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Die Zulässigkeit von Außenseitermethoden und die dabei zu beachtenden Sorgfaltspflichten.

AutorBurkhard Tamm
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Strafrecht 190
Seitenanzahl223 Seiten
ISBN9783428524716
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis69,90 EUR
Bereits seit längerem befindet sich die Schulmedizin in einer Vertrauenskrise und Patienten wenden sich zunehmend Alternativverfahren wie etwa der Akupunktur oder der Homöopathie zu. Nicht immer ist es ein Arzt, den sie aufsuchen. Oft ist es ein nichtärztlicher Heilbehandler, ein Heilpraktiker, von dem sie sich Hilfe erhoffen. Fraglich ist dabei, welche Sorgfaltspflichten diesem in Bezug auf die Behandlung seiner Patienten obliegen, zumal - ganz im Gegensatz zur Lage beim Arzt - gesetzliche Vorschriften, die seine Ausbildung regeln, gänzlich fehlen. Burkhard Tamm verfolgt das Ziel, sowohl für den ärztlichen als auch für den nichtärztlichen Außenseiter einen praxistauglichen Haftungsmaßstab zu entwickeln, an dem sich der jeweilige Behandler messen lassen muss. Brennpunkt ist dabei die Frage, ob oder inwieweit der Heilpraktiker vergleichbare Sorgfaltspflichten hat wie der Außenseiterarzt. Einleitend werden zunächst die Begriffe 'Außenseitermedizin' und 'Schulmedizin' voneinander abgegrenzt. Daran schließt sich die Darstellung der historischen Entwicklung der Berufsbilder 'Arzt' und 'Heilpraktiker' an, wobei vor allem die Unterschiede herausgearbeitet werden, die im Hinblick auf die Regelung der Ausbildung und Fortbildung beider Berufsgruppen bestehen. Die Sorgfaltspflichten des ärztlichen und des nichtärztlichen Außenseiters werden im Zusammenhang mit vier Fehlerquellenbereichen erörtert. Tamm zeigt, welche Pflichten dem jeweiligen Behandler in den einzelnen Bereichen ganz konkret obliegen. Der Autor entwickelt für den Heilpraktiker ein umfassendes Haftungskonzept und zeigt, dass es gesetzlicher Vorschriften bedarf, die entweder den Beruf und insbesondere die Ausbildung des Heilpraktikers dezidiert regeln oder aber die Ausübung der Heilkunde durch Nichtärzte einschränken oder untersagen.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis14
Einleitung18
I. Gegenstand und Ziel der vorliegenden Arbeit18
II. Gang der Darstellung20
A. Terminologie und Darstellung der strafrechtlichen Relevanz21
I. Abgrenzung des Experiments und des Heilversuchs von der Heilbehandlung21
1. Der zweistufige Ansatz22
2. Der dreistufige Ansatz23
3. Zusammenfassung und Bewertung29
II. Der Begriff der Schulmedizin31
1. Unterscheidung nach dem Wortlaut31
2. Unterscheidung nach dem Grad der Anerkennung31
3. Unterscheidung anhand eines Wirksamkeitsnachweises32
4. Zusammenfassung und Bewertung34
III. Der Begriff der Außenseitermedizin, Akzeptanz und einzelne Verfahren36
1. Der Begriff der Außenseitermedizin36
2. Die Entwicklung der Akzeptanz von medizinischen Außenseitermethoden in der Bevölkerung und die Gründe für den Trend zur Außenseitermedizin38
3. Einzelne Außenseiterverfahren42
a) Diagnostische Methoden42
aa) Die Irisdiagnostik42
bb) Die Elektroakupunktur44
cc) Der kapillar-dynamische Bluttest45
dd) Die Heinz-Spagirik46
ee) Angewandte Kinesiologie (AK)47
b) Therapeutische Methoden48
aa) Die Phytotherapie48
bb) Die Homöopathie49
cc) Die Akupunktur52
dd) Die Chiropraktik54
ee) Die Neuraltherapie55
ff) Die Eigenbluttherapie56
gg) Die Ozontherapie57
4. Zusammenfassung/Bewertung58
IV. Das Berufsbild des Heilpraktikers58
1. Rechtsgeschichtliche Entwicklung des Berufs des Heilpraktikers58
2. Der Begriff „Ausübung der Heilkunde“65
a) Die Definition der Verwaltungsgerichte und Zivilgerichte, die „Fachwissentheorie“66
b) Die Definition der Strafgerichte, die „Eindruckstheorie“71
c) Gründe für die unterschiedlichen Ansätze73
d) Grenzziehung anhand konkreter Fälle aus der Rechtsprechung73
e) Die Auffassungen in der Literatur77
f) Zusammenfassung/Bewertung80
g) Gewerblichkeit/Berufsmäßigkeit der Ausübung der Heilkunde83
3. Die Zulassungsvoraussetzungen im Einzelnen und die Fortbildung des Heilpraktikers84
a) Mindestalter von 25 Jahren gem. § 2 Abs. 1 lit. a DVO84
b) Abgeschlossene Volksschulausbildung gem. § 2 Abs. 1 lit. d DVO85
c) Sittliche Zuverlässigkeit gem. § 2 Abs. 1 lit. f DVO85
d) Geistige und körperliche Eignung gem. § 2 Abs. 1 lit. g DVO85
e) Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt gem. § 2 Abs. 1 lit. i DVO86
f) Die Fortbildung des Heilpraktikers90
g) Zusammenfassung und Bewertung91
4. Dem Heilpraktiker untersagte Maßnahmen94
V. Das Berufsbild des Arztes95
1. Die Ausbildung des Arztes95
2. Die Fort- und Weiterbildung des Arztes99
a) Die Fortbildung des Arztes100
b) Die Weiterbildung des Arztes103
3. Zusammenfassung/Bewertung107
VI. Gegenüberstellung der beiden Berufsbilder107
VII. Die Heilbehandlung durch Ärzte und Heilpraktiker als Körperverletzung i. S. d. §§ 223 ff. StGB109
1. Strafrechtliche Einordnung der Heilbehandlung durch den Arzt109
a) Die Ansicht der Rechtsprechung109
b) Die Ansicht des Großteils der Literatur111
c) Stellungnahme113
2. Strafrechtliche Einordnung der Heilbehandlung durch den Heilpraktiker113
B. Strafrechtlich relevante Fehlerquellen bei der Heilbehandlung durch Ärzte und Heilpraktiker mit Außenseitermethoden115
I. Der Begriff der Fahrlässigkeit116
II. Das so genannte Übernahmeverschulden119
1. Übernahmeverschulden schon allein aufgrund der Übernahme der Heilbehandlung oder Diagnosestellung mit außerschulischen Methoden?120
2. Vom Außenseiterarzt zu beachtender Sorgfaltsmaßstab122
3. Vom Heilpraktiker zu beachtender Sorgfaltsmaßstab126
a) Die Rechtsprechung126
aa) Zwischenergebnis130
b) Die Literatur131
aa) Der Maßstab des gewissenhaften Heilpraktikers131
bb) Der Arzt als Maßstab137
c) Zusammenfassung/Bewertung139
III. Die Wahl der Diagnose-/Behandlungsmethode und die Aufklärungspflichten des Außenseiters150
1. Die Therapiefreiheit/Methodenfreiheit151
2. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten153
3. Das Spannungsverhältnis zwischen Methodenfreiheit und Selbstbestimmungsrecht153
a) Die Selbstbestimmungsaufklärung154
b) Die therapeutische Aufklärung154
4. Die Sorgfalts- und Aufklärungspflichten des Außenseiterarztes155
a) Die Wahl der Diagnose- und Behandlungsmethode durch den Außenseiterarzt155
aa) Die Rechtsprechung158
bb) Die Literatur159
cc) Stellungnahme161
b) Die Aufklärungspflicht des Außenseiterarztes162
c) Zusammenfassung166
5. Die Sorgfalts- und Aufklärungspflichten des Heilpraktikers168
a) Besonderheiten bei der Wahl der Diagnose- und Behandlungsmethode durch den Heilpraktiker169
b) Besonderheiten bei den Aufklärungspflichten des Heilpraktikers172
aa) Die Rechtsprechung172
bb) Die Ansichten in der Literatur173
cc) Stellungnahme176
c) Zusammenfassung181
IV. Fehler im Zusammenhang mit der Diagnosestellung184
1. Vom schulmedizinisch tätigen Arzt zu beachtender Sorgfaltsmaßstab185
2. Vom Außenseiterarzt zu beachtender Sorgfaltsmaßstab188
3. Vom Heilpraktiker zu beachtender Sorgfaltsmaßstab190
V. Fehlerhafte Anwendung von Außenseitermethoden192
1. Unterlassung der Verweisung an einen Arzt oder Spezialisten193
a) Vom Außenseiterarzt zu beachtender Sorgfaltsmaßstab193
b) Vom Heilpraktiker zu beachtender Sorgfaltsmaßstab194
2. Nicht kunstgerechte Anwendung einer Außenseitermethode195
a) Vom Außenseiterarzt zu beachtender Sorgfaltsmaßstab195
b) Vom Heilpraktiker zu beachtender Sorgfaltsmaßstab196
VI. Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten im Bereich der Schuld198
1. Individuelle Sorgfaltspflicht des Außenseiterarztes198
2. Individuelle Sorgfaltspflicht des Heilpraktikers200
C. Zusammenfassung der Ergebnisse204
I. Die für den ärztlichen Außenseiter geltenden Grundsätze204
II. Die für den Heilpraktiker geltenden Grundsätze208
D. Schlussbetrachtung214
Literaturverzeichnis216
Sachwortverzeichnis221

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