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Gewerbesteuer

Gestaltungsberatung in der Praxis

VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl283 Seiten
ISBN9783834996695
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis36,99 EUR
Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei und wird erhoben auf Grundlage der objektiven Ertragskraft eines Gewerbebetriebes. Unternehmer haben damit ein starkes wirtschaftliches Interesse an einer steueroptimalen Beratung. Das Werk berücksichtigt vollständig die Reformen des Gewerbesteuerrechts auf Grundlage der Unternehmensteuerreform 2008.


Die Autoren sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte der renommierten Kanzlei RP Richter & Partner München.

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Leseprobe
§ 1 Gewerbesteuerpflicht (S. 27)

A. Gewerbesteuer als Objektsteuer

Gegenstand der Gewerbesteuer sind jeder stehende Gewerbe- sowie jeder Reisegewerbebetrieb, soweit diese jeweils im Inland betrieben werden (§§ 2 Abs. 1 S. 1, 35a Abs. 1 GewStG). Die Vermögensverwaltung und die freie Berufstätigkeit werden von der Gewerbesteuer nicht erfasst. Wer Inhaber eines Gewerbebetriebs ist, ist dabei ohne Bedeutung, die Gewerbesteuer knüpft allein an das Vorliegen eines Gewerbebetriebs als solchen an. Dem gewerbetreibenden Unternehmer wird (nur) die Rolle des Schuldners der Gewerbesteuer (= Steuersubjekt) zugewiesen (§ 5 GewStG). Diese sachlichen/objektbezogenen Anknüpfungspunkte der Gewerbesteuer sowie ihrer Zuordnung in § 3 Abs. 2 AO zu den Realsteuern weist die Gewerbesteuer ihrem Wesen nach als Sach- bzw. Objektsteuer aus.

Die Steuergesetze enthalten keine Legaldefinition des Begriffs der Realsteuer, der Begriff der Objektsteuer ist gänzlich unerwähnt. Den Objektcharakter der Gewerbesteuer umschreibt der BFH dahingehend, das das Steuerobjekt (= Gewerbebetrieb) mit der ihm eigenen Ertragskraft ohne Rücksicht auf die persönlichen Merkmale des Steuersubjekts und seiner persönlichen Beziehung zum Steuerobjekt erfasst wird, die Objektsteuer stellt nicht auf die persönliche Leistungsfähigkeit ab.

Die Gewerbsteuer als auf dem Objekt „Gewerbebetrieb" lastende Steuer ist eine ausschließlich durch den Gewerbebetrieb verursachte Aufwendung. Diese kann bis einschließlich Erhebungszeitraum 2007 im Rahmen des § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgabe abgezogen werden, was zu einer Verminderung der Einkommen- und Körperschaftsteuer und über § 7 GewStG auch zu einer Verminderung der Gewerbsteuer selbst führt. Die Regelung des § 7 GewStG legt den einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Gewinn aus Gewerbebetrieb der Ermittlung der Gewerbesteuer als Bemessungsgrundlage zu Grunde. Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 diese Steuersystematik aufgegeben.

In § 4 Abs. 5b EStG n.F. ist nun ausdrücklich normiert, dass die Gewerbsteuer sowie die auf diese entfallenden Nebenleistungen keine Betriebsausgaben (mehr) darstellen. Die Gewerbesteuer ist damit ab dem Erhebungszeitraum 2008 weder im Rahmen der Einkommen- und Körperschaftsteuer als Betriebsausgabe zu berücksichtigen noch mindert sie über § 7 GewStG ihre eigene Bemessungsgrundlage.

Als Konsequenz dieser Gesetzesänderung kann die Gewerbsteuer in Abweichung zu R 6.3 Absatz 5 Satz 2 EStR (2005) unter anderem auch nicht mehr als Bestandteil der Herstellungskosten durch den Steuerpflichtigen aktiviert werden, ansonsten wäre zumindest einen Teil der Gewerbesteuer im Rahmen der (steuerrechtlichen) Absetzungsvorschriften entgegen der Ratio des § 4 Abs. 5b EStG n.F. Steuer mindernd zu berücksichtigen. Die Gewerbsteuer begründet damit zukünftig bei den Ertragsteuern eine Effektivsteuerbelastung, soweit eine Gewerbesteueranrechnung im Rahmen des § 35 EStG nicht einschlägig ist. Sie ist nicht mehr als „Kostensteuer" zu qualifizieren.

B. Gewerbebetrieb im Inland

I. Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Tätigkeit

1. Voraussetzungen der gewerblichen Tätigkeit

Den Gewerbesteuerobjekten des stehenden Gewerbebetriebs und des Reisegewerbebetriebs ist gemein, dass diese jeweils das Vorliegen eines Gewerbebetriebs voraussetzen, um unter den Anwendungsbereich des Gewerbesteuergesetzes zu fallen. Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbe ist (§ 1 GewStDV). Reisegewerbebetrieb ist ein Gewerbebetrieb, dessen Inhaber nach der Gewerbeordnung einer Reisegewerbekarte bedarf (§§ 35a Abs. 2 GewStG, 35 GewStDV).

Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetztes (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG). Die Begriffsbestimmung des Gewerbebetriebs ist im Einkommensteuergesetz unter § 15 Abs. 2 normiert.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort5
Inhaltsübersicht7
Abkürzungsverzeichnis18
Literaturverzeichnis21
Bearbeiterverzeichnis25
§ 1 Gewerbesteuerpflicht27
A. Gewerbesteuer als Objektsteuer27
B. Gewerbebetrieb im Inland28
I. Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Tätigkeit28
II. Gewerbebetrieb kraft Rechtsform38
III. Betriebsstättenbegriff39
C. Sachliche Selbständigkeit des Gewerbebetriebs41
I. Einzelunternehmen41
II. Personengesellschaften42
III. Betriebsaufspaltung43
IV. Kapitalgesellschaft44
V. Organschaft45
VI. Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs46
D. Beginn der Gewerbesteuerpflicht47
I. Einzelunternehmen und Personengesellschaften47
II. Kapitalgesellschaften48
III. Besonderheiten50
E. Ende der Gewerbesteuerpflicht50
I. Einzelunternehmen und Personengesellschaften50
II. Kapitalgesellschaften52
F. Betriebsunterbrechung55
I. Einzelunternehmen und Personengesellschaften55
II. Kapitalgesellschaften56
III. Besonderheiten bei Betriebsaufspaltung57
G. Betriebsübergang57
§ 2 Wesentliche Gewerbesteuerbefreiungen60
A. Überblick und Bedeutung der Vorschrift60
B. Unternehmen mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken61
I. Allgemeines61
II. Basisvoraussetzungen für die Steuerbegünstigung62
III. Steuerlich unschädliche Betätigungen69
IV. Anforderungen an die Satzung und an die tatsächliche Geschäftsführung71
V. Vermögenssphären einer steuerbegünstigten Körperschaft73
C. Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen76
I. Allgemeines76
II. Privatschulen und andere Bildungseinrichtungen77
III. Unmittelbarkeit der dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistung79
IV. Bescheinigung für Ergänzungsschulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen80
V. Umfang der Steuerbefreiung81
D. Krankenhäuser, Alten-, Altenwohn- und Pflegeheime82
I. Allgemeines82
II. Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 GewStG82
E. Behandlung partiell gewerbesteuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe am Beispiel eines gemeinnützigen Krankenhauses87
I. Gewerbesteuerpflichtige Geschäftsbetriebe eines gemeinnützigen Krankenhauses87
II. Ermittlung des anteiligen Gewerbeertrags aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb91
§ 3 Bemessung der Gewerbesteuer93
A. Gewerbeertrag93
I. Maßgeblichkeit des EStG bzw. KStG93
II. Ableitung des Gewerbeertrags aus dem einkommen- bzw. körperschaftsteuerlichen Jahresergebnis95
III. Gewerbesteuerrückstellung98
IV. Veräußerungs- und Aufgabeergebnisse102
§ 4 Hinzurechnungen und Kürzungen136
A. Hinzurechnungen nach § 8 GewStG136
I. Finanzierungskosten i.S.v. § 8 Nr.1 bzw. Nr. 1a GewStG137
II. Renten und dauernde Lasten158
III. Gewinnanteile stiller Gesellschafter gem. § 8 Nr. 1c GewStG in der ab dem Erhebungszeitraum 2008 bzw. § 8 Nr. 3 GewStG in der bis zum Erhebungszeitraum 2007 geltenden Fassung162
IV. Gewinnanteile persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA170
V. Dividenden173
VI. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von Anlagegütern178
VII. Verlustanteile aus Personengesellschaften185
VIII. Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen187
IX. Aufwendungen für die Überlassung von Rechten190
X. Die Zinsschranke und ihre Auswirkung auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungskosten191
B. Kürzungen200
I. Allgemeines200
II. Grundbesitz201
III. Kürzung um Gewinnanteile aus Mitunternehmerschaften212
IV. Gewinnanteile aus Kapitalgesellschaften214
V. Anteiliger Gewerbeertrag aus ausländischer Betriebsstätte und Unternehmen der Seeschifffahrt221
§ 5 Steuermessbetrag, Zerlegung und Hebesatz223
A. Zusammenwirken von Steuermessbetrag und Hebesatz223
B. Steuermessbetrag – Rechtsstand bis zum Erhebungszeitraum 2007223
I. Ausgangspunkt: Gewerbeertrag223
II. Freibetrag bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften223
III. Staffelmesszahl bei Einzelunternehmen/ Personengesellschaften225
IV. Einheitliche Steuermesszahl bei Kapitalgesellschaften225
C. Steuermessbetrag – Rechtsstand ab dem Erhebungszeitraum 2008226
I. Freibetrag bei Einzelunternehmen/ Personengesellschaften226
II. Einheitliche Steuermesszahl226
D. Zerlegung227
I. Allgemeines227
II. Zerlegungsmaßstab bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden227
III. Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten229
E. Hebesatz229
I. Hebesatzrecht der Gemeinden229
§ 6 Gewerbesteuerliche Verlustnutzung231
A. Mindestbesteuerung231
I. Ergebnisermittlung231
II. Durchführung der Verlustverrechnung und des Verlustausgleichs231
III. Verfahrensrechtliche Aspekte232
B. Unternehmenskauf und -verkauf233
I. Veräußerung von Einzelunternehmen und Anteilen an Personengesellschaften234
II. Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften238
III. Rechtsfolgen auf Ebene des Veräußerers253
IV. Gewerbesteueranrechnung und Verlustvortrag255
C. Unternehmensumstrukturierungen256
I. Verschmelzung257
II. Spaltung261
III. Einbringungsvorgänge264
IV. Formwechsel267
V. Anwachsung269
VI. Realteilung271
D. Mehrstufige Organschaftsstrukturen und Verlustverrechnung272
§ 7 Die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG274
A. Überblick zur gesetzlichen Regelung274
B. Ermittlung der anzurechnenden Gewerbesteuer276
I. Bestimmung der begünstigten gewerblichen Einkünfte276
II. Anteilige Einkommensteuer auf die begünstigten gewerblichen Einkünfte279
III. Pauschalierung der anzurechnenden Gewerbesteuer280
C. Anrechnungsüberhänge287
D. Thesaurierungsbegünstigung und Gewerbesteueranrechnung288
I. Die Thesaurierungsbegünstigung288
II. Auswirkungen der Thesaurierungsbegünstigung auf die Gewerbesteueranrechnung289
E. Verfahrensrechtliche Folgen289
F. Verfassungsmäßigkeit290
§ 8 Einfluss der Gewerbesteuer auf die Standort- und Rechtsformwahl291
A. Bedeutung des Unternehmensstandorts291
I. Standortfaktor Hebesatz291
II. Weitere Standortfaktoren291
B. Kapitalgesellschaft versus Personenunternehmen292
I. Gewerbesteuerbelastung293
II. Gesamtsteuerbelastung294
III. Parameter für die Standort- und Rechtsformwahl301
Stichwortverzeichnis303

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