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Das neue Unternehmensteuerrecht

Richtig beraten nach der Unternehmensteuerreform 2008

AutorBernd Schult, Ines Otte, Siegfried Glutsch
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl215 Seiten
ISBN9783834995780
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis42,99 EUR
Die Unternehmenssteuerreform führte zu tiefgreifenden Änderungen im Steuerrecht. Das Werk erläutert alle Änderungen der Reform und gibt wertvolle Gestaltungsempfehlungen für eine steueroptimale Beratung.


Steuerberater und Rechtanwalt Bernd Schult ist Partner bei der RöverBrönner KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Berlin und ein langjährig erfahrener Experte auf dem Gebiet des Unternehmensteuerrechts. Steuerberater und Rechtsanwalt Siegfried Glutsch ist erfahrener Praktiker im Bereich M&A, Venture Capital sowie im internationalen Steuer- und Konzernrecht. Rechtsanwältin Ines Otte setzt Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht sowie im Bereich Unternehmensbesteuerung.

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Leseprobe
§ 7 Die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung (S. 90-91)

Durch § 34a EStG n. F. wird eine Begünstigung für die Reinvestition von erwirtschafteten Gewinnen bei Einzel- und Mitunternehmern eingeführt. Diese Steuerpflichtigen erhalten auf Antrag einen Liquiditätsvorteil durch die ermäßigte Besteuerung im Unternehmen belassener Gewinne. Es handelt sich dabei um ein Wahlrecht, das es dem Steuerpflichtigen überlässt, die Begünstigung in Anspruch zu nehmen oder darauf zu verzichten. Nach der neuen so genannten „Thesaurierungsbegünstigung“ unterliegt der Anteil des Gewinns aus einem Betrieb oder einem Mitunternehmeranteil, den der Steuerpflichtige im Wirtschaftsjahr nicht entnimmt, auf Antrag nicht mehr dem (i. d. R. höheren) persönlichen progressiven Steuersatz des Steuerpflichtigen, sondern einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags. Bei späterer Entnahme kommt es jedoch zu einer Nachversteuerung mit 25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags. Die Regelung betrifft ausschließlich Gewinneinkünfte (d. h. Einkünfte aus Landund Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit).

Ziel der Regelung ist es, für nicht entnommene Gewinne von Einzel- oder Mitunternehmern eine vergleichbare tarifliche Belastung wie für das Einkommen von Kapitalgesellschaften herbeizuführen. Darüber hinaus sollen die Eigenkapitalquoten von Personenunternehmen dadurch gestärkt werden, dass der Verzicht auf die Entnahme und private Verwendung von Gewinnen steuerlich begünstigt wird. Der Gesetzgeber erwartet, dass das die Investitionsmöglichkeiten von Personenunternehmen verbessert.

Die Thesaurierungsbegünstigung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden (§ 52 Abs. 48 EStG n. F.). Bei abweichendem Wirtschaftsjahr kann die Thesaurierungsbegünstigung schon für das Wirtschaftsjahr 2007/08 angewandt werden.

A. Bisherige Rechtslage und Ziele der Neuregelung

I. Bisherige Rechtslage


Bislang wurden Gewinne von Einzel- und Mitunternehmern unabhängig von Entnahme oder Reinvestition im Jahr ihrer Erwirtschaftung nach den persönlichen Merkmalen des einzelnen Unternehmers (progressiver Einkommensteuer-Tarif) der Besteuerung unterworfen. Insbesondere bei Personengesellschaften spielte es bisher – anders als bei Kapitalgesellschaften – keine Rolle, ob die von der Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne im Betriebsvermögen verblieben. Der Grund hierfür liegt in dem für Personengesellschaften geltenden Transparenzprinzip, wonach das im Rahmen der Tätigkeit einer Personengesellschaft erzielte Einkommen nicht als Einkommen der Gesellschaft selbst, sondern als unmittelbar von dem einzelnen Gesellschafter als Mitunternehmer (natürliche Person) erzieltes Einkommen angesehen und direkt bei diesem versteuert wird. Bei Kapitalgesellschaften kommt demgegenüber das Trennungsprinzip zur Anwendung. Danach werden Kapitalgesellschaften als eigenständige Steuersubjekte behandelt, die ihr Einkommen selbst zu versteuern haben. Den Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften werden dann nur die Ausschüttungsbeträge (Dividenden) direkt zugerechnet. Hier kommt es zu einer zweimaligen Besteuerung, zuerst bei Gewinnerzielung auf Ebene der Gesellschaft und dann bei Ausschüttung auf Ebene der Gesellschafter (Klassisches Körperschaftsteuersystem). Um dabei eine wirtschaftliche Doppelbelastung zu vermeiden, wurde das klassische System durch das so genannte „Halbeinkünfteverfahren“ abgemildert.

Nach diesem bis Ende 2008 geltenden Halbeinkünfteverfahren wurde zunächst das Einkommen der Körperschaft mit einer definitiven Körperschaftsteuer von 25 % belastet (§ 23 Abs. 1 KStG a. F.) und dann die Hälfte des Ausschüttungsbetrages (§ 3 Nr. 40 EStG a. F.) beim Gesellschafter mit dessen persönlichem Steuersatz besteuert. Das hat dazu geführt, dass die Einbehaltung von Gewinnen bei Kapitalgesellschaften steuerlich günstiger ist als die Ausschüttung. Daran hat sich durch die Unternehmensteuerreform im Prinzip nichts geändert. Das Halbeinkünfteverfahren wurde aber für Beteiligungen, die im Betriebsvermögen gehalten werden, durch ein Teileinkünfteverfahren ersetzt, wonach der Anteilseigner künftig 60 % des Ausschüttungsbetrages individuell zu versteuern hat (§ 3 Nr. 40 EStG n. F.).
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht6
Abkürzungsverzeichnis13
Literaturverzeichnis16
Bearbeiterverzeichnis24
§ 1 Einführung25
A. Eine kleine Steuergeschichte der Großen Koalition25
B. Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 im System der Änderungen28
§ 2 Die Unternehmensteuerreform 200832
A. Die Vorgeschichte32
B. Der Inhalt der Unternehmensteuerreform 2008 im Überblick35
§ 3 Senkung der Steuersätze46
A. Körperschaftsteuer und Einkommensteuer46
B. Gewerbesteuer und Gewerbesteueranrechnung47
C. Auswirkungen der Senkung der Steuersätze54
§ 4 Die Abgeltungsteuer56
A. Hintergrund der Abgeltungsteuer56
B. Die Grundstruktur der Abgeltungsteuer58
C. Einzelaspekte zur Abgeltungsteuer65
§ 5 Neuregelungen zur Abschreibung71
A. Neuregelungen zur Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter71
B. Abschaffung der degressiven Abschreibung77
§ 6 Änderungen bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen in den §§ 8, 9 GewStG79
A. Überblick und Vergleich79
B. Die Hinzurechnung von Finanzierungskosten81
C. Die Erhöhung der Mindestbeteiligungsquote für das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg, § 9 Nr. 2a, 7, 8 GewStG86
D. Zeitliche Anwendung87
§ 7 Die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung88
A. Bisherige Rechtslage und Ziele der Neuregelung88
B. Funktionsweise der neuen Thesaurierungsbegünstigung91
C. Ausgewählte Probleme110
D. Gestaltungsüberlegungen116
E. Zusammenfassende Einschätzung117
§ 8 Die Zinsschranke, § 4h EStG und § 8a KStG119
A. Allgemeine Wirkungsweise der Zinsschranke119
B. Die Wirkungsweise der Zinsschranke121
C. Ausnahmen von der Zinsschranke131
D. Rechtsformspezifische Besonderheiten der Zinsschranke166
E. Zeitlicher Anwendungsbereich des § 4h EStG und des § 8a KStG n. F.195
§ 9 Investionsanreize für kleinere Unternehmen196
A. Investionsabzugsbetrag196
B. Sonderabschreibungen211
§ 10 Neuregelungen zum Verlustabzug bei Körperschaften215
A. Vorbemerkung215
B. Bisherige Regelung des § 8 Abs. 4 KStG a. F.216
C. Künftige Regelung des § 8c KStG220
D. Ausblick231
Stichwortverzeichnis233

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