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Gefahrenabwehr im Katastrophenfall.

Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Gefahrenabwehr bei Naturkatastrophen und ihre einfachgesetzliche Umsetzung.

AutorHenriette Sattler
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2008
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1115
Seitenanzahl357 Seiten
ISBN9783428525119
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis84,90 EUR
Henriette Sattler nimmt sich eines jüngst wieder aktuell gewordenen Themas an: Welche Vorgaben macht das Grundgesetz für die Bekämpfung von Naturkatastrophen? Welche Hilfskräfte und welche Maßnahmen stehen zur Verfügung? Welche Defizite weist das vorhandene Instrumentarium auf? Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die Bekämpfung von besonders schweren Unglücksfällen - zu denen auch die Folgen terroristischer Anschläge zählen - verleiht dem Thema besondere Relevanz. Bei der Frage nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Katastrophenabwehr geht es zunächst insbesondere um die rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit der verschiedenen Kräfte, etwa um die Weisungsverhältnisse und das anzuwendende Recht. Hierfür kommt es wesentlich auf die verwaltungsorganisationsrechtliche Qualifikation der Katastrophenhilfe an, die in einem neuen Ansatz als Mandat (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG) bzw. als Fremdgeschäftsführung kraft gesetzlicher Ermächtigung (Art. 35 Abs. 3 GG) verstanden wird. Des weiteren untersucht die Autorin, welche Anforderungen die Grundrechte an Maßnahmen der Katastrophenabwehr (z. B. Evakuierungen, Betretungsverbote, Heranziehung zu Hilfeleistungen, Inanspruchnahme oder Vernichtung von Sachen) stellen. Am Schluß steht eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der vorhandenen einfachgesetzlichen Regelungen. Hier werden erhebliche Defizite konstatiert.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis14
Verzeichnis der abgekürzt zitierten landesrechtlichen Vorschriften15
Einleitung20
Erster Teil: Vorgaben des Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG für die Gefahrenabwehr21
A. Überblick über die Vorschriften des Grundgesetzes für Fälle außergewöhnlicher Gefahr21
B. Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG einerseits von dem der Art. 91 und Art. 87a Abs. 4 GG andererseits24
I. Naturkatastrophe und besonders schwerer Unglücksfall24
II. Anwendung des Art. 91 GG auf Naturkatastrophen und besonders schwere Unglücksfälle?27
III. Exkurs: Anwendung der Vorschriften über die Katastrophenhilfe (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG) und über den Inneren Notstand (Art. 91 und 87a Abs. 4 GG) bei Terrorakten33
C. Gefahrenabwehr nach Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG34
I. Tatbestandliche Voraussetzungen einer Anforderung34
1. Naturkatastrophe oder besonders schwerer Unglücksfall35
2. Regionale Gefahr?35
3. Zusammenhang zwischen Naturkatastrophe bzw. Unglücksfall und Hilfeleistung36
4. Erforderlichkeit der Hilfeleistung als Tatbestandsmerkmal39
II. Formelle Voraussetzungen einer Anforderung42
III. Rechtsfolge42
1. Anforderbare Kräfte und Einrichtungen42
a) Begriff der „Kräfte und Einrichtungen“42
b) Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen43
c) Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes („Bundespolizei“)47
d) Kräfte und Einrichtungen der Streitkräfte50
e) Polizeikräfte anderer Länder51
aa) Anforderung von Einrichtungen der Polizei51
bb) Polizeibegriff52
cc) Bereitschaftspolizei53
dd) Gemeindepolizei56
ee) Polizeikräfte des Bundes57
2. Ermessen58
a) Entschließungsermessen59
b) Auswahlermessen62
3. Hilfeleistungspflicht und Einwände65
4. Prüfungsrecht des Anforderungsadressaten?68
IV. Rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit69
1. Aufgabenwahrnehmung69
2. Weisungsverhältnisse69
3. Anzuwendendes Recht72
a) Gesetzgebungsbefugnis für den Katastrophenschutz73
aa) Grundsätzliche Regelungsbefugnis der Länder für ihren jeweiligen Hoheitsbereich73
bb) Regelungsbefugnis des Bundes für das Tätigwerden der Streitkräfte auf Anforderung eines Landes im Katastrophenfall74
cc) Regelungsbefugnis des Bundes für das Tätigwerden des Bundesgrenzschutzes („Bundespolizei“) und anderer Verwaltungen des Bundes auf Anforderung eines Landes im Katastrophenfall78
b) Vollzug von Landesrecht durch Behörden des Bundes und anderer Länder80
4. Kosten82
5. Verwaltungsorganisationsrechtliche Qualifizierung der Katastrophenhilfe85
a) Katastrophenhilfe als Amtshilfe87
b) Katastrophenhilfe als Organleihe88
c) Katastrophenhilfe als Mandat92
6. Konsequenzen der Qualifikation als Mandat95
D. Gefahrenabwehr nach Art. 35 Abs. 3 GG98
I. Tatbestandsvoraussetzungen99
1. Überregionale Naturkatastrophe bzw. überregionaler besonders schwerer Unglücksfall99
2. Erforderlichkeit99
a) Weisung, Polizeikräfte zur Verfügung zu stellen100
b) Einsatz des Bundesgrenzschutzes („Bundespolizei“) und der Streitkräfte101
aa) Tatbestandliche Voraussetzungen der Erforderlichkeit101
bb) Subsidiarität der Bundesintervention nach Art. 35 Abs. 3 Satz 1 Var. 2 GG gegenüber anderen Maßnahmen104
II. Zuständigkeit106
III. Rechtsfolge106
1. Art. 35 Abs. 3 Satz 1 Var. 1 GG: Weisung, Polizeikräfte zur Verfügung zu stellen106
2. Art. 35 Abs. 3 Satz 1 Var. 2 GG: Einsatz von Einheiten des Bundesgrenzschutzes („Bundespolizei“) und der Streitkräfte durch die Bundesregierung107
a) Aufgabenwahrnehmung108
b) Weisungsverhältnisse110
c) Anzuwendendes Recht113
d) Zurechnung115
e) Kosten116
IV. (Rechtspolitische) Mängel des Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG116
E. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der spontanen Katastrophenhilfe117
I. Begründungsversuche für die Zulässigkeit der spontanen Katastrophenhilfe118
II. Spontane Katastrophenhilfe durch die Streitkräfte120
III. Spontane Katastrophenhilfe durch andere Kräfte123
Zweiter Teil: Vorgaben aus den Grundrechten126
A. Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen der Katastrophenabwehr126
B. Freizügigkeit (Art. 11 GG)127
I. Schutzbereich127
II. Eingriff130
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung131
1. Qualifizierter Gesetzesvorbehalt des Art. 11 Abs. 2 GG131
2. Eingriffsrecht bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung132
3. Gesetzgebungsbefugnis133
4. Notwendigkeit einer Spezialermächtigung135
5. Notwendiger Inhalt der Ermächtigungsgrundlage136
6. Zitiergebot140
C. Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG)142
I. Schutzbereich143
II. Faktische Beeinträchtigungen der Berufsausübungsfreiheit146
III. Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit durch die Heranziehung zu Hilfeleistungen146
IV. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung148
D. Freiheit von Arbeitszwang (Art. 12 Abs. 2 GG)150
I. Schutzbereich und Eingriff150
II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung153
1. Öffentliche Dienstleistungspflicht153
2. Herkömmlichkeit der Dienstleistungspflicht153
3. Allgemeinheit und Gleichheit der Dienstleistungspflicht155
4. Formelle Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage für eine Dienstleistungspflicht157
E. Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)158
I. Schutzbereich158
II. Eingriff160
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung161
1. Durchsuchungen161
2. Eingriffe und Beschränkungen163
a) Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, Art. 13 Abs. 7 Var. 1 GG163
b) Maßnahmen zur Verhütung dringender anderer Gefahren, Art. 13 Abs. 7 Var. 2 GG166
F. Eigentum (Art. 14 GG)168
I. Schutzbereich168
II. Eingriff172
1. Kriterien für die Abgrenzung der Enteignung von der Inhalts- und Schrankenbestimmung173
2. Anforderungen an den Übertragungsakt178
3. Rechtsnatur der Entziehung von Gütern zu Versorgungszwecken180
4. Rechtsnatur der Beschädigung oder Vernichtung von Eigentumsobjekten zu Zwecken der Gefahrenabwehr181
5. Rechtsnatur des vorübergehenden Besitzentzugs zugunsten der Nutzung im Rahmen der Katastrophenabwehr182
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung185
1. Enteignung185
a) Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit185
b) Verhältnismäßigkeit186
c) Entschädigungsregelung187
d) Formelle Anforderungen190
2. Inhalts- und Schrankenbestimmung190
a) Verhältnismäßigkeit und Ausgleichspflicht190
b) Formelle Anforderungen194
G. Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)197
Dritter Teil: Einfachrechtliche Ausgestaltung199
A. Überblick über den Bestand an Vorschriften199
I. Bundesrechtliche Vorschriften199
1. Vorschriften über den Einsatz des Bundesgrenzschutzes („Bundespolizei“)199
2. Vorschriften über den Einsatz der Streitkräfte201
3. Bundesrechtliche Vorschriften über den Einsatz der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk201
4. Vorschriften im Zivilschutzgesetz202
II. Landesrechtliche Regelungen203
B. Ausgestaltung des Einsatzes nach Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG215
I. Einsatz fremder Kräfte nach den Katastrophenschutzgesetzen215
II. Einsatz fremder Kräfte nach den Polizeigesetzen216
III. Ausgestaltung der Anforderung fremder Kräfte220
1. Zuständigkeit für die Anforderung fremder Kräfte220
a) Anforderung von Kräften nach den Landeskatastrophenschutzgesetzen220
b) Anforderung von Polizeikräften nach den Landespolizeigesetzen224
2. Sonstige formelle Erfordernisse einer Anforderung227
3. Kriterien für die Entscheidung über eine Anforderung fremder Kräfte229
IV. Ausgestaltung der Entscheidung über die Entsendung eigener Kräfte230
1. Zuständigkeit für die Entscheidung über die Entsendung230
2. Kriterien für eine Entscheidung über die Entsendung233
V. Ausstattung der landesfremden Kräfte mit Eingriffsbefugnissen236
VI. Regelungen über Zurechnung und Weisungsverhältnisse238
VII. Kostenregelungen242
C. Ausgestaltung des Einsatzes nach Art. 35 Abs. 3 Satz 1 Var. 2 GG245
D. Einfachgesetzliche Regelungen für die spontane Katastrophenhilfe248
E. Eingriffsbefugnisse251
I. Überblick über die Ermächtigungsgrundlagen für Grundrechtseingriffe251
II. Ermächtigungsgrundlagen für Platzverweisungen, Evakuierungen und Betretungsverbote257
1. Maßnahmen nach den Katastrophenschutzgesetzen257
a) Ausdrückliche Ermächtigungsgrundlagen257
b) Ableitung von Ermächtigungsgrundlagen aus Verhaltenspflichten260
2. Maßnahmen nach den Polizeigesetzen264
3. Forderung an die Landesgesetzgeber267
III. Heranziehung der Bevölkerung zu Hilfeleistungen267
1. Hilfeleistungspflichten als Nebenpflichten der Berufsausübung267
a) Berufsbezogenheit besonderer Hilfeleistungspflichten268
aa) Pflichten der Angehörigen der Gesundheitsberufe268
bb) Sonstige berufsspezifische Hilfspflichten271
b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung275
aa) Erforderlichkeit der Inanspruchnahme275
bb) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne276
(1) Abwägung mit anderen Pflichten276
(2) Vergütung278
2. Hilfeleistungspflichten als Dienstleistungspflichten281
IV. Durchsuchungs- und Betretungsrechte286
1. Durchsuchungen286
2. Betreten und sonstige Inanspruchnahme287
V. Eingriffe in das Eigentum289
1. Nutzung von Sachen zur Katastrophenabwehr289
a) Übersicht über die unterschiedlichen Regelungsmodelle289
b) Bewertung der Regelungsmodelle296
c) Besondere Ausprägungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes301
2. Zerstörung von Sachen303
3. Entschädigungs- und Ausgleichsregelungen307
a) Entschädigungs- und Ausgleichsregelungen in den einzelnen Ländern307
b) Forderung an die Landesgesetzgeber314
c) Regelungen über die Vorteilsausgleichung314
d) Regelungen über die Berücksichtigung mitwirkenden Verschuldens316
e) Regelungen über die Berücksichtigung anderweitiger Ersatzmöglichkeiten317
Vierter Teil: Zusammenfassung und Ergebnisse319
Literaturverzeichnis330
Sachverzeichnis350

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