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Die Heilung von formellen Eheschließungsmängeln bei Ehen mit Auslandsberührung nach deutschem Recht.

AutorAnja Juliane Müller
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Internationalen Recht 175
Seitenanzahl243 Seiten
ISBN9783428528677
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Die seit Jahrzehnten im Internationalen Familienrecht viel diskutierte Problematik der Heilung von Nichtehen, insbesondere von hinkenden Auslandsehen, hat trotz Einführung des § 1310 III BGB im Jahre 1998 nicht an Brisanz verloren. Während nach Ansicht des Schrifttums der rechtliche Fortschritt mit dieser Heilungsvorschrift nicht weit genug geht, nimmt der BGH eine gegensätzliche Position ein. Dies nimmt die Autorin zum Anlass, sich mit dem Anwendungsbereich und der abschließenden Geltung des § 1310 III BGB auseinanderzusetzen, bevor sie sich ungeschriebenen Heilungsvarianten im deutschen Sach- und Kollisionsrecht sowie im IZPR widmet. Die Untersuchung führt zu dem Ergebnis, dass die Formwidrigkeit der Trauung durch die Anerkennung eines ausländischen Ehefeststellungsurteils oder auf Grundlage von Art. 6 I GG im Wege einer gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung zugunsten von Partnern einer hinkenden Auslandsehe überwunden werden kann. Langfristig wird eine Gesetzesänderung des § 1310 III BGB anheim gestellt.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis14
Einführung in das Thema20
Erster Teil: Gesetzliche Heilungsmöglichkeiten für formelle Eheschließungsmängel26
A. Die Trauung vor dem Scheinstandesbeamten gemäß § 1310 II BGB28
B. Die Heilung der nach § 1314 I i.V.m. § 1311 S. 1 BGB aufhebbaren Ehe32
C. Die statusrechtliche Heilung gemäß § 1310 III BGB35
I. Die internrechtliche Bedeutung des § 1310 III BGB37
1. Der Ehekonsens37
2. Die Vertrauenstatbestände der Nr. 1–338
a) Eintragung der Ehe in das Heirats- oder Familienbuch38
b) Aufnahme eines Hinweises der Eheschließung in das Geburtenbuch40
c) Entgegennahme und Quittierung einer familienrechtlichen Erklärung41
3. Das Zusammenleben als Ehegatten42
4. Rechtsfolge44
II. § 1310 III BGB im internationalrechtlichen Kontext45
1. Die Staatsangehörigkeit der Partner45
2. Ort der Konsensabgabe und des Zusammenlebens48
3. Substitution durch Eintragung der Ehe in ein ausländisches Register durch einen ausländischen Standesbeamten51
a) Möglichkeit der Substitution bei der Eheschließung51
b) Substitution im Rahmen der Heilung gemäß § 1310 III BGB52
4. Anwendbarkeit des § 1310 III BGB bei Maßgeblichkeit ausländischen Formstatuts56
III. Resümee57
Zweiter Teil: Die Anwendung ungeschriebener Heilungsvarianten neben § 1310 III BGB59
A. Die Notwendigkeit weiterer Heilungsinstrumentarien59
I. Das Meinungsspektrum in Literatur und Rechtsprechung59
II. Stellungnahme62
1. Tatsächliches Bedürfnis62
2. Abschließender Geltungsanspruch des § 1310 III BGB67
B. Die Heilung auf internationalprozessrechtlicher Ebene durch Anerkennung eines ausländischen Ehefeststellungsurteils67
I. Die Anerkennung eines Ehefeststellungsurteils im EU-Rechtsraum69
1. Überblick über die Anerkennungsregeln nach der EheVO II69
2. Praktische Bedeutung der Heilungsvariante innerhalb der EU70
3. Einbeziehung feststellender Entscheidungen in den Geltungsbereich der EheVO II72
a) Meinungsstand unter Geltung der EheVO I73
aa) Intention der EheVO I74
bb) Rückschlüsse aus dem Haager Scheidungsübereinkommen vom 1. Juni 197076
cc) Auslegung des Wortlautes77
dd) Konträre Regelungsinhalte der erfassten Verfahrensarten78
ee) Vergleich mit klageabweisenden Entscheidungen79
ff) Zwischenergebnis81
b) Rechtslage seit dem 1. März 200581
aa) Regelungsbereich des Art. 1 I lit. a EheVO II82
bb) Neuerungen in Bezug auf den Ausschlussklage abweisender Entscheidungen?82
cc) Konsequenz84
c) Ergebnis85
II. Die Anerkennung eines Ehefeststellungsurteils in einem förmlichen Verfahren nach Art. 7 § 1 FamRÄndG85
1. Zweckrichtung des Anerkennungsverfahrens86
2. Gegenstand87
3. Die sachlichen Anerkennungsvoraussetzungen88
a) Die internationale Zuständigkeit des ausländischen Gerichts89
b) Verstoß gegen den anerkennungsrechtlichen ordre public90
aa) Entscheidungen der Rechtsprechung91
bb) Abgeschwächte Wirkung des anerkennungsrechtlichen ordre public-Vorbehalts93
cc) Rückschlüsse aus § 328 I ZPO a.F. und seiner Neufassung94
(1) Verhältnis des § 328 I Nr. 3 ZPO a.F. zu § 328 I Nr. 4 ZPO a.F.95
(2) Schlussfolgerung aufgrund der Streichung des § 328 I Nr. 3 ZPO a.F.97
dd) Vereinbarkeit des ausländischen Ehefeststellungsurteils mit Art. 6 I GG98
(1) Der Verfassungsbegriff der Ehe99
(2) Zwischenergebnis103
ee) Voraussetzungslose Umgehung deutscher Wertvorstellungen?104
4. Ergebnis und Rechtsfolgen105
III. Das Feststellungsverfahren nach § 632 ZPO als gleichwertiger Rechtsschutz?106
1. Die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils107
2. Auswirkungen des Urteils mit inter partes-Wirkung und weitere Nachteile der Feststellungsentscheidung108
C. Die Heilung auf der Ebene des deutschen Kollisionsrechts109
I. Unselbständige oder alternative Anknüpfung der Vorfrage nach der Ehewirksamkeit109
1. Lösungsfindung112
2. Schlussfolgerung116
II. Heilung der formwidrigen Ehe durch nachträglichen Statutenwechsel117
1. Heilende Wirkung des Statutenwechsels i.R.d. Art. 13 I EGBGB?118
a) Gründe für die ausnahmslose Unwandelbarkeit des Eheschließungsstatuts120
b) Befürwortende Stimmen zugunsten der Anerkennung einer Ausnahme von der unwandelbaren Anknüpfung121
c) Der Sonderfall der antizipierenden Anknüpfung125
d) Rechtsdogmatischer Hintergrund für die Gewährung einer Ausnahme von der grundsätzlichen Unwandelbarkeit des Art. 13 I EGBGB127
aa) Ratio legis des Art. 13 I EGBGB128
bb) Begrenzung des Eheschließungsstatuts entsprechend dem Gesetzeszweck?130
cc) Kein Verstoß gegen die klare Wertentscheidung des Gesetzgebers133
dd) Fazit134
2. Heilung durch Staatsangehörigkeitswechsel i.R.d. Art. 13 III EGBGB?134
a) Unterstützende Ansichten aus der Lehre135
b) Der ablehnende Standpunkt im Schrifttum136
c) Die antizipierende Anknüpfung bei formfehlerhafter Inlandstrauung139
d) Methodische Begründung und eigene Stellungnahme139
aa) Verletzung der gesetzgeberischen Wertentscheidung141
bb) Ergebnis143
III. Einschränkende Anwendung des Art. 13 III 1 EGBGB144
1. Kritische Würdigung145
a) Parallelen zu anderweitigen Heilungsvarianten145
b) Auslegung des Art. 13 III 1 EGBGB146
aa) Deutung des Wortlautes146
bb) Historische Auslegung147
cc) Gesetzesauslegung nach dem Sinn und Zweck unter besonderer Berücksichtigung der teleologischen Reduktion147
(1) Ablehnung des besonderen ordre public-Charakters148
(2) „Eheschließung im Inland“ als ausreichender Binnenbezug149
(3) Stellungnahme zu dem behaupteten ordre public-Charakter des Art. 13 III 1 EGBGB151
2. Ergebnis152
IV. Zusammenfassung152
D. Die Heilung auf deutscher sachrechtlicher Ebene153
I. Rechtliche Zulässigkeit der ergänzenden Anwendung ungeschriebener sachrechtlicher Heilungsinstrumentarien153
II. Sachrechtliche Heilungsansätze155
1. Wiederholung der Trauung nach inländischem Recht155
2. Erweiterung des Regelungsbereiches des § 1310 III BGB durch Gesetzesanalogie156
3. Entsprechende Anwendung des § 1310 II BGB158
4. Gleichsetzung von Nichtehe und nichtiger Ehe160
a) Meinungsstand unter Geltung des EheG160
b) Fortleben des Heilungsansatzes nach der Eheschließungsrechtsreform161
aa) Gleichsetzung der Nichtehe mit der aufhebbaren Ehe?162
(1) Direkte Anwendung der Eheschließungsvorschriften162
(2) Entsprechende Anwendung des § 1315 II Nr. 2 BGB162
bb) Ergebnis163
5. Ehe durch spätere Erklärung des Eheschließungswillens anlässlich der Anlegung eines Familienbuches164
a) Beurteilung der Entscheidung165
b) Fazit168
6. Heilung der Nichtehe durch Erlass eines rechtskräftigen Scheidungsurteils168
a) Kritische Bewertung170
aa) Überblick über die formelle und materielle Rechtskraft170
bb) Erstreckung der materiellen Rechtskraft auf die Statusbeziehung?171
cc) Auswirkungen der materiellen Rechtskraft auf die Ehefolgen173
b) Zwischenfeststellungsklage gemäß § 256 II ZPO173
c) Ergebnis174
7. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Witwenrente gemäß § 1264 RVO a.F. (§ 46 SGB VI n.F.) bei hinkenden Auslandsehen174
a) Argumentationsstruktur des Gerichts176
b) Resonanz im Schrifttum und ihre Würdigung176
c) Relevanz der Judikatur für die Zukunft180
8. Unmöglichkeit der Einhaltung der gesetzlichen Eheschließungsform181
9. Unzumutbarkeit der Wahrung der Eheschließungsform185
10. Heilung durch jahrzehntelang gutgläubig gelebte Ehe187
a) Ansichten vor der Eheschließungsrechtsreform, 1998187
b) Meinungsstand nach Einführung des § 1310 III BGB189
aa) Ablehnender Standpunkt190
bb) Befürwortende Auffassungen191
c) Bewertung des Konflikts bei Bestehen einer hinkenden Auslandsehe192
aa) Bindungswirkung der Witwenrentenentscheidung gemäß § 31 I BVerfGG193
bb) Verfassungsrechtlicher Eheschutz gemäß Art. 6 I GG195
cc) Lösungsmodelle199
(1) Möglichkeit der verfassungskonformen Auslegung des § 1310 III BGB200
(a) Offensichtliche Verfassungswidrigkeit der Norm?201
(aa) Verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigender Eingriff in Art. 6 I GG201
(bb) Ergebnis205
(b) Wortlaut und gesetzgeberischer Wille als Grenzen der Auslegung206
(2) Gesetzesimmanente Rechtsfortbildung207
(3) Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung209
(a) Verwirklichung der mit der Eheschließungsform verfolgten Zwecke210
(b) Schlussfolgerung214
(c) Präzisierung der Rechtsfortbildung und Ausblick für den Gesetzgeber215
d) Einbeziehung der langjährigen absoluten Nichtehen in den Schutzbereich des Art. 6 I GG mit dem Ergebnis ihrer Heilung im Status?217
aa) Gleichbehandlung mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften219
bb) Erfüllung der Zwecke der standesamtlichen Mitwirkungspflicht unter besonderer Berücksichtigung der Beweisfunktion221
cc) Fazit223
Abschließende Zusammenfassung225
Literaturverzeichnis228
Sachwortverzeichnis242

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