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Der internationale Menschenrechtsschutz vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen und seine Sicherstellung durch Recht und Praxis der Weltbank.

AutorStefanie Ricarda Roos
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2007
ReiheSchriften zum Völkerrecht 173
Seitenanzahl478 Seiten
ISBN9783428524945
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit genießen seit einigen Jahren einen hohen Stellenwert auf der politischen und rechtlichen Agenda. Stefanie Ricarda Roos bringt diese zwei Bereiche unter dem Blickwinkel entwicklungsbedingter Zwangsumsiedlungen nun aus völkerrechtlicher Sicht zusammen. Sie analysiert den internationalen Menschenrechtsschutz einerseits und das Entwicklungs- und Wirtschaftsvölkerrecht andererseits in ihren Interdependenzen und nimmt sich dabei dem Recht und der Praxis einer weltweit in der Entwicklungshilfe tätigen internationalen Finanzinstitution, der Weltbank, an. Ausgangspunkt ihrer Untersuchung ist, dass Menschenrechte als Querschnittsthema in allen Bereichen des Völkerrechts - also auch des Entwicklungs- und Wirtschaftsvölkerrechts - Beachtung finden müssen. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reihe von Völkerrechtsnormen einen individual- wie kollektivrechtlichen Menschenrechtsschutz vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen bieten. Ihre Untersuchung zeigt, dass die Weltbank einen wichtigen Beitrag dazu leistet, diese Menschenrechtsgarantien operabel zu machen und dadurch zu sichern. Abschließend erörtert sie, ob die Weltbank völkerrechtlich zu einer projektbezogenen Menschenrechtskonditionalisierung verpflichtet ist.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis24
Einleitung28
A. Problemstellung28
B. Der Gegenstand der Untersuchung: "entwicklungsbedingte Zwangsumsiedlungen"31
I. Das Begriffsmerkmal "Umsiedlung"32
II. Das Begriffsmerkmal "entwicklungsbedingt" bzw. "zu Entwicklungszwecken"34
III. Das Begriffsmerkmal "zwangsweise"35
IV. Zwangsentfernung37
C. Der Gang und die Methodik der Untersuchung38
Erster Teil: Die völkerrechtlichen Grundlagen des internationalen Menschenrechtsschutzes vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen44
Erstes Kapitel: Der allgemeine Menschenrechtsschutz vor zwangsweisen Entfernungen von Personen aus ihren Wohnstätten, von ihrem Grund und Boden und aus ihrem Siedlungsgebiet44
A. Der normative Schutz eines menschenrechtlichen Bleiberechts45
I. Die völkervertragliche Gewährleistung eines menschenrechtlichen Bleiberechts45
1. Das menschenrechtliche Bleiberecht als Gewährleistung des internationalen Grundrechts auf Wohnsitzfreiheit46
a) Die materiellrechtliche Gewährleistung der Wohnsitzfreiheit im universellen Menschenrechtssystem: Art. 12 IPBPR47
aa) Der Schutzbereich der Wohnsitzfreiheit des Art. 12 Abs. 1 IPBPR48
(1) Der sachliche Schutzbereich: die Gewährleistung eines Bleiberechts48
(a) Die grammatikalische und historische Auslegung des Art. 12 Abs. 1 IPBPR49
(b) Die teleologische Auslegung des Art. 12 Abs. 1 IPBPR50
(2) Der persönliche Schutzbereich: die Anwendbarkeit des Art. 12 Abs. 1 IPBPR auf Massenzwangsentfernungen51
(3) Die Interpretation des Art. 12 Abs. 1 IPBPR durch den
53
(a) Die Schutzbereichsbestimmung durch den UN-Menschenrechtsausschuss54
(b) Die Bedeutung der Allgemeinen Bemerkung
55
bb) Schlussbemerkung zum Bleiberecht des Art. 12 IPBPR56
b) Der Schutz der Wohnsitzfreiheit in der AEMR57
aa) Die Gewährleistung der Wohnsitzfreiheit in Art. 13 Abs. 1 AEMR57
bb) Die rechtliche Bindungswirkung der AEMR57
c) Der normative Schutz der Wohnsitzfreiheit in regionalen Menschenrechtsinstrumenten59
aa) Die materiellrechtliche Gewährleistung des Rechts auf freie Wahl des Wohnsitzes in der EMRK und ihren Zusatzprotokollen59
(1) Die Garantie der Wohnsitzfreiheit in Art. 2 Abs. 1 ZP 4 zur EMRK60
(2) Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
60
bb) Die materiellrechtliche Gewährleistung der Wohnsitzfreiheit in der AMRK63
(1) Die Garantie der Wohnsitzfreiheit in Art. 22 Abs. 1 AMRK64
(2) Die Auslegung der Art. 22 Abs. 1 AMRK und VIII AERPM durch die Vertragsorgane der AMRK66
(a) Der Bericht der Interamerikanischen Kommission
66
(b) Die Yanomami-Entscheidung der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (1985)67
(c) Schlussbemerkung zur materiellrechtlichen Gewährleistung der Wohnsitzfreiheit in AMRK und AERPM68
cc) Die materiellrechtliche Gewährleistung der Wohnsitzfreiheit in der Banjul-Charta: Art. 12 Abs. 1 Banjul-Charta68
d) Die Klärung von Inhalt und Reichweite der Wohnsitzfreiheit
69
aa) Die Guiding Principles on Internal Displacement70
bb) Die Berichte der UN-Sonderberichterstatter über die
73
cc) Die Erklärung der Internationalen Völkerrechtsgesellschaft über "International Law Principles on Internally Displaced Persons"
75
e) Die aktuelle Reichweite des Schutzes, den ein der Wohnsitzfreiheit
76
aa) Die Voraussetzung einer gesetzlichen Grundlage78
bb) Legitime Rechtfertigungsgründe für Eingriffe in das der Wohnsitzfreiheit immanente Bleiberecht81
cc) Die Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in das der Wohnsitzfreiheit immanente Bleiberecht83
dd) Die Interpretationsregel des Art. 47 IPBPR85
ee) Schlussbemerkung zu den Voraussetzungen eines rechtmäßigen Eingriffs in das der Wohnsitzfreiheit immanente Bleiberecht85
2. Das menschenrechtliche Bleiberecht als Gewährleistung des internationalen Grundrechts auf Achtung der Wohnung86
a) Die materiellrechtliche Gewährleistung des Rechts auf Achtung der Wohnung nach Art. 17 IPBPR87
aa) Der Schutzbereich des Art. 17 IPBPR88
bb) Der Gewährleistungsvorbehalt des Art. 17 IPBPR: "willkürlich" und "rechtswidrig"89
cc) Die durch Art. 17 IPBPR begründeten Verpflichtungen der Vertragsparteien91
b) Die materiellrechtliche Gewährleistung des Rechts auf Achtung der Wohnung nach Art. 8 EMRK91
aa) Die Jurisdiktion der Straßburger Spruchkörper zu Art. 8
92
bb) Die Jurisdiktion der Menschenrechtskammer für Bosnien-Herzegowina zu Art. 8 EMRK93
cc) Schlussbemerkung zur Gewährleistung eines Bleiberechts nach Art. 8 EMRK96
c) Die materiellrechtliche Gewährleistung des Rechts auf Achtung der Wohnung nach Art. 11 Abs. 2 AMRK96
d) Schlussbemerkung zur Gewährleistung eines menschenrechtlichen
97
3. Das Eigentumsrecht als Grundlage für ein menschenrechtliches Bleiberecht97
a) Die teleologische Bestimmung des Schutzgehalts des Eigentumsrechts99
b) Die Jurisdiktion der Straßburger Spruchkörper zum Eigentumsschutz nach Art. 1 ZP 1 zur EMRK100
c) Die Jurisdiktion des AGMR zu Art. 21 AMRK: das Urteil in der Sache Comunidad Mayagna (Sumo) Awas Tingni ./. Nicaragua101
d) Die Gewährleistungsschranken eines dem Eigentumsrecht immanenten Bleiberechts104
aa) Die allgemeinen Grenzen des Eigentumsrechts als "Garant" eines Bleiberechts105
bb) Die Eingriffsvoraussetzung einer gerechten Entschädigung106
4. Das menschenrechtliche Bleiberecht als Gewährleistung des Rechts auf angemessene Unterbringung109
a) "Erstgenerationsrechte" versus "Zweitgenerationsrechte": Charakter und Zielrichtung109
b) Die völkervertragliche Grundlage des Rechts auf angemessene Unterbringung111
aa) Die Gewährleistung des Rechts auf angemessene Unterbringung in Art. 11 Abs. 1 IPWSKR und sein Schutzgehalt112
(1) Das Recht auf angemessene Unterbringung des Art. 11 IPWSKR als Abwehrrecht113
(2) Die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 4 und 7 des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte114
(3) Stellungnahme zur Interpretation des Art. 11 Abs. 1 IPWSKR117
(a) Die Kategorisierung menschenrechtlicher Pflichten nach Asbjørn Eides Theorie119
(b) Die Reichweite des Rechts auf angemessene Unterbringung als Abwehrrecht121
bb) Die Gewährleistung des Rechts auf angemessene Unterbringung
123
5. Das Menschenrecht, nicht willkürlich zwangsweise entfernt zu werden, als Begleitrecht sonstiger internationaler Grundrechte125
6. Exkurs: Die völkervertragliche Gewährleistung eines "heimatrechtlichen" Bleiberechts: der individualrechtliche Aspekt126
a) Die völkerrechtliche Grundlage eines "Rechts auf die Heimat"127
b) "Heimat" im Rechtssinne: der Versuch einer Begriffsbestimmung129
c) Das "heimatrechtliche" Bleiberecht als Gewährleistung internationaler Wohnungsgrundrechte131
aa) "Heimatrechtliches" Bleiberecht versus aus dem Recht auf Achtung der Wohnung abgeleitetes Bleiberecht131
bb) "Heimatrechtliches" Bleiberecht versus aus der Wohnsitzfreiheit abgeleitetes Bleiberecht133
d) Das "heimatrechtliche" Bleiberecht als Gewährleistung sonstiger Menschenrechte134
e) Schlussbemerkung zur völkerrechtlichen Anerkennung eines "heimatrechtlichen" Bleiberechts135
II. Das menschenrechtliche Bleiberecht als Rechtssatz des Völkergewohnheitsrechts135
1. Die Voraussetzungen für die Entstehung eines Rechtssatzes des Völkergewohnheitsrechts136
a) Die Staatenpraxis bezüglich eines menschenrechtlichen Bleiberechts136
b) Die Rechtsüberzeugung bezüglich eines menschenrechtlichen Bleiberechts139
2. Die völkergewohnheitsrechtliche Anerkennung eines "heimatrechtlichen" Bleiberechts142
3. Schlussbemerkung zur völkergewohnheitsrechtlichen Anerkennung eines menschenrechtlichen Bleiberechts144
B. Zusammenfassung und Schlussfolgerung zur völkerrechtlichen Grundlage
145
Zweites Kapitel: Der besondere
147
A. Problemstellung: Die besondere Schutzbedürftigkeit traditionell bodenverwurzelter Minderheitengruppen148
B. Der besondere Menschenrechtsschutz indigener Völker vor entwicklungsbedingten
150
I. Die Umsiedlungsvorschrift des Art. 16 ILO-Übereinkommen 169151
1. Die Beschränkungsklausel des Art. 16 Abs. 2 ILO-Übereinkommen 169152
2. Art. 16 Abs. 4 und 5 ILO-Übereinkommen 169154
3. Art. 7 ILO-Übereinkommen 169: Selbstbestimmungs- und Partizipationsrechte156
II. Die faktische Schutzwirkung von ILO-Übereinkommen 169157
C. Der besondere kollektive Menschenrechtsschutz vor entwicklungsbedingten
160
I. Vorbemerkung: "Entwicklungsvölkermord", "kultureller Völkermord" und "Ethnozid" als Ergebnis entwicklungsbedingter Zwangsumsiedlungen
160
II. Das kollektive Menschenrecht auf physischen Fortbestand162
1. Das Völkermordverbot als Grundlage eines Gruppenmenschenrechts auf physischen Fortbestand162
2. Der Völkermordtatbestand164
a) Der objektive Völkermordtatbestand: die Völkermordhandlung (actus reus)165
b) Der subjektive Völkermordtatbestand: die Zerstörungsabsicht (mens rea)168
aa) Wissen und Voraussehbarkeit versus Wollen als entscheidende Merkmale der Völkermordabsicht169
bb) Die Bestimmung der Völkermordabsicht auf der Grundlage eines "rights-based-approach"171
3. Schlussbemerkungen zum Völkermordverbot als Schutznorm gegen entwicklungsbedingte Zwangsumsiedlungen174
a) Die praktische Relevanz der Qualifizierung einer entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlung als Völkermord174
b) "Entwicklungsvölkermord" als neue Rechtskategorie174
4. Exkurs: Zwangsumsiedlungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit176
III. Das kollektive Menschenrecht auf kulturellen Fortbestand178
1. Das Verbot des "kulturellen Völkermords" bzw. "Ethnozids" als Grundlage für ein Gruppenmenschenrecht auf kulturellen Fortbestand
178
a) Begriffsbestimmung179
b) Völkerrechtliche Grundlage eines Ethnozidverbotes180
aa) Das Ethnozidverbot als Bestandteil des Völkermordverbotes180
bb) Internationale Entwicklungen bezüglich der Kodifizierung eines "Ethnozidverbots"
184
(1) Der Entwurf einer Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker184
(2) Der Entwurf für eine "Amerikanische Erklärung über die Rechte indigener Völker"186
2. Die allgemeinen Menschenrechtsverträge als Grundlage eines besonderen Menschenrechts auf kulturellen Fortbestand187
a) Das Recht auf die Pflege des kulturellen Lebens einer Minderheit
188
aa) Der Schutzgehalt des Art. 27 IPBPR188
bb) Die Spruchpraxis des UN-Menschenrechtsausschusses zu
189
(1) Die Fälle B. Ominayak and members of the Lubicon
190
(2) Die Fälle B. Ominayak and members of the Lubicon
191
(a) Die Kriterien des Menschenrechtsausschusses zur Prüfung der Vereinbarkeit von Entwicklungsmaßnahmen mit Art. 27 IPBPR193
(b) Folgerungen für den Schutz, den Art. 27 IPBPR vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen bietet195
cc) Der persönliche Schutzbereich des Art. 27 IPBPR: Individual- versus Gruppenrecht196
dd) Schlussbemerkungen zur potenziellen und aktuellen
198
b) Die Gewährleistung des Rechts auf kulturellen Fortbestand in der EMRK199
3. Zusammenfassung zum besonderen menschenrechtlichen Schutz der kulturellen Integrität und Identität einer Minderheitengruppe201
D. Der besondere Menschenrechtsschutz vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen durch das Selbstbestimmungsrecht der Völker203
I. Rechtsnatur und -grundlage des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts203
II. Das Selbstbestimmungsrecht ratione materiae bzw. der Gewährleistungsgehalt
206
1. Das "Recht auf Heimat" als Gewährleistung des Rechts auf innere Selbstbestimmung206
2. Das Recht auf Eigenständigkeit und Existenz als Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechts208
3. Die wirtschaftsbezogenen Gewährleistungen des Selbstbestimmungsrechts209
a) Das Recht auf freie Gestaltung der wirtschaftlichen Entwicklung
209
b) Das Recht auf freie Verfügung über natürliche Reichtümer und Mittel213
III. Das Selbstbestimmungsrecht ratione personae214
1. Indigene und in Stämmen lebende Völker als Rechtsträger des Selbstbestimmungsrechts216
2. Ethnische, rassische und kulturelle Minderheiten als Rechtsträger des Selbstbestimmungsrechts219
IV. Schlussbetrachtungen zum Selbstbestimmungsrecht221
1. Potenzielle versus aktuelle Reichweite des Schutzbereichs eines selbstbestimmungsrechtlichen Abwehrrechts222
2. Die persönliche Reichweite des Selbstbestimmungsrechts222
3. Die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts223
E. Das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot als Schutznorm vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen224
F. Der besondere (gruppen)menschenrechtliche Schutz der aufnehmenden Bevölkerung vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen226
I. Der Schutz der aufnehmenden Bevölkerung vor Verdrängung und Unterwanderung227
1. Begriffsbestimmung227
2. Praktische Relevanz: die Quinghai-Komponente des westchinesischen Armutbekämpfungsprojekts228
3. Das Recht auf den Schutz der demographischen und kulturellen Integrität eines Siedlungsgebiets231
a) Das Recht auf die demographische und kulturelle Integrität
232
b) Das Recht auf die demographische und kulturelle Integrität eines
234
c) Das Recht auf die demographische und kulturelle Integrität des Wohnumfelds als Bestandteil kollektiver Menschenrechte235
aa) Das Selbstbestimmungsrecht235
bb) Sonstige (kollektive) Menschenrechte, die vor Veränderungen
236
cc) Das Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz Nationaler Minderheiten238
II. Schlussbemerkungen zum (gruppen)menschenrechtlichen Schutz der aufnehmenden Bevölkerung239
Drittes Kapitel: Die Sicherung des menschenrechtlichen Schutzes vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen durch Partizipationsrechte240
A. Die Bedeutung öffentlicher Beteiligung an Entwicklungsvorhaben für den Schutz und die Verwirklichung von Menschenrechten240
B. Die völkerrechtliche Grundlage entwicklungsbezogener Partizipationsrechte243
I. Die UN-Menschenrechtspakte von 1966 und regionale Menschenrechtskonventionen
243
II. Das "Recht auf Entwicklung" als Rechtsgrundlage eines "Rechts auf entwicklungsbezogene Partizipation"245
1. Die völkerrechtliche Anerkennung des "Rechts auf Entwicklung"246
2. Das „Recht auf entwicklungsbezogene Partizipation“ als eigenständiger
248
a) Die Einordnung des "Rechts auf Entwicklung" als unveräußerliches Menschenrecht248
b) Die Qualifizierung des Rechts auf entwicklungsbezogene
250
C. Der Gewährleistungsinhalt des "Rechts auf entwicklungsbezogene Partizipation"251
I. Konsultations- und Informationsrechte: the right to prior, timely and informed consultation252
II. Das Zustimmungsgebot: the requirement of prior, free, and informed consent253
III. Das Recht auf gemeinsames Handeln und das Versammlungsrecht256
IV. Zusammenfassung zum Recht auf entwicklungsbezogene Partizipation257
Viertes Kapitel: Die Grenzziehung zwischen völkerrechtmäßigen und völkerrechtswidrigen Zwangsumsiedlungen zu Entwicklungszwecken257
A. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Schranke menschenrechtsbeschränkender Zwangsumsiedlungen259
I. Die Geeignetheit eines Entwicklungsprojekts zur Entwicklungsförderung259
II. Die Notwendigkeit eines Entwicklungsprojekts mit Zwangsumsiedlungen260
III. Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne: das Kriterium der Angemessenheit und Zumutbarkeit261
1. Das Kriterium des "größeren Nutzen für die größere Anzahl von Menschen"
262
2. Die Interessenabwägung im Fall Noack et autres c. Allemagne265
B. Das Sonderproblem der "angemessenen" Entschädigung als notwendige Voraussetzung einer rechtmäßigen Zwangsumsiedlung268
C. Schlussbemerkung zur Rechtfertigung entwicklungsbedingter Zwangsumsiedlungen271
Zweiter Teil: Die Durchsetzung und Sicherung völkerrechtlich gewährleisteter Menschenrechte zum Schutz vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen
272
Erstes Kapitel: Die Menschenrechtsschutzverfahren universeller und regionaler Menschenrechtsabkommen und der Vereinten Nationen273
A. Der prozedurale Menschenrechtsschutz universeller Menschenrechtsverträge273
I. Die Durchsetzungsmechanismen des IPBPR273
1. Das Staatenberichtsverfahren des IPBPR273
2. Das Staatenbeschwerdeverfahren des IPBPR275
3. Das Individualbeschwerdeverfahren nach dem Fakultativprotokoll zum IPBPR275
II. Die Durchsetzungsmechanismen des IPWSKR276
III. Verfahren zur Durchsetzung der Gewährleistungen von ILO-Übereinkommen 169278
1. Das Berichterstattungsverfahren278
2. Das Klage- und Beschwerdeverfahren bezüglich der Durchführung eines ILO-Übereinkommens279
IV. Schlussfolgerungen aus der Analyse universeller Menschenrechtsschutzverfahren280
B. Die Menschenrechtsschutzverfahren regionaler Menschenrechtsverträge281
I. Das Rechtsschutzsystem der Europäischen Menschenrechtskonvention281
II. Das Rechtsschutzsystem der Amerikanischen Menschenrechtskonvention283
III. Das afrikanische Rechtsschutzsystem284
1. Das Kontrollsystem der Banjul-Charta284
2. Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker285
C. Abschließende Bewertung: Die Durchsetzungsschwäche des internationalen Menschenrechtsschutzes286
Zweites Kapitel: Die Sicherung von Menschenrechten zum Schutz vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen und ihren nachteiligen Folgen durch Recht und Praxis der Weltbank290
A. Vorbemerkungen290
I. Die Forderungen des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte290
II. Die Weltbank als Beispielsfall292
B. Die Safeguard Policies der Weltbank bezüglich unfreiwilliger Umsiedlungen294
I. Entstehungsgeschichte294
1. Die Umsiedlungsvorschriften: Vom Operational Manual Statement No. 2.33 zur Operational Policy und Bank Procedure 4.12 Involuntary Resettlement
295
2. Die Bankvorschriften über indigene Völker: Vom Operational
297
3. Die Umsiedlungsvorschriften anderer Finanz- und Entwicklungshilfeinstitutionen,
298
II. Der Anwendungsbereich der aktuellen Weltbankvorschrift über unfreiwillige Umsiedlungen302
1. Der persönliche Anwendungsbereich: "displaced persons"302
2. Der sachliche Anwendungsbereich303
III. Die wesentlichen Grundsätze von OP/BP 4.12 Involuntary Resettlement304
1. Der Grundsatz der Vermeidung unfreiwilliger Umsiedlungen304
2. Der Grundsatz der Konsultierung und Partizipation305
3. Die Sondervorschriften zum Schutz indigener Völker in der Umsiedlungs-Policy306
a) Der Grundsatz des Vorrangs landbasierter Umsiedlungsstrategien307
b) Konsultierungs- versus Zustimmungsgebot: Stellt die Umsiedlungs-Policy der IADB eine nachahmenswerte Vorschrift dar?309
4. Die Entschädigungsaspekte der Umsiedlungsvorschrift312
a) Die Behandlung formalrechtlich nicht geschützter Landrechte312
b) Das Prinzip der Wiederherstellung oder Verbesserung von Einkommensmöglichkeiten und das Land-für-Land-Entschädigungskonzept313
5. Schlussbemerkungen zu den Grundsätzen von OP/BP 4.12 Involuntary Resettlement314
IV. Rechtsnatur und -wirkung der Safeguard Policies318
1. Die Innenwirkung der Safeguard Policies: unverbindliche Richtschnuren oder rechtsverbindliche Schutzvorschriften?318
2. Die Außenwirkungen der Safeguard Policies320
V. Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung und Durchsetzung von Safeguard Policies322
1. Allgemeine bankinterne Überwachungsmechanismen322
2. Das Weltbank Inspection Panel324
a) Hintergrund und Entstehungsgeschichte324
aa) Das Sardar Sarovar-Projekt und seine Folgen: die erste unabhängige Überprüfung eines bankfinanzierten Projekts325
bb) Der Wapenhans-Bericht327
b) Die Funktionsweise des Inspection Panels: das Untersuchungsverfahren328
aa) Die Zulässigkeitsphase328
(1) Zuständigkeit ratione personae und ratione materiae328
(2) Die Schlüssigkeitsprüfung330
bb) Die Untersuchung in der Sache331
c) Die Folgen der Untersuchungen und Berichte des Inspection Panels332
d) Die Handhabung von Beschwerden durch das Inspection Panel335
aa) Der Umfang der Prüfungskompetenz des Inspection Panels: Lesotho und Tschad336
bb) Die Auslegung der Bankvorschriften im Lichte des völkerrechtlichen Menschenrechts338
cc) Die Auslegung der Umsiedlungsvorschriften durch das Inspection Panel340
(1) Der Inhalt von Konsultierungs- und Partizipationsrechten: India Ecodevelopment Project – Rajiv Ghandi (Nagarahole) National Park340
(2) Die Voraussetzungen für eine "freiwillige" Umsiedlung - China: Western Poverty Reduction Project (Quinghai Component)342
e) Abschließende Bemerkungen zum Inspection Panel344
VI. Schlussfolgerungen aus der Analyse der Safeguard Policies347
1. Die Menschenrechtsklausel von Operational Direcctive (OD) 4.20 Indigenous Peoples als Modellvorschrift?348
2. Die Menschenrechtsklausel von Operational Policy (OP) 4.01 Environmental Assessment als Modellvorschrift?350
C. Die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten der Weltbank hinsichtlich des Menschenrechtsschutzes352
I. Die Völkerrechtssubjektivität der Weltbank als Voraussetzung für völkerrechtliche Menschenrechtspflichten und -rechte353
1. Die Qualifizierung der Weltbank als Internationale Organisation353
2. Die allgemeine Völkerrechtsfähigkeit355
3. Die mandatsbegrenzte Völkerrechtsfähigkeit356
a) Der "verfassungsrechtliche" Organisationszweck der Weltbank nach Art. 1 IBRD/IDA-Abkommen357
b) Die Veränderung der Entwicklungsstrategien der Weltbank:
358
c) Die projektbezogene Menschenrechtssicherung als Aufgabe der
362
d) Das "Verbot politischer Betätigung" als verfassungsrechtliche Schranke einer Menschenrechtsverträglichkeitsprüfung?364
aa) Die grammatikalische Interpretation der Neutralitätsklausel365
bb) Die teleologische Interpretation der Neutralitätsklausel366
4. Zwischenergebnis367
II. Begründung der Menschenrechtspflichtigkeit der Weltbank-Entwicklungshilfe durch Völkerrechtsnormen außerhalb des Bankrechts368
1. Völkervertragsrechtlich begründete Menschenrechtspflichten der Weltbank368
a) Unmittelbare Bindungswirkung völkerrechtlicher Menschenrechtsverträge368
b) Abgeleitete Bindungswirkung völkerrechtlicher Menschenrechtsverträge: das Mitgliedsstaatenargument369
c) Die Menschenrechtspflichtigkeit der Weltbank aufgrund der
370
2. Völkergewohnheitsrechtlich begründete Menschenrechtspflichten der Weltbank371
D. Zusammenfassende Würdigung372
Gesamtergebnis: Zusammenfassung in Thesen376
Anhang I: OP 4.12 December 2001, Involuntary Resettlement (Revised April 2004)398
Anhang II: Annex OP 4.12 – Annex A, December 2001, Involuntary Resettlement (Revised April 2004)409
Anhang III: BP 4.12 December 2001, Involuntary Resettlement417
Literaturverzeichnis428
Stichwortverzeichnis469

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