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Grundlegung einer ordoliberalen Verfassungstheorie.

Die Grundbegriffe des Grundgesetzes in ordoliberaler Interpretation, entwickelt am Beispiel des Verbotes rechtsextremistischer Versammlungen wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung.

AutorJan Schaefer
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1076
Seitenanzahl703 Seiten
ISBN9783428523726
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Die Verfassungsordnung des Grundgesetzes definiert sich über Begriffe, über deren Gehalt die Verfassung keine Aussage trifft. Begriffe wie 'Menschenwürde' und 'Freiheit' lassen sich je nach geistesgeschichtlichem Vorverständnis unterschiedlich auslegen. Das betrifft auch die Staatsgrundsätze des Art. 20 GG. Die Unsicherheit der Interpretationsgrundlage eröffnet religiösen und politischen Extremisten eine Deutungsmacht über die Grundbegriffe des Grundgesetzes, die dem Verfassungskonsens der Mehrheit widerspricht. Diese Problematik spiegelt sich in der vom BVerfG mehrmals aufgeworfenen Frage, ob und inwieweit es eine Bürgerpflicht zur Verfassungsloyalität gibt. Ausgehend von dem Streit zwischen BVerfG und OVG Münster um die rechtliche Würdigung gewaltloser rechtsextremistischer Versammlungen entwirft Jan Schaefer eine Verfassungs- und Grundrechtstheorie als Theorie rechtlicher Rahmenordnungen, die sich am Referenzmodell des Ordoliberalismus orientiert. Ziel dieser ordoliberalen Verfassungstheorie ist es, den Kerngehalt der Grundbegriffe des Grundgesetzes in einer Weise zu definieren, welche die im Grundgesetz angelegte Deutungsoffenheit von Würde, Grundrechten und Staatsprinzipien in ein ausgewogenes Verhältnis zum berechtigten Interesse der Mehrheit an der Herstellung und Verteidigung eines freiheitlichen Verfassungskonsenses bringt. Die Arbeit schließt mit einer Funktionsanalyse unbestimmter Rechtsbegriffe des einfachen Rechts. Beispielhaft wird die 'öffentliche Ordnung' vor dem Hintergrund ordoliberalen Rechtsdenkens erörtert.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis12
Einleitung26
Erster Teil: Ordo29
Kapitel 1: Die bundesverfassungsgerichtliche Konzeption der Meinungs- und Versammlungsfreiheit31
I. Zur Terminologie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit31
1. Kommunikation, Kommunikationsfreiheiten, Hassrede, öffentliche Meinungsbildung und demokratischer Willensbildungsprozess31
2. Die öffentliche Meinung34
3. Meinung und Tatsache37
4. Die Versammlung40
a) Die Anzahl der Versammlungsteilnehmer40
b) Der Versammlungszweck41
c) Die Unfriedlichkeit einer Versammlung44
5. Kundgebung, Demonstration und andere Arten von Versammlungen46
II. Meinungsbildung als Verfahren47
III. Die Grundlegung der meinungsliberalen Rechtsprechung des BVerfG im Lüth-Urteil und ihre Fortentwicklung bis zur Soldatenmörder-Entscheidung49
1. Die Meinungsfreiheit im Gefüge der Verfassungsnormen50
2. Meinung und Persönlichkeitsentfaltung52
3. Meinungsfreiheit und demokratische Willensbildung53
4. Die Schranken der Meinungsäußerungsfreiheit, insbesondere die „allgemeinen Gesetze“55
5. Die Grundsätze der Bedeutungskontrolle von Meinungsäußerungen60
IV. Die Rechtsprechung des BVerfG zur Versammlungsfreiheit vom Parteienfinanzierungs-Urteil bis zur Gegenwart64
1. Funktionen der Versammlungsfreiheit im Brokdorf-Beschluss64
2. Die Ausstrahlung der Versammlungsfreiheit auf das einfache Recht, insbesondere auf § 15 VersG68
V. Zur Konkurrenz von Meinungs- und Versammlungsfreiheit69
VI. Zusammenfassung71
Kapitel 2: Verbote gewaltloser rechtsextremistischer Versammlungen wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung: Von der Analyse der Ausgangsentscheidungen zu den Grundsätzen der freiheitsfreundlichen Auslegung von Meinungsäußerungen73
I. Was ist Rechtsextremismus und inwiefern ist er verfassungsrechtlich relevant?74
1. Begriffsabgrenzungen: Extremismus, Radikalismus, Nazismus74
2. Der Extremismus-Begriff des BVerfG76
3. Der Rechtsextremismus-Begriff der Gesellschaftswissenschaften77
4. Rechtsextremismus als Kontrast zu grundgesetzlichen Wertvorstellungen80
a) Rechtsextremismus und allgemeines Persönlichkeitsrecht80
b) Rechtsextremismus und Gleichheit81
c) Rechtsextremismus und Menschenwürde82
5. Fazit: Eine Definition rechtsextremistischen Verhaltens88
II. Die bisherige Rechtsprechung zur Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch rechtsextremistische Versammlungen88
III. Darstellung und Kritik der zwischen BVerfG und OVG Münster umstrittenen Fälle gewaltloser rechtsextremistischer Versammlungen92
1. Die NPD-Demonstration in Lüdenscheid am 26. Januar 200192
a) Sachverhalt und Entscheidungsgründe92
b) Kritik94
2. Die Holocaust-Gedenktag-Entscheidung des BVerfG vom 26. Januar 200197
a) Sachverhalt und Entscheidungsgründe97
b) Kritik98
3. Der deutsch-niederländische Protestmarsch von Herzogenrath nach Kerkrade vom 24. März 2001103
a) Sachverhalt und Entscheidungsgründe104
b) Kritik106
4. Die Karsamstags-Demonstration in Ennepetal110
a) Sachverhalt und Entscheidungsgründe110
b) Kritik110
5. Die Ostermontags-Demonstration in Hagen112
a) Sachverhalt und Entscheidungsgründe112
b) Kritik114
6. Die Maifeiertagskundgebung der NPD in Essen115
a) Sachverhalt und Entscheidungsgründe115
b) Kritik116
7. Die Versammlung vom 30. Juni 2001119
a) Sachverhalt und Entscheidungsgründe119
b) Kritik120
8. Die Neonazi-Demonstration vom 11. August 2001 in Meschede121
a) Sachverhalt und Entscheidungsgründe121
b) Kritik122
9. Die Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens durch das BVerfG vom 18. März 2003122
10. Die Weiterentwicklung der Neonazi-Rechtsprechung des OVG Münster und des BVerfG124
IV. Zusammenfassung und Systematisierung der Ergebnisse des zweiten Kapitels127
Kapitel 3: Rechtstheoretische, sprachwissenschaftliche und methodische Vorüberlegungen131
I. Zum Verhältnis von grundrechtlichem Schutzbereich und Grundrechtsschranke: Immanenzlehre (Innentheorie) gegen Außentheorie131
1. Schutzbereichsbegrenzung und Schranke131
2. Theorien zum Verhältnis von grundrechtlichem Schutzbereich und Schranke(n)132
3. Gibt das Grundgesetz ein bestimmtes Verhältnis von Schutzbereich und Schranken vor?135
4. Das Problem verfassungsimmanenter Grundrechtsgrenzen im Spiegel von Rechtsprechung und Literatur141
5. Stellungnahme für die Außentheorie145
II. Methodische und sprachtheoretische Vorüberlegungen149
1. Wortlaut und Systematik der Norm als Grundlagen der Gesetzesauslegung150
2. Die Unzulänglichkeit der historisch-genetischen Auslegung153
3. Die Unzulänglichkeit der teleologischen Auslegung155
4. Stellungnahme für eine modifizierte Topik155
III. Zusammenfassung und Folgerungen für das Problem rechtsextremistischer Rede158
Kapitel 4: Rechtsextremistische Rede und die Grundbegriffe des Grundgesetzes: Verfassungsprinzipien als Grundlage verfassungsimmanenter Schutzbereichsbegrenzungen der Meinungsfreiheit?160
I. Einführung in die Problematik161
II. Die Beschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Einzelnen162
1. Die Menschenwürde163
a) Die Ausgangssituation: Ein Würdepatt164
b) Zur Anwendbarkeit der Prinzipientheorie Robert Alexys auf Art. 1 I GG168
c) Zur Kollision von Unterprinzipien der Menschenwürdegarantie172
d) Was heißt „Unantastbarkeit“ der Menschenwürde?175
e) Würde und Freiheit – Menschenwürdegarantie und Grundrechte181
f) Exkurs: Menschenwürde und Linksextremismus185
g) „Hassrede“ als Beispiel einer Güterabwägung unter Einbeziehung der Menschenwürdegarantie186
aa) Menschenwürde und allgemeines Persönlichkeitsrecht188
bb) Menschenwürde und Meinungsfreiheit190
cc) Menschenwürde gegen Menschenwürde191
h) Folgen der in dieser Arbeit entwickelten Würdekonzeption für Freiheit und Grundrechte, insbesondere die Meinungsfreiheit194
2. Art. 20 GG196
a) Demokratie198
b) Rechtsstaatlichkeit199
c) Föderalismus200
d) Sozialstaatlichkeit200
e) Art. 20 GG, Nichtidentifikation und Grundrechtsinterpretation201
3. Das Friedensgebot202
a) Art. 1 II GG203
b) Art. 24 II, 25 GG, Präambel205
c) Art. 26 I GG206
4. Art. 9 II, 18, 21 II GG209
a) Art. 9 II, 18 GG211
b) Art. 21 II GG214
5. Das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland215
6. Art. 139 GG218
a) Art. 139 GG im historischen Kontext218
b) Art. 139 GG im grammatischen und systematischen Kontext220
7. Die Abkehr des Grundgesetzes vom Nationalsozialismus als ungeschriebenes Verfassungsgut222
8. Fazit und weiterführende Überlegungen223
a) Verstoß gegen Art. 5 I 3 GG224
b) Die Schroffheit der Sprache als Gefährdung der Verfassungsgemeinschaft und als Verstoß gegen Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 II, III, 28 I GG) und richterliche Unparteilichkeit225
c) Art. 5 II GG als verfassungsunmittelbare Schranke?228
d) Liegt die Lösung des Konflikts in einer Verfassungsergänzung?230
e) Von der Ausgrenzung rechtsextremistischer Äußerungen aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit zu ihrem Verbot?231
III. Die Grundlegung einer ordoliberalen Verfassungstheorie – Zusammenfassung und Systematisierung der Ergebnisse des vierten Kapitels234
Hassrede und Menschenwürde234
Hassrede und die staatsorganisatorischen Fundamentalprinzipien des Art. 20 GG237
Hassrede und die übrigen vom OVG Münster angeführten Verfassungsprinzipien238
Weitere Erwägungen zur Vereinbarkeit der Rechtsprechung des OVG Münster mit materiell-rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes239
Rechtstheoretische Probleme der Rechtsprechung des OVG Münster240
Grundlegung einer ordoliberalen Verfassungstheorie: Der formale Gehalt der Grundbegriffe des Grundgesetzes als Ordnungsrahmen einer materiell unbeschränkten Konkretisierung240
Kapitel 5: Die rechtstheoretische Dimension des Streits um Verfassungsrecht gegen „rechts“244
I. Meinungsmodelle in Theorie und Rechtsprechungspraxis245
1. Das Offenbarungsmodell: Konstruktion, theoretische Begründung und Kritik245
2. Das Pluralismusmodell249
a) Probleme des Pluralismusmodells249
aa) Die Steuerung des Meinungsbildungsprozesses im Kraftfeld von Freiheit und Intervention250
bb) Meinungswettbewerb und Werte254
b) Historische Grundlagen des Pluralismusmodells255
3. Welches Meinungsmodell favorisiert das BVerfG?258
II. Meinung und Wahrheit261
1. Zum Verhältnis von Wahrheit und Meinung: Wahrheit als vorrangiges Ziel des Meinungskampfes261
2. Wahrheitsmodelle: Was ist Wahrheit?264
3. Wahrheit und Werturteile: Welches Wahrheitsmodell favorisiert das BVerfG?266
III. Die geistigen Wurzeln der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu Meinung, Individualismus und demokratisch-pluralistischer Gesellschaft269
1. Ablehnung der idealistischen Deutung von Meinungsfreiheit und demokratischer Willensbildung270
2. Die Interpretation des BVerfG: Meinung, Persönlichkeitsentwicklung und Demokratie271
a) Mill: Gemäßigter Utilitarismus271
b) Smend: Verfassung als Integrationsordnung276
c) Dürig: Wertaxiologisches Verfassungsverständnis280
d) Hesse: Pluralistische Integrationslehre und demokratische Funktionalität282
e) Heller: Öffentliche Meinung als „Bindemittel“ für Staat und Gesellschaft283
f) Fazit: Pluralistischer Ansatz des BVerfG, Integration durch Spannung285
IV. Die Grundlinien der Kontroverse286
1. Die grundrechtstheoretische Differenz: Immanenzlehre gegen Außentheorie288
2. Die rechtsphilosophische Differenz: Ordnungsdenken gegen Positivismus294
3. Die staatstheoretische Differenz: Toleranz gegen Nichtidentifikation302
4. Stellungnahme zur rechts- und staatstheoretischen Dimension der Kontroverse305
V. Zusammenfassung311
Kapitel 6: Demokratische Willensbildung und Legitimität rechtsextremistischer Rede314
I. Grundrechtstheorien315
1. Böckenfördes System der Grundrechtstheorien316
2. Einwände gegen Böckenfördes Grundrechtssystematik316
a) Liberale Grundrechtstheorien und Meinungsfreiheit318
b) Soziale Grundrechtstheorien und Meinungsfreiheit320
3. Stellungnahme322
II. Grundrechtstheorie des Grundgesetzes, rechtsextremistische Werturteile und Demokratie, Legitimität rechtsextremistischer Werturteile322
1. Gibt es eine Grundrechtstheorie des Grundgesetzes?323
a) Böckenfördes Auffassung323
b) Kriterien einer „besten“ Grundrechtstheorie325
c) Institutionelle Grundrechtstheorie328
d) Werttheorie der Grundrechte332
e) Grundrechte als Verfahrensgarantien333
f) Verfassungsliberale Grundrechtstheorie335
g) Verfassung als Gegenseitigkeitsordnung337
h) Stellungnahme339
2. Rechtsextremismus und demokratischer Willensbildungsprozess346
a) Die Ordnungskonzeption des klassischen Liberalismus348
b) Die Ordnungskonzeption des sozialstaatlich modifizierten Liberalismus350
c) Die Ordnungskonzeption des Utilitarismus353
d) Die Ordnungskonzeption der Theorie der offenen Gesellschaft355
e) Die Ordnungskonzeption des liberalen Kommunitarismus358
f) Das Diskursmodell364
g) Stellungnahme366
3. Ist auf dem Boden des Grundgesetzes jede Meinungsäußerung gleichermaßen legitim?369
a) Vorüberlegungen auf der Grundlage des bisherigen Ergebnisses369
b) Das Wettbewerbsmodell als Meinungsmodell des Grundgesetzes373
c) Änderung des Grundgesetzes im Kampf gegen rechts?377
III. Die Meinungsfreiheit in ordoliberaler Interpretation379
1. Anknüpfung an die bisherigen Erkenntnisse379
2. Was heißt und zu welchem Zweck besteht ordoliberale Meinungsfreiheit?380
3. Der Schutzpflichtgedanke382
4. Die sozialstaatliche Dimension der Kommunikationsfreiheiten als Element einer ordoliberalen Grundrechtsinterpretation383
a) Das Sozialstaatsprinzip383
b) Meinungsfreiheit und Sozialstaatlichkeit385
c) Folgerungen für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess394
4. Folgerungen für die Zulässigkeit rechtsextremistischer Äußerungen396
IV. Exkurs: Meinungsfreiheit und Linksextremismus399
V. Zusammenfassung407
Zweiter Teil: Libertas412
Kapitel 7: Die Ordnungsklausel des § 15 VersG: Begriffsgeschichte und Auslegung413
I. Grundzüge der Entwicklung des Begriffes „öffentliche Ordnung“414
II. Die klassische Auslegung der öffentlichen Ordnung in Rechtsprechung und Schrifttum der Bundesrepublik417
1. Die Entwicklung des Begriffes „öffentliche Ordnung“ und seines Parallelbegriffes „gute Sitten“ in der Rechtsprechung des BVerwG417
2. Zustimmung im Schrifttum420
III. Bedenken gegen die traditionelle Begriffsauslegung425
1. Kritik in der Rechtsprechung und im Schrifttum426
a) Öffentliche Ordnung als Positivierung eines Grundkonsenses427
b) Öffentliche Ordnung als Wertordnung des Grundgesetzes428
c) Öffentliche Ordnung als Analogie zur geschriebenen Rechtsordnung431
d) Einzelfallbezug der öffentlichen Ordnung434
e) Die öffentliche Ordnung als Friedens-Rechts-Ordnung436
f) Verfassungskonforme Neuinterpretation der öffentlichen Ordnung438
g) Die Ordnungsklausel als ehrschützende Norm?440
h) Öffentliche Ordnung als freiheitlich-demokratische Grundordnung441
i) Abschied von Ordnungsklausel443
2. Stellungnahme447
IV. Die Auslegung des § 15 I VersG450
1. Die grammatikalische Auslegung451
2. Die systematische Auslegung454
3. Die historisch-genetische Auslegung457
4. Die teleologische Auslegung458
a) Verfassungskonsens und Minderheitenschutz459
b) Verfassungskonsens und subjektiv-öffentliches Recht463
c) Welche Art von Konsens meint der Begriff „öffentliche Ordnung“ und wo liegen die Ursachen der Begriffsverwirrung?466
d) Wie bzw. warum kann ein materieller Verfassungskonsens der Mehrheit polizeiliche Grundrechtseingriffe gegen eine Minderheit legitimieren?474
e) Welche Folgen hat die Definition der Ordnungsklausel im Sinne eines Verfassungskonsenses über außerrechtliche Werturteile für die Verfassungskonformität des § 15 VersG?482
V. Zusammenfassung486
Kapitel 8: Versammlungsrechtliche Ordnungsklausel und Verfassungsschutznormen des Grundgesetzes490
I. Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Art. 9 II, 18, 21 II GG491
1. Einführung in die Problematik491
2. Die grundgesetzlichen Verfassungsschutzbestimmungen als rechtsstaatliche Prophylaxe gegen extremistische Agitation-Analyse der Tatbestandsseite494
a) Art. 18 GG494
aa) Der Kampf gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“494
bb) Missbrauch495
cc) Ausmaß und Grenzen der Grundrechtsverwirkung496
b) Art. 9 II, 21 II GG499
aa) Art. 9 II GG499
bb) Art. 21 II GG501
II. Zum Verhältnis der grundgesetzlichen Verfassungsschutznormen zur Ordnungsklausel in § 15 VersG: Analyse der Rechtsfolgenseite504
1. Einführung in die Problematik505
2. Zum Verhältnis der Art. 9 II, 18, 21 II GG zur Ordnungsklausel des § 15 VersG508
a) Art. 18 GG508
b) Art. 9 II, 21 II GG509
III. Exkurs: Zur Konkurrenz von Ordnungsklausel und Strafrechtsnormen509
IV. Zusammenfassung514
Kapitel 9: Wertekonsens und atomisierte Gesellschaft516
I. Wertekonzepte, Pluralismus und öffentliche Ordnung520
II. Pluralismus der Werte und Freiheitsbeschränkungen527
1. Einführung in die Problematik527
2. Exkurs: Pluralismuskonzeptionen532
a) Neopluralismus532
b) Due-Process-Pluralismus536
3. Wie können pluralistische Gesellschaften zu einem verbindlichen Wertekanon gelangen?539
a) Laski: Konsens durch Vernetztheit sozialer Rollen539
b) Schmitt: Konsens durch Macht541
c) Smend: Konsens durch Integration545
d) Luhmann, Habermas, Göldner: Konsens durch Verfahren547
e) Fraenkel, Brugger: Materieller Minimalkonsens551
f) Meier: Nicht Konsens, sondern Methode552
4. Eigener Ansatz554
III. Gemeinwohl als Ziel der pluralistischen Staats- und Gesellschaftsordnung559
1. Was bedeutet „Gemeinwohl“?559
2. Wie erkennen und erreichen wir das Gemeinwohl?562
IV. Zusammenfassung und Systematisierung565
Kapitel 10: Freiheitliche demokratische Grundordnung und streitbare Demokratie569
I. Versuch einer Begriffskonkretisierung570
1. Die Begriffsdefinition des BVerfG570
2. Die Urteile zum Verbot der SRP und der KPD als Grundlage der normativen Bestimmung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung574
3. Freiheitliche demokratische Grundordnung und Pluralismus577
4. Das Prinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als „Über-Verfassung“?578
5. Eigener Ansatz582
II. Die Interpretation der Art. 79 III, 19 II GG: Das Wesensgehaltsdenken des Grundgesetzes585
1. Die Interpretation des Art. 79 III GG586
2. Die Interpretation des Art. 19 II GG589
3. Wesensgehalt und Relativismus592
4. Der Wesensgehalt der Grundrechte595
III. Die streitbare Demokratie596
1. Einführung in die Problematik597
2. Was heißt „streitbare Demokratie“?599
a) Der Begriff der „streitbaren Demokratie“ in Literatur und Rechtsprechung599
b) „Streitbare Demokratie“ als deskriptiver oder normativer Begriff?601
3. Die streitbare Demokratie auf Kollisionskurs mit der Freiheit des Individuums?603
a) Die streitbare Demokratie als Verteidigung der Freiheit – Freiheit als Wertentscheidung603
b) Die streitbare Demokratie als Lehre aus der Geschichte607
c) Die streitbare Demokratie als Verwirklichung der Einheit der Verfassung608
d) Streitbare Demokratie als Selbstbeschränkung der demokratischen Ordnung durch die Freiheit des Individuums609
e) Das Streitbarkeitsprinzip als unzulässiger Induktionsschluss im Widerspruch zum rechtsstaatlichen Verteilungsprinzip?610
4. Stellungnahme: Kann aus dem Gesamtzusammenhang des Grundgesetzes eine rechtlich verbindliche Entscheidung des Verfassunggebers abgeleitet werden?611
IV. Die ideologische Grundlage von streitbarer Demokratie und freiheitlicher demokratischer Grundordnung – Analyse und Folgerungen612
1. Die geistesgeschichtliche Tradition des Grundgesetzes613
2. Das Grundgesetz zwischen liberaler und autoritärer Demokratie616
3. Chancen und Risiken der streitbaren Demokratie618
4. Wie begegnen wir den Gefahren einer antiliberalen und antidemokratischen Interpretation der Grundbegriffe des Grundgesetzes?620
5. Streitbare Demokratie in der pluralistischen Gesellschaft623
6. Insbesondere: Parteiverbot und freiheitsfreundliche Auslegung der streitbaren Demokratie625
V. Wen verpflichtet die streitbare Demokratie wozu?627
1. Lässt sich aus dem Prinzip der streitbaren Demokratie eine Verpflichtung des Bürgers zur Verteidigung der verfassungsmäßigen Ordnung ableiten?627
2. Lässt sich aus dem Prinzip der streitbaren Demokratie eine Ermächtigungsgrundlage für behördliche Maßnahmen ableiten?629
3. Streitbare Demokratie und Toleranz630
VI. Zusammenfassung633
Anhang: Post Scriptum und Thesen636
Post Scriptum: Überlegungen zum neuen § 15 II VersG636
I. Einleitung636
II. § 15 II VersG n. F. als Ausdruck eines politischen Unbehagens vor einem konsequenten Grundrechtsliberalismus637
III. Die Interpretation des § 15 II VersG n. F.641
1. Führt § 15 II VersG n. F. zu einer Abkehr von der Brokdorf-Rechtsprechung?641
2. § 15 II VersG n. F. als eigenständige Ermächtigungsgrundlage oder als Modifikation des § 15 I VersG? Zur Binnensystematik des neu gefassten § 15 VersG644
3. Welche Orte meint § 15 II 1 Nr. 1 VersG n. F.?646
4. Rückschlüsse auf die Definition der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ aus § 15 II 1 Nr. 1 VersG n. F.649
5. Die Würdeverletzung in § 15 II 1 Nr. 2 VersG n. F. als kumulative Eingriffsvoraussetzung649
6. Herabstufung der Eingriffsschwelle durch die Formulierung „besorgen“ in § 15 II 1 Nr. 2 VersG n. F.652
Thesen653
Literaturverzeichnis682
Sachwortverzeichnis701

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