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Die Unterscheidung von Innen- und Außengesellschaft bürgerlichen Rechts.

Eine Untersuchung mit dem Schwerpunkt auf der Frage der Gesamthandsfähigkeit von Innengesellschaften.

AutorBaha Nurettin Güven
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 405
Seitenanzahl309 Seiten
ISBN9783428532605
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Der BGH hat mit seiner bald eine Dekade zurückliegenden Grundsatzentscheidung vom 29.1.2001 der Gruppenlehre im Gesellschaftsrecht des BGB zum Durchbruch verholfen. An der seither rechtsfähigen Außengesellschaft bürgerlichen Rechts wurde und wird die nunmehr herrschende moderne Gesamthandslehre immer weiter ausgefeilt. Dem Komplementärphänomen der Innengesellschaft wurde indes keine vergleichbare Aufmerksamkeit zuteil. Dabei erweist es sich als äußerst interessant, wie Innen- und Außengesellschaft künftig zu differenzieren sind. Denn mit der Rechtsfortbildung im BGB-Gesellschaftsrecht hat diese Unterscheidung eine neue typologische Dimension angenommen. Eine Schlüsselrolle bei der Differenzierung nimmt die seit jeher umstrittene Frage nach der Gesamthandsfähigkeit von Innengesellschaften ein. Ziel dieser Arbeit ist es, die Diskussion um die Unterscheidung von Innen- und Außengesellschaft vor diesem Hintergrund mit neuen Impulsen zu beleben. Hierbei arbeitet der Autor auch bedeutende Aspekte für die Rechtspraxis heraus. So ermöglicht die Arbeit etwa eine einfachere und klarere Einordnung der Gestaltungen der Praxis unter die beiden Gesellschaftstypen. Zugleich werden hieraus resultierende vermögensrechtliche Folgen eingehend analysiert und illustriert.

Baha Nurettin Güven, Jahrgang 1979, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Auf das erste Staatsexamen im Jahr 2004 folgte eine Assistententätigkeit mit der Gelegenheit zur Promotion am Lehrstuhl von Prof. Dr. Reichard für Bürgerliches Recht und Römisches Recht an der Universität Bielefeld. Nach Abschluss der Promotion sowie des Assessorexamens (2009) erfolgte im Jahr 2010 die Ernennung zum Richter im Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsüberblick10
Inhaltsverzeichnis12
1. Teil: Einführung22
2. Teil: Die Außengesellschaft bürgerlichen Rechts seit BGHZ 146, 34127
A. Rechtsfähigkeit28
I. Reichweite der Rechtsfähigkeit28
II. Teilrechtsfähigkeit bzw. beschränkte Rechtssubjektivität29
III. Differenzierung rechtsfähige Personengesellschaft – juristische Person33
IV. Rechtsfähigkeit der GbR als Akt richterlicher Rechtsfortbildung36
V. Materiell-rechtliche Folgen der Anerkennung der Rechtsfähigkeit37
1. Die GbR als selbstständige Rechtsträgerin37
a) Vermögenszuordnung37
b) Identitätswahrung38
2. Betrachtung einzelner Rechtsbereiche39
a) Grundrechtsfähigkeit39
b) Gesetzliche Schuldverhältnisse, insbesondere aus unerlaubter Handlung39
c) Sachenrechtliche Rechtsfähigkeit41
d) Grundbuchfähigkeit42
e) Fähigkeit zur Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften48
f) Markenrechtsfähigkeit49
g) Erbfähigkeit49
h) Rechtsfähigkeit im Zahlungsverkehr50
B. Haftungsverfassung der (Außen-)GbR50
I. Prinzipielle Vorgaben des II. Zivilsenats des BGH51
II. Resonanz im Schrifttum und Einzelfragen51
1. Rechtsgedanke der §§ 420 ff. BGB52
2. Haftung neu eintretender Gesellschafter für Altverbindlichkeiten – § 130 HGB analog53
3. Eintrittshaftung gem. §§ 28 Abs. 1 S. 1, 128 HGB analog57
4. Haftung der Gesellschafter für gesetzliche Verbindlichkeiten der GbR59
5. Haftungsbeschränkungen62
C. Parteifähigkeit65
I. Reichweite der Parteifähigkeit65
II. Prozessrechtliche Konsequenzen66
1. Beweggründe für die Aufgabe des Streitgenossenschaftsmodells66
a) Nichtbeachtung gesamthänderischer Bindung im Erkenntnisverfahren66
b) Notwendigkeit prozessualer Einbeziehung sämtlicher Gesellschafter67
c) Rechtsformwechsel OHG/GbR67
d) Änderung der Gesellschafterzusammensetzung im Verfahrensverlauf67
(1) Fortführung des Erkenntnisverfahrens68
(2) Titelumschreibung nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens68
e) Konfusion der Parteirollen69
2. Erkenntnisverfahren69
a) Die GbR als Prozesspartei70
(1) Auftritt der GbR im Prozess70
(2) Verjährungshemmung durch Klageerhebung gem. § 204 Abs. 1 BGB72
(3) Gerichtsstand der GbR72
(4) Beweis durch Parteivernehmung und Zeugenbeweis73
(5) Beteiligung am Rechtsstreit der Gesellschaft bzw. Gesellschafter74
b) Hindernisse konsequenter Durchsetzung der Parteifähigkeit74
(1) Notwendigkeit der Einbeziehung sämtlicher Gesellschafter75
(2) Bezeichnung der GbR77
c) Fazit78
3. Vollstreckungsverfahren78
4. Innenrechtsstreitigkeiten und -prozesse83
a) Grundlagenstreitigkeiten83
b) Actio pro socio84
c) Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen gegen Dritte84
d) Prozessstandschaft85
III. Rechtsfortbildung auch im Prozessrecht86
D. Beschränkung der Rechts- und Parteifähigkeit auf bestimmte Gesellschaftsarten87
E. Zusammenfassung91
3. Teil: Begriffliche Unterscheidung von Innen- und Außengesellschaft94
A. Originäres Differenzierungsmerkmal94
I. Differenzierung von Innen- und Außengesellschaft in der Rechtsprechung95
II. Differenzierung von Innen- und Außengesellschaft in der Literatur96
III. Zusammenführung der Abgrenzungsansätze96
IV. Präzisierung des Hauptabgrenzungsmerkmals98
1. Rechtsverkehr98
2. Gemeinsamer Auftritt bzw. gemeinsame Teilnahme99
3. Ergebnis100
V. Grundlage für die Beurteilung100
1. Vorrang der gesellschaftsvertraglichen Regelungen100
2. Tatsächliche Art der Teilnahme am Rechtsverkehr als Indiz101
3. Zweifelsregelung des § 714 BGB102
4. Name der Gesellschaft103
5. Konkludenter Rechtsformwechsel103
6. Verstoß gegen die gesellschaftsvertraglichen Regelungen in Einzelfällen104
7. Vereinbarung von gemischttypischer Teilnahme am Rechtsverkehr105
8. Ergebnis107
B. Folgen für die Gestaltung der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen107
I. Vertretung108
II. Geschäftsführung108
1. Gesellschafter als Geschäftsführer109
2. Dritter als Geschäftsführer110
III. Praktische Erscheinungsformen der Innengesellschaft111
1. Stille Gesellschaft des Handelsrechts111
2. Die stille Gesellschaft bürgerlichen Rechts112
3. Unterbeteiligungsgesellschaft113
4. Metaverbindungen114
5. Kartelle115
6. Stimmrechtspools115
7. Ehegatteninnengesellschaften115
C. Zusammenfassung der Unterscheidungsmerkmale116
4. Teil: Die Vermögensordnung von Innen- und Außengesellschaften117
A. Vermögensordnung der Innengesellschaft – traditionelle Betrachtungsweise118
I. Anwendbarkeit der §§ 718 ff. BGB auf die Innengesellschaft120
1. Älteres Schrifttum: Keine Anwendbarkeit der §§ 718 ff. BGB auf Innengesellschaften120
2. Kritik121
3. Ergebnis122
II. Ist die Bildung von Gesellschaftsvermögen gem. § 718 BGB ohne Teilnahme am Rechtsverkehr möglich?123
1. Bildung von Gesellschaftsvermögen gem. § 718 Abs. 1 BGB123
a) Bildung von Gesamthandsvermögen durch Beiträge123
(1) Anspruch auf die Gesellschaftereinlage124
(2) Gesellschaftereinlage127
(3) Zwischenergebnis129
b) Erwerb durch Geschäftsführung für die Gesellschaft130
(1) Erwerb durch „bloße“ Geschäftsführung130
(2) Erwerb durch Handeln namens der Gesellschaft132
(a) Verknüpfung von Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht132
(b) Allgemeines Stellvertretungsprinzip132
(c) Sinn und Zweck des § 720 BGB133
(d) Aspekt des Gläubigerschutzes136
(e) Zwischenergebnis136
(3) Weitere Erwerbsvoraussetzung nach § 718 Abs. 1 Fall 2 BGB137
c) Fazit139
2. Erwerb durch Geschäftsführung bei der Innengesellschaft140
a) Antizipiertes Besitzkonstitut141
b) Vorausabtretung143
c) Geschäft für den, den es angeht / betriebsbezogenes Geschäft /Verpflichtungsermächtigung144
d) Kritik an dem Erwerb durch Geschäftsführung bei Innengesellschaften147
3. Unmittelbarer Erwerb gem. § 718 Abs. 2 BGB149
4. Sonstige Erwerbsmöglichkeiten150
a) Erwerb durch „Tathandlungen“150
b) Im Innenverhältnis gründende Ansprüche – Sozialansprüche151
c) Erwerb von Todes wegen151
(1) Erbeinsetzung der Gesellschaft152
(2) Vermächtnis zugunsten der Gesellschaft153
d) Kommissionsverhältnis154
(1) Innengesellschaft und Kommissionsrecht154
(a) Prinzipielle Anwendbarkeit von Vorschriften des Kommissionsrechts154
(b) Anwendbarkeit des § 392 Abs. 2 HGB auf die Innengesellschaft155
(2) Kein unmittelbarer Forderungserwerb gem. § 392 Abs. 2 HGB157
e) Fälle des § 718 Abs. 1 BGB – abschließend oder nur exemplarisch?158
5. Ergebnis159
III. Teleologische Reduktion der §§ 718, 719 BGB160
1. Schutzwürdige und überwiegende Interessen von Geschäftspartnern der Innengesellschaft161
a) Verfügungsbeschränkung gem. § 719 Abs. 1 Hs. 1 BGB161
b) Befriedigungschancen der Geschäftspartner von Innengesellschaften in der Einzelzwangsvollstreckung163
(1) Unzulässige Gleichstellung von Privat- und Gesellschaftsgläubigern165
(2) Schutzwürdige Belange der Geschäftspartner werden nicht verletzt167
(a) Sinn und Zweck der gesamthänderischen Bindung und des § 736 ZPO167
(b) Keine Gesellschaftsgläubiger und -schulden im Rechtssinne bei einer Innengesellschaft169
(c) Wirtschaftliche „Gesellschaftsgläubiger“ sind typischen Gefahren der mittelbaren Vertretung ausgesetzt170
(d) Beteiligung des Schuldners an der Gesellschaft171
(e) Gehalt der pfändbaren Positionen173
(f) Keine Schutzwürdigkeit bei der Risikokalkulation174
(g) Missbrauch der gesamthänderischen Bindung – Strohmanngeschäfte175
(h) Gesamthandsvermögen und Innengesellschaft sind kein Widerspruch176
(3) Bewertung der Standpunkte177
(a) Begriff des Gesellschaftsgläubigers178
(b) Keine Gläubigerprivilegierung durch § 736 ZPO178
(c) Befriedigungsmöglichkeiten wirtschaftlicher „Gesellschaftsgläubiger“179
(aa) Pfändung einzelner Vermögensrechte des Schuldners179
(bb) Pfändung des Anteils am Gesellschaftsvermögen182
(cc) Zwischenergebnis185
(d) Keine besondere Schutzwürdigkeit wirtschaftlicher „Gesellschaftsgläubiger“186
(e) Fehlende Konnexität zwischen schutzwürdigen Gläubigerinteressen und totalem Ausschluss von gesamthänderisch gebundenem Vermögen187
(4) Gläubigerstellung bei sonstiger Vermögensordnung188
(a) Alleiniger Vermögensträger189
(b) Treuhandverhältnis192
(c) Bruchteilsgemeinschaft195
(aa) Innengesellschaft und Gemeinschaft nach Bruchteilen196
(bb) Vereinbarung von Bruchteilseigentum bei der Innengesellschaft197
(cc) Einzelzwangsvollstreckung gegen die Gemeinschaft bzw. einzelne Gemeinschafter199
(a) Befriedigungschancen sind identisch199
(ß) Die Befriedigungschancen sind bei Bruchteilseigentum günstiger199
(.) Stellungnahme200
(d) Zwischenergebnis202
c) Fazit zur teleologischen Reduktion wegen Verletzung schutzwürdiger Interessen von Geschäftspartnern einer Innengesellschaft203
2. Unvereinbarkeit der Innengesellschaft mit der „Struktur der Gesamthand“?203
a) Innengesellschaft mit Gesamthandsvermögen ist ausgeschlossen205
(1) Gemeinsames Auftreten nach außen ist zwingende Voraussetzung der Gesamthand205
(2) Hervortreten des Widerspruchs bei Immobilien als Gesellschaftsvermögen206
(3) Strukturelle Unvereinbarkeit auch bei sonstigen Vermögensgegenständen207
(4) Möglichkeit der Verfügungsermächtigung behebt Widersprüchlichkeit nicht207
(5) Innengesellschaft besitzt keine latente Handlungsfähigkeit208
b) Innengesellschaft ist mit der Struktur der Gesamthand vereinbar209
(1) Handlungsfähigkeit der Innengesellschaft durch Ermächtigung eines Gesellschafters209
(2) Die Innengesellschaft besitzt latente Handlungsfähigkeit210
(3) Besonderheiten bei Grundstücken und Grundstücksrechten212
c) Wertung214
3. Innengesellschaft mit Gesamthandsvermögen und sachenrechtliches Publizitätsprinzip218
IV. Resümee zur Vermögensordnung der Innengesellschaft aus individualistischer Sicht221
B. Vermögensordnung der Innengesellschaft – moderne Betrachtungsweise222
I. Das Gesamthandsmodell der Gruppenlehre222
1. Das Verhältnis von Gesamthand und Gesamthandsvermögen – Ursache und Wirkung222
2. Gesellschaftsvertrag und darin vereinbarter Gesellschaftszweck als „Elixier“ der Gesamthand224
II. Innengesellschaft als verselbstständigte Gruppe mit Gesamthandsvermögen?225
1. Vorläufige Präzisierung der Kriterien für die Verselbstständigung zu einer Gesamthand226
2. Der Gesellschaftsvertrag als gemeinschaftsschöpfender Organisationsvertrag227
3. Rechtsnatur des Innengesellschaftsvertrages – Organisationsvertrag?229
4. Ergebnis230
III. Gesamthandsvermögen ohne verselbstständigte Gesamthand230
1. Bedeutung der vermögensrechtlichen Vorschriften nach §§ 718, 719, 738 BGB im Konzept der Gruppenlehre231
2. Keine Doppelnatur der §§ 718, 719, 738 BGB232
3. Vereinbarkeit der Verselbstständigung der GbR mit dem sachenrechtlichen Gesamthandsverständnis233
a) Personenrechtlicher Organisationsvertrag und vermögensrechtlicher Schuldvertrag233
b) Bildung der Außengesellschaft durch Organisationsvertrag235
c) Bildung der Innengesellschaft durch vermögensrechtlichen Koordinationsvertrag235
d) Unterscheidung der verschiedenen Vertragsgestaltungen236
e) Umwandlung237
f) Wertung238
IV. Resümee239
C. Gegenüberstellung von traditioneller und moderner Gesamthandslehre241
I. Fehlende Aussagekraft der Nähe zu den gesetzlichen Bestimmungen241
II. Gesichtspunkte, die den Vorzug des personenrechtlichen Verständnisses indizieren242
III. Haftungsverfassung der GbR als Hauptdiskussionsfeld243
1. Gesellschafterhaftung mit einem doppelten Haftungsobjekt – traditionelle Gesamthandslehre243
2. GbR als Verpflichtungssubjekt mit akzessorischer Gesellschafterhaftung – moderne Gesamthandslehre247
3. Bewertung der Haftungskonzepte248
IV. Resümee251
D. Vermögensordnung der Außengesellschaften bürgerlichen Rechts252
I. Meinungsstand252
1. Von § 718 Abs. 1 Fall 2 BGB abweichende Zuordnung253
3. Von § 718 Abs. 1 Fall 1 BGB abweichende Zuordnung253
II. Kritische Beleuchtung des Meinungsstandes254
III. Resümee256
E. Zusammenfassung – Vermögensordnung von Innen- und Außengesellschaft257
I. Zusammenhänge der Unterscheidungsmerkmale257
II. Praxistauglichkeit der Differenzierungskriterien257
5. Teil: Rechtsformwechsel zwischen Innen- und Außengesellschaften259
A. Statuswechsel durch Vertragsänderung – generelle Auswirkungen auf die Vermögensverhältnisse259
I. Änderungen des Gesellschaftsvertrages259
II. Folgen der Änderung der vereinbarten Art der Teilnahme am Rechtsverkehr260
1. Identitätswahrender Formwechsel ist möglich260
2. Identitätswahrender Statuswechsel ist ausgeschlossen262
3. Stellungnahme262
B. Umwandlungskonstellationen und entsprechende vermögensrechtliche Folgen263
I. Konstellation 1: Umwandlung einer Innengesellschaft in eine Außengesellschaft264
II. Konstellation 2: Umwandlung einer Außengesellschaft in eine Innengesellschaft265
1. Illustration der Problematik265
2. Übernahmerecht gem. § 140 Abs. 1 HGB bzw. § 142 HGB a. F.266
a) Vorgeschichte und Rechtsgedanke des § 140 Abs. 1 S. 2 HGB266
b) Regelungsgehalt des § 140 Abs. 1 HGB267
c) Vermögensrechtliche Folgen einer Ausschließung gem. § 140 Abs. 1 S. 2 HGB267
3. Übernahmerecht bei der GbR268
a) Vertraglich vereinbartes Übernahmerecht bei der GbR269
b) Gesetzliches Übernahmerecht bei der GbR § 737 BGB analog269
c) Ausübung und Vollzug des Übernahmerechtes270
4. Gesamtrechtsnachfolge auch bei Statuswechseln von einer Außen- zu einer Innengesellschaft271
5. Subjekt der Gesamtrechtsnachfolge beim Rechtsformwechsel272
a) Gesellschafterbeschluss besteht auch über die Vermögensnachfolge273
b) Fehlen eines Gesellschafterbeschlusses über Vermögensnachfolge274
6. Bedenken gegenüber der Gesamtrechtsnachfolge ohne Übertragungsgeschäfte276
III. Konstellation 3: Bei Gründung steht nicht fest, welche Art der GbR gebildet wird276
IV. Resümee278
6. Teil: Schlussbetrachtungen279
A. Ordnungsfunktion der Strukturtypen Innen- und Außengesellschaft im Gesellschaftsrecht279
B. Dualismus der Gestaltungsformen der BGB-Gesellschaft so wie auch im 1. Entwurf des BGB280
I. Charakteristik der Rechtsformen der BGB-Gesellschaft280
II. Rechtsformen des 1. Entwurfs zum BGB281
1. Die GbR nach dem Leitbild der gemeinrechtlichen Sozietät281
a) Societas des römischen Rechts281
b) Der Normaltyp der GbR im 1. Entwurf des BGB282
2. Die Kollektiv- bzw. Erwerbsgesellschaft – § 659 E I283
III. Resümee285
C. Weiterer Verlauf der Gesetzgebung285
I. Die germanistische Lehre des 19. Jahrhunderts285
II. Der 2. Entwurf zum BGB286
III. Revision des ADHGB287
IV. Verschüttung des Verselbstständigungspotenzials der Gesamthand288
D. Zusammenfassung288
Literaturverzeichnis290
Sachwortverzeichnis309

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