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Die Haftung für culpa in contrahendo in Polen und in Deutschland

Eine Analyse im Kontext des europäischen und internationalen Privatrechts

AutorMa?gorzata Wojtas
VerlagMohr Siebeck
Erscheinungsjahr2017
ReiheStudien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 380
Seitenanzahl344 Seiten
ISBN9783161553738
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis69,00 EUR
Die Haftung für culpa in contrahendo beschreibt die Verantwortlichkeit der Verhandlungsparteien für ihr Fehlverhalten in der vorvertraglichen Phase. Was stellt ein vorvertragliches Fehlverhalten dar und welche haftungsrechtliche Konsequenzen löst es aus? Trotz fortschreitender Harmonisierung des europäischen Vertragsrechts ist dies bis heute im polnischen und deutschen Rechtssystem unterschiedlich geregelt. Ma?gorzata Wojtas arbeitet zunächst eine europarechtliche Definition der culpa in contrahendo heraus, welche anschließend als Grundlage für einen Rechtsvergleich der deutschen und polnischen Gestaltung der vorvertraglichen Haftung verwendet wird. Danach arbeitet sie einheitliche Grundsätze der vorvertraglichen Haftung im polnischen Recht heraus. Abschließend untersucht sie verschiedene Lösungen der rechtlichen Gestaltung von grenzüberschreitenden Rechtsgeschäften auf Grundlage des europäischen und internationalen Privatrechts, mit welchen sich die aus den festgestellten national-rechtlichen Differenzen resultierenden Nachteile vermeiden lassen.

Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften in Posen (Polen), Metz (Frankreich) und Frankfurt/Oder; Bachelor und Master of German and Polish Law an der Europa Universität Viadrina in Frankfurt/Oder; 2016 Promotion an der Universität Regensburg; Stipendiatin der Konrad-Adenauer-Stiftung; Referendarin am OLG Brandenburg und wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer großen deutschen Wirtschaftskanzlei.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Cover1
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis20
Einleitung26
I. Fragestellung26
II. Zielsetzung und Gang der Untersuchung29
Kapitel 1: Europarechtlicher Begriff der culpa in contrahendo31
§ 1 Definition der culpa in contrahendo im europäischen Privatrecht31
A. Autonome Auslegung des Begriffs der culpa in contrahendo31
I. Grammatische Auslegungsmethode33
1. „Außervertragliches Schuldverhältnis“34
2. „Verhandlungen“34
3. „Aus“34
4. „Vor“35
5. „Vertragsabschluss“35
6. Ergebnis37
II. Systematische Auslegungsmethode37
1. Rechtlich bindende Unionsrechtsakte38
a) Rom II-VO38
b) Rom I-VO38
c) Brüssel Ia-VO39
d) Gemeinsames Europäisches Kaufrecht40
2. Rechtlich nicht bindende Regelwerke41
a) Principles of European Contract Law41
b) UNIDROIT-Grundregeln für internationale Handelsverträge42
c) Draft Common Frame of Reference43
3. Ergebnis43
III. Historische Auslegungsmethode44
IV. Teleologische Auslegungsmethode47
B. Ergebnis48
§ 2 Fallgruppen der culpa in contrahendo im europäischen Privatrecht49
A. Verletzung von Informationspflichten49
B. Abbruch von Vertragsverhandlungen52
C. Ergebnis53
Kapitel 2: Rechtsvergleich zwischen der culpa in contrahendo im deutschen und polnischen Recht54
§ 3 Funktionen der Haftung aus der culpa in contrahendo54
A. Funktionen der culpa in contrahendo aus der Sicht des deutschen Rechts54
I. Verwirklichung des Gerechtigkeitsgedankens (Ausgleichsfunktion)54
1. Culpa in contrahendo in der Lehre von Rudolf von Ihering55
2. Fortentwicklung der Lehre von Iherings durch von Franz Leonhard56
3. Übernahme der Lehre durch das Reichsgericht58
II. Schutzfunktion59
1. Grundwertungen59
a) Schutz des Vertrauens59
aa) Begriff des Vertrauens59
bb) Quellen des Vertrauensschutzes60
(1) Einseitiges Rechtsgeschäft bei Heinrich Stoll61
(2) Vertragsvorbereitendes Rechtsverhältnis in der Rechtsprechung62
(3) Rechtsgeschäftlicher Kontakt64
(a) Lehre von Kurt Ballerstedt64
(b) Lehre von Hans Stoll und Rudolf Nirk65
(c) Vertrauensgedanke nach Claus-Wilhelm Canaris66
(4) Sozialer Kontakt67
cc) Ergebnis68
b) Schutz der Privatautonomie68
c) Schutz der Funktionsfähigkeit des Rechtsverkehrs69
aa) Redlichkeitserwartung69
bb) Geschäftsmoral und die faire Verhandlungsführung70
2. Individuelle Interessen71
a) Schutz des Vermögens71
b) Schutz der rechtsgeschäftlichen Entscheidungsfreiheit71
3. Stellungnahme72
III. Aushilfsfunktion74
1. Culpa in contrahendo als vertragliche Leistungsstörung74
2. Culpa in contrahendo als Delikt76
a) § 823 I BGB76
b) § 823 II BGB77
c) § 826 BGB77
d) Ergebnis77
3. Culpa in contrahendo als Mittelweg77
4. Stellungnahme78
B. Funktion der culpa in contrahendo im polnischen Recht80
I. Aushilfsfunktion80
1. Grundlagen der Schadensersatzhaftung im polnischen Privatrecht81
a) Gliederung der Haftungsgrundlagen im Schrifttum81
b) Formulierung einer einheitlichen Unterteilung der Haftungsgrundlagen82
2. Zuordnung der culpa in contrahendo zu einer Haftungsgrundlage85
a) Zuordnung der culpa in contrahendo zur vertraglichen Haftung85
b) Delikt als Haftungsgrundlage für die culpa in contrahendo87
c) Art. 72 § 2 KC als Haftungsgrundlage für die culpa in contrahendo88
aa) Art. 72 § 2 KC als eine selbstständige Anspruchsgrundlage88
bb) Anwendungsbereich des Art. 72 § 2 KC92
cc) Geeignetheit des Schadensersatzanspruchs aus Art. 72 § 2 KC als alleinige Haftungsgrundlage für die culpa in contrahendo93
d) Sonstige Haftungsgrundlagen der culpa in contrahendo94
e) Stellungnahme96
II. Sonstige Funktionen der Haftung aus culpa in contrahendo97
§ 4 Tatbestandliche Voraussetzungen der Haftung98
A. Tatbestandsmäßiges Verhalten99
I. Pflichtverletzung im deutschen Recht99
1. Inhalt der vorvertraglichen Pflichten99
a) Aufklärungspflicht99
b) Loyalitätspflicht102
2. Pflichtwidriges Verhalten103
a) Aufklärungspflichtverletzung103
b) Abbruch von Vertragsverhandlungen105
aa) Art des pflichtwidrigen Verhaltens105
bb) Voraussetzungen für die Pflichtwidrigkeit des Verhandlungsabbruchs108
(1) Vertrauenstatbestand108
(2) Kein triftiger Grund für den Verhandlungsabbruch109
3. Zeitlicher Anwendungsbereich110
II. Unerlaubte Handlung im polnischen Recht111
1. Begriff der Rechtswidrigkeit der Handlung111
2. Rechtliche Grundlagen für das Bestehen der vorvertraglichen Pflichten115
a) Irrtumsregelung aus Art. 84 KC115
b) Arglistiges Hervorrufen eines Irrtums aus Art. 86 KC117
c) Informationspflichten des Verkäufers118
d) Informationspflicht aus dem Gesetz über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs119
e) Verpflichtung zur Beachtung der guten Sitten aus Art. 72 § 2 KC120
aa) Gute Sitten und Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens123
bb) Gute Sitten und der gute Glaube125
cc) Verhalten gegen die guten Sitten126
f) Verpflichtung zur Loyalität aufgrund von Art. 354 KC128
g) Missbrauch des Rechts aus Art. 5 KC128
h) Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens130
aa) Generalklausel als Grundlage für die Rechtswidrigkeit des Unterlassens130
bb) Ursprung der Generalklausel der Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens132
cc) Auslegung der Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens133
dd) Moralische Normen als Grundlage für die vorvertraglichen Pflichten134
3. Ergebnis137
B. Verschulden138
I. Verschulden im deutschen Recht138
II. Schuld im polnischen Recht140
C. Schaden142
I. Schaden im deutschen Recht142
II. Schaden im polnischen Recht144
1. Definition des Schadensbegriffs144
2. Schadensarten144
3. Umfang des Schadensbegriffs145
4. Ersetzbarer Schaden aus der culpa in contrahendo146
a) Positives Interesse147
b) Entgangener Gewinn148
c) Immaterieller Schaden (Unrecht)149
D. Kausalität150
I. Haftungsausfüllende Kausalität im deutschen Recht150
II. Kausalität zwischen Schaden und schuldhafter Handlung im polnischen Recht151
1. Adäquater Zusammenhang151
2. Relative Rechtswidrigkeit152
§ 5 Rechtsfolgen154
A. Folgen der Haftung für die culpa in contrahendo im deutschen Recht154
I. Ersatz des negativen Interesses155
1. Ersatz der Aufwendungen155
2. Ersatz des entgangenen Gewinns155
II. Ersatz des positiven Interesses156
1. Umgehung der Naturalrestitution durch einen entgeltlichen Schadensersatz157
2. Naturalrestitution durch Vertragsabschluss157
a) Begriff des Kontrahierungszwangs158
b) Konkretisierung des Kontrahierungszwangs aus der culpa in contrahendo durch Schrifttum und Rechtsprechung159
aa) Vertragsabschluss als zulässiger Kontrahierungszwang159
bb) Vertragsabschluss als unzulässiger Kontrahierungszwang160
c) Stellungnahme161
III. Vertragsaufhebung163
1. Voraussetzungen164
a) Vermögensschaden als Voraussetzung nach der Rechtsprechung164
b) Vermögensschaden als Voraussetzung nach dem Schrifttum165
c) Schaden als ausreichende Voraussetzung166
2. Ablehnung der Vertragsaufhebung nach Schrifttum167
3. Stellungnahme168
IV. Vertragsanpassung168
1. Zulässigkeit der Vertragsanpassung169
a) Nachweis der Vertragsabschlussbereitschaft des Schädigers169
b) Wahlrecht des Geschädigten171
2. Umfang der Vertragsanpassung172
3. Stellungnahme173
V. Begrenzung der Höhe des Schadensersatzes174
1. Wegen Mitverschuldens des Geschädigten174
2. Durch die Höhe der Vertragserfüllung175
3. Durch den Vorteilsausgleich176
B. Rechtsfolgen der Haftung für die culpa in contrahendo im polnischen Recht176
I. Schadensersatz177
1. Art und Weise der Leistung des Schadensersatzes177
a) Naturalrestitution178
aa) Naturalrestitution in Form eines Vertragsabschlusses178
bb) Naturalrestitution in Form der Vertragsaufhebung182
(1) Bei Eintritt eines Vermögensschadens182
(2) Bei Eintritt eines immateriellen Schadens182
b) Schadensersatz in Geld183
2. Beschränkungen des Schadensersatzes184
a) Durch die Höhe der Vertragserfüllung184
b) Durch den Vorteilsausgleich185
c) Durch eine Schadensmitverursachung185
3. Ausschluss des Schadensersatzes187
II. Entschädigung für immaterielle Schäden im Falle der Informationspflichtverletzung187
1. Entschädigung für das Unrecht nach Artt. 445 und 448 KC187
2. Naturalrestitution nach den Regeln über den Schutz der persönlichen Güter (Art. 24 § 1 KC)190
3. Rückabwicklungsverhältnis nach Vertragsaufhebung191
III. Haftung für Dritte192
§ 6 Beweislastverteilung193
A. Verteilung der Beweislast im deutschen Recht193
I. Beweis des Verschuldens194
II. Beweis des Schadens194
III. Beweis der Kausalität195
1. Erleichterung des Kausalitätsnachweises bei der Aufklärungspflichtverletzung195
a) Beweismaßreduzierung nach § 287 I ZPO195
b) Anscheinsbeweis196
c) Beweislastumkehr198
aa) Beweislastumkehr als Folge der Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens199
(1) Meinung der Rechtsprechung199
(2) Meinung des Schrifttums200
(3) Stellungnahme201
bb) Beweislastumkehr wegen des Schutzzwecks der Aufklärungspflichten202
(1) Meinung der Rechtsprechung202
(2) Meinung des Schrifttums203
(3) Stellungnahme204
cc) Gesamtwürdigung205
2. Kausalitätsnachweis beim Abbruch von Vertragsverhandlungen206
B. Verteilung der Beweislast im polnischen Recht207
I. Beweis des Schadens207
II. Beweis der Schuld208
III. Beweis der Kausalität208
1. Tatsächliche Vermutung208
2. Anscheinsbeweis209
3. Richterliche Beweislastumkehr211
§ 7 Verjährung212
A. Verjährung im deutschen Recht212
B. Verjährung im polnischen Recht212
I. Anspruch aus der culpa in contrahendo (Art. 415 KC)212
II. Anspruch aus dem Schutz der persönlichen Güter (Art. 24 § 1 KC)213
§ 8 Konkurrenzen215
A. Konkurrenzen im deutschen Recht215
I. Anfechtung und Vertragsaufhebung aus der culpa in contrahendo215
II. Gewährleistungsrecht und Ansprüche aus der culpa in contrahendo219
B. Konkurrenzen im polnischen Recht220
I. Anfechtung und Vertragsaufhebung aus der culpa in contrahendo220
II. Gewährleistung und Schadensersatzansprüche aus der culpa in contrahendo222
§ 9 Anmerkungen de lege ferenda für das polnische Recht222
A. Bedarf für Neukodifikation223
B. Haftung für die Aufklärungspflichtverletzung224
I. Kommissionsentwurf des ersten Buches des Zivilgesetzbuches224
II. Vorentwurf der Regelung für die vorvertraglichen Informationspflichten225
III. Vorentwurf der Regelung für vertragliche Schuldverhältnisse227
C. Regelung des Abbruchs von Vertragsverhandlungen228
D. Stellungnahme zur geplanten Neukodifikation229
§ 10 Bedeutende Rechtsunterschiede zwischen der polnischen und deutschen Regelung der Haftung für die culpa in contrahendo230
Kapitel 3: Harmonisierung der Rechtsunterschiede durch das internationale und europäische Privatrecht233
§ 11 Culpa in contrahendo im CISG233
A. Ausschluss der Anwendung der Rom II- und Rom I-VO234
I. Objektive Anknüpfung der culpa in contrahendo234
II. Verhältnis des CISG zu Rom II- und Rom I-VO234
III. Eröffnung des Anwendungsbereiches des CISG235
B. Vorvertragliche Haftung nach der Regelung des CISG238
I. Abbruch der Vertragsverhandlungen im CISG238
1. Vorschriften über einen Vertragsabschluss239
a) Rücknahme des Angebots nach Art. 15 II CISG239
b) Widerruf des Angebots nach Art. 16 CISG240
aa) Schadensersatz wegen Widerrufs nach CISG241
bb) Schadensersatz wegen Widerrufs nach nationalem Recht244
c) Ablehnung des Angebots nach Art. 17 CISG245
2. Wahrung des guten Glaubens im internationalen Handel245
3. Abbruch der Verhandlungen als eine externe Regelungslücke248
4. Ergebnis248
II. Aufklärungspflichten des Verkäufers249
1. Besondere Informationspflichten des Verkäufers249
2. Generelle Informationspflicht252
3. Rechtsfolgen der Verletzung von Informationspflichten252
4. Ergebnis255
III. Beweislast256
IV. Verjährung256
V. Gesamtwürdigung257
§ 12 Anknüpfung der culpa in contrahendo außerhalb der Anwendung des CISG258
A. Beziehung zwischen Art. 12 I und Art. 12 II Rom II-VO259
B. Verhältnis der Anknüpfungen des Art. 12 II Rom II-VO zueinander259
C. Ergebnis260
§ 13 Rechtswahl des GEK-E260
A. Verhältnis des GEK-VO-E zum Kollisionsrecht260
B. Wählbarkeit des GEK-VO-E261
C. Anwendungsbereich262
I. Räumlicher Anwendungsbereich262
II. Sachlicher Anwendungsbereich263
III. Persönlicher Anwendungsbereich264
IV. Zeitlicher Anwendungsbereich265
D. Haftung für die Verletzung vorvertraglicher Pflichten nach GEK-E266
I. Vorvertragliche Informationspflichten nach GEK-E266
1. Direkt verfasste vorvertragliche Informationspflichten266
2. Indirekt verfasste vorvertragliche Informationspflichten268
II. Abbruch von Vertragsverhandlungen270
1. Abbruch von Vertragsverhandlungen als Verletzung der Loyalitätspflicht270
2. Abbruch der Vertragsverhandlungen als Verletzung der Aufklärungspflicht273
3. Abbruch der Vertragsverhandlungen als eine externe Regelungslücke274
III. Ergebnis275
E. Beweislast275
F. Verjährung276
G. Gesamtwürdigung277
§ 14 Rechtswahl des DCFR nach Rom II-VO279
A. Rechtswahl nach Art. 14 Rom II-VO279
B. Gegenstand der Rechtswahl282
C. Wahl des DCFR282
I. Abdingbarkeit der Vorschriften zur culpa in contrahendo im deutschen Recht283
II. Abdingbarkeit der Vorschriften zur culpa in contrahendo im polnischen Recht284
D. Regelung der culpa in contrahendo durch DCFR286
I. Informationspflichten286
1. Direkt verfasste vorvertragliche Informationspflichten286
2. Aufklärungspflichten nach den Vorschriften über den Irrtum287
3. Spezielle Aufklärungspflichten bei bestimmten Vertragsarten288
4. Allgemeine Informationspflicht289
II. Abbruch von Vertragsverhandlungen289
III. Ergebnis290
E. Beweislast290
F. Verjährung291
G. Gesamtwürdigung291
§ 15 Kollisionsrechtliche Anknüpfung der Beweislastverteilung nach Rom I- und Rom II-VO292
A. Beweiserleichterungen im deutschen Recht293
I. Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens293
II. Richterliche Beweislastumkehr294
III. Anscheinsbeweis294
IV. Beweismaßreduzierung nach § 287 I ZPO296
B. Beweiserleichterungen im polnischen Recht297
I. Anscheinsbeweis297
II. Tatsächliche Vermutung297
C. Gesamtwürdigung298
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse299
Anhang: Übersetzung ausgewählter Vorschriften des Kodeks cywilny312
Literaturverzeichnis314
Rechtsaktenverzeichnis342
Sachregister346

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