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Die Limited (Ltd.)

Recht, Steuern, Beratung

AutorReinhard Mielke, Thomas Brinkmeier
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl226 Seiten
ISBN9783834993090
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis46,99 EUR
Fast jede dritte neue Kapitalgesellschaft in Deutschland firmiert als Limited (Ltd.). Die klassische GmbH hat damit eine starke Konkurrenz erhalten, welche sich durch günstige Gründungskosten und vorteilhafte Haftungsvorschriften auszeichnet. Damit wird auch die Beratung in Steuerfragen immer wichtiger, um Mandanten vor Überraschungen aus dem Steuer- und Gesellschaftsrecht zu schützen.

Steuerberater und Dipl. Finanzwirt Thomas Brinkmeier ist ein erfahrener Praktiker und Fachbuchautor. Rechtsanwalt und Notar Reinhard Mielke ist langjährig im Gesellschaftsrecht tätig und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zur Limited.

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Leseprobe

2. Außenhaftung gegenüber Dritten (S. 124-125)
Grundsätzlich ist eine Haftung des directors für Verbindlichkeiten der Limited gegenüber Dritten ausgeschlossen. Insbesondere in der Insolvenz der Gesellschaft gibt es jedoch Ausnahmen. Ferner ist bei einer in Deutschland tätigen Limited, gerade auch bei einer Scheinauslandsgesellschaft zu fragen, ob nicht eine Haftung nach deutschen Rechtsgrundsätzen in Betracht kommt.

a) Haftung nach englischem Recht
Abweichend vom Grundsatz, dass der director nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Dritten haftet, kann der director dann in Anspruch genommen werden, wenn er persönlich besonderes Vertrauen des Dritten in Anspruch genommen und dieses Vertrauen zum Beispiel durch eine fahrlässig falsche Aussage missbraucht hat.Ferner haftet ein director persönlich, wenn er durch eine disqualification order nach dem CDDA von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist und dennoch als director der limited auftritt und handelt. Er haftet dann persönlich für alle Verbindlichkeiten, die er in dieser Zeit für die Limited begründet (Section 15 CDDA 1986). Dieses Verhalten ist auch strafrechtlich sanktioniert (Section 13 CDDA 1986). In der Insolvenz der Limited trifft den director dann eine persönliche Haftung, wenn er trotz der Insolvenz die Geschäfte der Gesellschaft weiterführt in der Absicht, Gläubiger zu betrügen (Section 213 Insolvency Act 1986). Voraussetzung für diese Haftung ist allerdings, dass der director die Geschäfte in der Absicht fortführt, nicht nur einen, sondern die Allgemeinheit der Gesellschaftsgläubiger zu betrügen. Die Absicht, praktisch alle Gläubiger der Gesellschaft zu betrügen, ist jedoch kaum nachweisbar, da der nachgewiesene Betrug eines einzelnen Gläubigers nicht ausreicht.

Eine Haftung gemäß Section 213 Insolvency Act 1986 kommt in der Praxis daher kaum vor. Denn eine Haftung für fraudulent trading ist zum Beispiel bereits dann ausgeschlossen, wenn der director auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft hoffte, weil ihm neue Finanzmittel in Aussicht gestellt wurden. Etwas schärfer ist die Haftung des directors gemäß Section 214 Insolvency Act 1986 für unredliches Handeln in der Krise der Gesellschaft (wrongful trading). Danach haftet der director, wenn er in einer Situation, in der er erkannt hat bzw. hätte erkennen können, dass die Gesellschaft insolvent wird, das Risiko für die Gesellschaftsgläubiger nicht zu beschränken versucht. Er muss also alle Schritte unternehmen, um den Schaden der Gesellschaftsgläubiger möglichst gering zu halten, wofür ihn die Beweislast trifft. Auch dieser Haftungstatbestand greift jedoch selten ein. Ansprüche aus Section 213 und 214 Insolvency Act 1986 können die Gesellschaftergläubiger nicht selbst geltend machen. Anspruchsberechtigt ist ausschließlich der Liquidator, der hierzu das Insolvenzgericht anzurufen hat.

b) Haftung nach deutschem Recht
Eine gesellschaftsrechtliche Haftung des directors nach deutschem Recht ist ausgeschlossen, da insoweit ausschließlich englisches Recht gilt. Die Bestimmungen des GmbH-Rechtes sind auch bei Scheinauslandsgesellschaften nicht analog anwendbar. So hat der BGH eine Haftung des directors gemäß § 11 Abs. 2 GmbHG abgelehnt. Dennoch soll eine Haftung des directors wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 64 GmbHG nicht ausgeschlossen sein. In Betracht kommt jedenfalls eine deliktische Haftung des directors nach deutschem Recht, wenn er im deutschen Rechtskreis tätig wird (Artikel 40 EGBGB). Insbesondere strafbare Handlungen i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB begründen eine persönliche Haftung des directors, zum Beispiel die Haftung für das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung (§ 266 a StGB) oder betrügerische Handlungen (§263 StGB).

Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Abkürzungsverzeichnis16
Literaturverzeichnis20
Bearbeiterverzeichnis23
§ 1 Gründung einer Limited24
A. Neugründung oder Mantelkauf24
I. Neugründung24
II. Mantelkauf26
B. Gesellschaftsvertrag (Satzung)26
I. Satzungsregelungen mit Außenwirkung ( memorandum of association)26
1. Name der Gesellschaft26
2. Sitz der Gesellschaft27
3. Gesellschaftszweck29
4. Angaben zum Kapital29
5. Haftungsbeschränkung30
II. Satzungsregelungen mit Innenwirkung ( articles of association)31
1. Ausgabe und Zuteilung von Gesellschaftsanteilen31
2. Übertragung von Gesellschaftsanteilen32
3. Gesellschafterversammlung32
4. Ernennung und Abberufung von Direktoren33
5. Verwaltungsmaßnahmen34
6. Schlussbestimmungen35
§ 2 Beteiligung an einer Limited36
A. Anteilsarten36
B. Anteilserwerb36
C. Anteilsübertragung37
I. Übertragbarkeit37
II. Steuer37
III. Vererbung von Gesellschaftsanteilen37
IV. Erwerb eigener Anteile38
§ 3 Organisation der Limited39
A. Organe der Gesellschaft39
I. Director39
1. Bestellung39
2. Geschäftsführung und Vertretungsmacht40
3. Pflichten41
4. Shadow director (faktischer Geschäftsführer)43
5. Ausschluss und Abberufung des directors44
II. Secretary47
III. Gesellschafter47
1. Rechte und Pflichten der Gesellschafter47
2. Gesellschafterversammlung50
B. Vertretung der Gesellschaft53
I. Gesetzliche Vertretung53
1. Directors53
2. Secretary53
3. Ständiger Vertreter53
II. Rechtsgeschäftliche Vertretung54
§ 4 Steuern55
A. Steuerpflicht55
I. Abgrenzungskriterien: Sitz, Ort der Geschäftsleitung und Betriebsstätte55
1. Sitz55
2. Ort der Geschäftsleitung55
3. Betriebsstätte55
II. Steuerpflicht der nur in Großbritannien tätigen Limited58
III. Steuerpflicht der in Großbritannien und Deutschland tätigen Limited59
1. Beschränkte Steuerpflicht mit Betriebsstättengewinnen59
2. Beschränkte Steuerpflicht mit anderen Einkünften60
3. Besteuerungsrecht für das director- Gehalt60
IV. Steuerpflicht der nur in Deutschland tätigen Limited61
1. Körperschaftsteuerpflicht in Deutschland61
2. Körperschaftsteuerpflicht in Großbritannien61
3. Vermeidung der Doppelbesteuerung61
B. Erklärungspflichten in Großbritannien bei unbeschränkter Steuerpflicht in Großbritannien62
I. Rechnungslegung und Gewinnermittlung62
II. Steuererklärung62
III. Steuerarten63
1. Körperschaftsteuer (Corporation Tax)63
2. Quellensteuer (withholding tax)67
3. Wegzugsteuer (taxation of companies changing jurisdiction)67
4. Gemeindliche Immobiliensteuer (business rates)68
5. Umsatzsteuer (value added tax VAT)68
IV. Besteuerung der Gesellschafter69
1. In Großbritannien unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschafter69
2. In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Gesellschafter71
C. Erklärungspflichten in Deutschland bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland72
I. Rechnungslegung und Gewinnermittlung72
1. Rechnungslegung nach Handelsrecht72
2. Buchführungspflicht nach deutschem Steuerrecht76
3. Gewinnermittlung76
II. Steuerbelastung78
III. Zuständigkeitsfragen der deutschen Finanzverwaltung79
IV. Steuererklärung und Anzeigepflichten80
1. Gründung der Limited80
2. Laufende Besteuerung der Limited81
3. Beendigung der Limited81
V. Steuerarten81
1. Körperschaftsteuer81
2. Gewerbesteuer92
3. Kapitalertragsteuer93
4. Lohnsteuer94
5. Umsatzsteuer95
6. Liquidationsbesteuerung97
VI. Besteuerung der Gesellschafter98
1. Besteuerungsrecht für Gewinnausschüttungen und Anteilsveräußerungen98
2. Natürliche Person als Gesellschafter98
3. Kapitalgesellschaft als Gesellschafter101
VII. Steuerhaftung101
VIII. Betriebsprüfung103
IX. Steuererklärungspflichten in England104
D. Betriebsstätte und beschränkte Steuerpflicht in Deutschland104
I. Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten104
II. Aufteilung der Einkünfte105
III. Auflösung der Betriebsstätte107
E. Organschaft107
I. Voraussetzungen der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft108
1. Organträger108
2. Organgesellschaft109
3. Finanzielle Eingliederung109
4. Gewinnabführungsvertrag109
II. Einkommensermittlung imOrgankreis110
III. Umsatzsteuerliche Organschaft112
F. Holding112
I. Begriff der Holding112
II. Vorteile der Holding114
1. Haftungstrennung114
2. Internationale Steuerplanung114
3. Steuervorteile beim Verkauf des Unternehmens115
III. Nachteile der Holding116
IV. Steuerliche Besonderheiten der Holding117
G. Betriebsaufspaltung117
I. Formen der Betriebsaufspaltung117
II. Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung118
1. Sachliche Verflechtung119
2. Personelle Verflechtung120
III. Steuerliche Folgen der Betriebsaufspaltung121
1. Gewinnermittlung der Betriebs-Limited121
2. Gewinnermittlung der Besitzgesellschaft121
IV. Beendigung der Betriebsaufspaltung122
§ 5 Haftung123
A. Haftungsbeschränkung123
B. Haftung der Organe123
I. Director123
1. Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft123
2. Außenhaftung gegenüber Dritten125
II. Secretary126
III. Gesellschafter127
§ 6 Zweigniederlassung einer Limited in Deutschland129
A. Einleitung129
B. Anmeldung der Zweigniederlassung129
I. Begriff der Zweigniederlassung130
II. Anmeldeverpflichtung130
III. Existenz der Limited131
IV. Bestandteile der Handelsregisteranmeldung132
1. Rechtsform und Registerangaben132
2. Der director132
3. Namenszeichnung des directors135
4. Der ständige Vertreter135
5. Sacheinlagen136
6. Firma und Sitz der Gesellschaft137
7. Gegenstand des Unternehmens139
8. Höhe des Stammkapitals141
9. Tag des Abschlusses des Gesellschaftsvertrages/ Bestimmung über die Zeitdauer der Gesellschaft141
V. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen141
VI. Formalien der Anmeldung142
1. Der Anmelder142
2. Form der Anmeldung143
VII. Anmeldung von Änderungen zum Handelsregister143
1. Satzungsänderungen143
2. Änderungen bezüglich der directors144
3. Liquidation144
VIII. Geschäftsbriefe144
§ 7 Umwandlung146
A. Umwandlung nach englischem Recht146
I. Formwahrende Umwandlung146
II. Formändernde Umwandlung146
B. Grenzüberschreitende Verschmelzung146
I. Deutsches Umwandlungsrecht147
II. Die Sevic-Entscheidung des EuGH148
III. Die europäische Verschmelzungsrichtlinie ( VRL)149
§ 8 Gesellschaftsformen unter Beteiligung einer Limited152
A. Limited & Co. KG152
I. Vor- und Nachteile der Ltd. & Co. KG152
II. Zulässigkeit der Ltd. & Co. KG154
III. Gründung154
1. Gesellschafter154
2. Vertragsgestaltung156
3. Handelsregisteranmeldung160
4. Einlagen162
5. Firma163
6. Angaben auf Geschäftsbriefen163
IV. Geschäftsführung und Vertretung164
1. Geschäftsführung164
2. Aufwendungsersatz für den Geschäftsführer164
3. Haftungsvergütung165
4. Gesellschafterversammlung der Ltd. & Co. KG165
5. Vertretung165
V. Haftung166
1. Haftung der Komplementär-Limited166
2. Haftung der Kommanditisten166
3. Kapitalerhaltung166
4. Haftung des directors168
VI. Rechnungslegung der Ltd. & Co. KG169
1. Rechnungslegung der Komplementär-Limited169
2. Rechnungslegung der KG169
VII. Besteuerung der Ltd. & Co. KG170
1. Einkunftsart170
2. Einkünftezurechnung und Gewinnermittlung170
3. Steuerliche Besonderheiten bei der Ltd. & Co. KG173
4. Gewerbesteuer177
5. Umsatzsteuer178
VIII. Auflösung und Beendigung der Ltd. & Co. KG179
1. Auflösung der Ltd. & Co. KG180
2. Liquidation der Ltd. & Co. KGs180
3. Insolvenz der Ltd. & Co. KG181
4. Einkommensteuerliche Folgen der Auflösung einer Ltd. & Co. KG181
B. Limited & Still182
I. Begriff der stillen Gesellschaft182
II. Steuerliche Behandlung der Ltd. & Still183
1. Typische stille Beteiligung183
2. Atypische stille Beteiligung183
§ 9 Auflösung und Insolvenz184
A. Auflösung und Insolvenz einer Limited mit Verwaltungssitz in Großbritannien184
I. Winding up (Liquidation)185
1. Voluntary winding up (freiwillige Liquidation)185
2. Compulsory winding up (zwangsweise Liquidation)185
II. Administration (Zwangsverwaltung)186
III. Arrangement ( Gläubigervereinbarung)186
1. Company voluntary arrangement186
2. Scheme of arrangement nach sec. 425 CA 1985187
IV. Administrative receivership ( beschränkte Zwangsverwaltung)187
V. Striking off the Register187
B. Insolvenz einer Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland188
I. Internationale Zuständigkeit189
II. Nationale Zuständigkeit191
III. Anwendbares Recht191
1. Insolvenzfähigkeit192
2. Insolvenzgründe193
3. Insolvenzantragsrecht194
4. Insolvenzantragspflicht194
5. Insolvenzverschleppungshaftung195
6. Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen196
7. Haftung aus existenzvernichtendem Eingriff197
IV. Verfahren197
§ 10 Limited versus GmbH199
A. Vorteile der Limited199
I. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung199
II. Arbeitnehmer-Mitbestimmung199
III. Vorbelastete Geschäftsführer200
IV. Verminderung der Strafbarkeitsrisiken200
V. Einfache Anteilsübertragung200
B. Nachteile der Limited200
I. Englisches Recht200
II. Gründungs- und Verwaltungskosten201
III. Vorbehalte von Geschäftspartnern201
IV. Steuern201
V. Insolvenz202
Stichwortverzeichnis246

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