Die Arbeit beginnt mit einer knapp gehaltenen, einleitenden Darstellung zu den allgemeinen Verkehrspflichten. Hier werden die historische Entwicklung, die Entstehungsgründe und die Grenzen der Verkehrspflichten dargestellt. Zudem wird der Frage nachgegangen, wann man von einem 'unbefugten' Betreten eines fremden Grundstücks sprechen kann. Im zweiten Kapitel wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Verkehrspflicht auch dort besteht, wo ein Erwachsener unbefugt in ein fremdes Grundstück eindringt oder eine fremde Einrichtung betritt. Ein Exkurs am Ende des ersten Abschnitts beschäftigt sich mit der Rechtsprechung zur unbefugten Nutzung öffentlicher Verkehrswege, ein weiterer Exkurs mit der Zulässigkeit einer vorsätzlichen Gefahrschaffung zur Abwehr von Eindringlingen. Der Rechtsprechung werden im Folgenden die wichtigsten Stellungnahmen aus der Literatur gegenübergestellt. Es wird erörtert, welche Vorschläge für eine Lösung im Interessenkonflikt zwischen Gefahrverantwortlichem und Eindringendem geeignet sind und daher bei der Fortentwicklung der Rechtsprechung Berücksichtigung finden könnten. Das dritte Kapitel ist der Rechtsprechung gegenüber spielenden Kindern gewidmet. Aus knapp 80 für diese Arbeit untersuchten Entscheidungen des Reichsgerichts, von Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof werden die Gesichtspunkte herausgearbeitet, die zu einer Entscheidung in der Frage der Haftung geführt haben. Dabei wird auf in der Literatur streitige Einzelfragen eingegangen, insbesondere auf die Berechtigung des Kriteriums einer 'offensichtlichen Gefahr'. Am Ende des dritten Kapitels findet sich ein eigener Vorschlag zum Umfang der Verkehrspflicht gegenüber spielenden Kindern. Schlussendlich soll das Augenmerk der elterlichen Aufsichtspflicht und der Frage gelten, wie im Schadensfall die Haftung zwischen Gefahrverantwortlichem, Kind und Aufsichtspflichtigem zu verteilen ist. Es wird untersucht, ob bei Kleinkindern die Verkehrspflicht des Gefahrverantwortlichen in Abhängigkeit von der elterlichen Aufsicht bestimmt werden kann. Die Arbeit schließt mit einer Stellungnahme des Verfassers zur Anrechnung von elterlichem Mitverschulden im Rahmen von §§ 254 II Satz 2, 278 BGB.
Christian A. Czernik wurde 1978 in Schwetzingen geboren und studierte nach seinem Wehrdienst und einer kaufmännischen Berufsausbildung Rechtswissenschaft in Mannheim, Lausanne und Hamburg. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen 2006 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Kanzlei Baker & McKenzie in Berlin. Seit 2009 ist er Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Die Promotion erfolgte im Wintersemester 2010/11.
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