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E-Book

Kind werden ist nicht schwer, Kindsein dagegen sehr. Eine qualitative Erhebung über Kinderrechte

AutorJulia Trzewik
VerlagDiplomica Verlag GmbH
Erscheinungsjahr2017
Seitenanzahl100 Seiten
ISBN9783961460359
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis24,99 EUR
Das Thema 'Kinderrechte' ist nach wie vor sehr aktuell, sowohl in der öffentlichen Diskussion als auch in der Sozialen Arbeit als Wissenschaft, zumal momentan öffentlich über eine Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz diskutiert wird. Die Sichtweisen von Kindern auf Kinderrechte, beziehungsweise ob und wie diese im Alltag umgesetzt werden, ist eine sehr wichtige Perspektive, gerade für die Soziale Arbeit, um Kinder als Subjekte mit Rechten zu betrachten. Dieses Buch behandelt das Thema Kinderrechte und ihre Bedeutsamkeit bei Kindern vorwiegend im Grundschulalter von sechs bis zehn Jahren. Für die Darstellung des Kindseins und der Bedeutung der Kinderrechte wird neben einer theoretischen Erarbeitung ein Forschungssteil erläutert. Hierfür wurden in zwei Einrichtungen Gruppendiskussionen mit Kindern durchgeführt, um die Sichtweisen der Kinder erfassen zu können und darauf aufbauend in Kombination mit den theoretischen Erarbeitungen Aussagen über die Bedeutung der Kinderrechte treffen zu können. Des Weiteren werden die Aussagen der Kinder zu den Sichtweisen auf Erwachsene und Kinder dargestellt.

Julia Trzewik, geboren 1990, absolvierte die fünfjährige Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und studierte Soziale Arbeit in Wiesbaden. Neben dem Studium arbeitete sie im Fachbereich Sozialwesen als wissenschaftliche Hilfskraft. Zudem konnte sie in der Kinderkrippe, im Kindergarten, im Hort, in der Behindertenschule, in der Schwangerenberatung, im Jugendvollzug und im Altenheim praktische Erfahrungen sammeln.

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Leseprobe
Kapitel 5 Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland: Die Entwicklung der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland lässt sich in seiner Tradition bis auf das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 zurückführen. In diesem wurde erstmals das Recht auf Erziehung für jedes deutsche Kind festgelegt. Es muss allerdings betont werden, dass ausländische Kinder nicht miteinbezogen waren. In der Bundesrepublik Deutschland wurde erst im Jahr 1959 ein Passus des BGB gestrichen, der es dem Vater erlaubt hat, seine Kinder zu züchtigen. Dieser Passus bestand seit 1900 im BGB. Mit der großen Sorgerechtsreform 1980 wurde den Kindern erstmals ein Mitspracherecht an allen sie betreffenden Entscheidungen rechtsverbindlich eingeräumt. Darüber hinaus wurde der Begriff elterliche Gewalt durch elterliche Sorge ersetzt. Als nächster Schritt ist die Einführung des SGB Achtes Buch, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, im Jahre 1990 zu sehen, in dem Kinder erstmals als Träger eigener Rechte anerkannt wurden. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1992 die UN-Kinderrechtskonvention, drei Jahre nach ihrer Entstehung ratifiziert. Bis 2010 bestand eine fünfteilige Vorbehaltserklärung, die erst 2010 zurückgenommen wurde. Die UN-KRK gilt erst 2010 komplett in Deutschland gilt. Der wichtigste der fünf Vorbehalte bezog sich darauf, dass das Ausländerrecht Vorrang vor der Kinderrechtskonvention hat und somit Flüchtlingskinder nicht die gleichen Rechte hatten wie deutsche Kinder. In den Jahren 2004 und 2009 hat Deutschland die beiden ersten Fakultativprotokolle ratifiziert. Das dritte Fakultativprotokoll wurde im Jahr 2014 ratifiziert. In Bezug auf die Kinderrechte wurden in Deutschland auch in der Zwischenzeit noch weitere Schritte auf bundesgesetzlicher Ebene gemacht. So war zum Beispiel die Kindschaftsrechtsreform von 1998 dafür verantwortlich, dass Kinder unabhängig davon, ob sie ehelich oder nicht ehelich waren, rechtlich gleichgestellt wurden. Zudem wurde nun die Möglichkeit geschaffen, dass Kindern in rechtlichen Verfahren, die ihre elterliche Sorge betreffen, einen Verfahrensbeistand zur Seite gestellt wird. Dies ist insofern wichtig, dass dieser speziell die Interessen des Kindes vertreten kann. Nicht zuletzt ist die Neufassung des Paragraphen 1631 Absatz 2 des BGB mit der wörtlichen Verankerung des Rechtes auf eine gewaltfreie Erziehung als wichtiger Schritt zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland zu werten. Auch mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die einige Rechte in Bezug auf Kinder enthält, hat Deutschland einen wichtigen Schritt in der Umsetzung der Kinderrechte getan. Für die Bundesrepublik Deutschland lassen sich nur erschwert verlässliche Statistiken über die Bekanntheit von Kinderrechten, insbesondere der UN-Kinderrechtskonvention finden. Das Flash Eurobarometer gibt für die Altersgruppe 15-18 die Bekanntheit der Kinderrechte in den damaligen 27 EU-Staaten im Jahre 2009 wieder. Im EU-Schnitt liegt der Bekanntheitsgrad für die Kinderrechte bei 65%. In der Bundesrepublik Deutschland haben die 15-18 Jährigen allerdings nur zu 58% Kenntnis darüber, dass Kinder im Vergleich zu Erwachsenen eigene Rechte genießen. Mit dem Wert 58% befand sich die Bundesrepublik Deutschland 2009 unter den letzten sechs Staaten (Niederlande, Ungarn, Dänemark, Österreich und Spanien), in denen die Bekanntheit am geringsten war. In den Niederlanden waren die Kinderrechte nur zu 39% bekannt, während Rumänien mit 83% Bekanntheit der Kinderrechte den Spitzenplatz einnahm. Gerade für die Soziale Arbeit ist es allerdings notwendig, sich nicht nur der Situation der Kinderrechte in Deutschland bewusst zu sein, da es gerade in der Arbeit mit geflüchteten Menschen und Migranten Berührungspunkte in der Umsetzung von Kinderrechten weltweit gibt. So gehören Kinder '(...) mit ihren Müttern zur überwiegenden Mehrzahl jener Menschen auf unserer Welt, die unter Krankheiten leiden und die in bewaffneten Konflikten verletzt oder getötet werden.' Für die Soziale Arbeit mit Kindern spielen damit die Kinderrechte eine zentrale Rolle. Zusammenfassung: Der Aspekt der Kinderrechte hat eine lange Tradition in der deutschen Geschichte. Dies ist zum Beispiel an den Bestimmungen des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes von 1922 zu sehen - beziehungsweise an den Richtlinien, die das Bürgerliche Gesetzbuch in Bezug auf Kinder beinhaltet. Im Jahre 1992 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, für die allerdings bis ins Jahr 2010 fünf Vorbehalte bestanden; folglich galt die Konvention nicht unumschränkt. In den Jahren 2004, 2009 und 2014 trat Deutschland den jeweiligen Fakultativprotokollen bei. Darüber hinaus wurde in der deutschen Gesetzgebung, beispielsweise mit der Kindschaftsreform, viel für die Rechte der Kinder getan. Dennoch liegt Deutschland bei der Bekanntheit der Kinderrechte unter dem Durchschnitt der EU. Da die Kinderrechte eine zentrale Rolle einnehmen, sollte es im Interesse der Sozialen Arbeit sein, eine größere Bekanntheit zu sorgen. 5.1 Kindsein und Kinderrechte: Werden die Ergebnisse der 'Neuen Kindheitsforschung' und die Beschreibungen von Kindheit beziehungsweise Kindsein auf die Frage nach eigenen Kinderrechten übertragen, so kann festgestellt werden, dass Kinder als seiende und werdende Menschen eigene Rechte benötigen. Kinder sind dabei den Erwachsenen gleichwertig, aber nicht gleich. Schließlich ist das Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern asymmetrisch, da zum Beispiel die Erwachsenen Verantwortung für Kinder tragen können, aber nicht umgekehrt. Da Kinder sich frei entwickeln müssen, benötigen sie besonderen Schutz durch eigene Kinderrechte. Diese Rechte sollen insbesondere ihre Förderung und kindgerechte Beteiligungsformen berücksichtigen. 'Die Kinderrechtskonvention ist insoweit revolutionär.' In der UN-KRK werden Kinder als Rechtssubjekte wahrgenommen, so dass Kinder nicht mehr nur als schutzbedürftige Menschen gelten. Dies ist vor allem daran sichtbar, dass alle Menschenrechte, die für Erwachsene gelten, auch für Kinder gestärkt werden sollen und dass die Kinderrechte von Geburt an gelten. Die 'Neue Kindheitsforschung' hatte mit ihrem kindzentrierten und subjektorientierten Ansatz in Bezug auf die Kinderrechte auch in der Bundesrepublik Deutschland einen gewissen Einfluss, so dass sich in der Diskussion stärker um Kinderrechte und Kinderpolitik auseinandergesetzt wurde.
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