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Der Einfluss der EU auf das deutsche Berufsbildungssystem: Lebenslanges Lernen, EQR und ECVET

AutorThomas Lauszus
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl52 Seiten
ISBN9783863417048
FormatPDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Seit dem Gipfel von Lissabon im März 2000 ist Bewegung in die europäische Berufsbildungspolitik gekommen. Europa sollte sich bis 2010 zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt entwickeln. Zur Erreichung der festgesetzten Ziele existiert eine Vielzahl an europäischen und nationalen Maßnahmen. Das lebenslange Lernen gilt dabei als Kernstrategie, um die Beschäftigungsfähigkeit des Einzelnen und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit Europas sicherzustellen. Zudem sollen Qualifikationen transparent und vergleichbar gemacht, und die Mobilität im Bildungs- und Beschäftigungssystem gefördert werden. Durch die verstärkte Zusammenarbeit der einzelnen Länder ist die europäische Bildungspolitik weitaus komplexer geworden. Die EU nimmt dabei zunehmend die Rolle des Initiators und Koordinators ein. Das Verständnis für europäische Beschlüsse und Maßnahmen ist demnach die Voraussetzung dafür, nationale Entwicklungen richtig einschätzen und bewerten zu können. Denn aus den europäischen Initiativen ergeben sich auf nationalstaatlicher Ebene enorme Investitionen und ein grundlegender Reformbedarf. Die in Lissabon gesteckten Ziele waren Anlass für zahlreiche Debatten auf europäischer und nationaler Ebene. Im Jahre 2010 muss man feststellen, dass sie zwar nicht erreicht wurden, aber der Grundstein für die weitere Modernisierung gelegt ist. Die neue Strategie Europa 2020 für Beschäftigung und Wachstum soll daran anschließen. Diese Arbeit soll einen Überblick über die europäischen Strategien und Instrumente für den Bereich der beruflichen Bildung geben.

Thomas Lauszus, geboren 1983 in Karl-Marx-Stadt, jetzt Chemnitz, ist Zeitsoldat bei der Bundeswehr und studierte Bildungs- und Erziehungswissenschaften mit den Schwerpunkten Berufliche Bildung und Beratungspsychologie an der Helmut-Schmidt-Universität in

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 3, Europäische Bildungspolitik: Das Ziel europäischer Bildungspolitik ist es, den europäischen Wirtschaftsraum international wettbewerbsfähiger zu machen. Globalisierung und Internationalisierung wirken dabei direkt auf politische Strategien und gesellschaftliche Prozesse. Mit der EU existiert eine supranationale Organisation, die auf die politischen Entscheidungen der einzelnen Länder einen gewissen Zwang ausübt. Die konkrete Umsetzung von politischen Strategien wird als Prozess des Politiktransfers verstanden. Die politische Einflussnahme im Bereich der Bildungspolitik umfasst aber nicht nur rechtliche Instrumente, sondern auch politische 'Überzeugungskraft, die Suche nach Befürwortern oder die schlichte Offenheit von Regierungen bzw. Politikern gegenüber Neuerungen' (Bohlinger 2007, S. 9). Im Folgenden sollen die Entwicklungen, Strategien und die zur Umsetzung angedachten Instrumente näher beschrieben werden. 3.1, Die Europäische Union als bildungspolitischer Akteur: Im Jahre 1992 entstand die Europäische Union mit Unterzeichnung des Maastrichter Vertrages und erlangte damit den politischen Vertretungsanspruch für ganz Europa. Durch das Zusammenspiel von nationalen und supranationalen Akteuren muss die EU stets die Interessen einzelner Nationen mit dem gesamteuropäischen Interesse abwägen. Durch das Harmonisierungsverbot kann die EU bildungspolitische Aktivitäten nur in einem begrenzten Rahmen vollziehen, weil ihr keine legislatorischen Instrumente zur Verfügung stehen. 'Das Harmonisierungsverbot meint den Ausschluss jeglicher Harmonisierung in Bezug auf die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsländer' (Ohidy 2009, S. 66). Allgemein gesehen, brauchen europäische Rechtsakte keinen nationalen Umsetzungsakt mehr. Sollten die Rechte mit den nationalstaatlichen Rechten kollidieren, so hat das Europarecht Anwendungsvorrang, weil es hierarchisch höher verordnet ist. In Deutschland liegt die letzte Entscheidung dennoch beim Bundesverfassungsgericht, wenn das Europarecht dem deutschen Recht entgegen steht (vgl. ebd.). Obwohl die EU keine eigenen bildungspolitischen Befugnisse in sich vereint, kann dennoch ein zunehmender Einfluss auf die einzelnen Bildungspolitiken der Mitgliedsstaaten beobachtet werden. Durch finanzielle Mittel, wie den Europäischen Sozialfond, der nur gewährt wird, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, kann die EU indirekt Einfluss nehmen, da die Länder ihre nationalen bildungspolitischen Entwürfe an internationale Vorgaben anpassen müssen (vgl. ebd., S. 67). Außerdem übt die EU einen Druck durch internationale Vergleichsstudien, Bildungsberichte und die Offene Koordinierungsmethode (OMC) aus. Die hierarchische Darstellung der Ergebnisse der Leistungsvergleichsstudien erzeugt einen gewissen Anpassungsdruck, da sie den Erfolgen oder Missständen besonderen Nachdruck verleihen. Die Offene Koordinierungsmethode soll die Bildungspraxis der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU respektieren und einen Vergleich ermöglichen, um eigene Stärken und Schwächen erkennen zu können. Die Methode an sich baut auf insgesamt 4 Elemente (vgl. Ohidy 2009, S. 83): Zunächst sollen gemeinsame politische Leitlinien formuliert werden. Die Nationen verpflichten sich dazu, einen konkreten Plan von Aktionen zu entwickeln. Diese werden dann innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zusammen bewertet und jedes Land muss Indikatoren und Benchmarks erarbeiten, um die Umsetzung der politischen Ziele kontrollieren zu können. Somit koordiniert und steuert die EU selbst in dem sensiblen Politikbereich der Bildungspolitik, ohne die Mitgliedsstaaten in ihrer Souveränität zu beschränken. 'Das permanente gemeinsame Monitoring und die gemeinsame Verpflichtung mit anderen Staaten [...] bewirken, dass die einzelnen Staaten sich an das gesteckte Ziel annähern' (ebd., S. 68). Weiterhin gibt es Aktivitäten der EU, die symbolischen Charakter haben und als Appell zu verstehen sind. Hierunter fällt zum Beispiel das Ausrufen des Jahres lebensbegleitenden Lernens 1996. An der Ausarbeitung bildungspolitischer Konzepte der EU sind vor allem vier Organe beteiligt: der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission. Der Europäische Rat, der sich aus den Staats- und Regierungschefs der einzelnen Länder zusammensetzt, fungiert dabei als Impulsgeber und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen fest. Er 'verabschiedet also allgemeine Leitlinien' (ebd., S. 70). Der Rat der Europäischen Union bildet zusammen mit dem Europäischen Parlament das zentrale Entscheidungsorgan. Und die Europäische Kommission besitzt mehrere Funktionen: 'Sie ist an der Legislative insofern beteiligt, als sie über Initiativrecht verfügt und dem Rat sowie dem Europäischen Parlament Gesetzesakte vorschlägt, die diese wiederum beschließen. Im Bereich der Exekutive werden von der Kommission verbindliche Durchführungsbeschlüsse getroffen. Schließlich wacht sie als so genannte Hüterin der Verträge über die Anwendung des Vertragsrechtes und leitet bei Verstößen entsprechende Schritte ein' (Schemmann 2007, S. 108).
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