IDemografie und Demokratie
Die Debatten um unsere demografische Gegenwart und Zukunft produzieren schrille Töne. Fatalistische Lust am Untergang und herablassende Beschwichtigungen wechseln einander ab. Doch Niedergangsszenarien und Beruhigungsformeln verdecken eine zentrale Frage: Gefährdet die demografische Entwicklung unsere Demokratie?
Nur auf den ersten Blick erscheint das Verhältnis von Demografie und Demokratie problemlos. Sicherlich können sich die 70 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die voraussichtlich 2050 in der Bundesrepublik leben werden,1 ebenso demokratisch selbst bestimmen wie die 80 Millionen Menschen, die gegenwärtig in Deutschland leben. Doch diese vordergründige Rechnung verkennt entscheidende Aspekte des politischen Spannungsverhältnisses, in das Demografie und Demokratie aufgrund der Bevölkerungsentwicklung geraten sind. Sie reduziert das Verständnis von Demokratie auf Abstimmungen, bei denen es nicht darauf ankommen kann, ob sie von 10 Millionen Menschen mehr oder weniger in Anspruch genommen werden. Das Demokratieverständnis, das sich seit 1949 in der Bundesrepublik entwickelt hat, ist jedoch komplexer. Es geht nicht in der verfassungsrechtlichen Regelung auf, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgehe und von diesem in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt werde. Vielmehr hat sich im politischen Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger das Demokratieprinzip mit der Entwicklung des Sozialstaates zum Wohlfahrtsstaat verbunden. »Hartz IV« wird nicht nur als sozial ungerecht, sondern auch als undemokratisch, als Ausschluss von der sozialen und politischen Teilhabe am demokratischen Wohlfahrtsstaat empfunden. Insofern reflektiert die oft zitierte Charakterisierung der Bundesrepublik als »sozialer Rechtsstaat« zwar die historische Entwicklung Deutschlands: Das Deutsche Reich von 1871 hatte auf die politische Legitimation durch Rechtsstaatlichkeit und Sozialversicherung gesetzt, also auf ein Legitimationskonzept, in dem die gesellschaftliche Demokratisierung unterentwickelt blieb und das – auch aus diesem Grund – 1933 gescheitert ist.2 Die sozialpolitische Verfassung der Bundesrepublik lässt sich jedoch nicht (mehr) mit der Formel vom »sozialen Rechtsstaat« beschreiben. Die Bundesrepublik hat sich vielmehr mit ihrer Ausdifferenzierung als Wohlfahrtsstaat zu einer »sozialen Demokratie« entwickelt, deren Integration und Legitimation auf einer Verbindung von egalitärer demokratischer Freiheit und egalitärer sozialer Teilhabe beruht: Demokratische Freiheit und soziale Teilhabe garantieren Zusammenhalt und legitimieren die soziale Demokratie der Bundesrepublik.
Der Wohlfahrtsstaat hat in den westlichen Demokratien zwischen 1950 und 1970 sein »goldenes Zeitalter«3 erlebt. Schon in dieser Formulierung Eric Hobsbawms deutet sich an, dass in diesen beiden Jahrzehnten neue gesellschaftliche Erzählungen entstanden sind. In der Bundesrepublik sind es die Jahre des »Wirtschaftswunders«, der »sozialen Marktwirtschaft«, der »Rentenreform 1957«, der Herstellung »einheitlicher Lebensverhältnisse«. Sie sind Ausdruck eines »neuen« wohlfahrtsstaatlichen Integrationsversprechens, das – nach dem traumatischen Scheitern der Weimarer Republik – den Erfolg des Grundgesetzes als zweiter demokratischer Verfassung in Deutschland sozialpolitisch gewährleistet hat. Doch gerade als zu Beginn der 1970er Jahre der Abschluss der »sozialen Realisation«4 des Wohlfahrtsstaates stolz verkündet wird, setzen die sozialen, politischen und ökonomischen Entwicklungen ein, die das »klassische« Integrationsversprechen des demokratischen Wohlfahrtsstaates wieder infrage stellen: der Wandel von der Industrie- über die Dienstleistungs- zur Wissensgesellschaft, der viele Bürgerinnen und Bürger aus der Arbeitswelt ausgeschlossen und zum Verfall ganzer Industrielandschaften geführt hat; die technische und sodann ökonomische Globalisierung, deren Wettbewerb den wohlfahrtsstaatlichen Legitimationszusammenhang von demokratischer Freiheit und sozialer Teilhabe provoziert;5 und eben auch der demografische Wandel, der mit sinkenden Geburtenziffern und steigender Lebenserwartung dem demokratischen Wohlfahrtsstaat das alterspyramidenförmige Bevölkerungswachstum als sozialpolitische Grundannahme entzieht.
Dieser demografische Strukturwandel, verstanden als das Zusammenspiel von Geburten und Sterbefällen sowie der Wanderungsbewegungen innerhalb des Landes und über Landesgrenzen hinweg, macht sich inzwischen nicht nur in den sozialen Sicherungssystemen bemerkbar. Er verändert die Generationen- und Familienbeziehungen, die Bedeutung von Alter und Bildung in der Arbeitswelt, den sozialen Raum von Städten, Regionen und Ländern, das Verständnis von Infrastrukturen, die Chancen einer effektiven Klimapolitik, die Wertbildung immobilen Eigentums. Die Sorge um die gesellschaftliche Alterung verbindet sich mit der Angst vor neuer sozialer Ungleichheit. Sie verunsichert die politische Mitte. Bürgerinnen und Bürger stellen fest, dass die staatliche »Vorsorgemaschine«6 nicht mehr geräuschlos und flächendeckend funktioniert. Die Reaktionen hierauf sind unterschiedlicher, wie sie nicht sein könnten. Die einen ignorieren die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Veränderungen: Der demografische Wandel findet nicht oder jedenfalls woanders statt. Die anderen verfallen einem »demographischen Fatalismus«,7 dessen gesellschaftliche Niedergangsszenarien durch die Bilder perforierender Städte und verlassener Regionen geprägt werden. Zeitgleich tragen Einwanderungsdebatten oftmals populistische Züge, die Ressentiments und Statusängste zum Klingen bringen. Eine demografische Schubkraftumkehr und damit eine Abmilderung der Wohlstandskonflikte durch verstärkte Zuwanderung sind freilich unter den gegebenen politischen Verhältnissen ohnehin nicht zu erwarten. Die Einwanderungswellen der vergangenen fünfzig Jahre haben unsere Gesellschaft politisch wie wirtschaftlich pluraler und sozialkulturell vielgestaltiger werden lassen. Sie haben den Bevölkerungsrückgang abmildern können, keinesfalls haben sie ihn in relevantem Maße gebremst. Die zentralen verfassungs-, infra- und wohlfahrtsstrukturellen Probleme, die der demografische Wandel in demokratischen Gesellschaften auslöst, können nicht über die Steuerung von Zuwanderung gelöst werden. Migrationsfragen sind nach unserer Auffassung in erster Linie Bürgerrechts-, Emanzipations- und Partizipationsfragen, die selbstverständlich Aspekte der Alterung und Schrumpfung der Gesellschaft berühren, aber nicht bestimmen. Daher konzentrieren wir uns im Folgenden vor allen Dingen auf die gesellschaftlichen Konsequenzen, die sich in demografischer Hinsicht aus steter Schrumpfung und anhaltender Alterung ergeben.
Dabei lassen wir uns von der zentralen Frage leiten, in welcher Weise der demokratische Wohlfahrtsstaat auf die »Wohlstandskonflikte«8 reagieren muss, die mit dem demografischen Wandel einhergehen. Für die Lösung dieser Konflikte genügt es nicht, schlicht die demografische Grundannahme des Wohlfahrtsstaates zu ändern, also etwa an die Stelle des kolportierten Diktums Konrad Adenauers – »Kinder haben die Leute immer« – Karl Otto Hondrichs »neue« demografische Formel »Weniger sind mehr« zu setzen und auf diese Weise den Geburtenrückgang zum »Glücksfall für unsere Gesellschaft« zu stilisieren.9 Ein solcher Paradigmenwechsel unterstellt, dass die wohlfahrtsstaatlichen Strukturen, die sich aufgrund einer zumindest stabilen, wenn nicht gar ständig wachsenden Bevölkerung gebildet haben, in einer schrumpfenden Gesellschaft sogar noch effektiver ausgelebt werden können. Massenarbeitslosigkeit sei – so ein populäres Argument – in der schrumpfenden Gesellschaft kein Problem mehr, weil dann jede Bürgerin und jeder Bürger aufgrund des Bevölkerungsrückgangs einen Arbeitsplatz finde. Doch Argumentationen wie diese sind demografische Autosuggestionen. Einerseits überschätzen sie den demografischen Faktor für die gesellschaftliche Entwicklung, indem die Beantwortung komplexer Arbeitsmarktfragen auf den demografischen Kurzschluss reduziert wird, die Bevölkerungsschrumpfung führe gleichsam »automatisch« zu einem Rückgang der Massenarbeitslosigkeit. Andererseits unterschätzen sie den demografischen Faktor, weil sie gar nicht in Betracht ziehen, dass die Bevölkerungsentwicklung die Bedingungen des Arbeitsmarkts insgesamt so verändern könnte, dass vollkommen neue soziale Friktionen und Ungleichheiten die Arbeitswelt von morgen prägen: die Verschlechterung von Bildungschancen, der Mangel an Fachkräften sowie der Kollaps von regionalen Arbeitsmärkten sind drei Stichwörter für einen nicht nur, aber auch demografisch verursachten Wandel unserer Arbeitswelt, in der Massenarbeitslosigkeit keineswegs ausgeschlossen erscheint.
Ein rationaler Ansatz für die Annahme der demografischen Herausforderung des demokratischen Wohlfahrtsstaates liegt darin, die mit dem Bevölkerungsrückgang verbundenen Wohlstandskonflikte erstens sichtbar zu machen,...