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Entwicklungen im IT-Recht: TK-Datenschutz, Elektronische Signaturen und Rechnungen, SPAM, E-Commerce

AutorDennis Jlussi (Hrsg.)
Verlagdisserta Verlag
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl412 Seiten
ISBN9783954257171
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis29,99 EUR
Diese Ausgabe beinhaltet vier Beiträge im Bereich des Informations-, Kommunikations- und Internetrechts. Dennis Jlussi zeigt anhand der Frage, ob Access Provider die Zuordnungen dynamischer IP-Adressen an ihre Kunden speichern dürfen, zahlreiche Aspekte des deutschen und europäischen Telekommunikations-Datenschutzrechts umfassend auf. Dazu gehört auch die Frage der Einordnung von Access Providern als Telekommunikations- und Telemediendiensteanbieter ebenso wie die Analyse der Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung (Data Retention). Diese Arbeit wurde mit dem Absolventenpreis 2007 der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) ausgezeichnet. Malek Barudi beschäftigt sich mit den rechtlichen Anforderungen für elektronische Rechnungen und führt dabei auch in das Recht elektronischer Signaturen ein. Christian Klügel erläutert die wirtschaftliche Problematik von Spam-Mails und gibt eine umfassende rechtliche Beurteilung im Lichte des deutschen und europäischen Rechts mit dem Schwerpunkt Wettbewerbsrecht ab. Ferner werden strafrechtliche Gesichtspunkte des Versendens von Spam analysiert und Legitimationsfragen sowie Rechtsdurchsetzungsprobleme diskutiert. Christian Hawellek untersucht angesichts des Streits um die Länge der Widerrufsfrist bei Verbrauchergeschäften auf Online-Plattformen wie z. B. eBay ausführlich die Entstehungsgeschichte der Regelungen, um mit Hilfe einer teleologischen Reduktion einen alternativen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Diese Ausgabe gibt dem wissenschaftlich oder praktisch interessierten Leser einen vertiefenden Einblick in die behandelten Fragestellungen und die vielseitigen Facetten des IT-Rechts.

Dennis Jlussi ist Rechtsanwalt und leitet die Rechtsabteilung eines Technologieunternehmens. Er hat in Potsdam und Hannover studiert mit dem Schwerpunkt Informationstechnologierecht. Dem Studium schloss sich das Referendariat mit Stationen u.a. am Landgericht - Kammer für Handelssachen - und einer Großkanzlei im Silicon Valley an. Jlussi wurde 2007 mit dem Absolventenpreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik ausgezeichnet und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover.

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel C, Die IP-Adresse und ihr rechtlicher Schutz: I, Europäisches Recht: 1, Unionsgrundrechte: Grundlagen der EU sind Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit (Art. 6 Abs. 1 EU). Die Achtung der Grundrechte ist daher als konstitutiv für die Gemeinschaft zu betrachten. Gemäß Artikel 6 Abs. 2 EU achtet die Union die Grundrechte der EMRK sowie die allgemeinen gemeinsamen Grundsätze der Verfassungen der Mitgliedsstaaten. Die Essenz der Grundrechte der Mitgliedsstaaten sind vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission in der Charta der Grundrechte niedergelegt worden; diese ist zwar keine Rechtsquelle, kann jedoch als Erkenntnisquelle herangezogen werden. a), Achtung des Privat- und Familienlebens: Art. 7 GRC orientiert sich eng an Art. 8 EMRK. Er schützt unter anderem die 'Kommunikation'. Damit ist eine technisch offene Formulierung gewählt worden, die sämtliche Arten der Kommunikation umfasst; im Zentrum steht aber die private Kommunikation unter Abwesenden. Zum sachlichen Schutzbereich gehört allerdings nur der kommunikative Übermittlungsvorgang, während die Inhalte durch Art. 11 GRC geschützt sind. Der persönliche Schutzbereich umfasst auch juristische Personen. b), Schutz personenbezogener Daten: Art. 8 GRC gibt jeder Person ein Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten; der Art. 8 GRC stellt ein 'innovatives' Grund-recht dar, weil zwar nicht sein materieller Gehalt, wohl aber seine eigenständige Nennung ohne Entsprechung in der EMRK ist. Das Datenschutz-Grundrecht braucht in der GRC daher nicht - wie in den meisten Rechts-ordnungen - aus anderen Grundrechten 'zusammengepuzzelt' zu werden. Der sachliche Schutzbereich umfasst Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare Person. Art. 8 GRC schützt, vorbehaltlich weitergehenden Schutzes durch Sekundärrecht, nur natürliche Personen. 2, Marktfreiheiten: a), Betroffene Marktfreiheiten: Die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG) garantiert auch den freien Verkehr von handelsfähigen Informationen unabhängig von einem materiellen Träger, also insbesondere über das Internet. Die Möglichkeiten des E-Commerce, insbesondere Internet-Shops, sorgen dafür, dass die Warenverkehrsfreiheit (Artt. 28f. EG) zunehmend von Unternehmen und vor allem auch von Verbrauchern in Anspruch genommen wird. Bestellungen materieller Waren in anderen Mitgliedsstaaten sind durch die elektronische Kommunikation erheblich einfacher und attraktiver geworden. Auch für den innergemeinschaftlichen Kapital- und Zahlungsverkehr (Art. 56 EG) spielt die Informationstechnik, insbesondere die Möglichkeit des Online Banking, eine gewichtige Rolle. b) Funktion des Internet zur Verwirklichung der Freiheiten Gerade das Internet hat die Ausübung der Marktfreiheiten erheblich vereinfacht und für Verbraucher in einigen Bereichen überhaupt erst praktisch ermöglicht. Das Internet stellt durch einfacheren und breiteren Informationszugang eine höhere Angebots- und Preistransparenz und damit mehr Wettbewerb im Binnenmarkt her. Es hat den innergemeinschaftlichen Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie den Kapital- und Zahlungsverkehr erheblich attraktiver gemacht und somit belebt. Bei der Ausübung der einschlägigen Marktfreiheiten über das Internet erwarten die Marktteilnehmer Sicherheit und Schutz ihrer persönlichen Daten und des Fernmeldegeheimnisses; Unsicherheiten darüber, welche Daten von wem erhoben und verarbeitet werden, könnten die Attraktivitäts-steigerung des elektronischen Handels im Binnenmarkt wieder zunichte machen. Könnten Datenschutz und Fernmeldegeheimnis im innergemeinschaftlichen elektronischen Handel nicht gewährleistet werden, würden die Perspektiven für die Entwicklung des Binnenmarktes durch E-Commerce enttäuscht werden. Dem wird entgegengehalten, dass gerade ein hohes Datenschutzniveau und eine extensive Anwendung des Datenschutzes den Datenverkehr und damit den Dienstleistungsverkehr beeinträchtigen können. Diese Auffassung geht von einer Modellvorstellung aus, die eine lineare Schutzqualität annimmt, bei der ein Datenschutzmodell mit stärkerem Schutz zu einer Behinderung und Reduktion des Datenaustauschs führt. c), Stellungnahme: Dabei wird übersehen, dass die Grundrechte konstitutiv für die EU und somit auch für die Marktfreiheiten sind. Außerdem kann das Argument aus ökonomischer Perspektive nur so weit reichen, wie der Handel mit persönlichen Daten oder die Dienstleistung der Erhebung und Verarbeitung als solche marktfähig sind. Zwar kann dies durchaus der Fall sein, aber es kann nicht ohne weiteres ein lineares Niveau angenommen werden; bei einem niedrigen Datenschutzniveau besteht keine Bereitschaft, überhaupt Daten zur Verfügung zu stellen. Der fehlende staatliche Datenschutz würde zu Misstrauen und zu verstärktem 'Selbstschutz' führen. Selbst wenn man annehmen würde, dass stärkerer Datenschutz zu einer Behinderung in dem Marktsegment des Handels mit Daten führen würde, so könnte der Verzicht auf wirksamen Datenschutz zum Schutz dieses Marktsegments vor Beeinträchtigungen sicher nicht die Beeinträchtigungen aufwiegen, die in allen anderen Marktsegmenten durch den Verlust von Sicherheit und Vertrauen entstehen würden. Im diesem Lichte der Verwirklichung der Marktfreiheiten müssen das EG-Sekundärrecht und dessen nationale Umsetzungen verstanden und ausgelegt werden. 3, Sekundärrecht: a), Datenschutzrichtlinie: Die Datenschutzrichtlinie (DSRL) war der erste Gemeinschaftsrechtsakt, der den Bereich der Grund- und Freiheitsrechte ausgestaltet hat. Die Richtlinie sieht ein Verbotsprinzip mit gesetzlichem Erlaubnisvorbehalt vor: Die Verwendung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, wenn sie nicht erlaubt ist (Art. 7). Daten sind i.S.d. Richtlinie personenbezogen, wenn durch sie eine Person unmittelbar oder mittelbar identifiziert werden kann (Art. 2 Abs. 1). Außerdem enthält die Richtlinie das Erforderlichkeitsprinzip: Art. 6 Abs. 1 lit. c dürfen personenbezogene Date nur erhoben und verwendet werden, soweit dies zu dem jeweils bestimmten Zweck erforderlich ist. Die Funktion der DSRL ist eine zweifache: Einerseits will sie Handels-hemmnisse beseitigen, die dadurch entstehen, dass die Mitgliedsstaaten unterschiedliche Datenschutzniveaus haben; andererseits soll der Handel mit Informationen selbst auf dem Binnenmarkt ermöglicht werden. Die Richtlinie bezweckt daher eine Vollharmonisierung. b), Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation: Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (DSRLeK) wurde im Rahmen des TK-Richtlinienpakets 2002 erlassen und setzt einen technisch neutralen Rahmen für den Datenschutz in öffentlichen Netzwerken, wobei sie auf das Fernmeldegeheimnis gerichtet ist. Sie ersetzt die TK-Datenschutzrichtlinie 97/66/EG; gegenüber dieser eröffnet insbesondere Art. 2 lit. b DSRLeK einen Schutzbereich, der sich anstatt auf Anrufe nunmehr auf die sämtliche elektronische Kommunikation bezieht. Gegenüber der DSRL ist die DSRLeK eine Ergänzung (Art. 1 Abs. 2 DSRLeK); soweit sie sich überschneiden, geht die DSRLeK als lex specialis vor. Die DSRLeK schreibt das Verbotsprinzip für ihren Bereich hinsichtlich der Verkehrsdaten im Grundsatz fort: Art. 6 Abs. 1 ordnet eine Löschung der Verkehrsdaten bei Verbindungsende an, soweit nicht ausnahmsweise die weitere Verwendung der Daten nach den Abs. 2, 3 und 5 erlaubt ist. Abs. 2 erlaubt die Verwendung für die Gebührenabrechnung gegenüber dem Teilnehmer und die Abrechnung zwischen den TK-Diensteanbietern für die Zusammenschaltungen. Der Erlaubnistatbestand in Abs. 3 gestattet die Verwendung der Verkehrsdaten mit der Zustimmung des Teilnehmers für die Vermarktung von Kommunikationsdiensten. Abs. 5 lässt vom eigenen Wortlaut her keinen Erlaubnistatbestand erkennen, sondern schränkt die erlaubte Verarbeitung auf den zuständigen Personenkreis ein. Er enthält jedoch Zwecke (Verkehrsabwicklung, Kundenanfragen, Betrugsermittlung), die sich nicht ohne weiteres aus den eigentlichen Erlaubnistatbeständen ergeben. Es ist im systematischen Zusammenhang davon auszugehen, dass der Richtliniengeber die in Abs. 5 genannten Zwecke erlauben will, auch weil der Abs. 5 ausdrücklich in Abs. 1 als Vorbehalt für die Löschungspflicht genannt wird. 4, Internationales Binnenmarktrecht: Das internationale Binnenmarktrecht wird gebildet durch völkerrechtliche Verträge, die von den Mitgliedsstaaten der EU untereinander und/oder mit Drittstaaten und anderen Subjekten des Völkerrechts geschlossen werden. Das internationale Binnenmarktrecht ist kein Gemeinschafts- oder Unions-recht, weil es auf der völkerrechtlichen Souveränität der Mitgliedsstaaten (Art. 181 Abs. 2 EG) beruht, jedoch kann auch das internationale Binnenmarktrecht zur Rechtsvereinheitlichung auf dem gemeinsamen Markt beitragen, wenn alle - oder wenigstens viele - Mitgliedsstaaten sich völkerrechtlich an rechtliche Standards binden. Hier kommen insbesondere Konventionen des Europarats in Frage. Der Europarat ist ein Völkerrechtssubjekt, das 1949 gegründet wurde. Ihm gehören 46 europäische Staaten, darunter sämtliche Mitgliedsstaaten der EU, an. Konventionen des Europarates können daher internationales Binnenmarktrecht bilden.
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Entwicklungen im IT-Recht: TK-Datenschutz, Elektronische Signaturen und Rechnungen, SPAM, E-Commerce1
Inhalt5
Dennis Jlussi: Ist die Speicherung dynamischer IP-Adressen von Kunden, die einen Flatrate Vertrag haben, durch Access Provider zulässig?7
Inhalt9
Abbildungsverzeichnis13
Abkürzungsverzeichnis14
Zusammenfassung17
Abstract18
Literatur- und Quellenverzeichnis19
A. Einführung27
I. Gesellschaftliche Relevanz27
II. Jüngste Entwicklung in Rechtsprechung und Praxis29
III. Herangehensweise30
B. Grundlagen33
I. Zentrale Begriffe33
1. Dynamische IP-Adresse33
2. Access Provider35
3. Flatrate36
4. Terminologie im Datenschutz37
II. Access Provider als Telekommunikations- und Telemediendiensteanbieter38
1. Telekommunikationsdiensteanbieter39
2. Telemediendiensteanbieter42
C. Die IP-Adresse und ihr rechtlicher Schutz49
I. Europäisches Recht49
1. Unionsgrundrechte49
2. Marktfreiheiten50
3. Sekundärrecht52
4. Internationales Binnenmarktrecht54
II. Deutsches Recht56
1. Grundrechte56
2. EinfachgesetzlicherSchutz58
III. Die IP-Adresse als personenbezogenes Datum61
1. Bestimmbarkeit des Teilnehmers62
2. Bestimmbarkeit des Nutzers62
IV. Die IP-Adresse als Verkehrsdatum63
1. Definition und Funktion63
2. Bewertung im Hinblick auf Auskunftsbegehren66
V. Die IP-Adresse als Standortdatum?69
1. Einordnung als Standortdatum70
2. Rechtsfolgen der Einordnung70
VI. Erhebung und Löschungspflicht73
1. Erhebung und Speicherung für die Verbindung73
2. Löschungspflicht mit Erlaubnisvorbehalt74
D. Erlaubnis für die Speicherung75
I. Einwilligung75
1. Abschließende Regelung im TKG75
2. Grundrechtliche Abwägung76
3. Gemeinschaftsrechtlicher Hintergrund77
4. Stellungnahme77
II. Vermarktung, Gestaltung und Dienste mit Zusatznutzen78
1. Vermarktung und Gestaltung79
2. Dienste mit Zusatznutzen79
III. Speicherung zur Entgeltermittlung und -abrechnung79
1. Ermittlung und Abrechung80
2. Nachweis der Richtigkeit81
3. Einzelverbindungsnachweis82
4. Abrechnung mit anderen Diensteanbietern84
5. Leistungsermittlung86
IV. Speicherung zur Fehler- und Störungsbeseitigung87
1. Offensichtlichkeit der Störung?87
2. Verhältnismäßigkeit88
3. Ergebnis88
V. Bekämpfung von Leistungserschleichungen89
1. Telekommunikationsrecht89
2. Telemedienrecht89
3. Abgrenzung90
4. Rechtswidrige Inhalte als rechtswidrige Inanspruchnahme?90
VI. Speicherung zur Gewährleistung der ICT Sicherheit91
1. Bedeutung der IP-Adresse für die Gewährleistung von ICT-Sicherheit91
2. ICT-Sicherheit als Erlaubnistatbestand?92
VII. Speicherung aufgrund von Auskunftspflichten94
1. Bestehende Auskunftspflichten94
2. Auskunftspflichten als Erlaubnistatbestand?95
3. Änderungen durch das TKG-Änderungsgesetz?98
4. Änderungen durch die Durchsetzungsrichtlinie98
VIII. Speicherung im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung101
1. Rechtsgrundlagen der TK-Überwachung101
2. TK-Überwachung als Erlaubnistatbestand?102
IX. Speicherung für IP-Billing102
1. IP-Billing als Zahlungsmethode102
2. Einwilligung103
3. § 97 Abs. 6 TKG104
4. Stellungnahme105
X. Unverzügliche Löschung106
1) Unverzüglichkeit106
2) Zumutbarkeit und Güterabwägung107
E. AnstehendeUmsetzungen109
I. Umsetzung der Cybercrime Konvention109
1. Gegenstand der Konvention109
2. Umsetzung der Konvention111
II. Umsetzung der Data Retention Richtlinie112
1. Gegenstand der Richtlinie112
2. Umsetzung der Richtlinie113
3. Formelle und materielle Bedenken114
F. Resümee119
Malek Barudi: Rechtliche Anforderungen an die elektronische Rechnung in Deutschland121
Gliederung123
Abkürzungsverzeichnis125
Literaturverzeichnis127
A. Einleitung135
I. Problemstellung135
II. Aufbau und Verlauf der Untersuchung137
B. Grundlagen zur elektronischen Rechnung139
I. Die elektronische Signatur als Bestandteil der elektronischen Rechnung139
1. Die rechtliche Entwicklung der elektronischen Signatur139
2. Signaturtypen nach dem SigG-2001142
3. Signierverfahren bei fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signaturen146
II. Die elektronische Rechnung im UStG148
1. Definition Rechnung148
2. Die Einführung der elektronischen Rechnung in das UStG149
3. Allgemeine Anforderungen an die Rechnung150
4. Spezielle Anforderungen an die elektronische Rechnung153
5. Aufbewahrungspflichten für Rechnungen156
6. Vorsteuerabzug160
7. Folgen eines Verstoßes gegen die Rechnungsvorschriften162
C. Diskussionspunkte bezüglich der elektronischen Rechnung169
I. Elektronische Rechnungsübermittlung ohne qualifizierte elektronische Signatur?169
1. Telefax als Alternative?169
2. Ausdruck der erhaltenen elektronischen Rechnungen172
3. Fazit174
II. Erhöhte Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen angemessen?174
1. Fälschungsrisiko von elektronischen Rechnungen175
2. Funktion und Beweiswert der Rechnung176
3. Eingrenzung des Vorsteuerbetruges178
4. Richtlinienkonformität des § 14 Abs. 3 UStG181
5. Fazit182
III. Angemessene Verlagerung der Überprüfungspflicht auf den Rechnungsempfänger?182
IV. Aspekte der elektronischen Archivierung184
1. Erneuerung elektronischer Signaturen (Übersignierung)184
2. Praktische Probleme bei der Langzeitarchivierung186
D. Schlussbetrachtung und Ausblick189
I. Kritische Würdigung der hohen Anforderungen an elektronische Rechnungen189
II. Die Zukunft der elektronischen Rechnung190
Christian Klügel: Die rechtliche Beurteilung von „Spam-Mails“nach deutschem und europäischem Recht193
Inhaltsverzeichnis195
Abkürzungsverzeichnis198
Literaturverzeichnis201
Internetquellen209
Einleitung211
A. Das Phänomen Spam213
I. Was ist Spam?213
1. Begriffsherkunft und -entwicklung213
2. Begriffsbedeutung215
II. Auswirkungen von Spam218
1. Wirtschaftliche Bedeutung der E-Mail219
2. Durch Spam verursachte Kosten221
3. Immaterielle Schäden durch Spam223
B. Die rechtliche Beurteilung von Spam225
1. Kapitel: Wettbewerbsrechtliche Beurteilung225
Einleitung225
I. Ausgangslage: Die rechtliche Bewertung vor der UWG Reform226
II. Die deutsche Rechtslage nach der UWG Reform229
1. Die europarechtliche Dimension der Beurteilung230
2. Der Tatbestand des § 7 II Nr. 3 UWG242
3. Der Ausnahmetatbestand des § 7 III UWG259
4. Anonyme E-Mail-Werbung i.S.v. § 7 II Nr. 4 UWG259
5. Die Sonderform der E-Card261
III. Relevante Ansprüche gegen unverlangte E-Mail-Werbung nach dem UWG263
1. Wettbewerbsrechtliche Abwehransprüche gem. § 8 I UWG264
2. Schadensersatzanspruch gem. § 9 S. 1 UWG265
3. Anspruch auf Gewinnabschöpfung i.S.v. § 10 UWG267
4. Passiv- & Aktivlegitimation, Geltendmachung, Durchsetzung271
2. Kapitel: Beurteilung nach allgemeinem Deliktsrecht279
Einleitung279
I. Europäische Vorgaben280
II. BGB-Ansprüche gegen unverlangte E-Mail-Werbung280
1. Anspruch aus dem Recht am Gewerbebetrieb281
2. Anspruch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht283
3. Anspruch aus Eigentumsverletzung?283
4. Anspruch aus § 826 i.V.m. § 1004 I S. 2 BGB analog?285
5. Passivlegitimation, Geltendmachung und Durchsetzung285
3. Kapitel: Sanktionsmöglichkeiten gegen den Spam-Versand286
Einleitung286
I. Sanktionsmöglichkeiten nach dem StGB286
1. Strafbarkeit beim Versand von Spam286
2. Fälschung der Absenderadresse291
3. Spam-Mails mit strafbarem Inhalt294
II. Sanktionsmöglichkeiten nach dem TMG297
C. Fazit299
I. Spam-Begriff299
II. Europarechtliche Dimension299
III. Zivilrecht299
IV. Sanktionsmöglichkeiten300
V. Durchsetzbarkeit/ Strafverfolgung300
VI. Spamming de lege ferenda300
Christian Hawellek: Die Länge der Widerrufsfrist bei Verbraucherverträgen auf Onlineplattformen303
Inhalt305
Literaturverzeichnis309
A. Einführung313
B. Die Historie des Verbraucherschutzes im deutschen und europäischen Recht317
I. Die Wurzeln des heutigen Verbraucherschutzrechts317
II. Die ersten europäischen Impulse: Die Haustürwiderrufsrichtlinie und das HausTWG319
III. Der Weg zum harmonisierten Verbraucherschutzrecht im BGB320
1. § 361a a. F. als zentrale Regelung des Widerrufsrechts320
2. Eingliederung des Verbraucherschutzrechts in das BGB322
3. Dies systematische Besonderheit des deutschen Verbraucherschutzrechts324
C. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen im Internet325
I. Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften aufgrund § 312d I 1 BGB325
II. Widerrufsrechte aufgrund sonstiger Vorschriften325
1. Verträge mit Schriftformerfordernis325
2. Verträge ohne Schriftformerfordernis326
3. Besondere Vertriebsformen327
4. Sonstige Widerrufsrechte ohne Verweis auf § 355 BGB328
D. Verbraucherverträge auf Onlineplattformen vor dem Hintergrund des Fernabsatzrechts329
I. § 312b –Verträge im Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts329
1. Der Begriff des Fernabsatzgeschäfts329
2. Organisiertes Vertriebs- und Dienstleistungssystem330
3. Die Bereichsausnahmen331
II. Die Informationspflichten des Unternehmers nach § 312c331
1. Systematik der Informationspflichten im Fernabsatzrecht331
2. § 312c I BGB –Vorabinformationen332
3. § 312c II BGB –Vertragsinformationen332
III. § 312d BGB als Rechtsgrund für das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen333
1. Ausschlusstatbestände334
2. Kollision mit anderen Widerrufsrechten334
IV. Modalitäten des Widerrufsrechts nach § 355 BGB bei Fernabsatzverträgen335
1. Fristbeginn335
2. Fristlänge336
3. Spezialgesetzliches Erlöschen des Widerrufsrechts337
V. Vergleich zum europäischen Recht und Würdigung338
1. Widerrufsrechte im Fernabsatz nach den europarechtlichen Vorgaben338
2. Zusammenfassung und Würdigung der Harmonisierungsbemühungen339
E. Vertragsschluss im Internet341
I. Klassifizierung341
II. Der Vertragsschluss im Rahmen der Internetpräsenz des Anbieters342
1. Onlineshops und ihre Funktionsweise342
2. Der Vertragsschluss in Onlineshops343
3. Die Unterschiede zum Vertragsschluss auf Onlineplattformen343
III. Der Vertragsschluss im Rahmen von Online-Plattformen344
1. Funktion und Vorteile der Nutzung von Onlineplattformen344
2. Plattformen, die der Anbahnung von Verträgen dienen344
3. Plattformen, die dem Abschluss von Verträgen dienen345
IV. Zusammenfassung der rechtlichen und tatsächlichen Besonderheiten des Vertragsschlusses auf Onlineplattformen351
F. Vorbemerkungen zu den besonderen Problemkreisen hinsichtlich der Widerrufsfrist beim Vertragsschluss auf Onlineplattformen353
I. Überblick über die Rechtsfragen353
II. Das Verhältnis von§ 355 II 1 BGB zu § 312c II 1 BGB i. V. m. § 1 IV, I Nr. 10 BGB-InfoV354
G. Die Problematik des Textformerfordernisses359
I. Die Textform als Formvorschrift für den modernen Rechtsgeschäftsverkehr359
II. Die Textform vor dem Hintergrund der Richtlinien 97/7/EG und 2002/65/EG360
1. Unterschiede im Wortlaut360
2. Textform als Formerfordernis im Fernabsatzrecht362
3. Inhaltliche Abweichung von den Richtlinienvorgaben362
4. Würdigung363
III. Das Textformerfordernis mit Blick auf Webseiten366
1. Abgabe der Erklärung366
2. Zugang der Erklärung367
3. Anforderungen an die Form der Erklärung370
4. Formgerechter Zugang durch Aufruf der Angebotsseite372
5. Formgerechter Zugang durch die Möglichkeit der Speicherung373
6. Formgerechter Zugang aufgrund des Fortbestehens der Webseite376
7. Der Unterschied zwischen Angebotsseite und Browserabruf einer eMail376
IV. Würdigung der Alternativvorschläge378
1. Zusammenfassung378
2. Die Widerrufsbelehrung in der Bestätigungs-eMail378
3. Die Widerrufsbelehrung durch Kontaktaufnahme über das plattformeigene Kommunikationssystem379
V. Ergebnis380
1. Unmöglichkeit der Einhaltung des Textformerfordernisses de lege lata380
2. Konsequenzen für besondere Vertragstypen381
3. Erforderlichkeit von Änderungen de lege ferenda382
H. Diskussion einer teleologischen Reduktion des § 355 II 2 BGB383
I. Voraussetzungen der teleologischen Reduktion383
II. Die Entstehungsgeschichte des § 355 II 2 BGB n. F.384
1. Die Entwicklung von § 361a BGB a. F. zu § 355 BGB a. F.384
2. Die EuGH-Entscheidung im Fall Heininger./. HypoVereinsbank385
3. Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des § 355 BGB386
4. Folgerungen der Rechtswissenschaft aus der Entstehungsgeschichte389
5. Erwägungen des Vermittlungsausschusses390
III. Redaktionsversehen bei der Neufassung des § 355 II 2 BGB392
IV. Kritik der Literatur an der Annahme eines Redaktionsversehens394
V. Telos des § 355 II 2 BGB395
VI. Ergebnis396
VII. Wertungswidersprüche396
1. Wertungswiderspruch zu 312c II 1 Nr. 2 BGB396
2. Wertungswiderspruch bei Vertragsschluss und Widerrufsbelehrung als einheitlichem Geschehen398
3. Erfordernis der Rechtssicherheit400
VIII. Folgenbetrachtung vor dem Hintergrund des Verbraucherschutzes401
IX. Ergebnis404
J. Die übrigen Problemfelder405
I. § 355 II 2BGB und der Fernabsatz von Finanzdienstleistungen405
II. Der Inhalt der Widerrufsbelehrung406
1. Belehrungspflicht über ein einmonatiges Widerrufsrecht bei Geschäften auf Onlineplattformen406
2. Rechtskonformität der Musterwiderrufsbelehrung407
III. Pflichten nach § 312e I 1 BGB409
K. Fazit410

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