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Insolvenzverfahren bei Massearmut und Masseunzulänglichkeit

Chancen der Betriebsfortführung. Optimierung der Verfahrensergebnisse. Haftungsrisiken

AutorStefan Smid, Susanne Riedemann
VerlagSpringer-Verlag
Erscheinungsjahr2019
Seitenanzahl316 Seiten
ISBN9783662589748
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis46,99 EUR

Dieses Buch beschäftigt sich mit Insolvenzfällen, bei denen die Insolvenzmasse zu einem Zeitpunkt der Verfahrensabwicklung allenfalls die Kosten des Insolvenzverfahrens deckt. Diese Lage tritt vielfach auf und gehört zu den Standardproblemen, mit denen sich Insolvenzverwalter und Berater auseinandersetzen müssen. Rechtsdogmatische Stimmigkeit und Praxisorientierung verbinden sich bei den vorgeschlagenen Lösungen.

Bei Eintritt der Massearmut - der Massebedürftigkeit gem. § 207 InsO oder der Masseunzulänglichkeit nach den §§ 208 ff. InsO - hat die höchstrichterliche Rechtsprechung das Verfahren von einer Notabwicklung hin zu einer besonderen Form der Insolvenzverwaltung mit dem Ziel entwickelt, dem Insolvenzverwalter eine optimale Verwertung der Masse zu ermöglichen und dabei seine Haftungsrisiken zu verringern. Dabei stehen die Risiken im Vordergrund, die bei einer Fortführung des insolvenzschuldnerischen Betriebes auftreten. Besonderes Augenmerk wird auf die Möglichkeiten einer Verfahrensgestaltung durch Insolvenzpläne nach § 210a InsO gelegt.

Die Massebedürftigkeit (Massearmut i.e.S.) gem. § 207 InsO wird in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen für die Abwicklung des Verfahrens eingehend dargestellt und dabei insbesondere die Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters beleuchtet.

Der Schwerpunkt der Darstellung liegt bei der Behandlung der Masseunzulänglichkeit gem. §§ 208 ff. InsO. Aus den dabei behandelten Fragen sind hervorzuheben:

  • Voraussetzungen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit; Ermessen des Insolvenzverwalters bei der Wahl des Zeitpunktes der Anzeige
  • Prozessuale Wirkungen der Anzeige auf die Rechtsdurchsetzung der Massegläubiger
  • Probleme einer zweiten Masseunzulänglichkeit und deren Auswirkung auf die Rechtsstellung der Neumassegläubiger
  • Verjährung von Masseforderung nach Wiederherstellung der Massesuffizienz
  • Insolvenzpläne bei Masseunzulänglichkeit
  • Fragen der Haftung des Insolvenzverwalters: Verhältnis der Haftungstatbestände der §§ 60 und 61 InsO



Prof. Dr. Stefan Smid, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Dr. Susanne Riedemann, Hamburg

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort5
Einleitung6
Inhaltsverzeichnis8
Kapitel 1: Fragestellungen23
I. Masselosigkeit, Massearmut, Massebedürftigkeit und Masseunzulänglichkeit23
1. Massebedürftigkeit und Masseunzulänglichkeit23
2. Ausschluss der Aufhebung des Insolvenzverfahrens24
3. Auswirkungen auf das weitere Verfahren24
II. Legitimität massearmer Insolvenzverfahren25
1. Ordnungsfunktion des Insolvenzverfahrens25
2. Häsemeyers Kritik26
3. Veränderung der positiv-rechtlichen Lage29
III. Erleichterung der Verfahrensdurchführung30
1. Ziele der Einführung der §§ 207, 208 ff. InsO in der Insolvenzrechtsreform30
a) Vermeidung der „Flucht in die Massearmut“30
b) Massearme Verfahren unter der Geltung des § 60 KO31
c) Unterscheidung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten32
2. Regeln die §§ 208 ff. InsO ein Notabwicklungsverfahren?32
a) Teleologische Reduktion des § 208 Abs. 3 InsO?32
b) Judikatur33
c) Pflicht des Verwalters zur Verwertung34
d) Höchstrichterliche Judikatur zur Betriebsfortführung vor 199934
IV. Entwicklung der Verfahrensabwicklung gem. §§ 207 ff. InsO seit Inkrafttreten der InsO35
1. Lückenhaftigkeit der gesetzlichen Regelungen35
2. Entwicklung und „Ausbau“ des Verfahrens nach den §§ 207, 208 ff. zum Sonderinsolvenzverfahren in der höchstrichterlichen Judikatur35
a) Einzelne Regelungsbereiche35
b) Einfluss des ESUG36
3. Notabwicklung oder Sonderverfahren?37
V. Masseschulden als Verfahrensabwicklungskosten i.w.S.37
1. Verhältnismäßigkeit der Verfahrensabwicklungskosten37
2. Sonderopfer der Insolvenzgläubiger zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben?39
a) Funktionsgerechtigkeit massearmer Insolvenzverfahren39
b) Lage unter der Geltung des § 60 KO40
Kapitel 2: Grundlagen42
I. Haftungsgemeinschaft der Massegläubiger?42
1. Einleitung42
2. Kein Gemeinschaftsverhältnis der Massegläubiger aus der Identität des haftenden Vermögens42
3. Ausgleichshaftung der Insolvenzgläubiger43
4. Zweiseitiges Verhältnis der Massegläubiger zum Insolvenzverwalter49
a) Fragestellung49
b) § 209 InsO als Verteilungsordnung ohne insolvenzliche Ausgleichshaftung49
c) Sinn der Ablehnung eines „Konkurses im Konkurs“50
Kapitel 3: Intensitätsstufen der Massearmut52
I. Massebedürftigkeit (Massearmut i.e.S.)53
1. Massearmut und Eröffnungsvoraussetzungen53
a) Fragestellung53
b) § 207 InsO als Korrektiv54
2. Massebedürftigkeit (Massearmut i.e.S.) gem. §§ 26 Abs. 1, 207 InsO54
a) Rechtslage unter Geltung der KO54
b) Keine Ermessensentscheidung des Insolvenzgerichts55
c) Reichweite der nach § 26 Abs. 1 InsO maßgeblichen „Kosten des Verfahrens“55
3. Liquiditätsbetrachtung61
4. Verfahren gem. § 207 InsO61
a) Amtswegige Verfahrenseinstellung durch das Insolvenzgericht61
b) Rechtsbehelfe gegen die Verfahrenseinstellung62
5. Beispiele62
a) Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens62
b) Einstellungsbeschluss63
6. Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters nach § 207 InsO64
a) Einstellung des Verfahrens erst nach Verteilung des Restvermögens64
b) Insolvenzanfechtungen nach § 207 Abs. 3 S. 2 InsO?65
7. Gläubigerversammlung67
8. Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten67
a) Unterrichtung der Massegläubiger67
b) Unterrichtung des Insolvenzschuldners68
9. Massebedürftigkeit als Einrede68
a) Bereits erfolgte Zahlungen68
b) Fall68
10. Rechtsbehelfe des Verwalters68
a) Zuständigkeit des Insolvenzgerichts68
b) Erinnerung. Vollstreckungsgegenklage69
11. Rückforderung von ausgezahlten Beträgen69
a) Kein Rückforderungsanspruch der Masse wegen vor Einstellungsbeschluss erfolgter Vorschussentnahmen69
b) Kein Rückforderungsanspruch der Masse wegen vor Einstellungsbeschluss erfolgter Auszahlungen an weitere Massegläubiger70
12. Geschäftsunterlagen70
13. Herstellung der Eröffnungsvoraussetzungen durch Massevorschuss71
a) Aufgaben71
b) Mehrheit von Antragstellern71
c) Judikatur des BGH72
d) Verfahrenskostenvorschuss und Verfahrenskostenbeitrag gem. § 171 InsO72
e) Ungenügender Vorschuss72
f) Behandlung des Vorschusses durch den vorläufigen Verwalter und den Verwalter72
g) Zur Vorschusserbringung berechtigter Personenkreis73
h) Vorschussauflage durch Beschluss des Insolvenzgerichts73
i) Forderungsrücktritte vorrangiger Gläubiger74
14. Erstattungsansprüche gegen die eigenantragsverpflichteten Organe juristischer Personen74
a) Voraussetzungen74
b) Verjährungsfrist74
15. Massebedürftigkeit im Insolvenzverfahren natürlicher Personen und Verfahrenskostenstundung75
a) Gesetzliche Regelung75
b) Verfahren75
aa) Betroffener Personenkreis75
bb) Zulässigkeit des Antrags76
cc) Kein Formzwang für den Antrag76
c) Maßstäbe der Stundungsgewährung77
aa) Voraussetzungen77
bb) Ausschluss der Stundung bei Gründen der Versagung der Restschuldbefreiung77
d) Insolvenzgerichtliche Entscheidung78
e) Besondere insolvenzgerichtliche Fürsorgepflicht: Beiordnung eines Rechtsanwalts79
f) Rechtsbehelfe80
g) Zeitliche Erstreckung der Stundung81
aa) Grundsatz81
bb) Verlängerung der Stundung81
h) Maßstäbe wirtschaftlichen Unvermögens des Schuldners81
j) § 4b Abs. 2 InsO: Anpassung oder Aufhebung von Ratenzahlungen und Stundung82
k) Entscheidung83
l) Voraussetzungen der Aufhebung84
m) Rechtsmittel87
16. Auswirkung der Verfahrenskostenstundung nach §§ 4a ff. InsO auf die Verfahrensabwicklung87
17. Nachtragsverteilung88
II. Masseunzulänglichkeit89
1. Schutz der geordneten Verfahrensabwicklung89
a) Eröffnung massebedürftiger Verfahren unter unverzüglicher Anzeige der Masseunzulänglichkeit89
b) Einschnitt durch die Rang-Entscheidung des BVerfG 199389
2. Förderung der Risikobereitschaft des Verwalters?90
a) Anzeige der Masseunzulänglichkeit keine bloße Obliegenheit des Verwalters90
b) Fall91
c) Schaffung von Rechtsklarheit durch Anzeige der Masseunzulänglichkeit91
3. Zeitpunkt der Anzeige der Masseunzulänglichkeit91
a) Judikatur des BGH91
b) Beurteilungsspielraum des Verwalters92
b) Gerichtsnotorietät der Masseunzulänglichkeit aufgrund „Anzeige“ des vorläufigen Verwalters93
4. Auskunftspflicht des Verwalters und Begründetheit der Anzeige94
5. Liquiditätszustand der Masse94
a) Masseunzulänglichkeit als „weniger krasse Form der Massearmut“94
b) Tatbestände der Masseunzulänglichkeit94
aa) Grundtatbestände94
bb) Unterfälle95
c) Vorbeugende Anzeige der Masseunzulänglichkeit95
6. Kein Gleichlauf mit der Zahlungsunfähigkeit i.S.v. § 17 InsO96
a) Funktionsbereich der gesetzlichen Eröffnungsgründe96
b) Masseunzulänglichkeit beschreibt Status bei der Amtsverwaltung des Schuldnervermögens97
c) Bestimmung der Masseunzulänglichkeit durch Liquiditätsplanung des Verwalters98
d) § 208 Abs. 1 S. 2 InsO: Keine drohende Zahlungsunfähigkeit gem. § 18 InsO98
7. Beispiele99
a) Anzeige der (drohenden) Masseunzulänglichkeit99
b) Insolvenzgerichtliche Verfügung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit100
Kapitel 4: Wirkungen der Masseunzulänglichkeit103
I. Bindung von Insolvenzgericht und Prozessgericht an die und Überprüfbarkeit der Anzeige gem. § 208 Abs. 1 InsO104
1. Bindung an materielle Wirkung – keine bindende Feststellung der Rechtmäßigkeit der Anzeige104
2. Unzutreffende Anzeige der Masseunzulänglichkeit104
a) Amtsermittlungen des Insolvenzgerichts104
b) Unredlichkeit des Verwalters als Grenze der Bindung des Prozessgerichts104
c) Verfahrensrechtliche Folgen der Bindung des Prozessgerichts an die Anzeige106
d) Inter partes Wirkungen des Urteils106
II. Prozessuale Wirkungen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit107
1. Unzulässigkeit der Individualvollstreckung108
a) Regelung des § 210 InsO108
b) Rechtsbehelf des Verwalters nach hM: Erinnerung108
c) Zuständigkeit108
d) Gegenmeinung: Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage109
2. Vollstreckungsmaßnahmen der öffentlichen Verwaltung110
3. Kostenfestsetzungsverfahren110
4. Vergütungsfestsetzung, § 11 RVG111
5. Klage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter111
a) Zuständigkeit des Prozessgerichts für den Streit zwischen Massegläubiger und Insolvenzverwalter111
b) Inzidente Feststellung der Masseunzulänglichkeit im Leistungsprozess111
c) hM: Unzulässigkeit der Leistungsklage des Massegläubigers112
d) Kritik: Gründe für die Zulässigkeit der Leistungsklage des Massegläubigers113
aa) Prozessrechtsdogmatische Bedenken113
bb) Verteidigung des beklagten Insolvenzverwalters113
cc) Judikatur zu § 60 KO114
dd) Entsprechende Anwendung der §§ 780 Abs. 1, 786 ZPO115
6. Abgrenzung: Keine Wirkung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit auf die Klage des Aussonderungsberechtigten und Ersatzaussonderungsberechtigten116
7. Sonderfall: Dinglich gesicherter Massegläubiger116
a) Vereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter116
b) Hinterlegungsfall OLG Frankfurt/M, B. v. 3. 1. 2017 – 20 VA 3/16120
8. Eigenverwaltung122
9. Sonderfall: Klage des Insolvenzverwalters auf Einlagenrückgewähr gem. §§ 171, 172 Abs. 4 HGB nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit122
III. Materiell-rechtliche Wirkungen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit123
1. Vermeidung einer Zinsbelastung der Masse aus Leistungsverweigerung bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit123
2. Haftungsrechtliche Suspension der Fälligkeit von Masseforderungen124
3. Masseunzulänglichkeit als Einwendung124
4. Säumniszuschläge124
IV. Wirkungen der materiellen Masseunzulänglichkeit ohne deren Anzeige125
1. Tatsächlicher Eintritt der Masseunzulänglichkeit als Auslöser der Anwendung des § 209 InsO125
2. Rechtsprechung des BGH125
V. Materielle Masseunzulänglichkeit bei Verfahrenskostenstundung126
Kapitel 5: Die Verteilungsordnung des § 209 InsO128
I. Vorrang der Gerichtskosten und der Vergütungsansprüche129
1. Regelung des § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO129
2. Gleichrangigkeit von Gerichtskosten und Insolvenzverwaltervergütung bei Masseunzulänglichkeit129
3. Gleichrang der Vergütungsansprüche des abgewählten und des neu gewählten Insolvenzverwalters130
a) Fragestellung130
b) Fallgestaltungen130
c) Gesetzliche Regelung131
d) Reichweite der Herausgabeanordnung132
e) Herausgabevollstreckung132
f) Recht des abgewählten Verwalters zur Vergütungsentnahme133
aa) Berechtigung des abgewählten Verwalters zur Entnahme der Vergütung aufgrund der Vergütungsfestsetzung133
bb) Grund der Unterscheidung zwischen Alt- und Neumasseverbindlichkeiten134
cc) Zurückbehaltungsrechte135
II. Befriedigung der Forderungen von Neumasseverbindlichkeiten136
1. Regelung des § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO136
a) Zeitpunkt der „Begründung“ von Neu-Masseverbindlichkeiten136
aa) Grundfall: § 209 Abs. 2 Nr. 1 InsO136
bb) Dauerschuldverhältnisse: § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO136
b) Nachrang oktroyierter Masseverbindlichkeiten137
c) Fallgestaltungen137
d) „Kündigen können“ iSv § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO138
2 Freistellung140
a) Arbeitsverhältnisse140
aa) Handlungsoptionen des Insolvenzverwalters140
bb) Phasen von Betriebsfortführungen: § 108 Abs. 1 InsO141
cc) Fallgestaltungen142
dd) Kündigungsschutzrechtliche Risiken143
ee) Urlaubsentgelt144
ff) Sonderzahlungen des Arbeitgebers nach Anzeige gem. § 208 Abs. 1 InsO144
b) „Freistellung“ bei anderen Dauerschuldverhältnissen145
aa) Besitzeinräumung zugunsten Vermieter145
bb) Besondere Probleme bei vorangegangener Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO145
III. Letztrangigkeit der Altmasseverbindlichkeiten146
1. Regelung des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO146
2. § 324 Abs. 2 InsO146
IV. Einrede des § 818 Abs. 3 BGB gegen Bereicherungsforderung gem. § 55 Abs. 3 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit147
V. Korrektur von Verteilungsfehlern149
1. Fehlerquellen der Verteilungsordnung des § 209 InsO149
2. Vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit150
a) Leistung cum causa150
b) Insolvenzanfechtung der vor Eintritt der Masseunzulänglichkeit erfolgten Zahlung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit?150
3. Vorliegen der Masseunzulänglichkeit150
a) Eingetretene, aber nicht angezeigte Masseunzulänglichkeit150
b) Angezeigte Masseunzulänglichkeit151
Kapitel 6: („Zweite“) Erklärung der (Neu-)Masseunzulänglichkeit152
I. Zwangsvollstreckung aus titulierten Neumasseverbindlichkeiten152
1. Gesetzliche Regelung152
2. Problemlagen153
3. Erweiternde Auslegung des § 210 InsO153
a) Kein Rechtsschutzinteresse des Neumassegläubigers153
b) Entspr. Anwendung des § 210 InsO durch den BGH154
II. Neumasseunzulänglichkeit154
1. Nicht notwendig Pflichtwidrigkeit des Verwalters154
2. „Erneute“ Masseunzulänglichkeit155
a) Neue (zweite) Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit155
b) Prüfungspflicht des Insolvenzverwalters155
c) Streitstand: Orientierung an § 60 KO?156
d) Judikatur des BGH157
aa) Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit als Abgrenzungsmittel157
bb) Rechtsverbindlichkeit der Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit?158
cc) Urt. des BGH v. 20.07.2017 – IX ZR 310/14158
3. Verteilungsordnung bei Neumasseunzulänglichkeit159
a) Vorrang von Neumasseverbindlichkeiten aus Verwertungshandlungen159
b) Judikatur des BAG159
4. Zahlungsklage oder Feststellungsklage160
5. Neumasseverbindlichkeitsarmut im Falle des § 207 InsO160
III. Schaffung einer Rangordnung unter Neumassegläubigern durch „Richterrecht“?161
1. Fragestellung161
2. Keine gesetzliche Regelung eines Nachrangs von „Alt-Neumassegläubigern“162
3. Judikatur des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der richterrechtlichen Kreation von Rangordnungen der Gläubiger im Insolvenzverfahren162
4. Keine „selektive“ Befriedigung von Neumassegläubigern nach Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit164
Kapitel 7: „Rückkehr“ in das allgemeine Verfahren nach Beseitigung der Masseunzulänglichkeit165
I. Verfahrensrechtliche Zulässigkeit: Judikatur des BVerfG165
1. Zweifel des AG Hamburg165
2. Obiter dictum des BVerfG, B. v. 09.02.2005 Az. 1 BvR 2719166
3. Verfahrensrechtliche Umsetzung167
a) Zulänglichkeitsanzeige. Öffentliche Bekanntmachung167
b) Unzulänglichkeitsanzeige bei erneutem Eintritt der Masseunzulänglichkeit167
c) In-Verzugsetzung des Insolvenzverwalters durch Massegläubiger167
4. Beispiele168
a) Rücknahme der Anzeige der Masseunzulänglichkeit168
b) Insolvenzgerichtlicher actus contrarius bei Wiederherstellung der Massezulänglichkeit169
Kapitel 8: Nach § 208 Abs. 3 InsO zulässige prozessuale Instrumente der Masseverwertung171
I. Erstreckung der Verwaltungsbefugnis gem. § 208 Abs. 3 InsO auf vom Insolvenzbeschlag erfasste Forderungen171
1. Einziehung von massezugehörigen Ansprüchen171
2. Erstreckung der Verwaltungsbefugnis gem. § 208 Abs. 3 InsO auf Gesamtforderungen172
a) § 92 InsO172
b) § 93 InsO172
II. Anfechtungsklagen nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit173
1. Problemlage. Streitstand173
a) Ablehnende Meinung173
b) Rechtsprechung des BGH174
c) Kritik175
2. Rechtsprechung zur Prozesskostenhilfe zur Finanzierung von Anfechtungsprozessen nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit175
Kapitel 9: Verfahrensteilnahmerechte von Massegläubigern178
I. Forderungsanmeldung als Begründung von Verfahrensteilnahmerechten179
1. Mitwirkungsbefugnisse der Massegläubiger bei Eintritt der Masseunzulänglichkeit?179
2. Verfahrensrechtliche Stellung der Insolvenzgläubiger bei Eintritt der Masseunzulänglichkeit180
3. Führung einer „Tabelle“ (Liste) der Massegläubiger durch den Insolvenzverwalter181
4. Keine Forderungsanmeldung durch Massegläubiger182
a) Anmeldung von Masseforderungen im „Konkurs im Konkurs“?182
b) Ausschluss der Forderungsanmeldung182
aa) Vor Eintritt der Masseunzulänglichkeit182
bb) Nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit183
5. Massegläubiger und Gläubigerselbstverwaltung183
a) Gläubigerversammlung183
b) Gläubigerausschuss184
c) § 210a InsO184
II. Akteneinsichtsrecht185
1. Verweis auf § 299 ZPO185
2. Altmassegläubiger als akteneinsichtsberechtigte Beteiligte185
Kapitel 10: Verjährung von Masseverbindlichkeiten186
I. Problemlage187
1. Widerstreitende Interessenlagen zwischen Insolvenzverwaltung und Massegläubigern187
a) Pflichtenlage des Insolvenzverwalters187
b) Dauernde oder temporäre Masseunzulänglichkeit188
2. Auch Masseforderungen können verjähren188
II. Probleme bei der Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Regelungen der Hemmung der Verjährung189
1. Nicht durch Forderungsanmeldung, § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB189
2. Keine Hemmung der Verjährung wegen Leistungsverweigerungsrecht gem. § 205 BGB190
3. Hemmung der Verjährung wegen Verhandlungen gem. § 203 BGB191
4. Keine Hemmung der Verjährung wegen Hinderung an der Rechtsverfolgung gem. § 206 BGB?191
III. Darf sich der Verwalter auf den Verjährungseintritt berufen?192
1. Abreden zur Verjährungshemmung192
2. Treu und Glauben192
a) Fragestellung192
b) Reichweite des § 242 BGB193
c) Parallele: Verjährung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters193
d) Gleichbehandlung gleichgelagerter Sachverhalte195
IV. Zwischenergebnis196
V. Judikatur des BGH196
1. Urteil des BGH vom 14. Dezember 2017-IX ZR 118/17196
2. Zweifel an der Verallgemeinerungsfähigkeit der Entscheidung des BGH197
3. Verzicht auf die Einrede der Verjährung198
a) Reichweite der Entscheidung des BGH198
b) Kritik der Ungleichbehandlung von „aktiven“ und „passiven“ Massegläubigern198
c) Inhaltliche und formelle Anforderungen an verjährungshemmende Stillhalteerklärungen200
aa) Auslegung im Urteil des BGH vom Dezember 2017200
bb) Fallgruppen200
VI. Ergebnis202
Kapitel 11: Masseunzulänglichkeit und unechte Masseverbindlichkeiten203
I. Einführung und Abschaffung unechter Masseverbindlichkeiten: 1974 bis 1999203
II. Unechte Masseverbindlichkeiten in der InsO204
1. Sozialplanforderungen204
2. Unechte Masseverbindlichkeiten nach § 324 InsO204
3. Unechte Masseverbindlichkeit gem. § 55 Abs. 4 InsO als Fiskusprivileg205
4. § 270b Abs. 3 InsO205
III. Unechte Masseverbindlichkeiten und Insolvenzanfechtung205
Kapitel 12: Beseitigung der Masseunzulänglichkeit durch „Rangrücktritt“ von Massegläubigern?207
1. Rangvereinbarungen208
2. Keine Aussagekraft des Satzes: Qualität als Masseschuld keine „Bevorrechtigung“208
a) Keine Ausgleichshaftung unter Massegläubigern208
b) Qualität als Masseforderung oder Insolvenzforderung: insolvenzrechtliche Einordnung von Forderungen209
3. Gesetzliche Regelung der Disposition des Schuldners über „Heraufstufung“ von Insolvenz- in Masseforderungen210
a) Funktion der gesetzlichen Regelung im Spiegel der höchstrichterlichen Judikatur210
b) Generalermächtigung oder Einzelermächtigung211
4. Keine Disposition des Schuldners zur einseitigen „Herabstufung“ von Masse – in Insolvenzforderungen211
a) Keine einseitige Herabstufung von Masseforderungen211
b) Judikatur des BGH zur einseitigen Herabstufung von Masseverbindlichkeiten durch Insolvenzverwalter, Sachwalter oder eigenverwaltenden Schuldner211
c) Vereinbarung zwischen eigenverwaltendem Schuldner und Gläubiger212
d) BGH erkennt nicht allgemein auf Unzulässigkeit einer Herabstufung unechter Masseverbindlichkeiten212
aa) Zulässigkeit der Abstufung von Forderungen aus dem Rang von Masseforderungen in den von Insolvenzforderungen213
bb) Zulässigkeit der Abstufung von Forderungen aus dem Rang von unechten Masseforderungen in den von Insolvenzforderungen213
c) Kritik des methodischen Ansatzes des Gegenmodells214
d) Wortlaut des § 53 InsO214
e) Entwicklung der Qualität von Forderungen im Verfahren214
aa) Kritik begriffsjuristischer Fehlentwicklungen214
f) Vermögensrechtliche Auswirkungen215
4. Rangverhältnis von Insolvenzforderung und Masseforderung215
5. Folge: Verzichtbarkeit des insolvenzrechtlichen Ranges einer Forderung216
a) Fragestellung216
b) Systematische Stellung des § 55 Abs. 3 InsO216
c) Rangrücktritt eines nicht-nachrangigen Insolvenzgläubigers216
1. Haftungsrechtliche Unterschiede zwischen Insolvenzforderung und Masseverbindlichkeit217
2. Keine Nachhaftung des Schuldners für Masseverbindlichkeit217
a) Fragestellung217
b) Nachhaftung betrifft nicht die haftungsrechtliche Zuweisung der Masse an die Insolvenzgläubiger217
c) Abwehrmöglichkeiten des Schuldners218
3. Zwischenergebnis218
1. Anmeldung einer Masseforderung als Masseforderung zur Tabelle218
2. Anmeldungsgemäße Feststellung von Masseforderungen als Insolvenzforderungen zur Tabelle219
a) Fragestellung219
b) Frühere Judikatur bis 2006220
3. Judikatur des BGH220
2. Folgerungen aus dem Urteil des BGH v. 13. Juni 2006223
a) Inhalt der zitierten Entscheidung des BGH224
b) Möglichkeit des Verzichts auf Geltendmachung einer Forderung als Masseforderung224
c) Masseverbindlichkeiten als solche können nicht zur Tabelle angemeldet werden224
3. Zwischenergebnis225
a) Allgemeines225
b) Angemeldete Forderung kann nicht bestritten werden225
5. Folgerungen aus der Judikatur des BGH zur fehlenden Plandisponibilität von Vergütungsansprüchen des Insolvenzverwalters225
a) Entscheidung des BGH aus dem Februar 2017225
b) Reichweite der Entscheidung226
c) § 230 Abs. 3 InsO226
d) Erfüllung von Altmasseverbindlichkeiten nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit227
Kapitel 13: Insolvenzpläne bei Masseunzulänglichkeit228
I. Funktion des § 210a InsO – eine Annäherung an die Problemstellung229
II. Rechtsungewissheit vor dem ESUG231
1. Schrifttum231
2. Rechtsprechung vor dem Inkrafttreten des ESUG233
3. Zulässigkeitsvorschrift oder Einführung eines neuen Insolvenzplanverfahrens durch § 210a InsO?234
III. Anzeige der Masseunzulänglichkeit als Voraussetzung der Vorlage eines Planes nach § 210a InsO235
1. Insolvenzgerichtliche Vorprüfung und „Zulassung“ des Insolvenzplans235
2. Kenntnis des Insolvenzgerichts vom Eintritt der Masseunzulänglichkeit236
a) Fragestellung236
b) Verwalterplan gem. § 210a InsO236
c) Schuldnerplan gem. § 210a InsO237
IV. Materielle („tatsächliche“) Masseunzulänglichkeit237
1. Tatsächlich eingetretene Masseunzulänglichkeit237
2. Drohende und „temporäre“ Masseunzulänglichkeit239
V. Inhaltsoffenheit des Plans nach § 210a InsO240
1. Verfahrensbeendigender Plan240
2. Liquidationsplan240
3. Gang der weiteren Überlegungen241
VI. Insolvenzplanrechtliche Reaktionsmöglichkeiten auf finale Masseunzulänglichkeit242
1. Verfahrensbeendigender Plan nach § 210a InsO242
2. Kürzung (§ 224 InsO) von Altmasseverbindlichkeiten?242
3. Regelung zur Befriedigung von Altmasseverbindlichkeiten243
4. Pflichtwidrigkeit der Vermehrung der Massekosten und Masseverbindlichkeiten durch Ausarbeitung und Vorlage eines Insolvenzplans nach § 210a InsO243
5. Zwischenergebnis243
VII. Insolvenzplanrechtliche Reaktionsmöglichkeiten auf temporäre Masseunzulänglichkeit244
1. Kein verfahrensbeendigender Plan nach § 210a InsO244
2. Probleme insolvenzgerichtlicher Bestätigung bei temporärer Masseunzulänglichkeit244
3. Verfahrensbegleitende Elemente des Plans245
a) Fragestellung245
b) Zwei-Stufen-Modell245
4. Inhalt des Darstellenden Teils des Plans nach § 210a InsO246
a) Vorüberlegung246
b) Zulässigkeit der Vorlage des Insolvenzplans nach § 210a InsO246
c) Bewertender Teil des Insolvenzplans i.e.S., § 220 Abs. 2 InsO246
5. Regelungen im Gestaltenden Teil des Plans nach § 210a InsO247
a) Vorüberlegung247
b) Debt-to-equity swap248
c) Übertragung der Anteile der insolvenzschuldnerischen Gesellschaft auf einen Treuhänder gem. § 225a Abs. 3, 2. Var. InsO248
6. Lage der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger248
VIII. Gegenstände eines Schuldnerplans nach § 210a InsO249
1. Vergleich zum konkursrechtlichen Zwangsvergleich249
2. Vorlage eines Insolvenzplans bei Masseunzulänglichkeit durch den eigenverwaltenden Schuldner250
IX. Inhaltliche Anforderungen an den darstellenden Teil des Insolvenzplans nach § 210a InsO beim verfahrensbeendenden Plan250
X. Gruppenbildung und Stimmrecht251
1. Gruppe der Altmassegläubiger, § 210a Nr. 1 InsO iVm § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO251
2. Gruppe bzw. Gruppen der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger, § 210a Nr. 2 InsO*251
a) „Technische Subordination“ der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger251
b) „Betroffenheit“ der Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO durch den Plan252
c) Folgerungen253
aa) Kein Ausschluss von der Teilnahme an der Gläubigerversammlung253
bb) § 323 RegEInsO 1992254
cc) Stimmrecht der Insolvenzgläubiger254
3. Gruppenbildung nach § 222 Abs. 2 InsO256
4. Absonderungsberechtigte Gläubiger256
XI. Zustimmungsfiktion des § 246 Nr. 2 InsO257
1. Regelungsgehalt der Norm257
2. Sinn der Verweisung des § 210a InsO257
3. § 246 Nr. 2 InsO als Ausnahmevorschrift258
a) Verweis in § 210a InsO258
b) Judikatur258
XII. Ausblick259
Kapitel 14: Amtshaftung des Insolvenzverwalters wegen Nichterfüllung der Masseforderungen260
I. Rechtslage unter Geltung der KO261
1. Regelung des § 82 KO261
2. Keine Betriebsfortführung nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit261
II. Eintritt eines Schadens262
1. Ausfallschaden262
2. Schaden bei drohender und temporärer Masseunzulänglichkeit262
III. Verschärfung der Amtshaftung des Insolvenzverwalters gegenüber Massegläubigern durch § 61 S. 1 InsO?263
1. Reichweite des § 61 S. 1 InsO263
a) Grund der Haftung263
b) Verjährung264
2. Reichweite des § 61 S. 1 InsO: Begriff der Rechtshandlung265
a) Einschränkung: Nicht allgemeine Handlungen des Insolvenzverwalters als Anknüpfungspunkt265
b) Rechtshandlung als Begründung von Masseverbindlichkeiten durch Vertragsschluss265
c) Pflichtenlage. Haftungsgrund266
3. Judikatur des BGH266
a) Vertrauensschutz266
b) Reichweite266
c) Prozesskostenentscheidung des BGH267
4. Handeln des Verwalters nach Abschluss des Vertrages mit dem Insolvenzverwalter268
a) Haftung für die pflichtwidrige Begründung von Masseverbindlichkeiten268
b) Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Erfüllung von Masseverbindlichkeiten268
5. Pflicht zur Vorab-Befriedigung von Masseschulden aus der Masse, § 53 InsO269
6. Keine Begründung insolvenzspezifischer Pflichten iSv § 60 Abs. 1 InsO aus § 61 S. 1 InsO269
a) Massegläubiger als Beteiligte iSv § 60 Abs. 1 InsO269
b) Judikatur des BGH zur verspäteten Anzeige der Masseunzulänglichkeit270
c) Grund und Grenzen der Schadenersatzpflicht des Insolvenzverwalters gem. § 60 InsO gegenüber dem Massegläubiger272
7. „Willentliche“ Begründung von Verbindlichkeiten als Grundlage der Haftung nach § 61 InsO272
8. Unternehmerische Fehlentscheidungen des Insolvenzverwalters273
a) Keine Außenhaftung aufgrund vermeintlichen Verstößen gegen die business judgement rule273
b) Verstöße gegen insolvenzspezifische Pflichten wegen Betriebsfortführung274
aa) Rechtsprechung des BGH: Untermietfall274
bb) Rechtsprechung des BAG: Betriebsversammlungsfall277
c) Inkaufnahme von Prozessrisiken278
d) Nicht-insolvenzspezifische Pflichten278
9. Insbesondere: Betriebsfortführung unter Bedingungen der Masseunzulänglichkeit gem. § 208 InsO279
a) Insbesondere: Betriebsfortführung unter Bedingungen der Masseunzulänglichkeit gem. § 208 InsO279
b) Betriebsfortführung unter Zustimmung von Gläubigerversammlung und Insolvenzgericht280
IV. Nichterfüllbarkeit von Masseverbindlichkeiten wegen Abschlagsverteilung280
1. Insolvenzspezifische Pflicht des Insolvenzverwalters zur Abschlagsverteilung280
2. Verhältnis zur Pflicht der Vorabbefriedigung der Massegläubiger282
V. Haftung des Insolvenzverwalters für den Abschluss des Vertrages trotz begründeter Zweifel an seiner Erfüllbarkeit, § 61 S. 1 InsO282
1. Reichweite der Pflichtenlage des Insolvenzverwalters nach § 61 S. 1 InsO282
2. Liquiditätsplanung als Grundlage des Entlastungsbeweises gem. § 61 S. 2 InsO284
3. Zeitraumbezug der Liquiditätsplanung289
4. Fälle289
a) Konsignationslagerfall289
b) Poolfall291
Literatur294
Stichwortverzeichnis303

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