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Europa und die Schuldenkrise - Das Londoner Schuldenabkommen als Wegweiser?

AutorÇa?layan Gürkan
VerlagBachelor + Master Publishing
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl54 Seiten
ISBN9783955496395
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis14,99 EUR
Europa befindet sich in einer Schuldenkrise und keiner weiß so recht, wie mit dem Problem umgegangen werden soll. Es wurden schon Milliarden von Euro an Steuergeldern in die Rettung der Krisenstaaten (u. a. Griechenland, Spanien, Italien, Portugal und Irland) gesteckt. Bisher führte keines der Rettungspakete dazu, dass das Schuldenproblem ganz gelöst werden konnte. Die aufkommenden Fragen werden von einem EU-Gipfel zum nächsten verschleppt, ohne dass eine klare Linie der Politik sichtbar wird. Im schlimmsten Fall droht sogar der Zerfall der Euro-Zone. Deutschland war nach dem Zweiten Weltkrieg in einer ähnlichen Situation: Hohe Staatsschulden belasteten die öffentlichen Finanzen. Die Alliierten verlangten, dass das Schuldenproblem Deutschlands endlich geklärt wird. Dazu trafen sich die Vertreter Deutschlands und die Gläubiger1952 in London zu einer Schuldenkonferenz, an deren Ende ein Abkommen stand, dass das Schuldenproblem ein für alle Mal geklärt hat. Kann das Londoner Schuldenabkommen aber ein Wegweiser aus der heutigen Schuldenkrise sein?

Çaglayan Gürkan, B. Sc., wurde 1986 in Bremen geboren. Sein Studium der Wirtschaftswissenschaft an der Universität Bremen schloss der Autor im Jahre 2012 mit dem akademischen Titel des Bachelor of Science erfolgreich ab. Bereits während des Studiums samme

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Leseprobe
Textprobe: Kapitel 3.1.1, Der Dawes Plan: Die hohen Staatsschulden führten dazu, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus dem Versailler Vertrag nicht länger nachkommen konnte. Am 24. Oktober 1923 stellte die Reichsregierung einen Antrag nach Artikel 234 des Versailler Vertrag, eine Untersuchung durchführen zu lassen, die feststellen soll, ob Deutschland noch zahlungsfähig ist. Die Alliierten stimmten dem deutschen Antrag zu und beriefen zwei Kommissionen. Eine der beiden Kommissionen sollte den deutschen Haushalt und die deutsche Währung, die andere Kommission die deutsche Kapitalflucht untersuchen. Um die Kapitalflucht aus Deutschland zu verhindern, kam man in der Kommission unter dem Vorsitz des Engländers Reginald McKenna zu dem Ergebnis, dass die Inflation beseitigt und die Reparationszahlungen neugeordnet werden sollten. Die andere Kommission wurde vom Amerikaner Charles G. Dawes geführt. Die neu durchgeführte Währungsreform erleichterte ihm die Arbeit. Man konnte sich in der Frage der endgültigen Höhe der Reparationsschuld nicht einigen, zu sehr wichen die Vorstellungen der Alliierten ab. 'Zwar wurde die 132 Mrd. Goldmark des Londoner Ultimatums von 1921 nicht offiziell aufgehoben, doch ergab sich aufgrund der vorgesehenen Annuitäten indirekt eine Herabsetzung des Barwerts der Reparationsschuld' (Abs, 1991; S. 14). Im Abschlussbericht stellte die Kommission fest, dass beide Teile des Plans zusammen gehören. Obwohl das Problem der Reparationszahlungen nicht ganz gelöst werden konnte, stellte der Plan eine Regelung auf, wie die Zahlungen durchgeführt werden konnten, ohne die deutsche Währung oder die Wirtschaft zu gefährden. Die Reichsregierung sicherte seine Mitarbeit zu und akzeptierte das Ergebnis des Gutachtens. Die Kommission legte ihr Ergebnis den Alliierten vor, die nach Verhandlungen ebenfalls zustimmten. Deutschland verpflichtete sich, jährlich 2,5 Mrd. Goldmark zu bezahlen, nach einer Übergangsphase von vier Jahren. Es wurde nicht vereinbart, wie lange diese Rate überwiesen werden sollte. Die Jahresraten mussten zur Hälfte aus dem Reichshaushalt und zur anderen Hälfte aus Verkehrssteuern und Zinszahlungen aufgebracht werden. Um die erste Rate nach dem Dawes Plan zahlen zu können, wurde eine internationale Anleihe über 800 Mrd. Goldmark ausgegeben. 200 Mrd. Goldmark an Reichsbahnsteuern waren Ende 1925 fällig geworden. Mit der Dawes Anleihe zusammen, käme man auf die geplante Jahresrate von 1 Mrd. Goldmark. 'Eine internationale Anleihe wurde für 25 Jahre zu 7 % Zinsen mit einem Ausgabekurs von 92 % aufgelegt. Sie sollte am 15. Oktober 1949 in Amerika zu 105 % in allen anderen Ländern zum Nennwert zurückgezahlt werden' (Abs; 1991; S. 16). Die Anleihe war in New York nach kurzer Zeit gezeichnet. Die Kurse verliefen am Anfang sehr gut, jedoch begann sie ab 1931 zu fallen. Grund hierfür war die Einführung der Devisenzwangswirtschaft in Deutschland. Ab Mitte 1934 stellte Deutschland den gesamten Zins- und Tilgungszahlungen ein. 3.1.2, Der Young Plan: Der Dawes Plan sah vor, dass der Reichshaushalt jedes Jahr ausgeglichen ist und das Reich eine aktive Leistungsbilanz aufweisen sollte. Beide Kriterien konnten in keinem Haushaltsjahr erreicht werden, sodass sich Deutschland mit seinen Gläubigern wieder in Verhandlungen begab. Die Reparationszahlungen waren einfach zu hoch und nach dem Dawes Plan war die Frage auch nicht abschließend geklärt. Es wurde kein Enddatum der Zahlungen genannt. Das Rheinland wurde durch die Bestimmungen des Versailler Vertrags durch Frankreich besetzt, was zur Folge hatte, dass Deutschland aus innenpolitischen Gründen ein großes Interesse an einer endgültigen Lösung der Reparationszahlungen hatte. Auch Frankreich hatte Interesse daran, die Reparationszahlungen schnell flüssig zu machen. Von Februar bis Juni 1929 tagten die Finanzsachverständigen unter der Leitung des Amerikaners Owen D. Young. Ergebnis der Konferenz war, dass die Zahlungsdauer der Reparationen auf 59 Jahre beschränkt wurde. Die durchschnittlichen, jährlichen Leistungen beliefen sich auf 2050,6 Mio. Reichsmark. Der Young Plan wurde am 31. August 1929 gebilligt, die Räumung des Rheinlands von alliierten Truppen zum 30. Juni 1930 beschlossen. Die jährlichen Zahlungen sollten durch eine neue Anleihe («Young Anleihe») kapitalisiert werden. Mitte Juni 1930 konnte die '5 1/2-prozentige Anleihe des Deutschen Reichs 1930', wie die Young Anleihe offiziell hieß, ausgegeben werden. 'Doch anders als die Dawes-Anleihe wurde sie trotz einer hohen Nettorendite von 6,4 % nach gutem Start ein Misserfolg. Um einen Nettoerlös von 300 Mio. Dollar zu erzielen, musste der Nennwert auf etwa 352 Mio. Dollar festgesetzt werden' (Abs; 1991; S. 20). Hinzu kamen die schlechte Weltwirtschaftslage und die negative Entwicklung der internationalen Börsen. Der Kurs der Anleihe rutsche schnell unter den Ausgabepreis. Die deutsche Devisenzwangswirtschaft führte zu einem weiteren Kursverlust. Der Young Plan wurde bereits 1931 durch den US-Präsidenten Herbert C. Hoover am 20. Juni ausgesetzt. Nach der Machtübernahme von Hitler wurden die Zinszahlungen durch Deutschlands eingestellt. Die deutschen Schulden vor dem Zweiten Weltkrieg bestanden natürlich nicht nur aus den Dawes und Young Anleihe. Es wurden diverse Stillhalteabkommen geschlossen, aber die beiden Anleihen spielen bei den späteren Londoner Schuldenkonferenzen eine wichtige Rolle. Daher habe ich mich nur auf die Vorstellung der beiden Anleihen beschränkt. 3.2, Deutschlands Schulden nach dem Zweiten Weltkrieg: Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs standen die politischen Ziele der Alliierten für Deutschland fest: Das Land sollte entmilitarisiert, dezentralisiert, entnazifiziert und die politische Ordnung auf demokratische Grundlage gestellt werden. Die deutsche Wirtschaft sollte nach dem Willen der Besatzer umgestaltet werden. Es war sogar die Rede davon, Deutschland in einen Agrarland umzugestalten. Die Industrieproduktion sollte massiv eingeschränkt werden. 'In diesem Zusammenhang verhandelten sie auch über Wiedergutmachung an die im Krieg durch Deutschland zerstörten Länder. Sie legten fest, dass im Zuge der Demontage der Rüstungsbetriebe jede Besatzungsmacht ihre Ansprüche in Sachwerten aus ihrer Zone zu befriedigen habe' (Abs; 1991; S. 39). 1946 wurde im Kontrollrat durch die Alliierten festgelegt, wie hoch die Reparationszahlungen sein sollten. Im ersten 'Industrieplan' wurde beschlossen, dass die industrielle Erzeugung in Deutschland 55 % des Standes von 1938 haben sollte. Da von Deutschland nie wieder eine militärische Bedrohung ausgehen sollte, war dieser Stand genug, um den Bürgern einen mittleren Lebensstandard zu ermöglichen. Kurze Zeit später erkannten die Siegermächte, dass die deutsche Wirtschaft mit der europäischen Wirtschaft stark zusammenhängt. Daher beschloss man am 26. August 1947, die Beschränkungen für die Industrie mit dem 'zweiten Industrieplan' zu lockern. Um den deutschen Wiederaufbau zu erleichtern, wurden von den drei Westmächten Wirtschaftshilfen gewährt. Zu der amerikanischen Wirtschaftshilfe zählt das 'European Recovery Program', der auch unter dem Marshall-Plan bekannt ist. Am 5. Juni 1947 stellte der amerikanische Außenminister George C. Marshall ein Wiederaufbauprogramm für das zerstörte Europa vor. Der zügige wirtschaftliche Aufstieg Europas war im eigenen Interesse der Vereinigten Staaten, die sich zum politischen Ziel die Eindämmung des Kommunismus vorgenommen hatten (»Containment«). 'Den westlichen Besatzungszonen und später der Bundesrepublik Deutschland flossen in der Zeit vom 3. April 1948 bis zum 31. Dezember 1952 insgesamt 1585,2 Mio. Dollar an Mitteln aus dem Marshall-Plan zu' (Abs; 1991; S. 46). Der Grundgedanke war, mit den Geldern aus dem Marshall-Plan die Empfängerländer bis zum Auslaufen des Programms im Jahr 1952 von ausländischen Hilfen unabhängig zu machen. Man kann mit Recht sagen, dass dies im Fall Deutschlands gelungen ist. Ohne die Marshallplan-Hilfen wäre das Wirtschaftswunder in den 1950'er Jahren nicht zustande gekommen. Die britische Wirtschaftshilfe fiel natürlich geringer aus als die der amerikanischen. 'Großbritannien leistete im Rahmen der allgemeinen Kriegsfinanzierung unmittelbar nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs sowohl der Zivilbevölkerung wie der Wirtschaft seiner Besatzungszone vielfältige Unterstützung' (Abs; 1991; S. 51). Unter dem Namen 'UK-Contributions' wurde diese Hilfen vom Parlament bewilligt. Die Gelder wurden vor allem für die Beschaffung von Lebensmitteln, Medikamente und andere Importgüter genutzt. Das Gesamtvolumen der britischen Wirtschaftshilfe betrug 201,8 Mio. Pfund (Zahl aus Abs; 1991; S. 52) und wurde im Zeitraum vom 8. Mai 1945 bis zum 30. September 1951 gezahlt. Bei der französischen Wirtschaftshilfe handelte es sich um einen kleinen Beitrag, der der französischen Besatzungszone zugutekam. Frankreich wollte vor allem das deutsche Wirtschaftspotenzial für das eigene Land nutzen. 1948 trat die französische Zone der amerikanisch-englischen Bi-Zone an, sodass sichergestellt werden konnte, dass die Bevölkerung in den französischen Besatzungsgebieten mit Nahrungsmitteln versorgt werden konnte. Der Gesamtbeitrag Frankreichs an Wirtschaftshilfe wurde mit 15,8 Mio. Dollar beziffert, die zwischen den Jahren 1945 bis 1948 gezahlt wurde (Zahlen aus Abs; 1991; S. 53).
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