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Qualitätssichernde Auflagen im Gesundheitswesen

Am Beispiel des nationalen Expertenstandards Dekubitusprophylaxe in der Pflege

AutorMartin Schlie
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl30 Seiten
ISBN9783656445036
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis16,99 EUR
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich VWL - Gesundheitsökonomie, Note: 1,3, APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft in Bremen, Veranstaltung: Versorgungsmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Evidenzbasierung im deutschen Gesundheitswesen gewinnt im Rahmen der Qualitätsdiskussion immer mehr an Bedeutung. Evidenzbasierung bedeutet, dass die Heilberufe und Heilhilfsberufe den aktuellen Stand der Wissenschaft in die Praxis integrieren und dementsprechend handeln. Begründet wird dieses durch den § 135a Abs. 1 SGB V, der die Pflicht der Leistungserbringer, die Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und in der entsprechenden fachlichen Qualität zu erbringen, festschreibt. Dabei nehmen Leitlinien und Expertenstandards einen zunehmenden Stellenwert im Prozess der Leistungserstellung ein. Im pflegerischen Bereich werden seit 1999 durch das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) die nationalen Expertenstandards in der Pflege herausgegeben, die die Professionalisierung und Evidenzbasierung im deutschen Gesundheitssystem vorantreiben. Die medizinische Profession sichert die Qualität durch das Herausgeben und Anwenden von Leitlinien, die den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis für die Medizin abbilden. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) koordiniert seit 1995 die einzelnen Fachgesellschaften und die Publikation der einzelnen Leitlinien. Durch die Erweiterung des SGB XI um den § 113a durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) aus dem 2008 gerät das Thema 'Expertenstandards in der Pflege' vermehrt in den Fokus. In der Pflegeversicherung müssen nach § 113a SGB XI verbindliche Pflege-Qualitätsstandards festgelegt werden, die für alle Vertragsparteien im Rahmen des SGB XI verbindlich sind. Entsprechend der gesetzlichen Festschreibung ändert sich die Qualitätssicherung in der Pflege. Die Expertenstandards werden, nicht wie bisher vom DNQP entwickelt, sondern von Vertragsparteien nach § 113 SGB XI beauftragt, entwickelt und (modellhaft) implementiert. Entsprechend ist eine Vereinbarung nach § 113a Abs. 2 Satz 2 SGB XI über die Verfahrensordnung zur Entwicklung von Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung in der Pflege vom 30.03.2009 zwischen den genannten Vertragsparteien nach § 113 SGB XI im Vorfeld durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 10.03.2009 genehmigt worden. Ziel dieser Arbeit ist es, anhand einer Literaturanalyse aufzuzeigen, inwieweit von einer sektorenübergreifenden Pflicht zur Einführung der Expertenstandards am Beispiel des Nationalen Expertenstandards Dekubitusprophylaxe in der Pflege gesprochen werden kann.

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