Ländern


 

Da nicht nur Deutschland als Markt für Windkraftanlagen existiert, wird in diesem Abschnitt auf Förderung von regenerativen Energien, speziell Offshore -  Windenergie, in Spanien und Großbritannien eingegangen.

 

2.2.1 Vergütung in Spanien


 

Spanien vergütet regenerativ erzeugten Strom, ähnlich wie Deutschland, über einen fixen Rücknahmetarif mit Abnahmeverpflichtung durch die Netzbetreiber. Das Gesetz ist seit dem 01.01.1999 in Kraft und verspricht einen, sich jährlichen anpassenden Endabnahmepreis von Windstrom, der 88,5 % des Endverbraucherpreises beträgt.[4] 1999 lag die Vergütung somit bei 11,05 Pts./kWh (0,067 Euro) und 2000 bei 10,42 Pts./kWh (0,063 Euro).

 

Spanien unterscheidet, im Gegensatz zum EEG, in seinem Gesetz nicht zwischen Onshore und Offshore produziertem Windstrom.

 

2.2.2 Vergütung in Großbritannien


 

Das Vergütungssystem in Großbritannien unterscheidet sich drastisch von dem deutschen oder spanischen. Hier wird ein sogenanntes Ausschreibungssystem oder Quotensystem angewendet. Der Staat vergibt ein festgelegtes Kontingent zur Stromerzeugung aus Windenergie an die günstigsten Anbieter:

 

Die NFFO (Non Fossil Fuel Obligation) wurde erstmals im April 1994 ausgeschrieben und beginnt mit der Ankündigung zur Vergabe von Abnahmeverträgen, wobei die zur Teilnahme berechtigten Technologien ausgeschrieben werden. Die Angebote müssen den vorläufigen Preis und die Nettokapazität (MW) der Projekte enthalten, wobei die Bieter die Verfügbarkeit nachzuweisen haben. Nach einer Prüfung der technischen, ökonomisch-kommerziellen und rechtlichen Aspekte durch die britische Energiebehörde (Office of Electricity Regulation), geben alle verbleibenden Projekte ihr endgültiges Angebot ab. Die Verwaltung wählt den billigsten Anbieter aus und vergibt Verträge mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahre.

 

Eine Differenzierung zwischen Off- und Onshore -  Windenergie ist grundsätzlich also problemlos möglich, da es möglich ist  entweder  für den Bereich Offshore oder Onshore auszuschreiben.  Eine wirtschaftliche Planung ist hier sehr schwierig, denn es herrscht ein immenser Druck die Kosten niedrig, bzw. die Erträge hoch zu halten. Somit können nur Projekte in Gebieten verwirklicht werden, die besonders ertragreich sind und andere Projekte, in Gebieten die ebenfalls wirtschaftlich sinnvoll nutzbar wären, werden nicht verwirklicht. Zudem ist eine maximale Vertragsdauer von 15 Jahren bei einer minimalen Planungsdauer von 20 Jahren für eine Offshore -  WEA nicht sinnvoll. Die Anbieter von Offshore -  Windenergie müssen ihre Kostenpläne anhand einer Investitionsplanung von 15 Jahren erstellen, in der Hoffnung, dann eventuell einen weiteren Vergütungsvertrag für die Restlaufzeit zu erhalten. Doch hiervon kann ob der Tatsache, dass sich die Kosten aufgrund der fortschreitenden Technik reduzieren werden, kaum ausgegangen werden, zumal spätere Anbieter niedrigere Angebote abgeben werden können.

 

2.2.3 Vergleich der Vergütungsmethoden


 

Ein Vergleich der installierten WEA - Leistung in Deutschland, Spanien, Großbritannien und Frankreich zeigt den unterschiedlichen Effekt der Festpreisvergütung gegenüber dem System der Quotenregelung deutlich:

 

Abbildung 1 : Installierte WEA - Leistung 1998/99 in verschiedenen EU-Ländern[5]

 

 

In den vier betrachteten Ländern, die eine ähnliche Größe und Wirtschaftsleitung aufweisen, wurden nur in Deutschland und Spanien beachtenswerte Größenordnungen installiert. Die installierte Leistung in Großbritannien und vor allem Frankreich fällt dagegen bescheiden aus.

 

Durch die Erfolge des deutschen und spanischen Vergütungssystems ist die Sicherheit erkennbar, die den Investoren durch feste Vergütungen gewährleistet wird. Projekte sind dadurch wirtschaftlich abwäg- und planbar. Bei einer Quotenregelung muss immer davon ausgegangen werden, dass ein Projekt nicht über die Planungsphase hinaus kommt und sämtliche bis dato eingesetzten Mittel verloren sind.

 

2.3 Sicherheit der Fördergesetze


 

Die oben genannten Gesetze über besondere Behandlung von regenerativen Energien und speziellen Vergütungssätze für die Erzeugung grünen Stroms gelten zur Zeit, doch ist mit einem Fortbestehen über die nächsten Jahre und Jahrzehnte zu rechnen? Schließlich wäre eine Beendigung des EEG für die Betreiber von WEA in Deutschland eine finanzielle Katastrophe, da sie den erzeugten Strom dann innerhalb des unregulierten Marktes anbieten und weitaus geringere Erträge erhalten würden. Im nachfolgenden wird zuerst die Position der EU zur regenerativen Energienutzung bzw. Offshore-Windkraft, danach die deutsche dargelegt.

 

2.3.1 Position der EU


 

Die EU hat in ihren Vertrag über die Europäische Union in Artikel 2 „ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität"[6] beschlossen. Weiter heißt es in Artikel 6 "Die Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung der genannten Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen...

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