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Die Haftung der EG und ihrer Mitgliedsstaaten für WTO-Rechtsverletzungen aus rechtswissenschaftlicher und ökonomischer Perspektive.

AutorArmin Steinbach
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheRechtsfragen der Globalisierung 17
Seitenanzahl354 Seiten
ISBN9783428527878
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Können Unternehmen, die von durch die Welthandelsorganisation (WTO) genehmigten Strafzöllen betroffen sind, den entstandenen Schaden gegen die EG und ihre Mitgliedsstaaten einklagen? Zur Beantwortung dieser Frage unternimmt Armin Steinbach einen Vergleich europäischer nationaler Staatshaftungsvorschriften, analysiert das EG-Staatshaftungsregime auf Grundlage der Francovich-Rechtsprechung, befasst sich mit der Wesensverschiedenheit von Nichtigkeits- und Schadensersatzklage und untersucht inwiefern die Nichtbefolgung von Entscheidungen des WTO-Streitbeilegungsorgans einen geeigneten Haftungsgrund darstellt. Komplementär dient eine ökonomische Analyse dazu, die gegenwärtige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf ihre wirtschaftliche Effizienz und Anreizwirkungen zu untersuchen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass eine Haftung aus rechtlicher Sicht möglich und aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht wünschenswert ist.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis18
Teil 1: Einführung22
A. Einleitung22
I. Terminologisches Vorverständnis – der Begriff der unmittelbaren Anwendbarkeit24
II. Der Europäische Verfassungsvertrag – keine inhaltlich-materiellen Abweichungen zu den relevanten Vorschriften des EGV25
B. Gang der Untersuchung25
C. Fallgruppenunterscheidung27
I. Fallgruppe A28
II. Fallgruppe B28
III. Fallgruppe C29
Teil 2: Die Haftung der Europäischen Gemeinschaft für WTO-Rechtsverletzungen nach Art. 235, 288 II EGV31
A. Einleitung31
I. Die allgemeinen Rechtsgrundsätze31
II. Die Haftung für die Verletzung internationaler Abkommen in den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen34
1. Belgien34
2. Deutschland35
3. Frankreich38
4. Griechenland41
5. Großbritannien43
6. Italien44
7. Luxemburg46
8. Niederlande46
9. Österreich47
10. Polen48
11. Schweden49
12. Spanien50
13. Ungarn51
III. Zwischenergebnis zum Rechtsvergleich der mitgliedstaatlichen Haftungsgrundsätze52
IV. Die Entwicklung der Haftungsvoraussetzungen bei legislativem Unrecht54
B. Die Relevanz der political question doctrine bei der gerichtlichen Überprüfung von wirtschafts- und außenpolitischen Rechtsakten56
I. Verordnungen und Richtlinien des Bananen- und Rindfleischregimes als wirtschaftspolitische Entscheidungen im Sinne der Schöppenstedt-Formel57
II. Außen(handels)politische Dimension der Agrar- und Gesundheitspolitik59
III. Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Beurteilungsspielraum der Gemeinschaftsorgane bei Schadensersatzklagen in der Außen- und Agrarpolitik63
IV. Zusammenfassung66
C. Die unmittelbare Wirkung der DSB-Entscheidung als Grundlage für die Gemeinschaftshaftung67
I. Die Rechtswidrigkeit gemeinschaftlichen Handelns und das Kriterium der Verletzung einer höherrangigen Norm67
II. Kein haftungseinschränkendes Erfordernis aus dem Kriterium der Höherrangigkeit69
III. Die Rechtswirkung von DSB-Entscheidungen in der Gemeinschaftsrechtsordnung70
1. Innergemeinschaftliche Geltung der DSB-Entscheidung72
a) Kein rechtssetzender Charakter wie bei Assoziationsratsbeschlüssen72
b) DSB-Entscheidungen als Judikate im Sinne des EWR-Gutachtens des EuGH73
2. Die unmittelbare Anwendbarkeit von DSB-Entscheidungen78
a) Die unmittelbare Anwendbarkeit von DSB-Entscheidungen in der Rechtsprechung des EuGH78
aa) Atlanta78
bb) Biret79
cc) Léon van Parys80
b) Zur Auslegung des DSU – unbedingte Konformitätsverpflichtung hinsichtlich des „Ob“ der Umsetzung der DSB-Entscheidung82
c) Keine Unbedingtheit hinsichtlich des „Wie“ der Umsetzungsverpflichtung83
d) Keine verhandlungsfreiheitsbeschränkende Wirkung der DSB-Entscheidungen85
e) Die mittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts im Sinne der Nakajima-Doktrin87
aa) Die Manifestation der Implementierungsabsicht im EG-Sekundärrechtsakt88
bb) Bewertung der Rechtsprechung der Europäischen Gerichte zur Nakajima-Ausnahme90
cc) Die DSB-Entscheidung als „bestimmte, im Rahmen der WTO übernommenen Verpflichtung“94
IV. Zwischenergebnis zur Frage der unmittelbaren Wirkung von DSB-Entscheidungen und der Anwendung der Nakajima-Doktrin96
D. Herleitung einer Entbehrlichkeit des Kriteriums der unmittelbaren Wirkung für die Gemeinschaftshaftung99
I. Einleitung99
1. Die unmittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts als Haftungsvoraussetzung in der Rechtsprechung der Europäischen Gerichte99
2. Der Zusammenhang zwischen Haftungsanspruch und unmittelbarer Wirkung im Schrifttum101
3. Francovich und die Abkoppelung von Haftung und unmittelbarer Wirkung103
4. Die strukturelle Konvergenz zwischen Gemeinschaftshaftung und Staatshaftung104
II. Art. 300 VII EGV als Anknüpfungspunkt für eine am effet utile orientierte Auslegung106
1. Die Verpflichtung zur Umsetzung von DSB-Entscheidungen aus Art. 300 VII EGV108
a) Der Regelungsgehalt des Art. 300 VII EGV hinsichtlich der Verbindlichkeit und unmittelbaren Wirkung völkerrechtlicher Verträge109
b) Die Verbindlichkeitsanordnung des Art. 300 VII EGV als Rechtsetzungsauftrag113
c) Die strukturelle Vergleichbarkeit der Umsetzungsverpflichtungen zwischen Art. 300 VII EGV und Art. 249 III EGV115
aa) Vergleichbare Rechtswirkung von Gemeinschaftsrichtlinie und DSB-Entscheidung115
bb) Art. 10 EGV ist keine die Umsetzungsverpflichtung konstituierende Rechtsgrundlage116
cc) Zweistufige Wirkungsstruktur von EG-Richtlinie und DSB-Entscheidung: Zielobligation und Mittelfreiheit118
d) Zusammenfassung121
2. Die Anwendung des effet utile-Gedankens auf die Umsetzungsverpflichtung aus Art. 300 VII EGV122
a) Effektivität und Wirksamkeit des Art. 300 VII EGV122
aa) Begriffsbestimmung der Effektivität einer Rechtsnorm123
bb) Das Vorliegen eines Sanktionsbedürfnisses zur Bestimmung der Effektivität125
b) Die Integrationsdichte130
aa) Die Bedeutung der Integrationsdichte für die Aktivierung des effet utile130
bb) Der wirtschaftliche Integrationscharakter der WTO132
cc) Die völkerrechtsintegrierende Wirkung des EGV134
3. Anwendung des effet utile auf das WTO-Recht137
a) Effektuierung von Gemeinschaftsabkommen in der Rechtsprechung des Gerichtshofs137
b) Zielsetzung der WTO-Abkommen als Bezugspunkt des effet utile139
c) Das ökonomische Effizienzkriterium als zulässiges Rechtsprinzip bei der Auslegung des WTO-Rechts140
d) Die Haftpflicht als Sanktionsinstrument zur Optimierung von ökonomischer Effizienz und Effektivität des DSU142
e) Die Effektuierung des WTO-Rechts als Träger einer „domestic policy function“145
4. Zur Kritik an der Rechtsfolgenbestimmung durch den effet utile146
5. Zwischenergebnis148
III. Herleitung der Entbehrlichkeit der unmittelbaren Wirkung aus der Wesensverschiedenheit zwischen Nichtigkeitsklage und Schadensersatzklage150
1. Die eigenständige Funktion der Schadensersatzklage in Abgrenzung zum Primärrechtsschutz150
2. Überlegungen zum unterschiedlichen Verpflichtungsgrad des materiell-inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Teils der DSB-Entscheidung152
IV. Das Gebot des Individualrechtsschutzes als zweite argumentative Säule155
1. Die normative Verortung des individualbegünstigenden Rechts im Rahmen der Haftung für WTO-Rechtsverletzungen156
a) Keine unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 300 VII EGV157
b) Keine partielle unmittelbare Wirksamkeit der DSB-Entscheidung158
c) Das Zusammenwirken der Umsetzungsverpflichtung aus Art. 300 VII EGV und der DSB-Entscheidung159
2. Eingeschränktes Rechtsschutzbedürfnis der Fallgruppe A160
V. Die Stärkung der Haftungsverpflichtung aus Art. 10 EGV163
1. Die Funktion des Art. 10 EGV in Francovich164
2. Die pflichtenbestärkende und -bestätigende Funktion des Art. 10 EGV in Bezug auf Art. 300 VII EGV165
3. Voraussetzungen für die Begründung einer Pflicht aus dem Rücksichtnahmegebot des Art. 10 EGV167
a) Die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft167
aa) Art. 10 EGV als Ausprägung des effet utile-Gedankens167
bb) Die Identität der Argumente zur Funktionssicherung und des effet utile168
b) Hinreichende Bestimmtheit des im Einzelfall Gebotenen169
c) Wahrung der innergemeinschaftlichen Kompetenzverteilung169
aa) Nachteile aus der gesamtschuldnerischen Haftung von EG und Mitgliedstaaten bei gemischten Verträgen170
bb) Die Verweigerung der Berufungsmöglichkeit auf WTO-Vorschriften durch die Mitgliedstaaten172
cc) Missachtung subjektiver Rechte als Verletzung mitgliedstaatlicher Verfassungsgrundsätze173
4. Zwischenergebnis zu Art. 10 EGV174
E. Der individualbegünstigende Charakter der DSB-Entscheidung175
I. Die subjektiv-rechtlichen Anforderungen an die Schutznorm nach Art. 288 II EGV175
1. Die Anforderungen der Europäischen Gerichte an den Schutznormcharakter jenseits der unmittelbaren Anwendbarkeit des WTO-Rechts176
2. Gegenüberstellung der Rechteverleihung im Sinne von Francovich und dem Schutznormkriterium der Gemeinschaftshaftung178
3. Konvergenz der Anforderungen an den subjektiv-rechtlichen Gehalt einer Norm in gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftung und Gemeinschaftshaftung179
II. Der individualbegünstigende Charakter des WTO-Rechts und der DSB-Entscheidung182
1. Die fehlende Rechtssubjektivität des Individuums in der WTO-Rechtsordnung182
2. Schutzreflexorientierung bei der Auslegung des WTO-Rechts183
3. Der individualschützende Charakter der im Bananen- und im Hormonstreit verletzten Vorschriften zugunsten der Fallgruppe B186
4. Die individualschützende Wirkung der WTO-Vorschriften zugunsten der Opfer von Strafzöllen (Fallgruppe C)189
III. Zwischenbetrachtung zur Qualität des WTO-Rechts als Schutznorm190
F. Bestimmbarkeit des zu verleihenden Rechts als Haftungsvoraussetzung190
I. Bestimmbarkeit der Anspruchsberechtigten aus der DSB-Entscheidung192
II. Der bloß feststellende Charakter der DSB-Entscheidung193
III. Haftungsrelevante Bestimmtheit der Streitbeilegungsentscheidungen im Bananen- und im Hormonstreit194
1. Bestimmtheit des Mindestgehalts für Fallgruppe B im Bananenstreit194
2. Bestimmtheit des Mindestgehalts für Fallgruppe B im Hormonstreit196
3. Bestimmtheit eines rechtlichen Mindestgehalts der Fallgruppe C197
IV. Zusammenfassung199
G. Das Erfordernis der „hinreichend qualifizierten Rechtsverletzung“200
I. Schwere und Auswirkungen des Rechtsverstoßes als kennzeichnende Merkmale für die qualifizierte Rechtsverletzung201
II. Schwere des Rechtsverstoßes durch die Nichtumsetzung der DSB-Entscheidungen203
1. Die Schwere des Rechtsverstoßes im Bananenstreit203
2. Schwere der Rechtsverletzung im Streit um die Einfuhr hormonbehandelten Rindfleisches209
III. Auswirkungen des Rechtsverstoßes214
1. Auswirkungen des Rechtsverstoßes auf die Angehörigen der Fallgruppe C216
2. Auswirkung der Rechtsverletzung auf die Wirtschaftsteilnehmer der Fallgruppe B218
IV. Fazit223
H. Schaden224
I. Kausalität226
I. Die Adäquanz im Kausalverhältnis zwischen dem Verhalten der EG und den Schäden aufgrund der Strafzölle227
II. Kein Haftungsausschluss wegen wettbewerbsverzerrender Auswirkung der Schadensersatzpflicht228
J. Die Verletzung von Gemeinschaftsgrundrechten als Anspruchsgrundlage für den Schadensersatzanspruch230
I. Einleitung230
II. Der Verstoß gegen Gemeinschaftsgrundrechte im Rahmen der Schadensersatzklage für WTO-Rechtsverletzungen231
1. Die außenhandelsbezogenen Gemeinschaftsgrundrechte231
2. Betonung des weiten Beurteilungsspielraumes bei der Beschränkung der Gemeinschaftsgrundrechte in den bisherigen WTO-Schadensersatzklagen233
3. Die Rolle der Verhältnismäßigkeit als materieller Prüfungsmaßstab im Mittelpunkt der am Gerichtshof geübten Kritik234
4. WTO-konforme Auslegung als Abwägungsdeterminante im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung236
5. Konsequenzen für den Nachweis einer qualifizierten Rechtsverletzung238
III. Zusammenfassung240
Teil 3: Haftung der EG-Mitgliedstaaten für WTO-Rechtsverletzungen241
A. Problemaufriss241
B. WTO-widrige Maßnahmen der Mitgliedstaaten im gemeinschaftlichen oder mitgliedstaatlichen Kompetenzbereich der WTO-Abkommen243
C. Die Mitgliedstaaten der EG als selbstständige Beklagte im Streitbeilegungsverfahren244
I. WTO-Rechtsverstöße durch nationale Stellen in der bisherigen Streitbeilegungspraxis245
II. Das Verhältnis der Gemeinschaftshaftung zur Staatshaftung beim nationalen Vollzug eines WTO-widrigen EG-Sekundärrechts247
III. Keine verschärfte Kontrolle mitgliedstaatlicher WTO-widriger Maßnahmen gegenüber der Überprüfung gemeinschaftlicher Rechtsakte248
D. Die innergemeinschaftliche Geltung der in die mitgliedstaatliche Kompetenz fallenden Teile der WTO-Abkommen250
I. Die völkerrechtliche Bindung der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft an das gemischte Abkommen251
II. Die Auffassung des Gerichtshofs in den Rechtssachen Hermès und Dior252
III. Der dogmatische Zusammenhang zwischen innergemeinschaftlicher Geltung, Auslegungs- und Rechtswirkungsbestimmungszuständigkeit254
IV. Argumente für eine umfassende innergemeinschaftliche Geltung in den Mitgliedstaaten256
1. Die einheitliche Auslegung und Rechtsanwendung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gemeinschaftsrechtsordnung256
2. Die einheitliche Anwendung des WTO-Rechts zur Förderung seiner Effektivität258
3. Die gegenseitige Pflicht zur Vermeidung einer völkerrechtlichen Inanspruchnahme259
E. Konsequenzen für die weiteren Voraussetzungen des gemeinschaftlichen Staatshaftungsanspruchs262
I. Mögliche Sachverhaltskonstellationen nationaler WTO-Rechtsverstöße262
II. Verleihung von Rechten an Einzelne und das Bestimmtheitserfordernis263
III. Das Erfordernis der qualifizierten Rechtsverletzung266
F. Fazit zur mitgliedstaatlichen Haftung für WTO-Rechtsverletzungen267
Teil 4: Die ökonomische Analyse einer Gemeinschaftshaftung für WTO-Rechtsverletzungen268
A. Einleitung268
B. Erkenntnisse der ökonomischen Analyse des zivilen Haftungsrechts271
C. Notwendigkeit einer institutionenökonomischen Analyse der Gemeinschaftshaftung272
I. Der politische Entscheidungsträger als Untersuchungsgegenstand der Neuen Politischen Ökonomie274
II. Die Prinzipal-Agenten-Beziehung des Gemeinschaftsgesetzgebers zum Bürger276
III. Tranksaktionskosten der unternehmerischen Lobbytätigkeit278
IV. Das Informationsdefizit des Gemeinschaftsgesetzgebers über den WTO-Rechtmäßigkeitsstandard und die Haftungsschwelle280
V. Keine gesetzgebungsspezifischen Vorsorge- und Informationsbeschaffungskosten zur Behebung des Informationsdefizits282
VI. Das Niveau wohlfahrtsmaximierender Protektion285
D. Der Ersatz von Vermögensschäden und seine ökonomischen Implikationen für den Anreizmechanismus des Schädigers288
E. Die Gefahr der Lähmung des Gesetzgebers bei Schadensersatzklagen für WTO-Rechtsverletzungen290
I. Die Auswirkungen eines Zolls auf die Wirtschaftsteilnehmer291
II. Gegenüberstellung der privaten Schäden der Fallgruppen und der gesamtwirtschaftlichen Schäden294
1. Nachteile aus der Importbeschränkung für die Fallgruppen A und B294
2. Schäden der Fallgruppe C297
3. Die Schadensberechnungsmethode der WTO-Schiedsrichter298
III. Zwischenergebnis300
F. Ineffizienz bei generellem Haftungsausschluss nach der Rechtsprechung des EuGH302
I. Die reine Opferhaftung (casum sentit dominus) und die Diskontierung des verursachten Schadens durch den Gemeinschaftsgesetzgeber302
II. Darstellung der Fehlanreize der reinen Opferhaftung anhand des Konzepts externer Effekte304
G. Anreizwirkung haftungsbewehrter WTO-Rechtsverletzungen auf den Gemeinschaftsgesetzgeber305
I. Politische Kosten als Internalisierungsverfahren der gesamtgesellschaftlichen Schäden305
II. Die Evidenzhaftung als Korrektiv zur Vermeidung einer Lähmung des Gesetzgebers306
H. Zusammenfassung zur ökonomischen Analyse309
Teil 5: Zusammenfassung311
A. Zusammenfassung in Thesen311
B. Schlusswort315
Literaturverzeichnis317
Sachwortverzeichnis354

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