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Die Bedeutung der Vertauensschadenversicherung im Kontext von Wirtschaftskriminalität, Risikomanagement und Compliance

Düsseldorfer Reihe - Düsseldorfer Schriften zum Versicherungsrecht Band 5

AutorStefanie Seitz
VerlagVerlag Versicherungswirtschaft
Erscheinungsjahr2011
ReiheDüsseldorfer Reihe 5
Seitenanzahl206 Seiten
ISBN9783862980994
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis37,99 EUR
Der wirtschaftliche Erfolg von Unternehmen wird in nicht geringem Umfang durch vielfältige Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität bedroht. Unternehmen können dabei "von innen" geschädigt werden, indem Mitarbeiter wertvolle Geschäftsgeheimnisse an Konkurrenten weitergeben. Eine Schädigung kann aber auch "von außen" erfolgen, etwa durch Hackerangriffe, mit denen Geschäftsinterna ausgespäht werden. Aus Sicht eines Unternehmens liegt es daher nahe, derartige Risiken durch eine Versicherung abzudecken. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit das Versicherungsprodukt der Vertrauens­schadenversicherung (VSV), das von der Versicherungswirtschaft zu diesem Zweck angeboten wird. Für die Vertrauensschadenversicherung bestehen keine speziellen gesetzlichen Regelungen im VVG oder anderen Gesetzen. Auch gibt es keine Musterbedingungen des GDV. Die Autorin untersucht die Ausgestaltung der Vertrauensschadenversicherung anhand der Allgemeinen Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (AVB-VSV) verschiedener Versicherer. Es treten zentrale Unterschiede zwischen den einzelnen Klauselwerken hervor. Dies zeigt sich besonders an der zeitlichen Bestimmung des Versicherungsfalls der Vertrauensschadenversicherung. Angesichts des unter Umständen sogar existentiellen Risikos der Wirtschaftskriminalität widmet sich die Arbeit der gesellschaftsrechtlichen Frage, ob die Geschäftsleitung von Unternehmen aufgrund einer "Risikoabsicherungspflicht" gehalten ist, eine Vertrauens­schadenversicherung abzuschließen. Ziel der Arbeit ist es, diese Fragestellung für den Bereich der Kapitalgesellschaften und der Personengesellschaften einem Ergebnis zuzuführen. Dabei setzt sich die Autorin insbesondere mit den Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung und dem unternehmerischen Ermessensspielraum auseinander. Die Arbeit bietet Erkenntnisse für Praktiker und Wissenschaftler, die sich mit Wirtschaftskriminalität in Unternehmen, Präventionsmaßnahmen, Risikomanagement und den entsprechenden Versicherungslösungen befassen. Es sollen nützliche Hinweise für Unternehmensjuristen und Compliance-Beauftragte gegeben sowie Hilfestellungen für Versicherungsjuristen zur Ausgestaltung und Interpretation der Vertrauensschadenversicherung präsentiert werden.

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Leseprobe
A. Grundsätzliche Abschlussfreiheit und Einschränkungen (S. 64-65)

Die Abschlusspflicht ist zunächst vor dem Spannungsverhältnis zwischen der grundsätzlichen Abschlussfreiheit von Versicherungsverträgen und ihrer Einschränkung durch die gesetzlichen Versicherungspflichten zu betrachten.

I. Abschlussfreiheit als Ausdruck der Privatautonomie

Der Abschluss und die inhaltliche Ausgestaltung von Versicherungsverträgen stehen grundsätzlich im Belieben der Vertragsparteien. Die Abschluss- und Gestaltungsfreiheit der Parteien sind Ausformungen der allgemeinen Vertragsfreiheit, die auch im Versicherungsvertragsrecht gilt.325 Die Vertragsfreiheit stellt ein grundlegendes Prinzip der deutschen Rechtsordnung dar und ist überdies verfassungsrechtlich gewährleistet (Art. 2 Abs. 1 GG).326

II. Versicherungspflicht aufgrund gesetzlicher Regelung


Die Abschlussfreiheit kann durch gesetzliche Regelungen eingeschränkt werden. Hintergrund von gesetzlichen Versicherungspflichten ist häufig der Gedanke des Drittschutzes.327 Gesetze, Verordnungen oder Satzungen können eine Versicherungspflicht anordnen.328 So kann eine Partei ausdrücklich zum Abschluss einer bestimmten Versicherung gesetzlich verpflichtet sein.329 Die gesetzlichen Bestimmungen zur Versicherungspflicht sind regelmäßig nicht im VVG, sondern in Spezialgesetzen festgelegt.

Eine gesetzliche Pflicht der Geschäftsleitung zum Abschluss einer Vertrauensschadenversicherung für das Unternehmen findet sich jedoch nicht. Insbesondere das Gesellschaftsrecht bestimmt keine Pflicht zum Abschluss der Vertrauensschadenversicherung. Dies gilt im Bereich der Kapitalgesellschaften ebenso wie im Bereich der Personengesellschaften. Abzugrenzen ist die Vertrauensschadenversicherung für Unternehmen von der Vertrauensschadenversicherung der Notarkammern.

Nach § 67 Abs. 3 Nr. 3 BNotO obliegt es der Notarkammer, Versicherungsverträge zur Ergänzung der Berufshaftpflichtversicherung der Notare nach § 19a BNotO abzuschließen. Diese Pflicht dient dazu, Gefahren aus solchen Pflichtverletzungen zu versichern, die nicht durch die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sind, sei es weil die durch sie verursachten Vermögensschäden die Deckungssumme übersteigen oder weil sie als vorsätzliche Handlungen durch die AVB vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Die gesetzliche Regelung des § 67 Abs. 3 Nr. 3 BNotO legt für die Notarkammern den Abschluss der Vertrauensschadenversicherung für Schäden der Notarklienten aufgrund vorsätzlicher Amtspflichtverletzung des Notars als Pflichtaufgabe fest.332 Nach der Rechtsprechung des BGH handelt es sich um eine Versicherung für fremde Rechnung gemäß §§ 43 ff. VVG. Die Notarkammer ist Versicherungsnehmerin. Als versicherte Person ist nicht der Notar, sondern der Geschädigte aufzufassen.

Letztlich soll durch die Vertrauensschadenversicherung der Notarkammer die Entschädigung der Kunden des Notars bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen des Notars gewährleistet werden.334 Die Vertrauensschadenversicherung der Notarkammern unterscheidet sich nach ihrer Systematik, ihrem Inhalt und ihrem Schutzzweck so stark von der herkömmlichen Vertrauensschadenversicherung, dass hierauf weiter nicht eingegangen wird.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Die Bedeutung der Vertrauensschadenversicherung im Kontext von Wirtschaftkriminalität, Risikomanagement und Compliance1
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis18
Einführung22
A. Ziel und Gegenstand der Untersuchung22
B. Gang der Untersuchung23
1. Kapitel: Das Versicherungsprodukt der Vertrauensschadenversicherung26
A. Überblick über die Vertrauensschadenversicherung26
B. Ursprung und Entwicklung der Vertrauensschadenversicherung35
2. Kapitel: Gegenwärtige Bedeutung der Vertrauensschadenversicherung38
A. Verbreitung der Wirtschaftskriminalität und der Vertrauensschadenversicherung in Deutschland38
B. Risiko der Wirtschaftskriminalität40
C. Zukünftige Entwicklung der Wirtschaftskriminalität61
D. Positive Wirkung der Vertrauensschadenversicherung63
E. Abschließende Bewertung82
3. Kapitel: Pflicht der Geschäftsleitung zur Versicherung von Risiken84
A. Grundsätzliche Abschlussfreiheit und Einschränkungen85
B. Pflicht der Geschäftsleitung der Kapitalgesellschaft zur Sicherstellung von Versicherungsschutz87
C. Pflicht der Geschäftsleitung von Kapitalgesellschaften zum Abschluss der Vertrauensschadenversicherung101
D. Pflicht der Geschäftsführung der Personengesellschaft zur Versicherung von wirtschaftlichen Risiken121
E. Ergebnis zu Kapitel 3135
4. Kapitel: Konkrete Ausgestaltung der Vertrauensschadenversicherung durch die Bedingungswerke der Versicherer138
A. Ursprüngliche Ausgestaltung der Vertrauensschadenversicherung138
B. Der Versicherungsschutz der Vertrauensschadenversicherung nach aktuell gültigen AVB-VSV142
C. Zukünftige Versicherungskonzepte173
D. Fazit179
Schlussbetrachtung180
Literaturverzeichnis184
Anhang200
Allgemeine Bedingungen Crime Versicherung von Vertrauensschäden, Computer-Missbrauch und Schäden durch Dritte (ABC 2007 Protexx Direct)201
Allgemeine Bedingungen für die Vertrauensschadenversicherung (AVB-Vertrauensschaden 2008)207
Allgemeine Bedingungen für die R+V-VermögensschutzPolice Mittelstand (AVB VermögensschutzPolice)211
Allgemeine Bedingungen der Zurich-Vertrauensschadenversicherung (ABVZ 08)220
– Düsseldorfer Schriften zum Versicherungsrecht – Veröffentlichungen des Instituts für Versicherungsrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf („Düsseldorfer Reihe“)228

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