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Grundstücke vererben und verschenken

Steuer- und Bewertungsrecht

AutorGerhard Sievert, Horst Haar, Yvonne Kollak
VerlagGabler Verlag
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl278 Seiten
ISBN9783834993045
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis46,99 EUR
Neue Entwicklungen im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht führen zu erhöhtem Beratungsbedarf bei Mandanten, welche Grundstücke vor dem Zugriff des Fiskus sichern möchten. Das Werk gibt dem Berater in übersichtlicher und praxisnaher Darstellung alle relevanten Informationen.

Die Autoren sind ausgewiesene Experten der Aus- und Fortbildung beim Senator für Finanzen in Bremen und langjährig auf dem Gebiet tätig.

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Leseprobe

6. Erbauseinandersetzung, §§ 2042 ff. BGB (S. 153-154)

Die Erbengemeinschaft ist wegen der fehlenden Rechtsfähigkeit und der genannten Beschränkungen der Miterben unpraktisch und erschwert die ungehinderte Nutzung oder wirtschaftliche Verwertung des Erbes. Daher ist die Erbengemeinschaft grundsätzlich nicht auf Dauer, sondern auf Auseinandersetzung angelegt. Jeder Miterbe kann grundsätzlich jederzeit Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 Abs. 1 BGB), Ausnahmen ergeben sich aus den §§ 2043–2045 BGB. Vor der Verteilung des Nachlasses unter den Miterben gemäß § 2047 BGB sind alle noch ausstehenden Rechtsgeschäfte zu erledigen und insbesondere gemäß § 2046 BGB sämtliche Nachlassgläubiger zu befriedigen.

Können sich die Erben nicht über die Verteilung des Nachlasses einigen, erfolgt gemäß §§ 2042 Abs. 2, 750 ff. BGB eine Versteigerung des Nachlasses und die Aufteilung des Erlöses entsprechend der Erbquote. Die Einigung der Erben, auf welchen Miterben welcher Nachlassgegenstand übertragen werden soll, erfolgt regelmäßig durch einen Auseinandersetzungsvertrag. Dabei kann auch geregelt werden, dass eine Ausgleichszahlung in den Nachlass erfolgen soll, wenn der Wert des jeweiligen Gegenstandes höher ist als der des Erbanteils. Der Ausgleichsbetrag steht dann dem oder den Miterben zu, denen ein höherer Erbteil zusteht als der von ihnen übernommene Gegenstand wert ist.

Beispiel:
Beim Tod des G am 31.12. gehörten zu seinem Nachlass ein unbelastetes Mietwohngrundstück mit einem Verkehrswert von 1.000.000 € sowieWertpapiere imWert von 750.000 €. S und T erben zu gleichen Teilen. Ein Jahr nach dem Tod von G einigen sich S und G in der Auseinandersetzungsvereinbarung dahingehend, dass S das Grundstück übernimmt. Zum Ausgleich für die wertmäßige Differenz zahlt S 125.000 € in den Nachlass. T übernimmt vereinbarungsgemäß die Wertpapiere und erhält die 125.000 €. Nach der Auseinandersetzung beträgt der Wert beider Anteile nunmehr 875.000 €. Einkommensteuerrechtlich liegt eine Erbauseinandersetzung mit Abfindungszahlung vor. Denkbar ist auch, dass der Ausgleichsbetrag auf mehrere Miterben verteilt wird oder dass mehrere Miterben einen Ausgleich für eineWertverschiebung in den Nachlass einbringen und ein oder mehrere andere Miterben sämtliche Ausgleichsbeträge erhalten.

7. Teilungsanordnung, § 2048 BGB
In der Verteilung der Nachlassgegenstände sind die Erben grundsätzlich frei. Möchte der Erblasser aber selbst bestimmen, wer welchen Nachlassgegenstand erhalten soll, kann er bereits in seiner Verfügung von Todes wegen Anordnungen über die Verteilung treffen (§ 2048 BGB). Die Teilungsanordnung hat ebenso wie ein Vermächtnis nur schuldrechtliche Wirkung. Wenn also der Erblasser in einer Teilungsanordnung das zum Nachlass gehörende Grundstück für einen bestimmten Erben vorsieht, wird dieser nicht durch den Erbfall Eigentümer des Grundstücks. Ihm steht lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übereignung gegen die Erbengemeinschaft zu (zu der er selbst gehört). Jeder Miterbe hat Anspruch auf Einhaltung des angeordneten Teilungsmodus. Allerdings können die Miterben sich über eine Teilungsanordnung des Erblassers hinwegsetzen und eine davon abweichende Teilung vornehmen, sofern dies einvernehmlich geschieht.

III. Erwerb von Todes wegen durch Vermächtnis
1. Vermächtnis – Begriff und Abgrenzung
Gemäß § 1939 BGB kann der Erblasser durch Testament einem anderen, ohne ihn als Erben einzusetzen, einen Vermögensvorteil zuwenden. Dieser Vermögensvorteil wird als Vermächtnis bezeichnet. Anders als der Erbe ist der Vermächtnisnehmer nicht mit dinglicher Wirkung am Nachlass beteiligt, sondern erhält gemäß § 2174 BGB nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf den vermachten Gegenstand, wie z.B. das Grundstück.

Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Abkürzungsverzeichnis20
Literaturverzeichnis22
Bearbeiterverzeichnis22
§ 1 Bewertung von Grundstücken24
A. DasWichtigste zu Grundbesitzwerten24
I. Allgemeine verfahrensrechtliche Grundsätze24
1. Einführung durch das Jahressteuergesetz 1997 – Gültigkeit bis längstens 31.12.200824
2. Maßgebende Wertverhältnisse26
3. Tatsächliche Verhältnisse vom Besteuerungszeitpunkt27
4. Bedarfsbewertung27
5. Grundlagenbescheid28
6. Zuständigkeit29
7. Verwendung der Grundbesitzwerte – einmalig oder mehrfach34
8. Abrundung35
9. Der Bescheid und sein Inhalt36
10. Rechtsbehelfe39
11. Erklärungsabgabe40
II. Die wirtschaftliche Einheit bei der Grundbesitzbewertung42
III. Verfahrensrechtliche Unterschiede bei Schenkungen gegenüber Erbschaften45
IV. Betriebsgrundstücke bei der Grundbesitzbewertung46
1. Definition46
2. Grundsätze47
3. Verfahren51
4. Betriebsgrundstück im Besteuerungszeitpunkt und in der Hand des Erwerbers52
5. Wertermittlung52
6. Auswirkung von Betriebsgrundstücken bzw. Grundstücken des Grundvermögens auf denWert des Betriebsvermögens und die Erbschaftsteuer53
7. Zurückbehalten eines Grundstücks als wesentliche Betriebsgrundlage55
8. Kein Betriebsgrundstück, wenn es nach dem Erwerb außerhalb eines Betriebes genutzt wird55
9. Keine Anwendung des § 26 BewG56
V. Wertermittlung bei Grundstücken – allgemein57
B. Die Bewertung unbebauter Grundstücke58
I. Abgrenzung zu bebauten Grundstücken58
1. Bei Bewertungsstichtagen vor dem 01.01.200758
2. Bei Bewertungsstichtagen nach dem 31.12.200659
II. Überblick über die Bewertung59
III. Qm-Preis60
1. Bei Bewertungsstichtagen vor dem 01.01.200760
2. Bei Bewertungsstichtagen nach dem 31.12.200660
3. Vorderland und Hinterland60
IV. Wertbeeinflussende Umstände62
V. Nachweis des gemeinen Wertes62
1. Bei Bewertungsstichtagen vor dem 01.01.200762
2. Bei Bewertungsstichtagen nach dem 31.12.200663
VI. Sonderfälle der Bewertung von unbebauten Grundstücken63
1. Bodenrichtwerte63
2. Umrechnungskoeffizienten und Grundstücksgröße64
3. Umrechnungskoeffizient und Geschossflächenzahl65
4. Bodenrichtwerte und abweichende Erschließung65
5. Ermäßigung des Bodenrichtwerts66
VIII. Gebäude von geringem Umfang/von untergeordneter Bedeutung66
1. Erläuterungen66
2. Das Gebäude kann keiner Nutzung zugeführt werden66
3. Das Gebäude kann nur einer unbedeutenden Nutzung zugeführt werden67
4. Grundstücke als Sonderfall des § 147 BewG mit unbedeutender Nutzung des Gebäudes67
C. Die Bewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren68
I. Überblick über das Verfahren68
II. Das Ertragswertverfahren im Einzelnen68
1. Begriff Jahresmiete / Netto-Kaltmiete68
2. Durchschnittliche Jahresmiete ( bei Bewertungsstichtagen vor dem 01.01.2007)69
3. Jahresmiete bei Bewertungsstichtagen nach dem 31.12.200675
4. Wertminderung wegen Alters78
5. Fiktives Baujahr79
6. Zuschlag bei Gebäuden mit einer oder zwei Wohnungen79
7. Mindestwert80
8. Nachweis des gemeinenWertes80
9. Gesamtfälle zum Ertragswertverfahren81
D. Sonderbewertung92
I. Anwendungsbereich92
II. Berechnungsverfahren93
III. Bedenken gegen das Verfahren94
IV. Nachweis des gemeinenWertes94
1. Bei Bewertungsstichtagen vor dem 01.01.200794
2. Bei Bewertungsstichtagen nach dem 31.12.200695
V. Mischbewertung96
1. Allgemeines96
2. Steuerbilanzwerte liegen vor (Grundstück eines bilanzierenden Steuerpflichtigen)96
3. Nachweis eines niedrigeren gemeinenWerts99
E. Erbbaurecht100
I. Allgemeines100
II. Rechtliche Grundlagen des Erbbaurechts101
1. Begriff und Inhalt101
2. Entstehung102
3. Erbbauzins103
4. Beendigung des Erbbaurechtsverhältnisses103
III. Wertermittlung bei Bewertungsstichtagen vor dem 01.01.2007105
1. Bei vorhandenen Gebäuden105
2. Bei noch nicht vorhandenem Gebäude108
3. NegativeWerte beim Erbbaurecht109
4. Rechtsprechung zur Wertermittlung und zum Nachweis des gemeinenWertes111
IV. Wertermittlung bei Bewertungsstichtagen nach dem 31.12.2006113
1. Wertermittlung bei vorhandenem Gebäude113
2. Wertermittlung bei noch nicht vorhandenem Gebäude119
3. Nachweis des gemeinenWertes120
4. Vergleich der Ergebnisse auf Grund der bisherigen und auf Grund der neuen Regelungen120
5. Probleme bei der Erklärungsabgabe beim belasteten Grundstück127
F. Gebäude auf fremdem Grund und Boden127
I. Allgemeines127
II. Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden127
III. Wertermittlung bei Bewertungsstichtagen vor dem 01.01.2007129
IV. Wertermittlung bei Bewertungsstichtagen nach dem 31.12.2006129
1. Allgemeine Regelungen129
2. Gesamtwert nach § 146 BewG130
3. Gesamtwert nach § 147 BewG zu ermitteln130
4. Mindestwert und Nachweis des gemeinenWertes131
5. Andere Auswirkung gegenüber bisheriger Bewertung131
6. Probleme bei der Erklärungsabgabe beim belasteten Grundstück132
G. Gebäude im Zustand der Bebauung132
I. Allgemeines132
II. Bebauung eines bisher unbebauten Grundstücks132
1. Normalfälle132
2. Bewertung nach Fertigstellung mit dem Mindestwert134
III. Weitere Bebauung eines bereits bebauten Grundstücks134
1. Grundsätze134
2. Anbauten135
3. Aufstockungen136
IV. Bebauung bei Grundstücken, die imWege der Sonderbewertung zu bewerten sind137
V. Nachweis des gemeinenWertes138
1. Bei Bewertungsstichtagen vor dem 01.01.2007138
2. Bei Bewertungsstichtagen nach dem 31.12.2006139
H. Grundstücke im Ausland139
I. Nutzung von Erkenntnissen aus der Grundbesitzbewertung bei der Einheitsbewertung140
§ 2 Erwerb eines Grundstücks von Todes wegen142
A. Bürgerlich-rechtliche Grundsätze142
I. Allgemeines142
II. Erwerb eines Grundstücks als Erbe142
1. Gesetzliche Erbfolge, §§ 1924 ff. BGB142
2. Testament und Erbvertrag149
3. Nachweis der Erbeneigenschaft151
4. Umfang des Erbes151
5. Die Erbengemeinschaft, §§ 2032–2063 BGB153
6. Erbauseinandersetzung, §§ 2042 ff. BGB154
7. Teilungsanordnung, § 2048 BGB155
III. Erwerb von Todes wegen durch Vermächtnis155
1. Vermächtnis – Begriff und Abgrenzung155
2. Bedeutung des Vermächtnisses156
3. Vorausvermächtnis156
4. Auswirkung auf den oder die Erben157
IV. Pflichtteilsansprüche158
1. Begriff und Bedeutung158
2. Auswirkung auf den oder die Erben160
B. Erbschaftsteuerliche Auswirkungen160
I. Allgemeiner Überblick160
II. Die Bewertung des Erwerbes161
1. Allgemeine Grundsätze161
2. Grundstücke, bei denen das Eigentum des Erblassers noch nicht im Grundbuch eingetragen ist162
III. Nachlassverbindlichkeiten162
1. Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG162
2. Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG163
3. Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG163
IV. Steuerpflicht163
1. Persönliche Steuerpflicht163
2. Steuerpflichtige Vorgänge (sachliche Steuerpflicht)165
V. Steuerklassen166
VI. Persönliche Freibeträge167
1. Freibetrag nach § 16 ErbStG167
2. Besonderer Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG167
VII. Sachliche Freibeträge und Ähnliches169
1. §13 ErbStG169
2. § 13 a ErbStG172
3. Zugewinnausgleich – § 5 ErbStG173
VIII. Entstehung der Steuer174
1. Allgemeines174
2. Bei Erwerben von Todes wegen174
IX. Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG)174
X. Steuerberechnung175
1. Normalfälle175
2. Härteausgleich176
XI. Fallgestaltungen178
1. Erwerb von Todes wegen mit Grundbesitz im Nachlass178
2. Alleinerbe184
3. Vorgehensweise bei mehreren Erben187
4. Vorschenkungen189
5. Ehegatte als Erbe – Zugewinnausgleich191
6. Erbfälle mit Pflichtteil193
7. Grundstück als Vermächtnis198
8. Vermeiden eines Pflichtteils durch Vermächtnis eines Grundstücks199
9. Erbschaft eines Grundstücks im Ausland und Anrechnung ausländischer Steuer200
C. Einkommensteuerliche Auswirkungen201
I. Der Erbfall201
1. Auswirkungen beim Erblasser201
2. Auswirkungen bei dem oder den Erben201
II. Einkünfte zwischen Erbfall und Erbauseinandersetzung203
1. Grundstück imPrivatvermögen des Erblassers203
2. Grundstück im Betriebsvermögen des Erblassers207
III. Erbauseinandersetzung208
1. Erbauseinandersetzung über Privatvermögen208
2. Erbauseinandersetzung über Betriebsvermögen214
3. Erbauseinandersetzung über ein Mischvermögen217
4. Teilungsanordnung218
5. Erbauseinandersetzung durch Veräußerung des Nachlasses219
IV. Teilerbauseinandersetzung219
V. Schenkung oder Veräußerung eines Erbteils221
VI. Ausscheiden eines Erben gegen Grundstück223
VII. Übertragung eines Grundstücks in Erfüllung eines Vermächtnisses oder Vorausvermächtnisses225
1. Auswirkungen beim Erben225
2. Auswirkungen beim Vermächtnisnehmer226
VIII. Pflichtteil – Grundstück anstelle von Geld227
§ 3 Schenkung eines Grundstücks229
A. Bürgerlich-rechtliche Grundlagen229
I. Abgrenzung zum Kauf229
1. DasVerpflichtungsgeschäft229
2. Das Erfüllungsgeschäft229
II. Schenkungsvertrag, §§ 516 ff. BGB230
1. Voraussetzungen230
2. Formvorschriften bei Grundstücksschenkungen231
III. Mittelbare Grundstücksschenkung231
IV. Gemischte Schenkung von Grundstücken233
V. Schenkung unter Auflage, §§ 525–527 BGB234
VI. Schenkung eines Grundstücks als vorweggenommene Erbfolge234
B. Schenkungsteuerliche Auswirkungen235
I. Verhältnis zur Erbschaftsteuer235
II. Entstehung der Steuer235
1. Allgemeines235
2. Bei Grundstücken235
3. Bei mittelbaren Grundstücksschenkungen236
III. Vorschenkungen237
IV. Stundung nach § 25 ErbStG237
V. Gestaltung von Schenkungen239
1. Normalfälle239
2. Schenker übernimmt die Schenkungsteuer241
3. Auswirkungen persönlicher Umstände auf die Höhe der Steuer bei reinen Schenkungen242
4. Mittelbare Grundstücksschenkungen244
5. Gemischte Schenkung von Grundstücken246
6. Schenkungen unter Auflagen248
7. Vorbehaltsnießbrauch250
8. Gemischte Schenkung und Duldungsauflage252
9. Gestaltung einer Grundstücksschenkung von Ehegatten an ein Kind253
10. Unentgeltliche Einräumung eines Erbbaurechtes oder zu niedrige Festsetzung des Erbbauzinses254
C. Einkommensteuerliche Auswirkungen255
I. Entgeltlicher Erwerb eines Grundstücks255
1. Auswirkungen beim Erwerber255
2. Auswirkungen beim Verkäufer258
II. Vorweggenommene Erbfolge – Allgemeines259
III. Unentgeltlicher Erwerb von Grundstücken259
1. Vorliegen unentgeltlicher Grundstücksübertragungen259
2. Auswirkungen der unentgeltlichen Grundstücksübertragung260
IV. Mittelbare Grundstücksschenkung262
V. Gemischte Schenkung262
1. Aufteilung in entgeltlichen und unentgeltlichen Teil263
2. Übertragung von Grundstücken des Privatvermögens264
3. Übertragung von Betriebsgrundstücken268
VI. Schenkung unter Auflage271
1. Übertragung von Grundstücken imPrivatvermögen271
2. Übertragung von Betriebsgrundstücken276
Stichwortverzeichnis278

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