2 Kern des Gesprächs: Auf Anliegen eingehen (S. 56-57)
Im ersten Teil des Gesprächs haben Sie geklärt, welche Anliegen der Klient (zunächst) an Sie heranträgt und Sie sind übereingekommen, in welcher Form Sie ihm helfen können. Nun geht es darum, diese Hilfe in die Tat umzusetzen, d. h. dem Klienten Informationen zu vermitteln, ihm die Gelegenheit zur persönlichen Aussprache zu geben und/oder ihn bei der Klärung eines Problems zu unterstützen. In diesem Kapitel werden Möglichkeiten dargestellt, diese Beratungsaufgaben auszufüllen.
2.1 Informationsvermittlung
Ebenso wie zunächst die gezielte Ermittlung bestimmter Informationen notwendig sein kann, steht im weiteren Verlauf des Beratungsgesprächs häufig die Vermittlung spezifischer Informationen im Vordergrund. Grob lassen sich die Informationen, die von Klienten gewünscht werden bzw. ihnen in ihrem Anliegen weiterhelfen können, in zwei Klassen einteilen [5]: 1. Informationen, die Klienten helfen, ihr Problem zu lösen Hierbei kann es sich z. B. um die Adresse von Institutionen handeln, die Förderkurse anbieten, eine Erklärung, wie das Überspringen einer Klasse in die Wege geleitet werden kann, oder die Information, wo Eltern mit ihrem Kind einen Intelligenztest durchführen lassen können (s. Exkurs: „Intelligenztests für Kinder", S. 41 ff.). Dabei geht es um Sachinformationen, das persönliche Befinden des Klienten wird bei einer solchen Informationsvermittlung nicht thematisiert. Steht Ihnen die Information, nach der der Klient fragt, nicht zur Verfügung, können Sie ihm anbieten, sich darum zu bemühen, und einen zweiten Gesprächstermin mit ihm vereinbaren, um die Anfrage dann beantworten zu können.
Insbesondere wenn Sie als Selbsthilfeberater tätig sind, ist es jedoch günstig, wenn Sie auch den Klienten aktiv an der Suche beteiligen. Sie können ihm dazu andere Anlaufstellen nennen, bei denen er die gewünschten Auskünfte evtl. finden kann. Hilfreich für Sie ist es, Ihre Klienten zu bitten, die Informationen, die sie bei ihrer weiteren Suche in Erfahrung bringen, wiederum kurz an Sie zurückzumelden, wenn Sie diese später erneut brauchen könnten. Wo lassen sich solche Informationen finden? Neben dem Internet und Printmedien bietet gerade bei Fragen zu sehr aktuellen Themen, zu denen bislang in Büchern oder Zeitschriften wenig veröffentlicht wurde, der kollegiale Austausch für Sie bzw. der Verweis auf Kollegen für den Klienten eine wichtige Informationsquelle. 2. Informationen, die Klienten helfen, ihre Schwierigkeiten besser zu verstehen Für einen konstruktiven Umgang mit der eigenen Situation ist es häufig sinnvoll, dem Klienten zu helfen, seine Schwierigkeiten besser zu verstehen und zunächst zu akzeptieren, dass sie vorhanden sind. So können Sie Ihre Klienten z. B. darüber informieren, dass andere Familien mit hochbegabten Kindern ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Es könnte in einigen Fällen auch sinnvoll sein zu erklären, wie eine bestimmte Problematik, von der Klienten berichten, entsteht.
Je nach Kontext sind dabei z. B. folgende Informationen hilfreich: – Wenn ein Kind von Beginn seiner Lerngeschichte oder Schulzeit an unterfordert wird, lernt es häufig nicht, wie man lernt. Es empfindet die Schulaufgaben als „Babykram", die keinerlei Anstrengung von ihm fordern. Wenn es sich später doch einmal anstrengen muss, um z. B. Vokabeln zu lernen, weiß es gar nicht, „wie das geht", was also geeignete Lernstrategien darstellen. – Depressionen oder andere psychische Probleme haben meist viele Ursachen und sind nicht unbedingt allein auf die Hochbegabung sowie den Umgang des Kindes und seiner Umgebung damit zurückzuführen. Andere Ursachen können z. B. Konflikte in der Familie sein. Wo lassen sich solche Informationen finden? Informationen zu psychologischen Hintergrundinformationen über spezielle Themen und Problemstellungen sowie zu weiteren Hilfsorganisationen und Fördermaßnahmen finden Sie in Teil II dieses Leitfadens.
Auskünfte des Beraters, die dem besseren Verständnis des Klienten für seine Schwierigkeiten dienen, können auch im Rahmen einer persönlichen Aussprache nützlich sein (s. Kap. 2.2) bzw. es dem Klienten erleichtern, von seinen persönlichen Erfahrungen zu erzählen. Die mit am häufigsten geäußerten Wünsche nach Informationsvermittlung stellen Fragen zur Testung der Intelligenz dar. Als hauptberuflich tätige Berater müssen Sie Klienten in Beratungsgesprächen häufig Testergebnisse mitteilen. Hierbei ist es wichtig, Sinn und Zweck der diagnostischen Untersuchung sowie der daraus abgeleiteten Aussagen zu erläutern. Die Stellungnahme „Ihr Kind ist hochbegabt" oder „Ihr Kind ist nicht hochbegabt", „Ihr Kind hat einen IQ von 137" oder „Ihr Kind hat einen IQ von 116" hilft allein wenig, sondern stellt für die Betroffenen unter Umständen lediglich ein Etikett dar. Wichtig ist, den Klienten mitzuteilen, welche praktischen Implikationen die Ergebnisse haben: Wo hat das Kind seine Stärken und Schwächen? In welchen Bereichen sollte es gefördert werden?