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E-Book

Die Haftpflichtversicherung der Architekten/Ingenieure

VersicherungsForum Band 29

AutorMichael Garbes
VerlagVerlag Versicherungswirtschaft
Erscheinungsjahr2010
ReiheVersicherungsForum 29
Seitenanzahl255 Seiten
ISBN9783862980987
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis32,99 EUR
Unter Beibehaltung des bisherigen praktischen Ansatzes befasst sich die vorliegende 4. Auflage im Wesentlichen mit den seit 1.1.2008 relevanten VVG-bedingten Auswirkungen sowie der neuen unverbindlichen Bedingungsempfehlung des GDV aus April 2011, die im Anhang den vorherigen Bedingungen beigefügt sind. Insbesondere wird außerdem das viel beachtete Urteil des BGH vom 19.11.2008 zum Nacherfüllungsanspruch in der Architektenhaftpflichtversicherung angesprochen, ebenso andere zwischenzeitlich einschlägig ergangene Rechtsprechung, wie z. B. das Urteil des OLG Stuttgart vom 27.11.2008 zur Nachhaftungsproblematik, und die umfangreichen Ausführungen von Dr. Florian Dallwig im Rahmen seiner Dissertation zu den Deckungsbegrenzungen in der Pflichtversicherung (Verlag Versicherungswirtschaft GmbH, Karlsruhe, 2011, ISBN 978-3-89952-601-1). Angepasst und aktualisiert sind auch die durch Einführung der neuen HOAI zum 18.8.2009 installierten neuen Regelungen. Als Anhang ist die aktualisierte Fassung über die Pflichtversicherungen für Architekten und Ingenieure beigefügt. Rechtsprechung und Literatur sind bis Juni 2011 gesichtet und berücksichtigt. Das Buch richtet sich vor allen Dingen an Betriebs- und Schaden-Sachbearbeiter von Versicherungs- und Maklergesellschaften und Rechtsanwälte, die mit der Bearbeitung von Planungshaftpflichtschäden und/oder mit der Beratung von Architekten-/ Ingenieurbüros betraut sind, sowie an Architekten, Ingenieure und Sachverständige, die sich als Praktiker in Abgrenzung zu technischen Themen auch mit den relevanten juristischen Fragen der Berufshaftpflichtversicherung auseinandersetzen.

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Leseprobe
III. Umfang des Versicherungsschutzes (S. 39-40)

1. Deckungssummen

Der Versicherungsschutz umfasst Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden gem. Ziff. 1 und 2.1 AHB) zu den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Versicherungssummen. Diese bilden die Höchstgrenze bei jedem Verstoß.

Die Leistung des Versicherers ist auf die vereinbarten Deckungssummen begrenzt. Insofern sehen die BBR in Ziff. 1.4 eine der Ziff. 6.1 AHB entsprechende Regelung vor.

Üblicherweise werden für Personen- und Sach-/Vermögensschäden separate Deckungssummen vereinbart. In diesem Fall stehen die Deckungssummen selbständig nebeneinander zur Verfügung. Eine nicht benötigte oder nicht aufgebrauchte Deckungssumme z. B. für Personenschäden darf nicht zur Auffüllung der Deckungssumme für sonstige Schäden verwendet werden, soweit diese zur Deckung nicht (mehr) ausreicht.

Daneben besteht auch die Möglichkeit von pauschalierten Deckungssummen, bei denen die Summen für Personen- und sonstige Schäden einheitlich zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass bei Zahlungen für einen Personenschaden diese von der Deckungssumme abgezogen werden mit der Folge, dass bei einem Sach- und/oder Vermögensschaden nicht mehr die volle Deckungssumme zur Verfügung stünde und umgekehrt. Dies kann im Einzelfall zu unzureichenden Deckungssummen führen. Von daher sollte diese Deckungssummenvariante – ungeachtet der Prämienfrage – nur bei ausreichend hohen (pauschalierten) Deckungssummen gewählt werden.

Im Regelfall werden für Personenschäden ungleich höhere Deckungssummen vereinbart als für sonstige Schäden. Auch wenn in der Praxis die Deckungssummen für Sach- und Vermögensschäden weit häufiger angesprochen sind, liegt die Begründung dafür in der Befürchtung, dass im Falle eines Personenschadens die dann zu regulierenden Ansprüche regelmäßig höher liegen als die Masse der „normalen“ Sach- und Vermögensschäden.

In der letzten Zeit wird diese Erwartung genährt durch die Installation des SiGe im Rahmen der BaustellVO. Wie bereits unter II. 3.98 ausgeführt, übernimmt der Architekt/Bauleiter als SiGe in verstärktem Maße primäre und sekundäre Verkehrssicherungspflichten, bei deren Verletzung er in gesteigertem Umfang dem Haftungsrisiko für Personenschäden ausgesetzt ist. Dies hat in den letzten beiden Jahren zu einem überproportionalen Anstieg der Deckungssummen für Personenschäden geführt.

Die vereinbarten Deckungssummen stehen pro Verstoß zur Verfügung. Um die Leistungspflicht des Versicherers nicht uferlos zu gestalten, sehen Ziff. 6.1 und 6.2 AHB eine standardmäßig oder einzelvertraglich zu vereinbarende Maximierung der Deckungssummen im Versicherungs- (nicht Kalender-)jahr vor (sog. Jahreshöchstersatzleistung). Dies bedeutet beispielsweise, dass ein VN mit einer zweifach maximierten Deckungssumme von 250.000,- € und drei Schäden in demselben Jahr, die jeweils alle oberhalb der Deckungssumme liegen, für den dritten Schaden im Hinblick auf die Zweifach-Maximierung keinen Versicherungsschutz mehr genießt. Dabei ist irrelevant, ob es sich um Schäden desselben Bauvorhabens handelt oder aber unterschiedliche Bauvorhaben betroffen sind.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Die Haftpflichtversicherung der Architekten/Ingenieure, 4. Auflage1
Vorwort zur 4. Auflage6
Inhaltsverzeichnis8
Literaturverzeichnis10
I. Gegenstand der Versicherung14
1. Grundlagen14
2. Verstoßprinzip15
3. Vermögensschäden18
4. Pflichtversicherung19
5. Direktanspruch gegen den Versicherer23
II. Das versicherte Risiko/Berufsbild des Architekten/Ingenieurs, A Ziff. 1 BBR26
1. Deklariertes Berufsbild26
2. Projektsteuerer30
3. Sicherheits- und Gesundheitskoordinator32
4. Generalplaner34
5. Sachverständiger35
6. Mediator41
7. Rechtsberatung42
8. (Nicht) Versicherte Risiken (A Ziff. 1.2)/Berufsbildklausel (A VI a. F.)44
III. Umfang des Versicherungsschutzes52
1. Deckungssummen52
2. Serienschadenklausel gem. A Ziff. 1.5 BBR55
3. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes60
4. Einschluss von Auslandsschäden, A Ziff. 2.6 BBR71
5. Subsidiaritätsklausel, A 2.7 BBR77
6. Erweiterter Strafrechtsschutz78
7. ARGE-Klausel, A Ziff. 3 BBR80
8. Versicherungsschutz für Schäden am Bauwerk, A Ziff. 2.3 BBR83
9. (Nach-)Erfüllungsansprüche85
IV. Ausschlüsse90
1. Zeitüberschreitungsklausel, A Ziff. 4.1 BBR90
2. Massen- und Kostenklausel, A Ziff. 4.2 BBR96
3. Urheberrechtsklausel, A Ziff. 4.3 BBR105
4. Lizenzklausel, A Ziff. 4.4 BBR107
5. Abhandenkommensklausel, A Ziff. 4.5 BBR108
6. Pflichtwidrigkeitsklausel, A Ziff. 4.6 BBR109
7. Geldklausel, A Ziff. 4.7 BBR120
8. Kassenführungsklausel, A Ziff. 4.8 BBR122
9. Beteiligungsklausel, A IV 11 BBR a. F.123
10. Terrorklausel, A Ziff. 4.9 BBR123
V. Mitversicherte Personen, A Ziff. 5 BBR126
VI. Mitversicherte Risiken132
1. Haus- und Grundstücksrisiko, Teil B BBR132
2. Umweltschäden, Teil C BBR132
3. Kfz-/Wasser- und Luftfahrzeugklausel133
4. Brand- und Explosionsschäden134
VII. Objekt-Haftpflichtversicherung, Teil E BBR136
Anhang140
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)142
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)156
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren170
Erläuterungen zu den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (Stand: April 1996), herausgegeben vom VdS181
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren189
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren198
Länderübersicht Versicherungspflichten für Architekten, Ingenieure etc.: Baden-Württemberg(GDV, Stand: Dezember 2010)215
Stichwortverzeichnis246
Schriftenreihe VERSICHERUNGSFORUM254

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