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Internationale Haftungsregeln für schädliche Folgewirkungen gentechnisch veränderter Organismen

Europäische und internationale Entwicklungen und Eckwerte für ein Haftungsregime im internationalen Recht

AutorSusanne Förster
VerlagSpringer-Verlag
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl423 Seiten
ISBN9783540682950
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis66,99 EUR

Untersuchung zum Thema: Anknüpfungspunkte hierfür sind das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und das Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit (BSP). Die vorliegende Arbeit untersucht und systematisiert spezifische Probleme und den Stand der aktuellen Diskussion um völkervertrags- und völkergewohnheitsrechtliche Haftungsnormen. Auf dieser Basis entwickelt sie Eckwerte für ein mögliches internationales Haftungsregime.

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Leseprobe

14. Kapitel: Kollektive Elemente eines Haftungs- und Entschädigungssystems: Pflichtversicherung und Haftungsfonds (S. 361-363)

Bisher wurden die Eckwerte eines Haftungssystems betrachtet, das auf einzelne, individualisierbare Haftungsadressaten zugeschnitten ist. Dabei hat sich gezeigt, dass allein durch eine vertraglich festgelegte Gefährdungshaftung der privaten Schadenveranlasser keine lückenlose Haftung und Entschädigung gewährleistet werden kann. Es wurden insbesondere drei Fallgruppen identifiziert, bei denen ein individuell ausgerichtetes Haftungssystem an seine Grenzen stößt. Dabei handelt es sich erstens um Fälle, in denen der Schädiger zweifelsfrei feststeht. Ein voller Schadensausgleich kann aber dennoch nicht erlangt werden, weil der Schadensumfang die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verursachers übersteigt.

Zweitens versagt ein individualistisches Haftungssystem aber auch dann, wenn die Ursachenkette nicht mehr zweifelsfrei rückverfolgt werden kann. In diesem Fall können die schädlichen Folgen keinem Verursacher eindeutig zugeordnet werden. Dieses Problem zeigt sich vor allem bei Summations- und Distanzschäden, zu denen eine Vielzahl an der grenzüberschreitenden Verbringung von LMO beteiligte Personen sowie weitere kumulative Effekte beigetragen haben können. Drittens kann ein Rückgriff auf den Schädiger aber auch aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen sein, weil Haftungsobergrenzen, zeitliche Limitierungen und Haftungsausschlussgründe zu seinen Gunsten greifen. Hierzu zählen auch die Fälle, in denen bestimmte negative Umwelteinwirkungen zu Lasten der Allgemeinheit von der Ausgleichspflicht ausgenommen bleiben.

Diese Haftungslücken schwächen die Anreizwirkung des Haftungssystems und verlagern die Kosten für negative Auswirkungen der grenzüberschreitenden Verbringung von LMO letztlich entgegen dem Verursacherprinzip auf einzelne Geschädigte oder die jeweiligen Staaten. Um die genannten Schwächen abzufedern, werden individuell ausgerichtete Haftungsregime teilweise durch Pflichtversicherungen ergänzt (dazu unter A.). Daneben können Fondslösungen das Haftungsrisiko auf einen breiteren Verursacherkreis streuen (dazu unter B.).

A. Ergänzung eines Biosafety-Haftungsregimes durch Versicherungssysteme

Pflichtversicherungsklauseln sind von dem Gedanken motiviert, möglichen Opfern auch bei Zahlungsunfähigkeit oder Fortfall des Schädigers einen zahlungskräftigen Schuldner gegenüberzustellen. Gleichzeitig kann durch Versicherungssysteme eine finanzielle Überforderung der Personen vermieden werden, die durch Einführung neuer Technologieformen ein erhöhtes Risiko schaffen. Die Funktionsfähigkeit von Haftungsregimen ist somit eng mit der Versicherbarkeit von Haftungsrisiken verbunden. Eine Vielzahl der betrachteten nationalen und internationalen Haftungsvorschriften sehen daher vor, dass mögliche Haftungsverpflichtete eine Deckungsvorsorge in Form von Versicherungen oder anderen finanziellen Garantien bereitstellen sollen. Üblicherweise wird eine Deckungsvorsorge nur bis zu einem Haftungshöchstbetrag des jeweiligen Verursachers verlangt. Teilweise wird dem Geschädigten ein Direktanspruch gegen den Versicherer oder Garanten eingeräumt.

I. Erhaltung der präventiven Anreizwirkung

Ein Nachteil der Versicherung von Haftungsrisiken liegt darin, dass das einzelwirtschaftlich begründete Interesse an der Schadensverhütung weitgehend auf die Versicherung und mittelbar auf das Kollektiv der Versicherten übergeht. Damit wird der Präventiveffekt für den einzelnen Verursacher verringert, da er grundsätzlich nur noch in Höhe der von ihm erbrachten Versicherungsbeiträge haftet. Eine Bemessung risikoabhängiger Tarife, die den Steuerungseffekt zumindest teilweise erhalten könnte, ist nur schwierig zu leisten. Dies setzt voraus, dass mögliche Haftungsbeträge im voraus bestimmt werden können3 und erfordert damit ein Mindestmaß an Kenntnissen über mögliche Schadensfolgen und Eintrittswahrscheinlichkeiten der ungünstigen Wirkungen. Für den hier betrachteten Regelungsgegenstand sind diese Kenntnisse oft nicht vorhanden.

Die präventive Funktion der Haftung kann aber auch dann teilweise erhalten werden, wenn Versicherungsleistungen Auswirkungen auf die künftige Prämienberechnung haben und höhere Beitragspflichten nach sich ziehen. Dadurch wird der Verursacher zumindest rückwirkend indirekt an dem Haftungsrisiko beteiligt. Der gleiche Effekt lässt sich durch Selbstbehalte erzielen. Eine Schwächung des Präventiveffekts wird sich jedoch nie vollständig vermeiden lassen. Dennoch wäre es verfehlt, allein wegen der verringerten Steuerungswirkung auf eine Ergänzung eines Biosafety-Haftungsregimes durch Vorgabe einer Pflichtversicherung der Haftungsbetroffenen zu verzichten. Eine Übernahme des Insolvenzrisikos durch Versicherungen bietet den Vorteil, dass eine umfassende Entschädigung gesichert ist. Andererseits kann verhindert werden, dass die Forschung, Entwicklung und Verbreitung der innovativen Technologie durch das Haftungsrisiko übermäßig belastet wird.

Inhaltsverzeichnis
Vorwort9
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis28
Verzeichnis abgekürzter völkerrechtlicher und gemeinschaftsrechtlicher Texte34
Einführung: Ausgangssituation, Gegenstand und Gang der Untersuchung38
A. Ausgangssituation38
B. Gegenstand und Gang der Untersuchung43
I. Entwicklung der Grundlagen für ein Biosafety-Haftungsprotokoll44
II. Entwicklung von Eckwerten für ein Biosafety-Haftungsprotokoll46
1. Teil: Entwicklung eines Haftungsprotokolls für das BSP: Grundlagen48
1. Kapitel: Die moderne Biotechnologie: Anwendungsfelder und Risiken49
A. Beschreibung der Technik und Anwendungsfelder der modernen Biotechnologie49
I. Beschreibung der Technik49
II. Beschreibung der wesentlichen Anwendungsfelder der modernen Biotechnologie50
B. Risiken der modernen Biotechnologie im internationalen Kontext54
I. Risiken für Allgemeingüter54
II. Risiken für Individualgüter59
III. Zusammenfassung: Risiken der modernen Biotechnologie im internationalen Kontext63
2. Kapitel: Regelungsumfeld eines Biosafety- Haftungsregimes: Die Grundsätze und Mechanismen der CBD und des BSP65
A. Konzepte, Mechanismen und Grundsätze der CBD zum Schutz der biologischen Vielfalt65
I. Schutzgut Biodiversität67
II. Grundsätze der CBD für die Erhaltung der Biodiversität69
III. Nutzungsregelungen, Finanz- und Technologietransfer71
IV. Schutz der biologischen Vielfalt vor den Risiken von LMO72
B. Risikozuweisung und Risikokontrolle durch das BSP74
I. Regelungen zur Förderung informierter Einfuhrentscheidungen77
II. Risikokontrolle durch das Verfahren der Risikobeurteilung84
III. Die Verankerung des Vorsorgeprinzips im BSP85
IV. Das Verhältnis des BSP zu anderen internationalen Übereinkommen87
V. Risikomanagement89
VI. Risikozuweisung bei unbeabsichtigter grenzüberschreitender Verbringung von LMO89
VII. Risikokontrolle durch Vorschriften zu Handhabung, Transport, Verpackung und Kennzeichnung90
VIII. Risikozuweisung bei illegaler grenzüberschreitender Verbringung von LMO (Artikel 25 BSP)91
IX. Erweiterung des BSP durch Haftungsregeln (Artikel 27 BSP)93
C. Zusammenfassung: Haftungsrechtlich relevante Grundsätze und Mechanismen der CBD und des BSP94
3. Kapitel: Nationale Haftung für schädliche Folgewirkungen von LMO: Die deutsche Rechtslage96
A. Haftung für ein Fehlverhalten: Die Reichweite des deliktischen Schutzes nach §§ 823 ff. BGB97
I. Eingriff in ein Individualrechtsgut als Voraussetzung der Deliktshaftung98
II. Duldungspflicht aus § 906 BGB bei Einwirkungen transgener Pollen und Samen101
III. Verschuldensnachweis104
IV. Nachweis der Kausalität zwischen dem Verursacher, einem bestimmten LMO und der Verletzung eines Individualrechtsguts105
V. Umfang des Schadensersatzanspruchs105
VI. Zusammenfassung der Reichweite des Deliktsrechts bei einer Verursachung von Schäden durch LMO107
B. Gefährdungshaftungsregeln für Schäden, die durch LMO entstehen108
I. Ausgleich der Schwächen des Deliktsrechts durch § 32 ff. GenTG108
II. Haftung für durch LMO hervorgerufene Umweltschäden nach UmweltHG119
III. Haftung für durch LMO hervorgerufene Gewässerschäden nach § 22 WHG120
IV. Haftung für gentechnisch veränderte Produkte nach dem ProdHaftG121
V. Haftung für gentechnisch veränderte Arzneimittel nach dem AMG123
C. Zusammenfassung: Reichweite und Besonderheiten des deutschen Haftungsrechts bei gentechnologisch bedingten Folgeschäden124
4. Kapitel: Entwicklungen im internationalen Haftungsrecht: Ausgangspunkt für die Ausgestaltung eines Biosafety-Haftungsprotokolls127
A. Begriffsbestimmung: Zivilrechtliche Haftung aufgrund völkerrechtlicher Verträge und Haftung der Staaten als Völkerrechtssubjekte128
I. Haftung von Personen des Privatrechts und von Staaten aufgrund völkerrechtlicher Verträge128
II. Haftung der Staaten als Völkerrechtssubjekte129
B. Entwicklung des internationalen Haftungsrechts durch internationale Haftungsübereinkommen132
I. Weltraumhaftung132
II. Nuklearkonventionen135
III. Die Ölhaftungskonventionen143
IV. Internationales Übereinkommen über Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe auf See (HNS-Übereinkommen)150
V. Convention on Civil Liability for Damage Caused During Carriage of Dangerous Goods by Road, Rail and Inland Navigation Vessels (CRTD)154
VI. Basler Haftungsprotokoll156
VII. Schutz- und Haftungsregime für die Antarktis160
VIII. Entwicklungstendenzen bei der Verhandlung und Verabschiedung völkervertraglicher Haftungsregime168
C. Europäische Haftungsregime169
I. Produkthaftungsrichtlinie (ProdHaftRL)170
II. Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Abfallhaftung170
III. Lugano-Konvention171
IV. Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Umwelthaftung175
D. Völkergewohnheitsrechtlich anerkannte Grundsätze der Staatenhaftung für gentechnologisch bedingte Folgeschäden197
I. Unbeabsichtigter Grenzübertritt von LMO199
II. Beabsichtigter Grenzübertritt von LMO238
E. Zusammenfassung: Entwicklung völkerrechtlicher Haftungsregime und ihre Anwendbarkeit auf schädliche Folgewirkungen von LMO252
Zusammenfassung der Ergebnisse des 1. Teils: Die Ausgangssituation für die Erarbeitung von Biosafety- Haftungsregelungen254
2. Teil: Eckwerte eines Biosafety-Haftungsprotokolls258
5. Kapitel: Reichweite des Verhandlungsauftrags: Verhältnis von Artikel 27 BSP zu Artikel 14 (2) CBD259
6. Kapitel: Bestimmung der Funktionen von Haftungsnormen für das BSP264
I. Kompensatorische Funktion264
II. Schutz der biotechnologischen Forschung und Industrie265
III. Umweltschützende Zielrichtung266
IV. Präventive Funktion267
V. Durchsetzungsfunktion und repressive Funktion268
VI. Zusammenfassung: Bestimmung der Funktionen von Haftungsnormen für das BSP269
7. Kapitel: Reichweite des Anwendungsbereichs eines Biosafety-Haftungsprotokolls270
A. Reichweite des Begriffs der grenzüberschreitenden Verbringung von LMO (“Transboundary Movement”)270
I. Rechtmäßige und rechtswidrige grenzüberschreitende Verbringung271
II. Unbeabsichtigte und beabsichtigte grenzüberschreitende Verbringung271
III. Beschränkung des Verbringungsvorgangs in zeitlicher und räumlicher Hinsicht272
B. Beschränkung internationaler Haftungsnormen auf LMO mit nachgewiesenem Risikopotenzial274
C. Schadensverursachung bei Transport oder der Verwendung von LMO in abgeschlossenen Einrichtungen276
D. Anwendbarkeit eines Biosafety-Haftungsprotokolls auf gentechnisch veränderte Medikamente?276
E. Zusammenfassung: Reichweite des Anwendungsbereichs eines Biosafety-Haftungsprotokolls277
8. Kapitel: Haftungsmaßstab: Verschuldenshaftung oder Gefährdungshaftung?279
A. Unbeabsichtigte grenzüberschreitende Verbringung von LMO279
I. Verursachung von Schäden im Zusammenhang mit der Entwicklung, Forschung, Herstellung und experimentellen Freisetzung von LMO279
II. Schadensverursachung nach Zulassung284
B. Schadensverursachung während der bewussten grenzüberschreitenden Verbringung von LMO286
C. Schadensverursachung nach bewusster grenzüberschreitender Verbringung von LMO287
D. Zusammenfassende Stellungnahme: Entwicklung eines Haftungsmaßstabs für ein Biosafety-Haftungsprotokoll288
9. Kapitel: Haftungsausschlussgründe eines Biosafety- Haftungsprotokolls289
A. Haftung für Entwicklungsrisiken?289
I. Argumente für eine Haftung für Entwicklungsrisiken289
II. Argumente gegen eine Haftung für Entwicklungsrisiken291
III. Stellungnahme zu einer Enthaftung für Entwicklungsrisiken ineinem Biosafety-Haftungsprotokoll293
B. Legalisierungswirkung staatlicher Zulassungsentscheidungen?293
I. Reichweite der Legalisierungswirkung von staatlichen Zulassungsentscheidungen im nationalen Recht und internationalen Übereinkommen294
II. Legalisierungswirkung der durch das BSP vorgesehenen Zulassungsakte296
III. Zusammenfassung: Legalisierungswirkung von Zulassungsakten des BSP300
C. Entlastung bei Schadensverursachung durch höhere Gewalt („Force Majeure“)300
D. Unterbrechung des Kausalablaufs durch Dritte303
E. Limitierung der Haftungsdauer303
F. Limitierung der Haftungssumme305
G. Zusammenfassende Stellungnahme: Mögliche Haftungsausschlussgründe für ein Biosafety-Haftungsprotokoll306
10. Kapitel: Nachweis kausaler Verursachung in einem Biosafety-Haftungsregime308
A. Nachweis der Kausalität zwischen LMO, Verursacher und der schädlichen Folgewirkung310
I. Subjektive Wissenslücken310
II. Objektive Wissenslücken311
B. Überwindung von Beweisschwierigkeiten bei einer Verursachung durch mehrere verschiedene Faktoren319
I. Verteilung des Haftungsrisikos bei mehreren feststehenden Verursachern320
II. Verteilung der Haftungsrisiken bei unklarem Verursacherkreis321
III. Zusammenfassung: Überwindung von Beweisschwierigkeiten bei multikausal hervorgerufenen LMO-Schäden325
C. Zusammenfassung: Bewältigung der Probleme beim Nachweis kausaler Verursachung innerhalb eines Biosafety- Haftungsprotokolls325
11. Kapitel: Kanalisierung der Haftung in einem Biosafety- Haftungsprotokoll327
A. Konzentration der Haftung auf einzelne oder mehrere Privatrechtssubjekte327
I. Haftungskanalisierung auf einzelne an der grenzüberschreitenden Verbringung von LMO beteiligte Personen327
II. Verteilung des Haftungsrisikos auf eine Mehrzahl beteiligter Personen339
III. Zusammenfassung: Haftungsverteilung auf mehrere Privatrechtssubjekte342
B. Einbeziehung der Staaten in ein Haftungsregime344
I. Schadensverursachung nach unbeabsichtigter grenzüberschreitender Verbringung von LMO344
II. Schadensverursachung während der grenzüberschreitenden Verbringung von LMO348
III. Schadensverursachung nach bewusster grenzüberschreitender Verbringung von LMO350
IV. Stellungnahme zu der Verankerung einer Staatenhaftung in einem Biosafety-Haftungsprotkoll351
C. Zusammenfassung: Struktur eine Haftungskanalisierung in einem Biosafety-Haftungsprotokoll351
12. Kapitel: Schadensbegriff353
A. Der Biodiversitätsschaden als zentrales Element eines Biosafety- Haftungsregimes353
I. Umweltschaden353
II. Definition des Biodiversitätsschadens innerhalb eines Biosafety- Haftungsprotokolls: Problemschwerpunkte und Lösungswege357
B. Schutz von Individualgütern durch ein Biosafety- Haftungsprotokoll368
I. Schäden an Leben und menschlicher Gesundheit368
II. Beeinträchtigung von Sachgütern und Vermögen als haftungsrelevanter Schaden?369
C. Negative sozioökonomische Folgewirkungen375
D. Zusammenfassung: Reichweite des Schadensbegriffs innerhalb eines Biosafety-Haftungsprotokolls376
13. Kapitel: Rechtsfolgenregime377
A. Ausgleich von Schäden an Individualgütern377
B. Ausgleich von Schäden an der biologischen Vielfalt378
I. Modelle für den Ausgleich von Umweltschäden und ihre Übertragbarkeit auf Schäden an der biologischen Vielfalt379
II. Bewertung von Biodiversitätsschäden388
C. Zusammenfassung: Mögliches Rechtsfolgenregime für ein Biosafety-Haftungsprotokoll397
14. Kapitel: Kollektive Elemente eines Haftungs- und Entschädigungssystems: Pflichtversicherung und Haftungsfonds398
A. Ergänzung eines Biosafety-Haftungsregimes durch Versicherungssysteme399
I. Erhaltung der präventiven Anreizwirkung400
II. Grenzen der Versicherbarkeit des Haftungsrisikos400
B. Ergänzung des Haftungsregimes durch einen Entschädigungsfonds402
I. Privatwirtschaftlich finanzierte Entschädigungsfonds403
II. Finanzierung eines Haftungsfonds durch die Vertragsstaaten406
C. Zusammenfassung: Ergänzung eines Haftungsregimes durch kollektive Haftungs- und Entschädigungselemente407
Gesamtergebnis409
Summary422
Literaturverzeichnis430
Sachregister448

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